Die SP schreibt zu den Entscheiden der nationalrätlichen Sozialkommission:
Mit ihrem Beharren auf der teuren Kompensation innerhalb der zweiten Säule und der Erhöhung des Rentenalters auf 67 gefährdet die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) die Altersvorsorge 2020. Ein solcher Sozialabbau ist an der Urne niemals mehrheitsfähig. Die SP bleibt dabei, dass die Einbussen in der 2. Säule durch höhere AHV-Renten kompensiert werden müssen.
Buchstäblich in letzter Minute hatten SVP, FDP und GLP im Herbst 2016 ein neues Konzept in die Diskussion geworfen. Wenig überraschend führte dieses unseriöse Vorgehen in die Sackgasse. Das Konzept aus der Feder des Arbeitgeberverbands erwies sich als nicht durchdacht, untauglich und viel zu teuer.
Leider hat die SGK-N den Weg aus dieser Sackgasse nicht gefunden. Darum bleibt die SP dabei: Nur der Vorschlag des Ständerats bringt eine akzeptable Altersreform. Die Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken ist die intelligenteste und nachhaltigste Kompensation der Rentenverluste, welche durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule verursacht werden.
Auch ist auf Erhöhung des Rentenalters über 65 hinaus sowie auf jegliche Automatismen für künftige Rentenaltererhöhungen zu verzichten, wenn die Altersvorsorge 2020 an der Urne nicht Schiffbruch erleiden soll.
Travail Suisse schreibt:
Die Beschlüsse der Sozialkommission des Nationalrats zur Altersreform 2020 zeugen von ideologischen Scheuklappen. Um jeden Preis soll offenbar ein echter Ausgleich der Rentenverluste im BVG durch die AHV vermieden werden. Zusammen mit den weiteren Beschlüssen von heute entsteht der Eindruck: Die bürgerliche Mehrheit nimmt einen Absturz der Revision bewusst in Kauf. Das ist verantwortungslos.
Die Sozialkommission scheint weiterhin nicht an einer mehrheitsfähigenReform der Altersvorsorge interessiert zu sein. Sie beharrt weitgehend auf den Beschlüssen des Nationalrats. Anstelle eines teilweisen Ausgleichs der Rentenverluste in der beruflichen Vorsorge durch die AHV, sollen alle Ausgleichsmassnahmen im BVG stattfinden. «Dies obwohl im heutigen Tiefzinsumfeld der teilweise Ausgleich über die AHV der eindeutig einfachere, effizientere und auch verständlichere Weg für die Bevölkerung wäre. Anstatt an einem pragmatischen Weg ist die Mehrheit der Kommission offenbar interessierter an einem ideologischen Grabenkampf» meint Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik.
Die FDP hält fest:
Die FDP-Liberale Fraktion will eine Reform der Altersvorsorge, aber keine Reform um jeden Preis. Die gieskannenartige AHV-Erhöhung um 70 Franken für Neurentner ist für die FDP nicht nur ein finanzpolitischer Sündenfall und ein Verrat an der nächsten Generation, sondern auch der Garant für ein Scheitern der Reform. Das Volk wird keine Zweiklassen-AHV annehmen. Der Vorschlag der Sozialkommission ist deutlich günstiger als das Modell des Ständerates, bringt den Versicherten klare Vorteile und kompensiert Rentenausfälle viel besser. Dies bestätigen auch Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser Reformpfad führt ans Ziel. (…)
Die AHV-Erhöhungen sind ein Risiko für die Volksabstimmung zur „Altersvorsorge 2020″. Die zusätzlichen 70 Franken erhalten nämlich nur jene, die neu in Rente gehen. Damit würde eine krasse Ungleichheit geschaffen. Diese Tatsache verschweigen die Befürworter aber gerne. Stattdessen versprechen sie lieber mehr Rente für alle. Ein fadenscheiniges Argument, welches spätestens in der Volksabstimmung zu einem Bumerang wird. Ausserdem sind die 70 Franken mehr AHV lediglich süsses Gift: Woher das Geld dafür stammen soll, ist nämlich langfristig nicht geregelt. Leiden würden vorerst Bereiche wie Bildung, Sicherheit, Infrastruktur oder Kultur, sie alle müssten im Bundesbudget Abstriche in Kauf nehmen, um die AHV zu finanzieren.