imageHanspeter Konrad, Direktor des ASIP, äussert sich in einem Beitrag der HZ zur Botschaft über die BVG-Reform.

Der Vorschlag des Bundesrates unterscheidet sich von unserem Modell (ASIP) insbesondere in der Ausgestaltung und Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Leider führt dieser offizielle Vorschlag zu einer neuen, nicht weniger schlimmen, systemwidrigen Umverteilung. So sieht das Modell des Bundesrates zur Finanzierung zeitlich unlimitierte Mehrkosten für die «Übergangsmassnahmen» vor: 0,5 Lohnprozente auf allen AHV-pflichtigen Löhnen.

Gerade im aktuellen Umfeld kann man jedoch weder den Arbeitgebenden noch den Arbeitnehmenden zusätzliche Lohnabzüge zumuten, umso mehr als eine systemgerechte Alternative vorliegt. Diese ist sozialverträglicher, versicherten- und wirtschaftsfreundlicher und vermeidet unnötige Lohnabzüge.

Zur Sicherung des Rentenniveaus müssen auch keine SNB-Gewinne oder Bundesmittel verwendet werden. Es genügen die bei den Pensionskassen vorhandenen Rückstellungen, die diese ja genau für diesen Fall zwingend machen mussten. Nochmals, weil dies scheinbar so schwer zu glauben ist, betone ich: Es braucht keine neuen Lohnabzüge oder sonstigen Mittel.

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