Zu den umstrittenen Punkten der BVG21 wie vom Nationalrat verabschiedet gehört die Senkung der Eintrittsschwelle. Der Blick schreibt über die Haltung von Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer, der sie ablehnt.

Ein Knackpunkt sind zudem Tieflöhner und Teilzeitbeschäftigte, die in der zweiten Säule das Nachsehen haben. Damit auch Wenigverdienende ein Altersguthaben aufbauen können, soll die Eintrittsschwelle sinken, ab welchem Lohn man in die Pensionskasse Beiträge zahlen muss. Die Krux dabei: Tieflöhner bekommen zwar auch Arbeitgeberbeiträge gutgeschrieben, doch selber werden ihnen ebenfalls zusätzliche Lohnprozente abgezwackt. Der ausbezahlte Nettolohn wird damit noch karger.

 

In der ständerätlichen Sozialkommission steht deshalb zur Debatte, die Eintrittsschwelle bei den heute geltenden 21’510 Franken zu belassen. Für diese Variante plädiert auch Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (60): «Wir empfehlen, dieses Niveau beizubehalten.»

 

Die Altersvorsorge sei ein wichtiges Thema, so Platzer. «Man muss aber berücksichtigen, dass jenes Geld, das man für die Altersvorsorge spart, auf der anderen Seite für die laufenden Ausgaben fehlt.»

Personen mit Beschäftigungen unterhalb der Eintrittsschwelle würden sehr rasch spüren, wenn einige Hundert Franken plötzlich für Wohnung und Lebensmittel fehlen. Schon heute könnten sich Betroffene unterhalb der Eintrittsschwelle freiwillig versichern lassen. «Von dieser Möglichkeit machen nur wenige Personen Gebrauch», so Platzer.

Auch aus Arbeitgebersicht stellt er sich gegen die Senkung, dass diese «für unsere Branchen bis zu 50 Prozent Mehrkosten in der beruflichen Altersvorsorge bedeuten» würde.

  Blick