SGK. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sieht keinen Handlungsbedarf bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften.

Um die Unabhängigkeit der regionalen Aufsichtsbehörden zu stärken, sollen darin keine Mitglieder der Kantonsregierung einsitzen dürfen. Dies hat die Kommission laut einer Mitteilung im Rahmen der Modernisierung der Aufsicht entschieden.

Einstimmig nahm die Kommission die Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule in der Gesamtabstimmung an. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt sie, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung der Entschädigungen von Vermittlungstätigkeiten zu verzichten (Art. 69 BVG). Eine solche Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Versicherungsbrokern begrenzen und zu einer Benachteiligung der KMU führen.

Ferner wurde kritisiert, dass für diese grundlegende Bestimmung keine Vernehmlassung bei den betroffenen Akteuren durchgeführt wurde. Eine Minderheit unterstützt den Vorschlag des Bundesrates in der Absicht, die mit der heutigen Praxis verbundene Zweckentfremdung von Vorsorgegeldern zu verhindern.

Weiter entschied die Kommission, dass der Einsitz von kantonalen Regierungsmitgliedern und Angestellten der öffentlichen Verwaltung in den Kontrollgremien der regionalen Aufsichtsbehörden nicht mehr möglich sein soll. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden soll damit gestärkt und die Governance optimiert werden.

Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt sie, der vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmung zu folgen (Art. 61 Abs. 3 dritter Satz BVG). Ohne Gegenstimme entschied sie jedoch, dass die Kantone diese Anpassung innert fünf anstatt zwei Jahren vornehmen müssen.

Kritik auf Gewerkschaftsseite
Das PK-Netz kritisiert in einer Mitteilung scharf den Entscheid der Kommission. Unter dem Titel “Affront für die Versicherten” heisst es:

Es ist ein Trauerspiel, das Vertrauen in die 2. Säule sinkt weiter! Das etablierte Entschädigungsmodell der erfolgsabhängigen Provisionen in der beruflichen Vorsorge hat Fehlanreize: Solange die Pensionskassen und nicht die Arbeitgebenden die Broker und Maklerinnen entschädigen, besteht der Fehlanreiz, Anschlüsse zu Kassen mit hohen Provisionen zu lotsen.

Verliererinnen sind die Versicherten, die sich im Rahmen der Verwaltungskosten an den Kosten beteiligen müssen. Eine deutliche Mehrheit der Sozialkommission (SGK-S) will das nicht einsehen und beantragt dem Ständerat, die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung dieses Missstandes wieder zu streichen.

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