Eingereicht von Regine Sauter, FDP.
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) so zu ändern, dass begünstigte Personen beim Bezug von Todesfallkapital im Bereich der Freizügigkeit gleich behandelt werden können wie in der aktiven Pensionskasse (BVG).
Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt: Rund 70 Milliarden Franken befinden sich heute auf Freizügigkeitskonten. Diese Gelder stammen aus der beruflichen Vorsorge, sind jedoch gegenüber regulären Pensionskassengeldern deutlich schlechter gestellt.
Im Todesfall vor dem Rentenalter kommt es regelmässig zu stossenden Ungleichbehandlungen: So kann ein einziges Kind, welches sich noch in Ausbildung befindet, das gesamte Freizügigkeitskapital erhalten, während seine Geschwister leer ausgehen – einzig aufgrund der rigiden gesetzlichen Reihenfolge. Eine individuellere Begünstigtenregelung ist im Gegensatz zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aktuell nicht möglich.
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Weisung W-02/2025 der OAK soll die nicht einfach zu bewerkstelligende Übertragung von 1e-Mitteln von einer Nicht-1e-Einrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung regeln. Der ASIP nimmt dazu in der Fachmitteilung 137 Stellung und zeigt auf, wie die Pensionskassen die OAK-Weisung reglementarisch umsetzen können. In der Fachmitteilung wird u.a. ausgeführt:
