Die NZZ ist bei Recherchen auf ein Vorhaben des BSV gestossen, das  mit einem neuen Gesetz verhindern will, dass Versicherte bei Stellenwechsel nur einen Teil ihrer Freizügigkeitsleistung in die Kasse des neuen Arbeitgebers einbringen, vielleicht auch gar nichts davon.

Wie häufig das geschieht und in welchem Umfang – dazu liegen keinerlei Daten vor. Da es möglich ist, geschieht es wahrscheinlich auch. Ob damit irgendwer zu Schaden kommt, ist nicht nachgewiesen. Natürlich wird die PK-Leistung geschmälert, keine Frage. Aber das Geld geht für die Vorsorge nicht verloren, sondern verbleibt auf einer FZ-Einrichtung, wo es vielleicht mehr Ertrag einbringt als in einer schlechten Kasse. Vor allfälligen Verlusten bei Stellenwechsel im Falle von Unterdeckung der neuen Kasse bleibt es jedenfalls verschont. Und bei der Pensionierung hat es die gleiche Wirkung wie ein Kapitalbezug und muss versteuert werden, bei gestaffeltem Bezug etwas günstiger.

Natürlich ist das Vorgehen offiziell nicht vorgesehen – aber auch nicht explizit verboten. Und wer von wem auch immer dabei ertappt wurde (was zu bezweifeln ist), hatte keinerlei Sanktionen zu befürchten. Wahrscheinlich um die nicht eben alarmierende Geschichte etwas aufzupeppen, gibt die NZZ vor, üblen Tricksereien auf der Spur zu sein und schreibt von «Winkelzug», «Schlupfloch» und «Kniff».

Gefährden die «Täter» ihre Altersvorsorge? Kaum wesentlich, und da es sich mutmasslich meist um eher gutverdienende Versicherte handelt, sollte das BSV sich um ihr Schicksal nicht allzu grosse Sorgen machen. Kommt die 2. Säule zu schaden? Bei mittlerweile aufgehäuften 1,2 Billionen darf man auch diesbezüglich vom Läuten der Alarmglocken absehen. Solange man Genaueres nicht weiss, ist von einer Umleitung im Bereich eines Promille-Betrags auszugehen. Er ist u.a. abhängig vom Eifer der empfangenden Kasse beim Eintreiben ausgebliebener FZ-Leistungen.

Aber schon klar, da nehmen sich gewisse Leute Freiheiten heraus, die nicht zu der mit einem wachsenden Berg an Regularien eingedeckte Altersvorsorge passen. Schliesslich: Ordnung muss ein. Und was nicht verboten ist, ist noch lange nicht erlaubt.

Eine letzte Bemerkung: Im Gegensatz zum Titel, der aus Gründen der Attraktivität gewählt wurde, kann von einer Lösung des «Problems» nicht die Rede sein. Absehbar ist enormer administrativer Aufwand mit entsprechenden Kostenfolgen notwendig. Und das um «Fehlallokationen» von FZ-Leistungen im Nullkommawieviel-Prozentbereich zu verhindern? Ob die 2. Säule damit neue Freunde gewinnt, ist zu bezweifeln. Und schliesslich: wir haben noch ein paar andere, echte Probleme, die ihrer Lösung harren.

Peter Wirth, E-Mail

PS 1. Wie sehen Sie es, verehrte Leserin, geschätzter Leser? Gleich, ähnlich oder ganz anders? Lassen Sie es mich wissen. Mir ist schon klar, meine libertäre Geisteshaltung kollidiert gelegentlich mit der (notwendigen) Seriosität der beruflichen Vorsorge. Und wer als Jurist bei solchen Themen mit feinerem Besteck hantiert als mir zur Verfügung steht, hat möglicherweise einige Einwände zu meiner lockeren Argumentation.

PS 2. Wegen Ferien meinerseits erscheint der nächste Newsletter erst am 7. Juli.