Josef Bachmann beim Arbeitgeberverband
Linda von Burg vom Arbeitgeberverband hat mit Josef Bachmann, führender Kopf der Initiative für eine Faire Altersvorsorge ein Interview geführt. Auszüge:
Was wollen sie mit Ihrer Initiative ändern?
Ich möchte die berufliche Vorsorge erneuern. Mein Vorschlag: Stellen wir unsere Altersvorsorge neu auf drei Fundamente. Erstens: Es braucht mehr Geld. Aber um ein Fass ohne Boden zu verhindern, müssen gleichzeitig die Systemfehler korrigiert werden. Das heisst zweitens, dass wir ein variables, frei wählbares Pensionierungsalter brauchen. Die Betroffen wählen, ob sie länger arbeiten und höhere Renten wollen oder mehr Freizeit bei kleinerem Einkommen.
Und drittens müssen die Renten der zweiten Säule dynamisch werden. Die Rahmenbedingungen «Lebenserwartung» und «Kapitalerträge» können wir nicht beeinflussen. Deshalb braucht es neu permanente, moderate Anpassungen der Leistungen an die Realität. Das hat als Nebenwirkung den Vorteil, dass tendenziell eine Anpassung an die Teuerung erfolgt. Auch laufende Renten sollten mit dem neuen Modell moderat angepasst werden können. Das ermöglicht es, die Last tragbar auf viele Schultern zu verteilen.
Die Differenz zwischen den hohen Renten der Altrentner und deutlich tieferen der Jungrentner wird dadurch nicht verhindert, aber reduziert. Die Initiative stellt eine allgemeine Anregung dar. Die genauen Einzelheiten werden in der Abstimmungsvorlage des Parlaments festgelegt.
Eco-Talk zur 2. Säule
In den letzten 15 Jahren sind die Renten teilweise bereits um 20 Prozent gesunken. Dies vermeldete das VZ VermögensZentrum. Die tiefen Zinsen machen es den Pensionskassen noch schwerer, Rendite zu erzielen.
Wie eine Umfrage von «ECO» zeigt, senkt die Hälfte der grossen Pensionskassen für nächstes Jahr ihre Umwandlungssätze weiter. Ruiniert das Tiefzinsumfeld die Kassen? Droht deshalb allen eine Altersarmut?
Im «ECO Talk» mit Reto Lipp diskutieren:
– Gabriela Medici, Leiterin Sozialversicherungen Gewerkschaftsbund;
– Christoph Ryter, Leiter Migros-Pensionskasse; und
– Roland Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
Rentenhöhe und Umwandlungssatz
Avenir Suisse relativiert die von Swisscanto errechneten Einbussen bei den Rentenleistungen in den letzten zehn Jahren.
Gemäss der jüngsten Swisscanto-Studie hat ein Arbeitnehmer, wenn er heute einer Pensionskasse beitritt, die keine Massnahmen ergriffen hat, in 40 Jahren eine um 27,9% tiefere Rente in Aussicht als diejenige, die im Rahmen desselben Vorsorgeplans noch vor zehn Jahren ausgeschüttet worden wäre. Es ist kaum verwunderlich, dass eine solche Aussage zu viel medialem Aufruhr geführt hat. Bei genauerer Lektüre relativiert sich die Aufruhr jedoch. Die Kirche bleibt im Dorf.
Noch hält das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule dank den Massnahmen der Pensionskassen dem Druck stand, unter dem es steht. Doch ohne Korrektur des realitätsfremden Umwandlungssatzes werden die Quersubventionierungen zulasten der Aktiven die Rendite auf deren Guthaben belasten und so ihre Rentenerwartungen schmälern. Ironischerweise gilt gerade die Sicherung dieser Renten oft als Vorwand für die politische Weigerung, die Umwandlungssätze korrekt anzusetzen.
OAK: von Triponez zu Kupper Staub
Der Bundesrat hat Vera Kupper Staub zur neuen Präsidentin der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ernannt. Vera Kupper Staub, bisher Vizepräsidentin, tritt ihr Amt am 1. Januar 2020 an und löst Pierre Triponez ab, der nach zwei Amtsperioden seinen Rücktritt eingereicht hat. Er war erster Präsident der 2012 als Teil der Strukturreform neu geschaffenen OAK.
Neben der Wahl von Vera Kupper Staub zur neuen Präsidentin der OAK BV wurden zudem Stefan Giger (als Arbeitnehmervertreter und Ersatz für den bisherigen Aldo Ferrari) sowie Séverine Arnold (als Ersatz für den bisherigen Joël Wagner) zu neuen Kommissionsmitgliedern ernannt. Neue Vizepräsidentin wird das bisherige Mitglied, Catherine Pietrini.
Die OAK BV setzt sich per 1. Januar 2020 damit aus sieben Personen zusammen, die vom Bundesrat für eine Amtsdauer von vier Jahren bis Ende 2023 gewählt wurden. Die Kommissionsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Nebenamt aus.
- Vera Kupper Staub, Dr. oec. publ., Präsidentin, ehemalige Anlagechefin der Pensionskasse Stadt Zürich, ehemaliges ASIP-Vorstandsmitglied
- Catherine Pietrini, dipl. Pensionskassenexpertin, Vizepräsidentin, ehemalige Senior Aktuarin bei Pittet Associés
- Séverine Arnold, Prof. Dr., Professorin für Aktuarswissenschaften an der Universität Lausanne
- Kurt Gfeller, lic. rer. pol., Arbeitgebervertreter, Vizedirektor Schweizerischer Gewerbeverband
- Stefan Giger, Arbeitnehmervertreter, Generalsekretär VPOD
- Thomas Hohl, Dr. iur., ehemaliger Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse, ehemaliges ASIP-Vorstandsmitglied
- Peter Leibfried, Prof. Dr. oec., Professor für Audit und Accounting an der Universität St. Gallen.
Was wäre wenn?
Avenir Suisse hat in einer anregenden Studie mit dem Titel “Was wäre wenn …” diverse Szenarien zu möglichen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen durchgespielt. Dabei wird auch die Altersvorsorge betrachtet unter dem Titel: Was wäre, wenn die Lebenserwartung 110 Jahre erreicht? Dazu heisst es:
Auch wenn die Lebenserwartung noch nicht bei 110 Jahren liegt, steigt sie bereits heute um mehrere Stunden pro Tag. Unser heutiges Sozialversicherungssystem, das eine Umlagefinanzierung von der mehr oder weniger konstanten Erwerbsbevölkerung an immer mehr Rentner vorsieht, ist langfristig zum Scheitern verurteilt. Die Arbeitnehmerbeiträge können nicht endlos erhöht werden, und staatliche Finanzspritzen würden aufgrund der damit verbundenen Steuererhöhungen die Wirtschaft ausbremsen.
Eine Revision des Altersvorsorgesystems ist zwingend. Das hundert Jahre alte Konzept eines fixen Rentenalters muss überdacht werden. Eine dynamischere Definition der Rente würde den demografischen und arbeitsmarktlichen Veränderungen Rechnung tragen und eine nachhaltigere Finanzierung unserer Sozialversicherungssysteme ermöglichen. Ausserdem könnte man sich dadurch von der sterilen Diskussion um die «Altersguillotine 65» befreien.
Stattdessen sollte das Rentenalter auf der Grundlage von Beitragsjahren definiert werden – und damit in Abhängigkeit von der beruflichen Biografie der einzelnen Menschen. Diejenigen, die frühzeitig in den Arbeitsmarkt eintreten und einer Arbeit mit stärkerer körperlicher Abnutzung nachgehen, sollten früher in Rente gehen. Indirekt würde dieses Konzept sogar dem Umstand Rechnung tragen, dass die Lebenserwartung mit dem Bildungsniveau korreliert (Wanner 2012).
So könnte ein ausgebildeter Plattenleger, der seine berufliche Laufbahn mit 17 Jahren startet, mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen, während ein Jurist, der erst mit 25 Jahren in den Arbeitsmarkt eintritt, bis zum Alter von 70 arbeiten müsste. Auch die Anzahl der Beitragsjahre sollte dynamisch definiert werden, so dass etwa zwei Drittel der gewonnenen Lebenserwartung für das produktive Leben und ein Drittel für den Ruhestand aufgewendet werden müssten. Auf diese Weise würde der Veränderung der Lebenserwartung kontinuierlich Rechnung getragen, ohne jeden gewonnenen Lebenstag automatisch der Arbeit zu «opfern».
Pensioniert an der Sonne
Der Blick schreibt über das Ziel vieler Pensionierter, ihre Rente in einem sonnigen Klima zu geniessen und bringt eine Checklist für die Auswanderung.
Die Zahl der Auslandschweizer belief sich laut Bundesamt für Statistik Ende 2018 auf 760’200 Personen. Das sind 1,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Fünftel aller Auslandschweizer ist mindestens 65 Jahre alt und somit im Pensionsalter. In einigen Ländern liegt der Anteil dieser Altersgruppe sogar noch höher, so zum Beispiel in Thailand mit 33 Prozent, in Spanien mit 32 Prozent oder in Portugal mit 28 Prozent.
Die Genossenschaft Soliswiss unterstützt Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Geschäftsführerin Nicole Töpperwien sagt: «Das unterschiedliche Preisniveau spielt eine grosse Rolle. Mit einem Rentenfranken können Schweizer Pensionierte in den bei ihnen besonders beliebten Ländern einen spürbar bequemeren Lebensabend verbringen.»
Initiative für ein Rentenalter gemäss Lebenserwartung
Die Jungfreisinnigen haben ihre seit geraumer Zeit angekündigte Initiative für ein Rentenalter mit Anbindung an die Lebenserwartung gestartet. Im Text der Initiative wird eine Änderung der Bundesverfassung in Art. 112 gefordert. Der neue Artikel soll neu lauten:
Art. 112 Abs. 2 Bst. ater
2 Er [der Bund] beachtet dabei [beim Erlass der Vorschriften über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge] folgende Grundsätze:
ater. Das Rentenalter ist an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren gebunden; diese Lebenserwartung am 1. Januar des vierten Jahres nach Inkrafttreten dieser Bestimmung wird als Referenzwert festgesetzt; das Rentenalter entspricht der Differenz zwischen der Lebenserwartung und dem Referenzwert, multipliziert mit dem Faktor 0,8 zuzüglich 66; die Anpassung des Rentenalters erfolgt jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten; das Rentenalter wird den betroffenen Personen fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bekannt gegeben;
Erläuternd heisst es dazu: Es wird festgehalten, dass das Rentenalter an die Lebenserwartung gebunden wird. Zudem wird die Regel definiert: Das Rentenalter wird um 80 Prozent der Zunahme der Lebenserwartung erhöht. Sprich: Wenn die Lebenserwartung um einen Monat ansteigt, erhöht sich das Rentenalter um 0,8 Monate. Weiter wird sichergestellt, dass die Erhöhung maximal 2 Monate pro Jahr beträgt. Anzumerken ist, dass gemäss den Bevölkerungsprognosen des Bundes die Erhöhung in der Realität etwa ein Monat pro Jahr betragen dürfte. Schliesslich wird festgehalten, dass das Rentenalter fünf Jahre vor der Pensionierung bekannt gegeben werden muss.
Die neue Regelung wird begleitet von mehreren Uebergangsvorschriften.
Werben für den Reformvorschlag
In einem Gastkommentar der NZZ stellen Christoph Ryter und Hanspeter Konrad ihr Modell für die BVG-Revision vor. Sie halten fest:
Der durchschnittliche Umwandlungssatz bei Pensionskassen beträgt bereits heute 5,8 Prozent – er entspricht also dem vom Asip vorgeschlagenen Niveau für das BVG-Minimum. Mit dem «Sozialpartnerkompromiss» wird innerhalb der zweiten Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente eingeführt, die für die Mehrheit der Versicherten einen unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten zur Folge hat. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mehr als das gesetzliche Minimum bezahlt haben, würden ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Statt die Umverteilung mit realistischeren Rahmenparametern zu reduzieren, wird die Umverteilung von Jung zu Alt und von Kassen mit einer vorteilhaften Altersstruktur zu den anderen verstärkt.
Insgesamt erfüllt der Asip-Vorschlag die Forderungen nach einer wirksamen BVG-Reform und trägt den in den Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich gefällten Entscheiden Rechnung. Die Situation der älteren Versicherten und der Teilzeitangestellten würde verbessert. Vergleicht man die künftigen Leistungen der einzelnen Rentnerjahrgänge der nächsten vierzig Jahre unter Anwendung einer realistischen Realverzinsung ihrer Altersguthaben bis zur Pensionierung mit dem ursprünglichen Leistungsziel des BVG, so ergeben sich dank den Übergangsmassnahmen und der Verstärkung des Sparprozesses keine Verlierer. Es würde sich also lohnen, diesen Vorschlag ernsthaft zu prüfen.
Schwarze Listen gegen die Fondsflut?
Das Tiefzins-Umfeld facht den Ansturm von Fondsfirmen auf die Schweizer Pensionskassen zusätzlich an. Wie Recherchen von finews.ch zeigen, gehen die Vorsorgewerke zur Gegenwehr über – mit Schwarzen Listen?
Grosse Pensionskassen lassen schon längst keine Asset Manager mehr durch; diesen Job erledigen die vorgeschobenen Beraterfirmen – sie müssen die Spreu vom Weizen trennen. Eine intensive Aufgabe, wie von einem dieser Anbieter zu erfahren ist. Pro Jahr gingen bei ihm über 1’000 Anfragen ein, mehrere an jedem Tag. Mittlerweile sei man dazu übergegangen, dafür extra eine Person abzustellen.
«Führen die Pensionskassen eine schwarze Liste? Ich hoffe es!», sagt der Berater.
Auf der anderen Seite, bei den Vertriebsprofis, sucht man den Fehler auch bei sich selber. Es seien immer noch zu viele Anbieter unterwegs, welche die Bedürfnisse der Kassen nicht genau recherchieren und in der Folge den Kunden «die Zeit stehlen» würden. Damit verbaue man sich weitere Chancen, warnen sie.
Derweil existieren im Metier noch Praktiken, die in Zeiten der überforderten Pensionskassen-Organe schnell für Überdruss sorgen. So werden gewisse Vertriebsleute immer noch nach Anzahl Meetings entlöhnt – ein Steilpass, möglichst viele Klinken zu putzen.
«Schwarze Listen? Das würde ich auch machen, um nicht mit mühsamen Verkäufern die Zeit zu verplämpern. Wenn ich einer Person zweimal erkläre, dass ich nicht interessiert bin, nehme ich beim dritten Mal den Hörer nicht mehr ab», sagt ein erfahrener Finanzexperte, der sowohl aufseiten der Pensionskassen als auch im Fondsvertrieb gearbeitet hat. «Daran ist nichts falsch, denke ich.»
Falsch erscheint höchstens, dass es solche geheime Ausschluss-Instrumente überhaupt zu brauchen scheint – letztlich wohl eine weitere Folge des extrem fragmentierten Schweizer Finanzmarkts.
UBS PK-Performance Oktober 2019
- Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample verzeichneten im Oktober eine durchschnittliche Performance von 0,45% und seit Jahresbeginn 9,32% nach Gebühren.
- Die kleinen Pensionskassen mit verwalteten Vermögen von weniger als CHF 300 Mio. schnitten im Oktober mit 0,53% am besten ab, gefolgt von den grossen Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als CHF 1 Mrd. mit 0,39%. Die mittleren mit CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. bildeten mit 0,35% das Schlusslicht.
- Steigende Zinsen führten zu negativen Anleihenrenditen, während Aktien den grössten positiven Einfluss auf die Performance hatten.
PKBS senkt den technischen Zinssatz von 2.5 auf 2.25Prozent
In ihrem steten Bemühen, durchgreifende Massnahmen wenn immer möglich zu vermeiden, hat die Basler kantonale PK den technischen Zins minim gesenkt, allerdings liegt er weiterhin über den Vorgaben gemäss FRP4. In einer Mitteilung heisst es:
Letztmals hatte die Pensionskasse Basel-Stadt mit Wirkung auf den 1. Januar 2019 den technischen Zinssatz von 3.0 auf 2.5 Prozent gesenkt, die versicherungstechnischen Grundlagen von VZ 2010 (Periodentafel) auf VZ 2015 (Periodentafel) aktualisiert und den Umwandlungssatz im Alter 65 von 5.80 auf 5.44 Prozent mit einer dreijährigen Übergangsregelung gesenkt.
Die Senkung per 1. Januar 2020 um die nächsten 0.25 Prozentpunkte führt zu einem entsprechenden Anstieg der Rentenkapitalien, welcher durch die bisher gute Performance finanziert ist.
Die Obergrenze für den technischen Zins gemäss neuer Fachrichtlinie 4 beträgt bei der Verwendung von Periodentafeln aktuell 1,83%.
“Pensionskassen im Sumpf”
In der Weltwoche geht Prof. em. Silvio Borner hart ins Gericht mit den Pensionskassen. Er analysiert drei Fehlentwicklungen: Die Negativzinsen, die Volkspensionisten und eine Mitschuld der Finanzbranche. Hier wiedergegeben Punkt 3: Mitschuld der Finanzbranche.
Doch es kommt noch schlimmer. Nicht nur Linke und Sozialpartner missbrauchen die zweite Säule politisch, sondern auch grosse Teile der Finanzbranche und selbst der Pensionskassen. Diese sind somit nicht Opfer, sondern Täter der Fehlentwicklungen, die den Wettbewerb ausschalten und geschützte Milliarden-Werkstätten errichten.
Der Pensionskassenverband Asip deklarierte 2018 zwar kategorisch: «Im aktuellen Umfeld ist alles daranzusetzen, dass die Pensionskassen weiterhin eigenverantwortlich ihre Aufgaben zum Wohle der Versicherten wahrnehmen können.» Das sind schöne Worte statt Taten gegen die neue Regulierungswelle, welche das Alterskapital in den Dienst der «Nachhaltigkeit» zwingen will, mit ganz neuen Standards für Umwelt- und Governance-Verträglichkeit (englisch: ESG).
Exemplarisch dafür ist ein gemeinsamer Bericht des Wirtschaftsprüfers PWC und des Umweltverbands WWF unter dem Titel «Paradigm Shift in Financial Markets», Paradigmenwechsel auf dem Finanzmarkt.
Martin Kaiser geht zur Swiss Life
pw. Martin Kaiser (54), Mitglied der Geschäftsleitung des Arbeitgeberverbands und zuständig für das Ressort Sozialpolitik, hat in einem Mail an Persönlichkeiten der beruflichen Vorsorge mitgeteilt, dass er spätestens per 1. Juni kommenden Jahres einem Ruf der Swiss Life folgen und die Leitung ihrer Public Affairs-Stelle übernehmen wird. Er freue sich, in einem “arbeitsmarkttechnisch schon beinahe biblischen Alter” noch einmal eine spannende Herausforderung annehmen zu dürfen.
Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, liess seinerseits die Mitglieder der Arbeitsgruppe Sozialpolitik wissen, dass Kaiser eine Schlüsselposition im Swiss Life Konzern annehmen werde. Kaiser ist seit 7 Jahren beim Arbeitgeberverband tätig und war zuvor während 4 Jahren stellvertrender Direktor des BSV. Im Rahmen seiner Tätigkeit beim Arbeitgeberband amtet er als Präsident des Sicherheitsfonds und ist Leiter Anlageausschuss der Auffangeinrichtung.
Als Arbeitgebervertreter hat Kaiser massgeblich an der Ausarbeitung des Sozialpartner-Kompromisses zur BVG-Revision mitgewirkt und diesen gegen die verbreitete Kritik vehement verteidigt.
Die UBS-PK und ihre Reaktion auf Tief- und Negativzinsen
Nach den starken Kursgewinnen an den Börsen stehen Schweizer Pensionskassen vordergründig gut da. Wieso Einrichtungen mit vielen Rentnern aber ein Problem haben und wie die Kassen auf die Negativzinsen reagieren sollten, erläutert der Geschäftsleiter der Pensionskasse der UBS, Thomas Jenny im Interview mit Michael Ferber von der NZZ. Auszüge.
Wie sollten die Pensionskassen auf das Negativzinsumfeld reagieren?
Eine Kasse kann die Umwandlungssätze senken. Die dadurch reduzierten künftigen Rentenleistungen können für die Versicherten mit flankierenden Massnahmen abgefedert werden. Das kann beispielsweise eine Einlage des Arbeitgebers in die Pensionskasse sein. Die PK UBS war hier sicher so etwas wie die Speerspitze im Schweizer Pensionskassen-Markt. Denn wir haben den Umwandlungssatz in den vergangenen sechs Jahren von 6,05% auf 4,51% gesenkt und das ordentliche Pensionierungsalter erhöht. Auf der Aktivseite können sich die Pensionskassen dem Negativzinsumfeld aber nicht entziehen. Viele Kassen versuchen deshalb, die erwarteten tieferen Renditen zu kompensieren, indem sie riskantere Anlagen ins Portfolio aufnehmen. Sie setzen sich damit aber einer zusätzlichen Volatilität aus, deren Konsequenzen deutlich über dem Ausmass der Negativzinsen liegen kann. Viele Kassen stocken auch ihren Anteil an Schweizer Immobilien weiter auf. Das führt dazu, dass heute vor allem in peripheren Regionen Wohnbauten mit hohen Leerstandsrisiken entstehen – ohne volkswirtschaftlichen Nutzen.
Die UBS-Pensionskasse hat den technischen Zins auf sehr niedrige 1,5% gesenkt. Dies bedeutet, dass sie pro Jahr eine Rendite von 1,5% am Kapitalmarkt erzielen muss, um ihre Verpflichtungen zu decken. Ist dies trotz Negativzinsen zu machen?
Wir denken, dass dies eine Rendite ist, die langfristig an den Kapitalmärkten erzielt werden kann. Aber sollte das Zinsumfeld über einen sehr langen Zeitraum so bestehen bleiben oder sich sogar noch verschlechtern, müssten auch wir vermutlich wieder über die Bücher gehen.
“Die globale Rentenkrise ist schlimmer als gedacht”
Finanz und Wirtschaft schreibt:
Die Welt steuert auf eine massive Rentenkrise zu. Gemäss einer am Donnerstag publizierten Studie der Group of Thirty (G30) werden der weltweiten Altersvorsorge in knapp dreissig Jahren mehr als 15 Bio. $ fehlen. Das internationale Gremium, dem unter anderem Ex-Notenbanker Philipp Hildebrand und UBS-Präsident Axel Weber angehören (vgl. Box), sieht die Finanzierungslücke getrieben von steigender Lebenserwartung, sinkenden Geburtenraten, langsamerem Wirtschaftswachstum und rückläufigem Ertrag aus Altersvorsorgeanlagen. Die Länder würden weltweit vor der wachsenden Herausforderung stehen, Rentnern finanzielle Sicherheit zu ermöglichen, um die wesentlichen Lebenshaltungskosten zu decken. (…)
«Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mit unserer Studie wachzurütteln», sagt gegenüber «Finanz und Wirtschaft» der ehemalige Kapitalmarktchef des Internationalen Währungsfonds Gerd Häusler, selbst Mitglied der G30 und Mitautor der Studie. Nun hoffe man auf den Willen aller Beteiligten – nicht nur der Politik –, das Thema ernsthaft anzugehen.
Wohin die Reise gehen könnte, zeigt die G30 in verschiedenen Szenarien auf. Klar ist: Die substanzielle Erhöhung des Rentenalters ist unausweichlich. «Wir empfehlen, das Rentenalter mindestens in Proportion zur höheren Lebenserwartung zu erhöhen», heisst es in der Studie. «Für die betrachteten Länder bedeutet das einen Anstieg um mindestens vier bis sechs Jahre bis 2050.»





