In einem Gastkommentar der NZZ stellen Christoph Ryter und Hanspeter Konrad ihr Modell für die BVG-Revision vor. Sie halten fest:

Der durchschnittliche Umwandlungssatz bei Pensionskassen beträgt bereits heute 5,8 Prozent – er entspricht also dem vom Asip vorgeschlagenen Niveau für das BVG-Minimum. Mit dem «Sozialpartnerkompromiss» wird innerhalb der zweiten Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente eingeführt, die für die Mehrheit der Versicherten einen unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten zur Folge hat. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mehr als das gesetzliche Minimum bezahlt haben, würden ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Statt die Umverteilung mit realistischeren Rahmenparametern zu reduzieren, wird die Umverteilung von Jung zu Alt und von Kassen mit einer vorteilhaften Altersstruktur zu den anderen verstärkt.

Insgesamt erfüllt der Asip-Vorschlag die Forderungen nach einer wirksamen BVG-Reform und trägt den in den Pensionskassen bereits sozialpartnerschaftlich gefällten Entscheiden Rechnung. Die Situation der älteren Versicherten und der Teilzeitangestellten würde verbessert. Vergleicht man die künftigen Leistungen der einzelnen Rentnerjahrgänge der nächsten vierzig Jahre unter Anwendung einer realistischen Realverzinsung ihrer Altersguthaben bis zur Pensionierung mit dem ursprünglichen Leistungsziel des BVG, so ergeben sich dank den Übergangsmassnahmen und der Verstärkung des Sparprozesses keine Verlierer. Es würde sich also lohnen, diesen Vorschlag ernsthaft zu prüfen.

  NZZ