bs-2In ihrem steten Bemühen, durchgreifende Massnahmen wenn immer möglich zu vermeiden, hat die Basler kantonale PK den technischen Zins minim gesenkt, allerdings liegt er weiterhin über den Vorgaben gemäss FRP4. In einer Mitteilung heisst es:

Letztmals hatte die Pensionskasse Basel-Stadt mit Wirkung auf den 1. Januar 2019 den technischen Zinssatz von 3.0 auf 2.5 Prozent gesenkt, die versicherungstechnischen Grundlagen von VZ 2010 (Periodentafel) auf VZ 2015 (Periodentafel) aktualisiert und den Umwandlungssatz im Alter 65 von 5.80 auf 5.44 Prozent mit einer dreijährigen Übergangsregelung gesenkt.

Die Senkung per 1. Januar 2020 um die nächsten 0.25 Prozentpunkte führt zu einem entsprechenden Anstieg der Rentenkapitalien, welcher durch die bisher gute Performance finanziert ist.

Die Obergrenze für den technischen Zins gemäss neuer Fachrichtlinie 4 beträgt bei der Verwendung von Periodentafeln aktuell 1,83%.

  Mitteilung PKBS / Mitteilung SKPE zum technischen Zins