Blick: “Mit Vollgas in den Immo-Crash”
Die Zinsen sind im Keller – die Immobilienpreise gehen durchs Dach. Während die Angebotsblase wächst, steigt das Crash-Risiko. Treiber dieser Entwicklung sind vor allem die Pensionskassen: Sie tätigen Investitionen in Rekordumfang – auf der Flucht vor Negativzinsen und Renditedruck. Bereits ein Viertel ihres Geldes steckt in Immobilien.
Wann platzt die Blase? «Wir sind schon 19 Stockwerke runtergefallen», sagt Donato Scognamiglio (48), CEO des Immobilien-Beratungsunternehmens Iazi. «Die Frage ist nur noch, ob das Haus 20 oder mehr Stockwerke hat.»
Dennoch investieren die Pensionskassen ungerührt weiter. Der Grund: anhaltende Negativzinsen bringen sie in einen Anlagenotstand. Sie müssen Renditen erzielen, doch mit Obligationen ist das nicht mehr möglich. In den meisten Pensionskassen-Portfolios stecken deshalb heute mehr Aktien als Anleihen. Die aber sind unberechenbar – ihre Kurse schwanken.
CERN Pension Fund Reappoints Buck as Actuary
The CERN Pension Fund, which is based in Geneva, reappointed New York-based Buck (also known as Buck Consultants) as the pension’s actuary for an additional 4-year period. CERN Pension Fund provides pension and social security benefits for staff based at the European Organization for Nuclear Research (CERN). Buck will continue to provide its services to CERN from their offices in central London.
PK Winterthur: Neuer Interims-Geschäftsleiter
Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Stadt Winterthur (PKSW) hat Martin Aggeler zum neuen Geschäftsleiter gewählt. Der 59-jährige war während über 20 Jahren für die Pensionskasse von Ringier verantwortlich. Martin Aggeler wird als Nachfolger von Gisela Basler die Leitung der PKSW per 1.1.2020 übernehmen. Um den Übergang der Führung bis zum Austritt von Gisela Basler optimal zu gewährleisten, wird er seine Stelle per sofort antreten.
Cash: Privatmarktanlagen bei PKs hoch im Kurs
Jedes Jahr legen Schweizer Pensionskassen mehr Vermögen im alternativen Bereich an. Der Trend, auf Investitionen im Privatmarktsegment zu setzen, zieht sich unbeirrt fort.
Dabei stellen Alternative Anlagen wie Private Equity, Infrastruktur, Hedge Funds, Private Debt und Insurance Linked Securities (ILS) laut Peter Bezak, Anlageexperte bei Zurich Invest, für viele Schweizer Pensionskassen einen möglichen Weg dar. Das Vermögen, das Schweizer Pensionskassen in solche Anlagen investiert haben, ist gemäss dem Bundesamt für Statistik derweil auf rund 80 Milliarden Franken angewachsen. Besonders deutliche Zunahmen über die letzten Jahre verzeichneten Anlagen in Infrastrukturen und Private Equity, aber auch Immobilien Ausland. Seither steigt die Nachfrage weiter.
SRF: “Sinkender Koordinationsabzug eröffnet Chancen für höhere Renten”
Das Wirtschaftsmagazin «ECO» hat 21 grosse Pensionskassen und Sammelstiftungen exklusiv zur Handhabung und zur Höhe des Koordinationsabzugs befragt.
Daraus ergibt sich: Schätzungsweise – genaue Daten sind nicht verfügbar – die Hälfte der Pensionskassen und weiteren Vorsorgeeinrichtungen arbeiten bereits heute mit einem tieferen Koordinationsabzug und passen ihn an den Beschäftigungsgrad an.
Bemerkenswert: Die Pensionskasse des Pharmakonzerns Roche und diejenige von Swisscom kennen gar keinen Koordinationsabzug mehr. Und nahezu alle Vorsorge-Einrichtungen passen den Koordinationsabzug der Höhe des Beschäftigungsgrades an.
ASIP zum Mindestzins-Entscheid
Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Der ASIP forderte im Vorfeld eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes. Er setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuellen Formeln ergeben Werte weit unter 1% als Mindestzins. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist. Eine Senkung ist auch real betrachtet durchaus vertretbar. Trotz Senkung wird das Leistungsziel im BVG weiterhin übertroffen.
Mindestzins 2020
An seiner Sitzung vom 6. November 2019 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.
UBS: “Vorsorge und Wohneigentum”
In der neuen Studie der UBS zu “Vorsorge und Wohneigentum” heisst es:
Ohne die Möglichkeit des Kapitalbezugs aus dem Vorsorgesystem würde es für viele junge Familien beim Traum von den eigenen vier Wänden bleiben. Wenn der Eigenheimkauf erst in späteren Jahren ins Auge gefasst wird und gleichzeitig mehr Kapital vorhanden ist, spielen zusätzlich steuerliche Gründe eine Rolle. Der Bezug von Kapital aus der Pensionskasse ist dabei aber nicht zwingend die finanziell beste Strategie.
Rückt die Pensionierung näher, kann der Kapitalbezug zu einer Schmälerung der Rente führen. Neben persönlichen Überlegungen spielt ausserdem die finanzielle Lage der eigenen Pensionskasse eine Rolle. Je grösser die Umverteilung innerhalb der Pensionskasse und je tiefer der Umwandlungssatz, desto attraktiver wird der Kapitalbezug bei Pensionierung zum Erwerb von Wohneigentum.
Es zahlt sich aus, diese beiden bedeutenden Ereignisse im Leben – den Erwerb von Wohneigentum und den Eintritt in den Ruhestand – gemeinsam strategisch zu planen und so von einer Vielzahl steuerlich vorteilhafter Möglichkeiten zu profitieren. Wie dies im Allgemeinen und in konkreten Beispielen aussieht, zeigen wir in dieser Studie.
Diversifikation durch Infrastrukturanlagen
Investrends behandelt das Thema Infrastrukturanlagen durch Pensionskassen.
Viele Länder werden in den kommenden Jahren Infrastrukturen erneuern oder ausbauen müssen. Da vielerorts das Geld für eine rein staatliche Finanzierung fehlt, bietet sich für Pensionskassen die Chance, in Bauprojekte zu investieren. Peter Bezak, Anlageexperte bei Zurich Invest, schreibt in seinem jüngsten Marktkommentar, dass es an interessanten Angeboten in den nächsten Jahren kaum mangeln dürfte: Die weltweit wachsende Bevölkerung, die zunehmende Urbanisierung und Mobilität sowie die wirtschaftlichen Entwicklungen führen zu einem gewaltigen Investitionsbedarf. Das World Economic Forum schätzt den globalen Bedarf an Infrastruktur-Investitionen bis zum Jahr 2035 auf jährlich 3,7 Billionen US-Dollar.
Bezak erklärt: «Das tiefe Zinsumfeld drängt Pensionskassen, nach neuen Ertragsquellen zu suchen und dabei stellen Infrastrukturen für viele Schweizer Pensionskassen eine interessante Alternative dar. Das Vermögen, die Schweizer Pensionskassen in Infrastrukturanlagen investiert haben, ist mittlerweile auf über 6,5 Milliarden Schweizer Franken angewachsen. Seither steigt die Nachfrage weiter, wie jüngste Erfahrungen zeigen.» Allerdings liegt der durchschnittliche Anteil an Infrastruktur-Investments im Gesamtkontext weiter unter 1%. Aus dem kürzlich erschienen Bericht von IPE geht hingegen hervor, dass einige der grössten Schweizer Pensionskassen teilweise weit mehr als 1% ihrer Allokation in Infrastruktur investieren.
Felix Graber neuer Präsident der Stadtluzerner Pensionskasse
Ende Juni wurde bekannt, dass Christoph Nick per Ende Jahr nach 21 Jahren als Präsident der Pensionskasse Stadt Luzern (PKSL) zurücktritt.
Nun konnte die Nachfolge geregelt werden: Der Stadtrat hat in einem extern geführten Selektionsverfahren und auf Antrag einer von ihm eingesetzten Findungskommission Felix Graber als Präsidenten der Pensionskommission und Martha Scheiber als Mitglied und Arbeitgebervertreterin der Pensionskommission gewählt.
Felix Graber (52) ist seit 2001 selbständiger Unternehmensberater und Inhaber der Qualityconsult AG in Luzern. In dieser Zeit war er unter anderem interimistischer CEO verschiedener Regionalbanken. Zudem ist er Bankrat der Aargauischen Kantonalbank. Felix Graber hat seine berufliche Laufbahn bei der Luzerner Kantonalbank in Kriens begonnen und ist vor seiner Selbständigkeit mehrere Jahre in der Bankenbranche tätig gewesen.
Assurinvest Herbsttagung
Am 22. Oktober 2019 fand im Renaissance Zurich Tower Hotel die jährliche ASSURINVEST Weiterbildungstagung für Stiftungsräte statt. Rund 130 Teilnehmer von mehr als 40 Pensionskassen verfolgten die Referate zu unterschiedlichen Themen der beruflichen Vorsorge. Diese reichten von Erläuterungen zu unterschiedlichen ALM-Studien Modellen, über die gerechte Verteilung von Überschüssen, die juristischen Herausforderungen von 1e Plänen bis hin zu neuen Altersrentenmodellen und einem Ausblick auf die Finanzmärkte und Weltwirtschaft. Das Thema Abgabe von Rentnerbeständen wurde ebenso gestreift, wie auch die politischen Herausforderungen von Rentnern in der beruflichen Vorsorge, welche im Rahmen einer hochkarätig besetzten, von Franz Fischlin moderierten Podiumsdiskussion mit Experten der beruflichen Vorsorge und Vertretern aus Politik diskutiert wurden.
“SNB lässt Pensionskassen und Banken abblitzen”
finews berichtet über den Vortrag von SNB-Präsident Armin Jordan beim PK-Netz.
Die SNB nimmt rund 2 Milliarden Franken pro Jahr an Strafzinsen ein, die sie auf Giroguthaben erhebt. Die gebeutelte Industrie und ihr zugewandte Politiker haben verschiedentlich gefordert, dass dieses Geld in die Branche zurückfliessen sollte, um sie zu stärken.
Keine gute Idee, findet Jordan. «Jede Verknüpfung von Geldpolitik und Sozialpolitik birgt die Gefahr von Zielkonflikten mit dem eigentlichen Auftrag der SNB», so Jordan.
Offensichtlich sieht die Bank ihre Unabhängigkeit in Gefahr, sobald sie andere Ziele bedienen müsste, als diejenigen welche jetzt im Mandat vorgesehen sind. Gemäss SNB ist sie für die Geldpolitik, der Bund und Kantone aber für die Fiskal- und Sozialpolitik zuständig. Oder, wie Jordan abschliessend formulierte: «Die SNB ist nicht für die Sozialpolitik zuständig».
Gleichwohl ist sich die SNB durchaus bewusst, dass die Lage kritisch ist und bleibt. Sie sieht ihren Beitrag für eine solide Vorsorge aber darauf beschränkt, die Preisstabilität in der Schweiz aufrechtzuerhalten.
Arnaud Cattin neuer Geschäftsführer der Pensionskasse Biel
Nach einer kaufmännischen Grundausbildung hat sich Cattin auf Sozialversicherungen spezialisiert, insbesondere auf den Bereich der 2. Säule. 2009 schloss er den eidgenössischen Fachausweis Sozialversicherungsfachmann ab, war Verwaltungsleiter zahlreicher Pensionskasse bei Aon und übernahm anschliessend die Leitung von Agenturen bei der Ausgleichskasse der Uhrenindustrie. Herr Cattin wird seine Funktion per 1. April 2020 antreten.
Die PKBiel ist eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung mit rund 4000 aktiven Versicherten sowie 2000 Rentnerinnen und Rentnern. Sie versichert das Personal der Stadtverwaltung Biel sowie die Mitarbeitenden von über 80 angeschlossenen Institutionen.
Botschaft zu den Überbrückunsleistungen
Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2019 die Botschaft und den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose verabschiedet. Damit will er eine Lücke in der sozialen Sicherheit schliessen. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung (ÜL) erhalten, wenn sie in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen.
Für den Anspruch auf ÜL müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung (ALV) nach dem vollendeten 60. Altersjahr. Diese Bedingung erfüllen Personen, die mit 58 Jahren oder später ihre Stelle verloren und die Mindestbeitragszeit von 22 Monaten in die ALV erfüllt haben;
- Mindestens 20 Jahre Versicherung in der AHV, in denen ein Erwerbseinkommen von minimal 21 330 Franken pro Jahr (entspricht 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente und der Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge) erzielt worden ist. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften oder in der Ehe zugesplittete Einkommen werden nicht berücksichtigt;
- Das minimale Erwerbseinkommen von 21 330 Franken muss in den 15 Jahren unmittelbar vor der Aussteuerung während mindestens 10 Jahren erzielt worden sein. So können auch Personen, die vor der Aussteuerung krank geworden sind oder Erwerbsunterbrüche hatten, Anrecht auf Überbrückungsleistungen haben;
- Das Vermögen muss kleiner sein als 100 000 Franken, respektive 200 000 Franken bei Ehepaaren. Das entspricht der Vermögensschwelle, die das Parlament auch bei den Ergänzungsleistungen beschlossen hat. Selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt, hingegen Einkäufe in die berufliche Vorsorge, die Rückzahlung von Vorbezügen aus der beruflichen Vorsorge oder von Hypotheken, wenn sie innerhalb von drei Jahren vor der Aussteuerung getätigt worden sind. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte verschoben werden, um die Vermögensschwelle zu unterschreiten;
- Keine Rente der Invalidenversicherung und auch kein Vorbezug der AHV-Altersrente.
“Wenn Arbeitgeber Verantwortung an den Staat abschieben können”
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Vorlage zu den Ueberbrückungsleistungen.
Vertreter von Personalvermittlern und Arbeitsmarktbehörden betonen im Gespräch, dass die in der öffentlichen Debatte den Älteren zugewiesene Opferrolle kontraproduktiv sein könne, weil sie bei den Betroffenen die Haltung «ich habe ja ohnehin keine Chance» fördere. Die grosse Mehrheit der über 55-jährigen Arbeitslosen findet wieder eine Stelle.
Selbst für Ausgesteuerte ist die Lage nicht hoffnungslos; laut Bundesdaten für 2013 bis 2017 war bei den 55- bis 64-Jährigen ein Jahr nach der Aussteuerung knapp die Hälfte wieder erwerbstätig, auch wenn dies noch nichts über die Lohnhöhe und das Erwerbspensum aussagt. Laut einer Studie im Auftrag des Bundes finden etwa 14 Prozent der ausgesteuerten 55- bis 64-Jährigen eine dauerhafte Beschäftigung mit Monatslohn über 2500 Franken. Insgesamt ist die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen in der Schweiz im internationalen Vergleich hoch und in den letzten Jahren weiter gestiegen – auf gut 73 Prozent 2018.




