Die PK Basel-Stadt senkt den technischen Zins von 2,25 auf 1,75 Prozent. Per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5,44 auf 5,20 Prozent gesenkt. Gleichzeitig federt sie die Auswirkungen für die Versicherten mit der “Einführung neuer, attraktiver Umwandlungssatz-Modelle und weiteren Massnahmen” ab. In der Mitteilung wird erklärt:
Der Verwaltungsrat führt als eine der Abfederungsmassnahmen so genannte Splittingmodelle ein. Die Splittingmodelle haben zur Folge, dass die Versicherten beispielsweise bei einem bisherigen Umwandlungssatz von 5.80 Prozent mit einem Sparguthaben von bis zu 500’000 Franken dieselbe Rente erhalten wie vor der Umstellung. Der künftig tiefere Umwandlungssatz gelangt nur für jenen Teil des Altersguthabens zur Anwendung, der 500’000 Franken übersteigt. Mit diesem sozialpolitisch motivierten Modell bleiben die Renten für viele Versicherte unverändert.
Um die Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern, wird das Sparkapital der Aktivversicherten am 1. Januar 2024 zusätzlich zur ordentlichen Verzinsung um 2.50 Prozent erhöht. Finanziert wird diese Abfederung aus den vorhandenen technischen Rückstellungen.
Für Aktivversicherte, welche sich aufgrund ihres Alters auf den 31. Dezember 2023 pensionieren lassen könnten, wird die Rente in Franken garantiert, die sie bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2023 unter den bisherigen Bedingungen erhalten hätten. Damit ist die Anpassung des Umwandlungssatzes kein Grund, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Auch wenn das Sparguthaben beim Splitting-Modell höher als 500’000 Franken ist, erhöht sich die Rente bei Weiterarbeit bereits nach wenigen Monaten wieder.