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Avenir Suisse relativiert die von Swisscanto errechneten Einbussen bei den Rentenleistungen in den letzten zehn Jahren.

Gemäss der jüngsten Swisscanto-Studie hat ein Arbeitnehmer, wenn er heute einer Pensionskasse beitritt, die keine Massnahmen ergriffen hat, in 40 Jahren eine um 27,9% tiefere Rente in Aussicht als diejenige, die im Rahmen desselben Vorsorgeplans noch vor zehn Jahren ausgeschüttet worden wäre. Es ist kaum verwunderlich, dass eine solche Aussage zu viel medialem Aufruhr geführt hat. Bei genauerer Lektüre relativiert sich die Aufruhr jedoch. Die Kirche bleibt im Dorf.

Noch hält das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule dank den Massnahmen der Pensionskassen dem Druck stand, unter dem es steht. Doch ohne Korrektur des realitätsfremden Umwandlungssatzes werden die Quersubventionierungen zulasten der Aktiven die Rendite auf deren Guthaben belasten und so ihre Rentenerwartungen schmälern. Ironischerweise gilt gerade die Sicherung dieser Renten oft als Vorwand für die politische Weigerung, die Umwandlungssätze korrekt anzusetzen.

Denn in Wahrheit bezieht sich die erwähnte Reduktion von 28% auf die Differenz zwischen dem im Jahr 2009 von den Pensionskassen tatsächlich angewendeten durchschnittlichen Umwandlungssatz von 6,74% – der jedoch im Vergleich zum damaligen technischen Zinssatz zu hoch war – und einem hypothetischen, aber versicherungstechnisch korrekten Satz von 4,86% im Jahr 2018. Swisscanto weist so berechtigterweise auf den tiefgreifenden Strukturwandel hin, der in der Branche stattgefunden hat. Das Unternehmen zeichnet die Lage jedoch überspitzt, indem ein vor zehn Jahren praktizierter Satz mit einem theoretischen Wert von heute verglichen wird.

Zweites Problem: Der Umwandlungssatz alleine macht die Höhe der Renten noch nicht aus. Die Rente ergibt sich aus dem Vorsorgekapital, multipliziert mit dem Umwandlungssatz. Geht eine Senkung mit der Erhöhung des Altersguthabens einher, so kann das Niveau der Renten gehalten werden.

  Avenir Suisse  Swisscanto Studie 2019