78 Milliarden Franken hätten Mieterinnen und Mieter in der Schweiz seit 2006 zu viel an Miete bezahlt, behauptet die SP. Die Zahlen stimmen nachweislich nicht. Aber das stört die Partei nicht: Sie verlangt nun trotzdem eine staatliche Mietzinskontrolle. Andrea Martel schreibt dazu in der NZZ:
Die 78 Milliarden, von denen die SP spricht, entstammen einer Analyse, die das Büro für Arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) 2021 im Auftrag des Mieterverbands erstellt hat. Die Zahl ist das Resultat einer relativ einfachen Milchbüechli-Rechnung. Die Autoren vergleichen die Entwicklung des BfS-Mietpreisindexes mit einer selbst kreierten Kurve, die sie «erwarteten Mietpreisindex aufgrund der relevanten Kostenfaktoren gemäss geltendem Mietrecht» nennen (in der Grafik die oberste und die unterste Linie). Und die Differenz zwischen diesen beiden Kurven ist für sie «Miete, die zu viel bezahlt wurde». (…)
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) empfiehlt mit grosser Mehrheit, die Renteninitiative der Jungfreisinnigen abzulehnen. Sie spricht sich auch gegen einen direkten sowie einen indirekten Gegenvorschlag aus, mit welchen die Einführung einer Schuldenbremse für die AHV beantragt wurde. Statt einseitig bei der Höhe des Rentenalters anzusetzen, möchte die Kommission die nächste Reform abwarten, die der Bundesrat dem Parlament bis spätestens 2026 unterbreiten muss.
Entwicklung des durchschnittlichen gewichteten Deckungsgrads nach Basis- und Stress-Szenario
Die Studie “Auswirkungen einer längerfristigen Tiefzinsperiode auf die berufliche Vorsorge”, die im Juni 2022 in französischer Sprache publiziert wurde, ist nun dank der Unterstützung von Pittet auch auf Deutsch verfügbar. Der Forschungsbericht enthält Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Im Summary wird festgehalten:
Die Ergebnisse der Projektionen zeigen, dass das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule für alle in der Studie analysierten Szenarien stabil funktioniert (siehe Abbildung oben).
Angesichts des sehr geringen Anteils an Vorsorgeeinrichtungen, deren Deckungsgrad nach zehn Jahren unter 90 % liegt, besteht für die 2. Säule kein Ausfallrisiko. Ähnlich oder sogar noch tiefer ist der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen, die Ende 2020 eine Unterdeckung aufwiesen. Somit wären die meisten Vorsorgeeinrichtungen in der Lage, die finanziellen Schocks der analysierten Szenarien aufzufangen.
Andrea Martel geht in der NZZ der Frage nach, was Wohnungsnot eigentlich bedeutet und ob eine solche aktuell festgestellt werden kann. Ausschlaggebend ist in den meisten Analysen die Leerwohnungsziffer.
Allerdings ist die Leerwohnungsziffer laut Scognamiglio [Donato Scognamiglio, CEO des Immobilienberatungsunternehmens Iazi] ein schlechter Indikator: «Diese Zahl zeigt nicht, wie knapp das Angebot an begehrten Wohnungen ist. Das sind vielmehr die Wohnungen, die keiner will.»
Scognamiglio ist nicht der Einzige, der die Leerstandsziffer als Knappheitsindikator kritisiert. Auch für den Juristen und Immobilienexperten Urs Hausmann gäbe es bessere Alternativen. Dass auf die Leerwohnungsziffer abgestellt werde, habe historische Gründe, schrieb Hausmann vor einigen Jahren in einem Gutachten. Als die Behörden vor fünfzig Jahren begonnen hätten, sich mit der Knappheit am Wohnungsmarkt zu befassen, habe man diese jährlichen Zählungen eingeführt.
Saldo. Ein ehemaliger SBB-Angestellter war seit gut fünf Jahren mit seiner Lebenspartnerin zusammen, lebte aber nur knapp fünf Jahre mit ihr im gleichen Haushalt. Als er erkrankte, heirateten die beiden. Zwei Monate später starb er. Die SBB-Pensionskasse verweigerte eine Witwenrente, weil die Eheleute weniger als fünf Jahre zusammengewohnt hätten. Das Verwaltungsgericht Bern wies die Klage der Frau ab. Das Bundesgericht hiess ihr Begehren gut. Sie hat Anspruch auf 3808 Franken Rente pro Monat statt auf 137’000 Franken Abfindung. Das Reglement verlange nicht, dass Eheleute fünf Jahre zusammengewohnt hätten. Es reiche, wenn sie fünf Jahre eine Lebensgemeinschaft geführt hätten.
Bundesgericht, Urteil 9C_655/2021 vom 3. Februar 2023
BFS. Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat das Bundesamt für Statistik (BFS) ein paar relevante Zahlen aus dem Finanzwesen in der Schweiz zusammengetragen.
Medianlöhne im Finanzwesen 2020 belief sich der Bruttomedianlohn im Wirtschaftszweig Finanzdienstleistungen (Banken) für eine 100%-Stelle auf 10 317 Franken pro Monat. Zum Vergleich: Der Bruttomedianlohn für die gesamte Schweizer Privatwirtschaft lag im gleichen Jahr bei monatlich 6361 Franken für eine Vollzeitstelle. Im Bankenwesen verdienten Arbeitnehmende ohne Führungsfunktion 7142 Franken brutto pro Monat, das obere Kader 15 571 Franken.
In einer Mitteilung kritisiert die Ethos-Stiftung die Uebernahme der CS durch die UBS und sieht die Pensionskassen doppelt benachteiligt.
Die Schweizer Pensionskassen, deren Interessen die Ethos Stiftung verteidigt und vertritt, werden durch diese Transaktion doppelt benachteiligt. Erstens werden sie als Aktionärinnen der beiden Banken an der Generalversammlung nicht über den Kauf abstimmen können, da eine Verordnung des Bundesrates eine Abweichung von der Bestimmung des schweizerischen Fusions- und Übernahmegesetzes erlaubt.
Zweitens werden sie in Zukunft, wie alle Kundinnen und Kunden (Pensionskassen, KMU, Privatpersonen usw.), mit den Risiken konfrontiert sein, die eine marktbeherrschende Stellung einer einzigen Grossbank auf dem Schweizer Markt mit sich bringt.
Zu den Folgen der Uebernahme der CS durch die UBS gehören die Verluste auf Aktien und Obligationen der Bank und vor allem, dass ein wichtiger Konkurrent auf dem Markt verschwindet. Der Tages-Anzeiger zeigt die Konsequenzen anhand der Migros-PK auf.
Das Ende der Grossbank Credit Suisse (CS) hat Folgen für die berufliche Vorsorge. Pensionskassen verlieren einerseits Geld, weil sie mit dem tiefen Übernahmepreis nur noch sehr wenig Geld für ihre CS-Aktien erhalten. Andererseits werden die sogenannten Coco-Anleihen komplett wertlos. Das sind Anleihen, die ein Finanzinstitut bei einem kritischen Ereignis von Fremd- in Eigenkapital umwandeln kann.
Die CS schreibt auf diese Weise Fremdkapital im Umfang von 16 Milliarden Franken ab. Für die Eigentümer dieser Anleihen bedeutet das im vorliegenden Fall einen Totalverlust. Betroffen sind dem Vernehmen nach insbesondere institutionelle Anleger wie Pensionskassen. Diese Anleihen sind attraktiv, weil sie eine vergleichsweise hohe Rendite bringen. Wie das aktuelle Beispiel zeigt, ist damit aber auch ein entsprechendes Risiko verknüpft.
Für Hansruedi Scherer, Partner bei PPCmetrics, ist der Schaden für Pensionskassen wegen des Credit-Suisse-Debakels überschaubar, wie er im cash-Interview sagt. Zu denken geben ihm aber die höheren Systemrisiken und der sinkende Wettbewerb. Auszüge:
Die Konti, welche die Pensionskassen bei der Credit Suisse haben, scheinen sicher? Das sehen wir auch so. Die Interventionen der letzten Tage haben gezeigt, dass die ‚too big to fail‘-Banken eine implizite Staatsgarantie aufweisen, und die CS wird nun in eine solide Bank integriert.
Nahezu alle Schweizer Pensionskassen haben in Aktien und Obligationen der Credit Suisse meistens via Anlagefonds investiert. Kann man den Schaden hier schon abschätzen? Hier ist das Bild sehr differenziert. Etwas zynisch gesprochen, ist der Abschreiber auf den Aktien aufgrund der Rettungsaktion das kleinste Problem. Die grossen Verluste haben die Aktionäre schon früher zu verbuchen gehabt. Bei den Obligationen im engeren Sinn erwarte ich, immer gegeben mein heutiger Wissensstand, eine Beruhigung der Lage und dass diese normal zurückbezahlt werden.
Wieso Fremdkapitalgeber an den Verlusten beteiligt werden könnten, wie das gewisse Presseberichte implizieren, solange die Eigenkapitalgeber, also die Aktionäre, noch einen Restwert erhalten, ist mir schleierhaft. Ausser die Emissionsbedingungen enthalten spezielle Klauseln, dass heisst ‚Write down Klauseln‘. Bis zu einem Totalverlust erwarte ich hingegen bei Finanzinstrumenten, die bei Verletzung gewisser Mindestkapitalisierungsstandards zum Eigenkapital gezählt werden dürfen. Diese weisen Write down Klauseln auf. Auf diesen Obligationen haben die Gläubiger aber auch während der Laufzeit eine hohe Risikoprämie erhalten.
Die Handelszeitung berichtet über Stimmen aus der Assekuranz, die sich insgesamt positiv zum Abschluss der BVG-Reform äussern.
Für die Axa Grund genug, jetzt erst recht die Modernisierung der beruflichen Vorsorge zügig voranzutreiben: «Wir erachten es als wichtig, die berufliche Vorsorge zu modernisieren und der heutigen Realität anzupassen, also Teilzeitpensen, Mehrfachbeschäftigungen sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser gerecht zu werden», sagt Axa-Sprecherin Anna Ehrensperger zu HZ Insurance. (…)
Zufrieden über den Ausgang der Abstimmung im Parlament zeigt sich auch Swiss Life. «Die Revision bringt die längst fällige Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an die demographische Entwicklung», sagt Sprecher Tim Hegglin zu HZ Insurance. Dadurch werde die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten endlich spürbar reduziert. (…)
WSJ. If government funds it, they will come. That’s an overlooked story line in the collapse of Silicon Valley Bank. If Washington wants to point fingers, it should aim the biggest digit at itself.
Let’s talk about what actually imploded over the past week. If the name wasn’t already a giveaway, SVB was the lender of choice for tech dreamers. It claims to have banked nearly half of all U.S. venture-backed tech and healthcare startups. Yet in recent years those clients have skewed ever more in one direction. “We serve those creating positive environmental change,” SVB’s website brags, noting that the bank worked with some 1,550 companies in the “climate technology and sustainability sector.”
Die Pensionskassen-Reform hat es durchs Parlament geschafft. Doch das Referendum ist bereits angekündigt. Für die Linke ein «Geschenk» mitten im Wahljahr, meint Fabian Renz im Blick.
Für die SP ist das Referendum ein «Geschenk» mitten im Wahljahr, wie einige Bürgerliche monieren. Bis zu den Sommerferien können die Genossinnen und Genossen damit ihre Vorkampagne führen. «Wer sich für anständige Renten einsetzt und die Kaufkraft stärken will, unterschreibt unser Referendum», sagt SP-Co-Chefin Mattea Meyer (35), schon in Wahlkampfstimmung. «Wir müssen zurück auf Feld eins, um eine anständige Lösung zu finden.»
Der Abstimmungstermin ist jedenfalls so gut wie gesetzt: der 3. März 2024. Dann kommt es zum Showdown. Die Linke reibt sich jetzt schon die Hände. Nach einer knappen Niederlage bei der AHV-Abstimmung hat sie bei der Pensionskassen-Reform einen Sieg in der Rentenfrage vor Augen.