BFS. 2022 ist die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz erneut gewachsen. Am 31. Dezember umfasste sie mehr als 8,8 Millionen Einwohner. Auch die Todesfälle und Eheschliessungen nahmen zu, während die Geburten und Scheidungen zurückgingen. Die Lebenserwartung der Männer blieb unverändert, jene der Frauen verringerte sich leicht. Die Lebenserwartung der Männer bei Geburt lag wie bereits 2021 bei 81,6 Jahren (provisorische Zahl). Bei den Frauen sank sie zwischen 2021 und 2022 von 85,7 Jahren auf 85,4 Jahre. Eine vergleichbare Entwicklung ist bei der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren zu beobachten. Jene der Männer belief sich wie 2021 auf 19,9 Jahre, während sich jene der Frauen im gleichen Zeitraum von 22,7 Jahren auf 22,5 Jahre (–0,2 Jahre) verringerte.
BVV 2-Anlagerichtlinien – ein Auslaufmodell?
Sinn und Zweck der Anlagevorschriften in der BVV 2 (die Verordnung verwendet nirgends den Begriff Richtlinien) werden regelmässig in Zweifel gezogen und von Fachgremien der Uebergang zur Prudent Man Rule empfohlen. Da die Limiten mit einer Begründung überschritten werden können – was in grossem Massstab geschieht – hält sich die Kritik in Pensionskassenkreisen in Grenzen. Sven Ebeling stellt in einem Beitrag der UBS die BVV 2 und ihre Entwicklung im grösserem Zusammenhang vor und verweist abschliessend auf eine anlageorganisatorische Neuerung, die sog. L-QIF. Dazu schreibt er:
Der Handlungsspielraum im Bereich der Anlagetätigkeit wird nicht nur durch die erlaubte Ausgestaltung der Anlagestrategie beeinflusst, sondern auch durch Möglichkeiten auf anlageorganisatorischer Ebene. Letztere können ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Anlageeffizienz leisten. Beachtenswert ist hier eine Änderung des Kollektivanlagegesetzes (KAG), die das Parlament im Dezember 2021 verabschiedete.
Was Teilzeitbeschäftigte beachten sollten.
Wer Teilzeit arbeitet, sollte sich erkundigen, wie die eigene Pensionskasse damit umgeht. Was Teilzeitbeschäftigte zusätzlich berücksichtigen sollten – und wie sie Vorsorgelücken schliessen. Die NZZ listet sieben Punkte auf: Tiefere AHV-Renten, Tiefere PK-Renten, Besondere Regelungen in der PK, Konkubinat, Probleme bei mehreren kleinen Pensen, Möglichkeiten von 3a, Neue Regelungen in der PK-Reform.
«Die Gebühren sind nicht zu hoch!»
Danny Schlumpf vom Blick interviewt ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Schlumpf ist überzeugt, dass die Kosten der Vermögensverwaltung zu hoch sind und bringt den ausgeleierten Vergleich mit der AHV. Auszüge:
Herr Konrad, ist die zweite Säule noch zu retten?
Hanspeter Konrad: Wir müssen sie reformieren, um vor allem den demografischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Aber die zweite Säule ist nicht am Boden zerstört. Schauen Sie die letzten Jahre an: Die Pensionskassen erbringen ihre Leistungen und erzielen gute Renditen, die sie den Versicherten weitergeben.
Die Renditen der letzten Jahre waren schlecht.
Sie waren nur im letzten Jahr schlecht, in den Jahren zuvor waren sie hervorragend.
Dann ist nicht nachvollziehbar, warum die Finanzindustrie seit Jahren auf ein renditefeindliches Zinsumfeld verweist, um die tiefe Verzinsung der Altersguthaben, sinkende Renten und die Forderung nach einer Senkung des Umwandlungssatzes zu rechtfertigen.
Doch, das ist nachvollziehbar. Die Zinsen machen nur einen Teil der Rendite auf dem angesparten Alterskapital aus. Hinzu kommen zum Beispiel Aktiengewinne und Renditen von Immobilien. Darauf sind die guten Ergebnisse zurückzuführen.
“Die nächste Runde der Verlogenheit”
In seinem Kommentar zum Start des Referendums gegen die BVG-Reform geht Hansueli Schöchli in der NZZ wenig pfleglich mit den Gewerkschaften um. Zu recht. “Ehrlichkeit ist in der Politik der Altersvorsorge weiterhin kaum mehrheitsfähig”, schreibt er.
«Mehr bezahlen für weniger Rente»: Dieses Schicksal scheint die Versicherten in der zweiten Säule der Altersvorsorge zu erwarten, wenn die vom Parlament beschlossene Pensionskassenreform in Kraft tritt. Das behaupten jedenfalls die Gewerkschaften, die am Freitag ihre Referendumskampagne gegen die Reform lanciert haben.
Damit schreiben die Gewerkschafter im dicken Buch der Verlogenheit in der Politik der Altersvorsorge ein weiteres Kapitel. Die Reform bringt entgegen den Behauptungen keinen «Abbau» und keine Senkung des Wohlstands für die Versicherten. Die Vorlage verändert nur die Verteilung.
Doch die Umverteilungen in der Altersvorsorge sind versteckt. Und die populären Medien leisten viel zu wenig Aufklärungsarbeit – kraft einer Mischung aus politischer Linkslastigkeit, geschäftlichem Kalkül und Denkfaulheit. So können die Gewerkschaften mit grossen Erfolgsaussichten dem Publikum Sand in die Augen streuen: Sie fokussieren sich auf süffige Beispiele von Verlierern, blenden die Gewinner aus und verschweigen die chronischen Quersubventionierungen der Rentner zulasten der Jüngeren. Und die Kritiker unterschlagen, dass in einem nachhaltigen System für die Generationengerechtigkeit das ordentliche Rentenalter mit der Lebenserwartung steigen müsste. (…)
BVG-Referendum gestartet
pw. Gewerkschaften und Linksparteien haben das Referendum gegen die BVG-Reform gestartet. Die Argumente sind in geradezu verblüffender Weise nicht bloss faktenfrei, sondern strotzen vor Unwahrheiten. Besonders bemerkenswert, dass nicht nur wie üblich die Banken und Versicherungen als die grossen Profiteure der Reform denunziert werden – das ist mittlerweile kalter Kaffee – sondern die Pensionskassen in den selben Topf geworfen werden, mit der Warnung, dass sie dank Reform “weiterhin uneingeschränkt verdienen” würden. Der Satz ist von einer geradezu atemberaubenden Absurdität.
Damit ist die Zielrichtung klar: das Vertrauen der Versicherten in ihre PKs soll untergraben und die 2. Säule generell angegriffen werden. Primär geht es gar nicht um diese Reform. Man wird mit Interesse verfolgen, wie ein VPOD, dessen Mitglieder durch die Bank in Kassen mit überdurchschnittlichen Leistungen versichert sind, sowie das PK-Netz sich verhalten. Sie können diese üble Kampagne nicht gutheissen, ohne ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel zu setzen. Aber wer wird es wagen, sich dem Gewerkschaftsbund unter Maillard zu widersetzen?
Arbeiten bis 70?
Firmen bieten vermehrt die Möglichkeit, bis zum Alter von 70 Jahren zu arbeiten. Doch es braucht viel mehr, damit Arbeitnehmer länger berufstätig sind. Neuorientierungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Die NZZ schreibt dazu:
Auch andere Schweizer Arbeitgeber wie beispielsweise Roche, Raiffeisen und der Kanton Basel-Landschaft bieten ihren Angestellten grundsätzlich die Möglichkeit, bis zum 70. Lebensjahr weiterzuarbeiten. Die Angebote werden allerdings wenig ausgeschöpft.
Bei Roche heisst es zwar, das Angebot werde «immer beliebter», bei Raiffeisen werden die Möglichkeiten «vereinzelt» und bei der BEKB «wenig» genutzt. Im Kanton Basel-Landschaft arbeitet rund ein Prozent der Mitarbeitenden in der kantonalen Verwaltung, den kantonalen und den kommunalen Schulen über das ordentliche Rentenalter hinaus. Am häufigsten sind Lehrpersonen im AHV-Alter beschäftigt.
Verlust wegen CS-Ende
awp. Der Untergang der Credit Suisse hat bei der Migros-Pensionskasse durchgeschlagen. Sie habe eine Einbusse von 110 Millionen Franken erlitten, sagte Migros-Finanzchefin Isabelle Zimmermann auf der Bilanzmedienkonferenz in Zürich.
Davon sei der grösste Teil auf den Abschreiber bei den AT1-Anleihen der CS zurückzuführen, die mit der Übernahme durch die UBS komplett ausfallen würden. Dies habe knapp 100 Millionen Franken gekostet. Und mit 10 Millionen Franken habe der Absturz der CS-Aktie zu Buche geschlagen. Insgesamt machten die 110 Millionen allerdings lediglich 0,4 Prozent der Bilanzsumme der Pensionskasse aus.
Auch im Anlageportfolio des Migros Genossenschaftsbundes MGB habe der Sturz der CS-Aktien minimale Spuren hinterlassen, sagte Zimmermann am Rande der Bilanzmedienkonferenz im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. Aber dieser Taucher sei durch den Anstieg der UBS-Aktien überkompensiert worden. Insgesamt sei der Netto-Effekt der beiden Grossbanken-Aktien positiv.
AHV, Leaks und Indiskretionen
Die Tamedia-Medien haben dank ihr zugespielten Unterlagen frühzeitig Kenntnis von Plänen im Finanzdepartement für Einsparungen bei der AHV erhalten, was naturgemäss zu einem Aufschrei bei SP und Gewerkschaften geführt hat. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Der Widerstand von SP und Gewerkschaften ist dem Bundesrat denn auch sicher. «Falls der Bundesrat wirklich bei der AHV-Finanzierung sparen will, ist das sehr dreist», sagt Urban Hodel, Sprecher des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Viele Rentnerinnen und Rentner müssten wegen des ungenügenden AHV-Teuerungsausgleichs jeden Franken umdrehen. «Der Bundesrat ignoriert das komplett, wenn er jetzt ausgerechnet bei der AHV sparen will – und damit dort, wo es die Leute am dringendsten brauchen.»
Kritik muss Finanzministerin Keller-Sutter aber auch gewärtigen, weil mit der Kürzung der AHV-Beiträge am 2018 geschlossenen Staf-Deal geritzt wird. Der Sparvorschlag kommt zudem, ein halbes Jahr nachdem das Volk der AHV-Reform mit Frauenrentenalter 65 und höheren Mehrwertsteuern zugestimmt hat.
BVG-Reform: Referendum bis 6. Juli
SDA. Gegen die vom Parlament beschlossene Reform der beruflichen Vorsorge kann bis zum 6. Juli das Referendum ergriffen werden. Schon während der Debatten im Parlament hatten Linke und Gewerkschaften angekündigt, gegen die «Abbauvorlage» Unterschriften sammeln zu wollen. Am kommenden Freitag lanciert nun ein «Referendumsbündnis gegen die Pensionskassen-Rentensenkung» mit Vertretern von SGB, Unia, Travail.Suisse, SP und Grünen die Unterschriftensammlung.
“Diese BVG-Reform ist Provokation pur!”
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals ist fassungslos angesichts der vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform und zieht wenig überraschend eine schiefe Parallele zum Ende der CS.
Wenn wir die letzten drei Wochen Revue passieren lassen, müssen wir den Kopf schütteln. Für die Rettung einer Grossbank stehen plötzlich Milliarden an Steuergeldern zur Verfügung und steht eine Lösung innert Tagen auf dem Tisch. Gleichzeitig beschliesst das Parlament in Bezug auf die BVG-Reform und nach wochenlangen Debatten eine reine Abbauvorlage. Und dies in Zeiten, wo die Inflation wieder aufkeimt. Für die Arbeitnehmenden und für die angehenden Rentnerinnen und Rentner eine Provokation nach allen Regeln der Kunst!
Post PK: “Im Krisenmodus”
Hans Kaufman schreibt in der Weltwoche, “was der Post VR-Präsident Levrat jetzt tun muss”:
Die Probleme haben sich 2022 infolge des schlechtesten Börsenjahrs seit 2008 erneut zugespitzt. Einer Grafik auf der Post-PK-Homepage kann entnommen werden, dass die Kasse im dritten Quartal 2022 temporär in eine Unterdeckung geriet. Sie konnte sich bis Ende Jahr zwar wieder in den Positivbereich retten, aber die Reservepolster sind dünn. Es geht bei der Sanierung der Post-PK um bedeutende Beträge, die die Erfolgsrechnung der Post dermassen belasten könnten, dass diese in den nächsten Jahren allenfalls sogar vollständig auf eine Dividendenzahlung an den Bund verzichten muss.
Dabei haben die für die Kapitalanlagen Verantwortlichen im Konkurrenzvergleich sogar sehr gut gearbeitet, denn die 2022 erlittenen Verluste von 6,1 Prozent liegen unter den Vergleichsportfolios der bei der UBS (–9,57 Prozent) oder Credit Suisse (–9,62 Prozent) deponierten Pensionskassenvermögen.(…)
Die Teilzeitgesellschaft und ihre Folgen
Warum ist Teilzeitarbeit so beliebt? Die Ökonomin Monika Bütler sagt in einem Interview mit der NZZ: «Vollzeit arbeiten ist teuer». Auszüge.
Macht die Steuerprogression Vollzeitjobs unattraktiv?
Ja, vor allem bei den eher höheren Einkommen. Bei den mittleren Einkommen macht die Steuerprogression nur einen Teil der usätzlichen Belastung bei höherer Beschäftigung aus, gerade bei den Familien. Dazu kommt der Wegfall von Subventionen für Kita, Krankenkasse und Wohnraum.
Und dann denken sich die Leute: Es lohnt sich nicht, mehr zu arbeiten.
Solche Überlegungen machen sich wohl viele, gerade auch die Gutverdienenden. Ich habe kürzlich eine Anfrage für einen Vortrag abgelehnt, für den ich 2000 Franken erhalten hätte. 200 Franken davon wären an die Sozialversicherungen gegangen, fast 700 Franken an die Steuern. Ich habe mir dann einen freien Tag gemacht. Für mich ging die Rechnung auf, der AHV/IV hingegen entgingen 200 Franken, dem Staat 700.
Was sind die Herausforderungen in der Altersvorsorge?
Bezüglich Teilzeit bin ich hier etwas entspannter. Heute findet vor allem eine Umverteilung der Zeit statt. Die Männer arbeiten weniger und die Frauen dafür mehr. Bis jetzt ist die gesamte Arbeitsleistung fast nicht zurückgegangen. Problematischer für die AHV ist, dass wir gemessen an der Lebenserwartung eine immer kürzere Phase arbeiten und ins System einzahlen. Die berufliche Vorsorge ist individueller. Jeder und jede, der oder die Teilzeit arbeitet, muss sich bewusst sein, dass er oder sie weniger Leistungen aus der Pensionskasse erhält.
Wie könnte man das Pensionskassen-System besser auf Teilzeiterwerbstätige anpassen?
Einige Verbesserungen, wie die Senkung des Koordinationsabzugs, sind bereits Teil der vorgeschlagenen BVG-Reform. Ein stärkerer Vorsorgeausgleich zwischen Eltern wäre sinnvoll, um Lücken auszugleichen, die durch Betreuungsarbeit entstehen. Dass man das Vorsorgevermögen teilt, ist nichts Neues. Was heute bereits bei verheirateten Paaren gilt, sollte auf alle Eltern ausgedehnt werden.
Was es bei einem Sabbatical zu beachten gibt
Immer mehr Leute wollen weg. Einmal den Alltag hinter sich lassen, den Jakobsweg ablaufen oder wochenlang im VW-Bus leben. Nach Skandinavien, Südostasien, Nordamerika reisen. «Sabbatical» heisst das dann. Das Wort kommt ursprünglich aus dem Hebräischen, «sabat» bedeutet innehalten oder aufhören.
Egal wie lange man wegbleibt oder wo es hingeht: Die Auszeit will gut geplant sein. Für die Versicherungen ist entscheidend, ob man für die Auszeit reguläre Ferientage verwendet, beim Arbeitgeber unbezahlten Urlaub beantragt oder ob man den Job ganz kündigt und nach der Rückkehr eine neue Stelle antritt. Darüber hinaus ist relevant, ob man die Zeit im Ausland oder in der Schweiz verbringt. Die NZZ gibt dazu einen Ueberblick über die Regelungen und Ratschläge.
Die Arbeitskosten pro Stunde
BFS. Die Arbeitskosten entsprechen den von den Unternehmen für die Beschäftigung der Angestellten aufgewendeten Kosten. Sie setzen sich zusammen aus den Löhnen und Gehältern (79,7%), den Sozialbeiträgen zulasten der Arbeitgeber (17,4%) und weiteren, insbesondere mit der beruflichen Bildung und Personalrekrutierung verbundenen Kosten (2,9%). 2020 lagen sie in der Gesamtwirtschaft bei durchschnittlich Fr. 63,62 pro Arbeitsstunde. Die Arbeitskosten machen einen grossen Anteil der Produktionskosten für Güter und Dienstleistungen aus. Zusammen mit der Produktivität stellen sie einen wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz dar.