Werner C. Hug hat in einem Beitrag der Gewerbezeitung Grundlagen und Fakten des schweizerischen Sozialstaats dargestellt und verweist auf de Gefahren, die hinter der Entwicklung von der Solidarität zur Umverteilung stehen. Hug stellt fest:

Der Vertreter der Arbeitnehmenden, der mit seiner Gewerkschaft nicht einmal 15 Prozent der arbeitenden Bevölkerung vertritt, aber so tut, als spreche er für alle Arbeitnehmenden, verkennt, dass die Freisinnigen den Sozialstaat begründet haben. In den Sozialversicherungen gilt die allgemeine Regel: einer für alle, alle für einen. Diese Form der Solidarität beruht auf Gegenseitigkeit und hat mit der gewerkschaftlichen Solidarität nichts gemeinsam.

In der AHV, in der Kranken-, Arbeitslosenversicherung geht es um die Deckung von Risiken und die Behebung von Schäden, die mit finanziellen Mitteln gedeckt werden. Die gewerkschaftliche Solidarität hingegen wird als Waffe für bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen in der Unternehmung sowie in der Gesellschaft eingesetzt.

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