(sda) Der Ständerat will Vorsorgeguthaben bei Freizügigkeits- und Säule-3a-Stiftungen besser absichern. Im Auge hat er dabei, was bei Bankenkonkursen mit den Geldern passiert.

Mit 37 zu 0 Stimmen bei sechs Enthaltungen nahm die kleine Kammer eine Motion des Zuger Mitte-Ständerats Peter Hegglin an. Der Vorstoss geht an den Nationalrat. Hegglin möchte, dass künftig auch Guthaben über 100’000 Franken konkursrechtlich privilegiert behandelt werden. Zudem möchte er eine schnellere Auszahlung der Gelder an die Stiftungen und damit die Versicherungsnehmer.

 

Wäre die Credit Suisse Konkurs gegangen, wären unzählige Menschen um ihre Vorsorgegelder gebracht worden, sagte Hegglin. Auch Alex Kuprecht (SVP/SZ) betonte, es gehe nicht einfach um normale Gelder auf einem Bankkonto. Zudem drohten bei heutiger Rechtslage auch für den Staat finanzielle Folgen , da er wenn nötig mit Ergänzungsleistungen einspringen müsse. Die heutige Situation führe auch zu Liquiditätsschwierigkeiten bei Vorsorgeeinrichtungen, kritisiert Hegglin in der Begründung der Motion. Hier brauche es einen Mechanismus zur Aufteilung allfälliger Sanierungs- oder Liquidationskosten.

Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion und wollte zuerst die Aufarbeitung der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS und die Evaluierung der «Too big to fail»-Regulierung abwarten. Im Bericht der Landesregierung dazu werde auch die Einlagensicherung Thema sein. Der Bundesrat beantragte darum die Ablehnung der Motion. Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) wollte den Vorstoss der vorberatenden Kommission zur Vorberatung zuweisen. Ihr Ordnungsantrag fand aber keine Mehrheit.

  Parlament / Motion Hegglin