
Swisscanto PK-Monitor Q3 2024
Trotz mehrerer Phasen erhöhter Volatilität im dritten Quartal 2024 setzten die Finanzmärkte ihren leichten Aufwärtstrend auch im Berichtszeitraum fort.
Dank der soliden Entwicklung in der Mehrheit der Anlageklassen resultierte für eine durchschnittliche Pensionskasse eine Performance von 1,2%, womit sogar die Rendite aus dem Vorquartal übertroffen wurde.
Dieser erfreuliche Trend widerspiegelt sich auch in den Deckungsgraden der Vorsorgeeinrichtungen: Der durchschnittliche, vermögensgewichtete Deckungsgrad einer privatrechtlichen Kasse beträgt inzwischen 120,7%.
PK-Monitor /
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Der Schweiz geht das Personal aus
Ein von Prof. Rudolf Minsch erarbeitetes und gemeinsam vom Arbeitgeberverband und economiesuisse herausgegebenes Papier analysiert den absehbaren, grossen Fachkräftemangel in den kommenden Jahren und schlägt Massnahmen vor. Die Position von economiesuisse wird so zusammengefasst:
- Die Personenfreizügigkeit mit der EU und der bilaterale Weg sind insgesamt ein Erfolg. Er hat uns Wohlstand und eine hohe Lebensqualität gebracht. Die hohe Zuwanderung in den letzten Jahren ist jedoch eine Sorge der Bevölkerung, die ernst genommen werden muss. Es gilt Lösungen zu erarbeiten, um die Zuwanderung zu senken, ohne aber die Personenfreizügigkeit zu gefährden.
- Ein zentraler Hebel ist die noch bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Die grosse Mehrheit der Unternehmen tut bereits viel, um den aktuellen Arbeitskräftemangel zu mildern und das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich auszuschöpfen.
«Altersvorsorge neu gedacht»
Avenir Suisse meint, unser 3 Säulen-System habe sich bewährt, sei aber ausbaufähig und schlägt ein 5 Säulen-System vor, mit Einbau der Krankenversicherung als vierter und der Langzeitpflege als fünfter Säule, wobei letztere mit Kapitaldeckung zu finanzieren wäre.
Die Schweizer Altersvorsorge ist auch deshalb so leistungsfähig, weil die einzelnen Säulen unterschiedlich finanziert werden: die AHV durch das Umlageverfahren, die berufliche Vorsorge sowie das private Sparen durch das Kapitaldeckungsverfahren.
Diese positive Erfahrung sollten wir nutzen, wenn es um die Finanzierung der Gesundheitskosten im letzten Lebensabschnitt geht. Die steigenden Kosten für die Pflege werden heute primär von der Krankenkasse und immer mehr auch von der Allgemeinheit getragen.
Dieses Problem wird sich mit der demografischen Entwicklung verschärfen. Hier braucht es eine neue Lösung, die stärker auf die private Vorsorge setzt.
Wie bei der Altersvorsorge empfiehlt sich dabei eine Finanzierung, die auch auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht: Die Kosten für die Akutversorgung (z. B. Behandlungen in einer Arztpraxis oder in einem Spital) sollen wie bisher von der Krankenversicherung übernommen werden.
Im Kontext einer umfassenden Altersvorsorge wäre das die vierte Säule. Die Langzeitpflege dagegen soll durch eine neue, fünfte Säule abgedeckt werden (vgl. Grafik). Sie wäre ähnlich wie die berufliche Vorsorge organisiert.
Demnach würde man ein privates, vererbbares Pflegekapital ansparen. Dadurch würde das Schweizer Vorsorgesystem zu einem Fünf-Säulen-Modell werden.
3a-Erweiterung «auf Befehl des Parlaments»
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die vom Bundesrat neu zugelassenen Einzahlungsmodalitäten in die Säule 3a, die nach der vom Parlament gutgeheissenen Motion Ettlin quasi auf dessen «Befehl» erfolgt. Allerdings erfüllt der Bundesrat nicht alle Vorgaben seines «Chefs».
MoreDas Parlament hatte der Regierung 2020 durch Überweisung einer Motion des Mitte-Ständerats Erich Ettlin befohlen, eine nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in der Säule 3a zu schaffen.
Der Bundesrat hatte jene Motion abgelehnt – unter anderem mit dem Argument, dass in der Praxis vor allem Versicherte mit hohen Einkommen von dieser Einkaufsmöglichkeit profitieren würden, da Geringverdiener gar nicht genügend Mittel für grosse Einzahlungen in die Säule 3a hätten. Doch das Parlament ist der Chef der Regierung, und Befehl ist Befehl.
Nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen.
Der Bundesrat setzt damit das Anliegen der Motion 19.3702 «Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin um. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen.
In der Schweiz erwerbstätige Personen, die ab Inkrafttreten der Vorlage nicht jedes Jahr die für sie maximal zulässigen Beiträge in ihre Säule 3a einbezahlt haben, können diese Beiträge künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend noch einzahlen und diese Einkäufe von den Steuern abziehen.
Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ist pro Jahr ein Einkauf in die Säule 3a in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» zulässig (2025 beispielsweise maximal 7258 Fr.).
Nach einer groben Schätzung ist mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Mio. Franken zu rechnen. Davon entfallen 21,2 Prozent auf die Kantone und 78,8 Prozent auf den Bund.
Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden ist nach einer groben Schätzung von Mindereinnahmen zwischen 200 bis 450 Mio. Franken pro Jahr auszugehen.
BVK bietet Vorsorgeberatung an
Für Versicherte, die vor der Pensionierung stehen, stellt sich die Frage nach der Form des Leistungsbezugs: Rente, Kapital oder ein Mix, wobei der Kapitalbezug in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Die BVK will mit einem kostenpflichtigen Beratungsangebot Unterstützung bieten. Die NZZ schreibt:
MoreAuch bei der BVK sei dieser Trend zu beobachten, sagt Thomas Schönbächler. So werde bei seiner Pensionskasse rund ein Drittel der Vorsorgegelder als Kapital bezogen. Knapp mehr als die Hälfte der Versicherten entschieden sich für den Bezug von Kapital oder zumindest für einen Mix aus Rente und Kapital.
Der Entscheid für die Rente oder für das Kapital bei der Pensionierung ist sehr wichtig, denn er ist unwiderruflich. Umso bedenklicher findet es Schönbächler, dass es in diesem Bereich nicht selten zu Fehlberatungen komme.
BVK erhöht Umwandlungssatz
Seit rund 20 Jahren hat die Entwicklung der Umwandlungssätze nur eine Richtung gekannt: nach unten. 2004 ermittelte die Swisscanto-Studie einen mittleren Satz von 7,04 Prozent, aktuell sind es noch 5,3 Prozent. Jetzt hat die Zürcher BVK eine Erhöhung ihrer Sätze angekündigt, Vorbote einer Trendwende? Michael Ferber schreibt in der NZZ:
Bei der Talfahrt der Umwandlungssätze zeichnet sich aber langsam ein Boden ab. Ein kräftiges Signal in dieser Hinsicht sind die der NZZ vorliegenden Pläne der BVK, der mit 139 000 Versicherten grössten Pensionskasse der Schweiz.
Von diesen sind 40 Prozent Angestellte des Kantons Zürich, die übrigen stammen von angeschlossenen Arbeitgebern aus den Branchen Gesundheit, Bildung und Verwaltung.
Gegen den Trend plant die BVK, die Umwandlungssätze in ihren verschiedenen Rentenmodellen zu erhöhen – und das bereits ab 2025.
Beim Standardrentenmodell der BVK steigt der Umwandlungssatz für eine Person, die sich nächstes Jahr mit 65 Jahren pensionieren lässt, von bisher 4,64 auf neu 4,8 Prozent. Diese Rente wird also ab dem Zeitpunkt der Pensionierung in gleichbleibender Höhe bis zum Lebensende bezahlt. (…)
UBS dominiert den Fondsmarkt
Amas schreibt zur Entwicklung des Fondsmarkts im Q3 2024:
MoreNach der erfolgten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und der entsprechenden Umbenennung der Fondsbezeichnungen zeigen sich auch Veränderungen in der Hierarchie der grössten Schweizer Anbieter: Die Credit Suisse ist auf dem Ranking verschwunden, dafür zeigt sich mit Amundi ein neuer Name unter den Top Ten.
Mit einem Marktanteil von 36.3% liegt die UBS nun weit vorne an der Spitze. Doch zeigt sich, dass andere Anbieter wie Swisscanto, Blackrock und Pictet durch den Ausbau ihrer Marktanteile von den Veränderungen im Schweizer Fondsmarkt profitieren konnten.
13. AHV-Rente ab Dezember 2026, Finanzierung offen
Die SGK des Ständerats schreibt zu ihren Beschlüssen betr. 13. AHV-Rente und deren Finanzierung:
Die Auszahlung der 13. AHV-Rente wird gemäss der Vorlage des Bundesrates umgesetzt. Die Finanzierung dieser Rente muss jedoch vertieft und unter Berücksichtigung aller mittel- bis langfristigen Bedürfnisse der AHV analysiert werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist auf die zwei Vorlagen des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente eingetreten. Sie hat der Verwaltung mehrere Prüfaufträge erteilt und will ihre Arbeiten im ersten Quartal 2025 fortsetzen. (…)
Die Kommission hält fest, dass die 13. AHV-Rente bei ihrer Einführung 2026 zwar nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten wird, sich die Lage des AHV-Ausgleichsfonds aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern dürfte.
Sie ist daher der Ansicht, dass sich das Parlament die Zeit für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten nehmen sollte. Zudem sollte auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird.
BVG in Ruhe lassen
(vps.epas) Die Schweizer Bevölkerung hat die BVG-Reform wuchtig verworfen. In der letzten Frage des Monats der Schweizer Personalvorsorge wurde gefragt, wie es nun weitergehen soll.
Die Mehrheit der Leser (52,4 %) ist der Meinung, man solle das BVG vorerst ruhen lassen, man könne damit leben, wie die Pensionskassen zeigen. 29 % der Umfrageteilnehmer sind dafür, eine neue Reform anzupacken zur Senkung des Umwandlungssatzes. Am wenigsten Zustimmung findet die Idee, die 1. und 2. Säule zur Volkspension zu fusionieren (9 %)
Besteuerung des Kapitalbezugs: neue Zweifel
Die vom Bundesrat geplante verstärkte Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse stösst auf verbreitete Kritik. Nun zeigen Berechnungen des VZ Zentrums, dass es mit den Vorteilen nicht so weit her ist, wenn die geltenden Umwandlungssätze berücksichtigt werden. Albert Steck schreibt in der NZZ:
More«Die bisherige Diskussion um den Kapitalbezug blendet die Bedeutung des Umwandlungssatzes gänzlich aus», sagt der VZ-Experte Karl Flubacher. «Je tiefer dieser Satz nämlich ist, desto weniger lohnt es sich aus steuerlicher Sicht, das Kapital zu beziehen. Oft fällt der Vorteil sogar ganz weg.»
Zur Illustration hat das VZ Vermögenszentrum ein Beispiel erstellt. Dieses zeigt bewusst die Situation eines Gutverdieners, weil der Bund mit seinem Plan die angebliche Steueroptimierung der Wohlhabenden im Visier hat.
Wenn sich ein Alleinstehender in der Stadt Zürich ein Alterskapital von 800’000 Franken auszahlen lässt, so muss er dem Steueramt 80’000 Franken abliefern. Dafür profitiert er anschliessend von einer tieferen Steuerbelastung, weil er als Einkommen lediglich die AHV-Rente zu versteuern hat.
Umverteilung auf Kosten der Jungen
Manuel Boeck zeigt in Cash auf, wie die Umverteilung in den Pensionskassen zur Erfüllung von Leistungsversprechen zulasten der jüngeren Generationen geht.
«Die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Renditen an den Kapitalmärkten torpedieren die überhöhten Rentenversprechen (Umwandlungssatz), die am Tag X von den Pensionskassen den Rentenbezügern gegenüber gewährt werden.
Die Rendite, die den aktiv arbeitenden Versicherten zusteht, wird daher nur reduziert weitergegeben. Diese Renditereduktion muss dann dazu verwendet (umverteilt) werden, um die Rentenversprechen finanzieren zu können», sagt Rafael Lötscher, CEO von PensExpert.
In Zahlen ausgedrückt: Werden die jährlichen Umverteilungssummen von 2014 bis 2023 addiert, wurden gemäss den Schätzungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) innerhalb von zehn Jahren 44,8 Milliarden Franken von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden umverteilt.
Durchschnittlich entspricht dies 4,5 Milliarden Franken beziehungsweise 0,5 Prozent des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden pro Jahr seit 2014.
Steuerschlupfloch für Kapitalbezug
Der Bundesrat möchte die Besteuerung des Kapitalbezugs in der 2. Säule erhöhen. Davon nicht betroffen wird die Besteuerung bei Wegzug ins Ausland. Die anfallende Quellensteuer bleibt sehr tief. Die Handelszeitung schreibt:
MoreDie Ministerin will mit ihren Plänen Steueroptimierungen unterbinden. Dabei übersieht sie aber andere Steuerschlupflöcher, die weiterhin bestehen. Etwa jene für Auslandschweizer.
«Die aktuelle Regelung für Auslandschweizer würde zu Ungerechtigkeit führen», sagt Reto Spring vom FPVS. «Diese müsste angepasst werden, sonst würde die Gefahr bestehen, dass Auslandschweizer deutlich besser gestellt werden als Schweizer.»
Denn Rentnerinnen, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung des Pensionskassenkapitals im Ausland befinden, bezahlen eine Quellensteuer. Und diese ist, je nach Kanton, eklatant tiefer als die Kapitalbezugssteuer.
Gaillard begründet Steuervorschläge
In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger begründet Serge Gaillard die von der Experten-Kommission empfohlene Abschaffung der Steuervorteile beim 3a-Sparen und beim Kapitalbezug bei der Pensionierung. Er äussert sich dazu wie folgt:
Sie schreiben im Bericht der Expertenkommission, dass nach der Umsetzung Ihres Vorschlags möglicherweise weniger Menschen in die zweite und dritte Säule einzahlen. Rütteln Sie da nicht am Grundprinzip unserer Altersvorsorge?
Nein. Es lohnt sich weiterhin, im normalen Rahmen in die zweite und dritte Säule einzuzahlen. Was weniger attraktiv wird, ist der steueroptimierte Renteneinkauf mit 50 oder 55 Jahren – das ist ja auch nicht das Ziel der Altersvorsorge.
Woher wissen Sie so genau, dass so viel optimiert wird?
Die Kapitalbezüge haben in den letzten Jahren stark zugenommen. In der Pensionskasse des Bundes gab es kürzlich eine Umfrage dazu. Über die Hälfte der Befragten begründete den Kapitalbezug auch mit Steuerersparnissen.
Haben Sie kein Verständnis, wenn jemand mit 50 Jahren sicherstellen will, im Alter ein anständiges Einkommen zu haben?
Doch, natürlich. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig solche Fragen zu stellen. Aber das Steuersystem sollte nicht dazu verleiten, mit 65 Jahren das Kapital statt eine lebenslange Rente zu beziehen, nur weil es steuerlich günstiger ist. Das birgt gesellschaftliche Risiken: Die Person könnte im hohen Alter oder bei einem Heimeintritt staatliche Unterstützung benötigen, wenn das Kapital aufgebraucht ist.
Arbeiten trotz Rente
SRF schreibt auf ihrer Website: Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet, zahlt weiter Beiträge in die AHV [und in die Pensionskasse?]. Früher hatten solche Beiträge auf die Höhe der Rente keinen Einfluss. Das hat sich mit der letzten Gesetzesreform geändert: Heute werden diese Beiträge dem Rentenkonto gutgeschrieben und wirken sich auf die Rente aus.
Dazu muss die betroffene Person aber selbst aktiv werden und eine Neuberechnung der Rente verlangen. Expertinnen haben Fragen rundum «Arbeiten nach der Pensionierung» in einem Chat beantwortet. SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner pickt ein paar wichtige daraus heraus.