
UBS zu illiquiden Anlagen
Sven Ebeling geht in einem Beitrag der UBS der Frage nach, was ist beim Einsatz von illiquiden Anlagen zu achten. Zusammengefasst heisst es:
• Investitionen in illiquide Anlagen haben stark zugenommen. Sie können die Portfoliorendite erhöhen und die Diversifikation verbessern.
• Die Risikoprämie als Entschädigung für die inhärente Illiquidität ist wohl die wichtigste Motivation für den Anlageentscheid.
• Ein langer Anlagehorizont ist Voraussetzung für den Einsatz illiquider Anlagen. Das Rebalancing ist eine Herausforderung und sowohl Bewertung als auch Erfolgsmessung sind anspruchsvoll.
• Ein kritischer Vergleich und eine objektive Kosten-Nutzen-Analyse sind bei der Produktauswahl unerlässlich.
Verzugszins für verspätete FZ-Überweisung
KGeld berichtet vom Fall einer Leserin, deren Pensionskasse das PK-Guthaben trotz rechtzeitiger Benachrichtigung erst nach einem halben Jahr überwiesen hat.
Wechselt ein Arbeitnehmer die Stelle, muss ihm die Pensionskasse des bisherigen Betriebs sein Altersguthaben mitgeben. Dazu hat die Kasse nach Erhalt der Zahladresse – also des Freizügigkeitskontos oder der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers – 30 Tage Zeit. Wird das Geld verspätet überwiesen, muss die Kasse zusätzlich einen Verzugszins zahlen. Dieser entspricht dem gesetzlichen Mindestzinssatz, erhöht um 1 Prozentpunkt. Momentan beträgt der Verzugszins 2 Prozent.
Eine K-Geld-Leserin musste mehr als ein halbes Jahr auf ihr Pensionskassenguthaben warten. Sie wechselte Ende Oktober 2022 ihren bisherigen Arbeitgeber und verliess damit die Swisscanto-Pensionskasse. Dieser teilte sie unverzüglich alle nötigen Daten mit. Doch Swisscanto überwies ihr Geld erst Mitte Mai dieses Jahres an die neue Pensionskasse. Sie erhielt deshalb knapp 800 Franken an Verzugszins. Negative Bewertungen bei Google zeigen, dass offenbar auch andere Kunden der Swisscanto-Stiftungen übermässig lange auf ihr Geld warten mussten. Swisscanto nahm dazu gegenüber K-Geld nicht Stellung.
Hypotheken bei PKs zurzeit am günstigsten
Fredy Hämmerli schreibt in KGeld:
Asga Pensionskasse, St. Galler Pensionskasse oder Pensionskasse Stadt Luzern – bei diesen Vorsorgeeinrichtungen bekommt man zurzeit über fast alle Laufzeiten die günstigsten Hypotheken. Nur ab und zu findet sich allenfalls noch eine Bank auf den vordersten Plätzen.
Das ist kein Zufall, denn im Gegensatz zu den Banken sind Pensionskassen bei der Refinanzierung der Hypotheken kaum auf den Finanzmarkt mit seinen steigenden Zinsen angewiesen. Die Kassen schwimmen im Geld der Versicherten und sind froh, wenn sie sichere und erst noch gut verzinste Anlagemöglichkeiten finden.
Die Hypothekarzinsen selbst bewegten sich in den vergangenen Wochen kaum. Mit rund 2,4 bis 2,8 Prozent für eine fünfjährige Hypothek und 2,5 bis 3 Prozent für eine zehnjährige sind sie etwa doppelt so hoch wie noch vor einem Jahr.
Spürbar günstiger bleiben die variablen Saron-Hypotheken mit einer Marge von 0,6 bis 1,2 Prozent. Das entspricht einem Hypothekarzins von ungefähr 2,0 bis 2,6 Prozent.
Auffangeinrichtung soll weiter zinslos Gelder anlegen
awp. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet, wie es in der Botschaft des Bundesrats ans Parlament heisst. Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung besser abgesichert werden.
Swisscanto-Studie: Kassen nach dem Jahr der Trendwende
Die ZKB hat an einem gutbesuchten Anlass mit viel PK-Prominenz die Swisscanto Pensionskassen-Studie 2023 präsentiert. In der Zusammenfassung zur Studie heisst es u.a.
Die überraschend gute Nachricht in Anbetracht der negativen Marktperformance: Die Altersguthaben der Versicherten wurden dennoch mit durchschnittlich 1,9% (2021: 4,3%) deutlich über dem BVG-Mindestzins von 1% verzinst. Das starke Signal der Kassen relativiert sich allerdings inflationsbereinigt: Erstmals seit Erscheinen der ersten Pensionskassenstudie im Jahr 2000 resultierte aufgrund der hohen Teuerung eine negative Realverzinsung von 0,9% auf den Alterssparkapitalien der aktiv Versicherten.
Je fitter die Kassen, desto besser können sie tendenziell das Alterskapital verzinsen – dies zeigt sich in der Bandbreite von 0,96% bis 4,28%. Der viermal tiefere Zins benachteiligt Versicherte von Low-Performer-Kassen langfristig gesehen beträchtlich beim Aufbau ihres Alterssparguthabens.
Keine Steuererleichterung für arbeitende Rentner
sda. Der Ständerat will die freiwillige Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters nicht steuerlich begünstigen. Anders als zuvor der Nationalrat hat er am Mittwoch eine entsprechende Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) abgelehnt.
Die kleine Kammer folgte oppositionslos dem Antrag seiner eigenen Wirtschaftskommission. Diese vertrat die Ansicht, die Forderung der Motion verstosse gegen das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Sie sei somit nicht mit der Verfassung vereinbar. Aus dem gleichen Grund stellte sich auch der Bundesrat gegen die Motion.
Ausserdem wandte die Ständeratskommission ein, die Motivation zur Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters habe weniger mit Steuern als mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt und dem familiären Kontext zu tun.
Im Nationalrat hatten sich im vergangenen September noch die Befürworterinnen und Befürworter der Motion durchgesetzt. Sie argumentierten unter anderem, ein steuerlicher Anreiz generiere finanzielle Polster zur Abfederung steigender Betreuungskosten im Alter, er leiste einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel und entlaste die Sozialwerke.
Mit dem Entscheid der kleinen Kammer ist der Vorstoss vom Tisch.
Achtung Fake News
Werner C. Hug geht in der Finanz und Wirtschaft den Fake News der Linken zu den Pensionskassen nach. Auch die OAK hat sich damit befasst. Die Unterschriftensammlung für das Referendum basiert auf falschen Behauptungen. Hug schreibt in seinem Beitrag:
Nun hat die Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge (OAK) in ihrem neuesten Bericht festgestellt, dass seit der Einführung der zweiten Säule die Pensionskassen die in der Bundesverfassung gesetzten Ziele übertroffen haben. Der durchschnittliche Mindestzins der im Obligatorium seit 1985 den Versicherten gutgeschrieben wurde, liegt 1,1% über dem im gleichen Zeitraum erreichten Lohnwachstum. «Dies führt im BVG-Obligatorium zu einer Rente von 41% des letzten koordinierten Lohnes, wodurch das Leistungsziel von 60% des AHV-Lohns aus der ersten und zweiten Säule für den gesamten Lohnbereich des BVG-Obligatoriums übertroffen oder zumindest erreicht wird,» heisst es im Bericht der Kontrollbehörde. Damit hat «der für die zweite Säule charakteristische dritte Beitragszahler die in ihn gesteckten Erwartungen bisher erfüllt oder sogar übertroffen.» Die Behauptung der SP- und Gewerkschaftsvertreter, mehr bezahlen für insgesamt weniger Rente, ist somit widerlegt und falsch.
Sozialversicherungsstatistik 2023
Die Taschenstatistik liefert aktuelle Angaben über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen. Gedruckte Gratisexemplare sind verfügbar ab Ende Juli 2023; Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Die Taschenstatistik „Sozialversicherungen der Schweiz 2023“ liegt auch in französischer, italienischer und englischer Sprache vor.
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Soz. Vers. Statistik
Unfair
Sotomo. Die zweite Studie von Vita und Zurich zum Thema «Fairplay in der beruflichen Vorsorge» zeigt auf, warum das BVG in der Debatte zur Altersvorsorge im Vergleich zur AHV oft im Hintergrund steht und warum die anhaltende Erosion des Kapitaldeckungsprinzips respektive die Verwendung von Milliarden Schweizer Franken aus den Anlageerträgen der Aktivbevölkerung für laufende Renten nicht zu mehr Widerstand führt.
Ausgangslage der Studie bildet die Haupterkenntnis der ersten Fairplay- Studie von 2021. Diese hatte gezeigt, dass 56% der Erwerbsbevölkerung das BVG-Vorsorgekapital nicht zum eigenen Vermögen zählen. Die aktuelle Studie untersucht die Gründe für dieses mangelnde Bewusstsein und zeigt, dass die Bindung zum eigenen Altersguthaben gestärkt werden könnte, wenn dessen Sichtbarkeit erhöht würde und/oder wenn die Bevölkerung bei BVG-Anlagen mehr mitbestimmen könnte.
Der Irrwitz der Kompensation
pw. Im Blick darf SGB-Präsident zum Anlass des zustande gekommenen Referendums gegen die BVG-Reform seine abstrusen Argumente gegen das unbefriedigende Gesetz vortragen. Maillard argumentiert, dass die Mehrheit keine Kompensation erhält, dass sie von der UWS-Senkung gar nicht betroffen ist, vergisst er leider anzufügen. Dass die Senkung des Umwandlungssatzes etwas kostet, was auch auf die Erhöhung der Lebenserwartung zurückzuführen ist, darf in seinem Sozialistenwunderland einfach nicht sein. Und bitte wo sind die riesigen Reserven der Kassen? So irreführend wurde in diesem Land noch selten argumentiert. Im Interview führt er aus (Auszüge):
Blick: Herr Maillard, Sie wirken sehr zufrieden. Sind die Unterschriften für das BVG-Referendum beisammen?
Pierre-Yves Maillard:
Ja, wir haben schon über 120’000 Unterschriften gesammelt und werden das Referendum Ende Juni bei der Bundeskanzlei einreichen. Bis dahin dürften noch Tausende weitere Unterschriften dazukommen. Die vielen Unterschriften zeigen, dass sich die Menschen um ihre Renten sorgen. Die Wut über den Rentenabbau ist riesig. Sogar die politisch unabhängige Konsumentenpresse mit dem «K-Tipp» unterstützt aktiv das Referendum und sammelt Unterschriften.
Stabile Vollversicherung
Swiss Life: Swiss Life erzielte im vergangenen Geschäftsjahr mit der Kollektivversicherung Prämieneinnahmen von CHF 7949 Mio. (2021: CHF 7893 Mio.) – eine stabile Entwicklung trotz geringen Marktbewegungen und tieferen Einmalprämien aus der Vollversicherung. Das Betriebsergebnis kam auf CHF 138 Mio. zu stehen (2021: CHF 124 Mio.).
Die Zahl der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sank leicht auf 510’693 (2021: 512’503), während die Anzahl Verträge um 1% auf 48’956 zunahm (2021: 48’494). Swiss Life hielt auch 2022 an ihrer umsichtigen Zeichnungspolitik fest, welche sich positiv auf die Qualität des Geschäfts und die finanzielle Solidität auswirkt.’
Auf der Zielgeraden?
“Es grenzt an eine Revolution”
Grosse Begeisterung im Blick über das von Serge Erne für die Admicasa entwickelte Gebührenmodell. Danny Schlumpf schreibt sehr unkritisch:
Pensionskassen-Versicherte drücken immer mehr Gebühren an die Finanzindustrie ab – mittlerweile jährlich rund 4500 Franken pro Kopf. Die Leidtragenden haben keine Wahl: Sie müssen zahlen. Und die Politiker im Bundeshaus tun nichts gegen die Kosteninflation, weil die mächtige Lobby der Banken und Versicherungen in Bern ganze Arbeit leistet.
Die Interessenpolitik der Branche lohnt sich, ihre Gewinne sind enorm. Rund 20 Milliarden Franken fliessen jedes Jahr aus dem Vorsorgetopf in die Kassen der Finanzdienstleister. Doch schon bald könnte damit Schluss sein. Denn jetzt gerät das Pensionskassen-Zwangssystem unter Druck.
Die Bewegung kommt aus der Branche selbst – und sie grenzt an eine Revolution: Der Finanzdienstleister Admicasa streicht einen grossen Brocken, die Managementgebühr, und ersetzt ihn durch ein Geschäftsführungshonorar, das die Kosten für die Versicherten massiv reduziert.
In der Finanzbranche herrscht deshalb Aufruhr. Denn nun entsteht echter Wettbewerb: Pensionskassen, welche die Interessen ihrer Versicherten ernst nehmen, haben plötzlich eine Wahl.
Das Referendum steht
Der Gewerkschaftsbund teilt mit, dass das Referendum gegen die BVG-Revision zustande gekommen ist. Laut SGB-Präsident ist die “Wut über den Rentenabbau riesig”. Aber das ist so überzeugend wie die Parolen der Gewerkschaft gegen die Reform.
“In nur 2 Monaten hat das breite Bündnis gegen die Pensionskassen-Reform bereits über 120’000 Unterschriften gesammelt. Neben den Gewerkschaften, SP und Grünen unterstützt die politisch unabhängige KonsumentInnenpresse mit dem «K-Tipp» die Unterschriftensammlung gegen die Rentensenkung. Mit den vielen Unterschriften kann ein starkes Zeichen gegen die geplante Pensionskassen-Reform gesetzt werden. Die Unterschriften werden Ende Juni der Bundeskanzlei übergeben, bis dann können weiterhin Unterschriften gesammelt oder eingeschickt werden.
SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard sagt: «Die vielen Unterschriften zeigen, dass sich die Menschen um ihre Renten sorgen. Die Wut über den Rentenabbau ist riesig». Die geplante Reform sei eine reine Sparübung und führe zu Rentensenkungen auf breiter Front. Am Ende würden die Renten des Mittelstands sinken.”
Teure Frührente
Thomas Hengartner rechnet in der FuW vor, was “Frührente” bedeutet, in Franken und Rappen. Der Beitrag ist Teil der FuW-Serie “Smart Money”.
Eine vorzeitige Pensionierung kostet in jedem Jahr des vorgezogenen Ruhestands – ausgehend vom schweizerischen Durchschnittslohn (Median) – rund 100’000 Fr. Die Aufwendungen sind im Einzelfall abhängig von den Lebensverhältnissen und der Anspruchshaltung. Nicht nur versiegt das Erwerbseinkommen, sondern es steigen sogar die Ausgaben.
Bei null Erwerbseinkommen müssen nämlich bis zum ordentlichen Pensionierungsalter die minimalen AHV-Beiträge aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Bei einem grossen steuerbaren Vermögen kann diese AHV-Rechnung über 20’000 Fr. pro Jahr hinausgehen. Deshalb arbeiten einige nach vorzeitiger Pensionierung in einem geringen Beschäftigungsumfang weiter.
Viel privates Vermögen ist notwendig, um sich eine frühzeitige Beendigung der Erwerbsphase leisten zu können. «Höchst selten kommt es vor, dass Beratungssuchende zu viel gespart haben», sagt Reto Spring, Präsident des Finanzplaner Verbands Schweiz. Von den Neurentnern im Jahr 2021 haben gemäss Bundesamt für Statistik 9% vor dem gesetzlichen Rentenalter die AHV-Rente angefordert und 42% eine Geldleistung aus der beruflichen Vorsorge. (…)
Wer ausgehend von dieser Ersatzquote – individuell 60 bis 80% des vormaligen Erwerbseinkommens – bezogen auf die Lebenshaltungskosten eine monatliche Einnahmenlücke von 1000 Fr. errechnet, benötigt über die geschätzt 25-jährige Rentnerphase 300 000 Fr. Vermögen. Beträgt die monatliche Einnahmen-Ausgaben-Differenz 3000 Fr., ist schon beinahe 1 Mio. notwendig (jeweils ohne Zins berechnet).
«Wer zusätzliche freie Zeit hat, gibt dann oft mehr Geld aus als vorher», gibt Finanzplaner Spring zu bedenken. Neue Hobbys, Anschaffungen und Aktivitäten aller Art müssen finanziert werden. Zugleich nimmt die Steuerrechnung weniger als erwartet ab, weil die Renten von AHV und Pensionskasse einkommensbesteuert werden, aber die während der Erwerbstätigkeit zulässigen steuerlichen Abzüge entfallen.