Jérôme Cosandey schreibt auf Avenir Suisse über die Modernisierung der Walliser kantonalen PK und behandelt die Wege zur Vollkapitalisierung anderer Kantone, mit guten und schlechten Beispielen.
Für den Königsweg, die Vollkapitalisierung innert zehn Jahren, haben sich 16 Kantone aus der Deutschschweiz entschieden. Das ist gut so. Für den Kanton Bern war die zehnjährige Zeitvorgabe zu ambitioniert. Er strebte deshalb zwar die Vollkapitalisierung an, aber innert 20 statt 10 Jahren. Dafür musste er formell die Teilkapitalisierung wählen. Das Ziel ist richtig, auch wenn der Weg etwas länger dauert.
Der Kanton Wallis hat am 19. Juni 2018 eine innovative und elegante Lösung vorgestellt, wie er mittelfristig die Vollkapitalisierung ohne Staatsgarantie erreichen will. Er will seine bisherige Vorsorgeeinrichtung in zwei Pensionskassen aufteilen. Die erste, geschlossene Kasse versichert alle Mitarbeiter, die dem Staat vor 2012 beigetreten sind. Diese Kasse bleibt unter Staatsgarantie. Die andere, offene Kasse deckt alle, die ab 2012 angestellt wurden sowie alle künftigen Mitarbeitenden.
Mit dieser Lösung wird die Befreiung der Staatsgarantie zwar etwas langsamer als im Kanton Bern erreicht. Aber mit jeder Kohorte, die in Pension geht, nähert der Kanton Wallis sich diesem Ziel an. Gleichzeitig wird der Kanton für neue Mitarbeiter attraktiver, weil letztere die Sanierungslast früherer, unterfinanzierter Leistungsversprechen der geschlossenen Kassen nicht mehr mittragen müssen.





Die OAK BV hat die Weisungen über die Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge (W – 01/2012) aktualisiert und ergänzt. Die Anpassungen betreffen Präzisierungen nicht materieller Art (Zweckartikel , Geltungsbereich, Meldung von Mutationen), Neuerungen sowie die Streichung einiger Erläuterungen, die sich auf die Anfangsphase des Zulassungsverfahrens im Jahre 2012 beziehen und nicht mehr aktuell sind (provisorische Zulassung).