«MPK outlines riskier strategy»
Luigi Serenelli befasst sich auf IPE mit der Anlage-Strategie der Migros Pensionskasse.
MoreMigros Pensionskasse (MPK), the CHF29.3bn (€31.6bn) pension fund for the Swiss retailer, has designed a new, riskier strategic asset allocation for 2025-29, increasing its exposure to real assets and equities, while cutting nominal value investments.
“We have a long-term investment horizon and assume that real assets will generate higher returns over a longer period of time,” chief investment officer Christoph Ryter told IPE.
This is the right step to take for the pension fund, especially considering that national deficits in many industrialised nations are at historically high levels, and inflationary forces are at work, he added.
MPK’s new strategic asset allocation foresees a 2 percentage point increase in infrastructure and equity investments.
BGer-Entscheid zum Frauen-Rentenalter: «Wirtschaft kann aufatmen»
Andreas Valda schreibt in der Handelszeitung zum Entscheid des Bundesgerichts zum Frauen-Rentenalter:
Die Wirtschaft kann aufatmen. Es ist kaum vollstellbar, was für ein Chaos ein Urteil zur Aufhebung der Abstimmung verursacht hätte. Warum? Weil es in der Abstimmung nicht nur um die Erhöhung des Frauenrentenalters ging, sondern auch um die Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer.
Seit Anfang Jahr erheben Firmen zusätzliche 0,4 Prozent Mehrwertsteuer der Kaufsumme zur Sanierung der ersten Säule. Das Geld fliesst der AHV zu. Diesen Zuschlag hätten Firmen der Käuferschaft theoretisch zurückerstatten müssen. Unvollstellbar, so sah es auch das Bundesgericht.
Auch haben sich Arbeitnehmerinnen, die bald in Pension gehen, und Firmen, die sie anstellen, auf das neue Rentenalter bereits eingestellt. Unternehmen haben keinen Ersatz rekrutiert, weil sie mit den Frauen, die bis 65 arbeiten, rechnen. Vor der Abstimmung lag das Rentenalter bei 64 Jahren, jetzt ist es 65.
Auch hier befand das Gericht zu Recht: Einen solchen Vorgang per Urteil rückgängig zu machen, dafür müssten sehr wichtige Gründe vorliegen. Das ist natürlich nicht der Fall. Auch da waren sich die Richterinnen und Richter in der mündlichen Beratung einig. (…)
Rückblickend zeigt sich, dass die Stimmrechtsbeschwerde der Gewerkschaften und Linken reines Politmarketing war. Ärgerlich nur, dass etliche Medien die Erwartungen für eine Annullierung geschürt hatten. Gut ist aus der Sicht der Wirtschaft, dass das Bundesgericht die Rechtssicherheit weit höher gewertet hat als alle anderen Argumente.
PKs ziehen sich aus Berner Immobilien-Projekt zurück
Erneut ist eine Pensionskasse als Partnerin aus dem Berner Immobilienprojekt «Vierfeld» abgesprungen. Nachdem sich letztes Jahr die Pensionskasse der Berner Kantonalbank zurückgezogen hat, macht nun auch die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) einen Rückzieher. Wahrscheinlicher Grund: der verlorene Glaube, eine angemessene Rendite erzielen zu können. Andres Marti schreibt im Bund:
MoreWas ist los bei Berns grösstem Wohnbauprojekt auf dem Viererfeld? Wie die Stadt am Donnerstag mitteilte, ist erneut eine Pensionskasse als Partnerin abgesprungen. Nachdem sich letztes Jahr die Pensionskasse der Berner Kantonalbank zurückgezogen hat, macht nun auch die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) einen Rückzieher.
Der Rückzug basiert laut Mitteilung der Stadt «auf der Feststellung, dass die Realisierung eines Projekts auf dem Viererfeld nicht mehr im Einklang mit den Zielsetzungen der PVK steht». Insbesondere, weil sich die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen seit Projektbeginn geändert hätten.
Offenbar glaubt man bei der Pensionskasse aller städtischen Angestellten nicht mehr, auf dem Viererfeld dereinst eine angemessene Rendite zu erzielen. Es ist eine Befürchtung, die hinter vorgehaltener Hand auch beim Rückzug der Kantonalbank-PK geäussert wurde.
MPK verzinst mit 7,5%, Einmalzahlung an die Pensionierten
Der Stiftungsrat der Migros-Pensionskasse legt jeweils an der Novembersitzung den Sparzins für die Altersguthaben sowie die weiteren Zinssätze für das Folgejahr fest. Da die MPK aktuell freie Mittel ausweist, hat der Stiftungsrat entschieden, die Guthaben der Versicherten im Jahr 2025 mit 7,5 % zu verzinsen.
Auch die Rentenbezüger der MPK profitieren von der guten Situation der Kasse, deren Deckungsgrad Ende September 135.6 % (technischer Zins 2 %) betrug. Der Stiftungsrat hat eine Rentenerhöhung von 4,5 % per 2025 und eine Einmalzahlung von 2000 Franken im Dezember beschlossen.
UBS Sorgenbarometer: Wo der Schuh drückt
UBS. In der diesjährigen Umfrage, die von Mitte August bis Mitte September unter 2250 Stimmberechtigten durchgeführt wurde, wurde zunächst die Sorgenwahrnehmung anhand verschiedener Bereiche abgefragt.
Die 20 grössten Sorgenbereiche sind demnach materialistischer geprägt als früher. Die Sorge vor finanzieller Unsicherheit und erhöhten Lebenskosten spiegelt sich in rund einem Drittel der Top 10 wider. Dazu zählt auch die klare Nummer eins: Mit Abstand die grössten Sorgen machen sich die Schweizer Stimmberechtigten im Jahr 2024 rund um das Thema Gesundheitsfragen, Krankenkassen und Prämien (48%).
Auf Platz zwei folgt die Sorge um die Umwelt (32%), die im Vergleich zu den Jahren 2021 bis 2023 jedoch abnimmt. Knapp dahinter, auf Platz drei, liegt die Sorge rund um das Thema AHV und Altersvorsorge (29%).
Zu den Themenkomplexen, die dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr signifikant an Bedeutung gewonnen haben, gehören neben den Themen Gesundheit, Migration und Wohnkosten auch das Thema Sicherheit und Kriminalität (15%, von 20. Rang im Vorjahr nun auf Platz zehn).
Mit 25 wird gezügelt
Im Jahr 2023 sind 9,3% der Schweizer Wohnbevölkerung umgezogen. Diese Quote lag nochmals leicht unter dem Wert von 2022 (9,5%) und erreichte damit den tiefsten Wert seit über zehn Jahren. Seit 2020 hat die Umzugshäufigkeit der Schweizer Bevölkerung um rund 10% abgenommen.
Während die internationale Wanderung seit 2020 zunimmt, gehen die Umzüge innerhalb der Schweiz stark zurück. 2023 sind rund 695’000 Personen in der Schweiz umgezogen, 2020 waren es 769’000.
Am höchsten fiel die Umzugsquote der Bevölkerung in den Kantonen Basel-Stadt (11,9%) und Neuenburg (10,7%) aus. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden (6,9%) und Uri (7,3%) war sie dagegen am tiefsten.
Mit einer Umzugsquote von 10,0% neigte die Bevölkerung von städtischen Gemeinden deutlich stärker zu einem Wohnungswechsel als die Bevölkerung von ländlichen Gemeinden (7,8%). Anders ausgedrückt zog die städtische Bevölkerung nahezu 30% häufiger um als die Bevölkerung ländlicher Gebiete.
Unter den zwanzig grössten Schweizer Städten verzeichneten St. Gallen (14,1%) und Bern (13,1%) die höchsten Umszugsquoten, Vernier (8,4%) und Bellinzona (8,7%) die tiefsten.
Die jungen Alten
pw. Birgit Schmid hat mit Frühpensionierten gesprochen und kommentiert deren Ansichten in der NZZ. Der Wunsch nach einer möglichst frühen Pensionierung ist weitverbreitet und ungebrochen. Die Probleme der absehbaren, massiven Überalterung der Gesellschaft mit der zunehmenden Belastung der jüngeren, aktiven Generation werden nicht thematisiert. Daran scheinen auch die Frühpensionierten nicht zu denken. Wie die Rechnung mittelfristig mit steigender Lebenserwartung, früher Pensionierung, reduziertem Arbeitspensum und rapide sinkenden Geburtenraten aufgehen soll, ist rätselhaft. Das wird Folgen für den Wohlstand haben, aber das wird standhaft verdrängt.
Strategien für nachträgliche 3a-Einzahlungen
James Mazeau und Elisabeth Beusch von der UBS zeigen in einer Studie auf, welche steuerlichen Überlegungen bei der Säule 3a aufgrund der neu möglichen nachträglichen Einzahlungen anzustellen sind. Ihr Fazit:
- Im Allgemeinen wird empfohlen, Lücken nahe dem Ende des 10-jährigen rollierenden Fensters zu schliessen. Es kann aber vorteilhaft sein, Lücken zu überspringen.
- Für Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ist es in der Regel steuerlich vorteilhaft, Einzahlungen nur dann zu verschieben, wenn mit grossen Einkommenssteigerungen zu rechnen ist.
- Die Reduktion der Anzahl gestaffelter 3a-Auszahlungen, um nachträgliche Einzahlungen zu tätigen, kann je nach persönlicher Situation steuerlich vorteilhaft oder nicht vorteilhaft sein und sollte über Simulationen individuell angeschaut werden.
Geringe Beschäftigung, tiefe Rente
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt weniger Rente. Kinderlose Alleinstehende sind davon besonders betroffen. Wie sollen sie vorgehen? Rahel Guggisberg von CH-Media zeigt die Probleme auf und gibt Tipps. Kurz zusammengefasst:
- Frauen sind bei der Pensionierung oft finanziell ungenügend abgesichert.
- Teilzeitbeschäftigung kann die Rentenansprüche erheblich reduzieren.
- Frühe Vorsorgeplanung ist entscheidend, um finanzielle Verluste auszugleichen.
- Unverheiratete Eltern sollten eine Vorsorgeanalyse zur Risikominderung durchführen.
UBS PK-Performance November 2024
- Die Pensionskassen im UBS- Sample erzielten im Oktober nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von –0,59 %, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen –1,52% und 0,23% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 6,20% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,13%.
«Ultratiefe Hypozinsen»
Moneypark schreibt zur aktuellen Entwicklung auf dem Hypothekarmarkt:
- Ein erneuter Zinsrückgang führt zu ultratiefen Hypothekarzinsen. Sie erreichen ein Niveau, dass wir zuletzt Anfang 2022 gesehen haben. Die Zinsen von Festhypotheken mit kurzen Laufzeiten haben stärker nachgelassen als diejenigen von längeren Laufzeiten, womit die Zinskurve wieder etwas steiler geworden ist.
- Die Mehrheit der befragten Hypothekaranbieter erwartet am 12. Dezember 2024 die vierte Leitzinssenkung der Schweizerischen Nationalbank in diesem Jahr und damit auch einen erneuten Zinsrückgang bei Saron-Hypotheken. Festhypotheken mit kurzen und mittleren Laufzeiten dürften aber deutlich attraktiver bleiben als Geldmarkthypotheken.
- Im neuen Jahr könnte es im selben Stil weitergehen. Die Hypothekarzinsen dürften sich auf sehr tiefem Niveau einpendeln. Ein Drittel der befragten Hypothekaranbieter kann sich sogar vorstellen, dass wir 2025 wieder Negativzinsen sehen werden. Damit wäre die Rückkehr der ultratiefen Zinsen aus den Jahren 2016 bis 2021 vollbracht.
Frühpensionierung: Gut für Banker und Beamte
Albert Steck ist in der NZZ am Sonntag den Frühpensionierungen nachgegangen. Sie ist teuer, leisten kann sie sich vor allem, wer beim Staat oder bei einer Bank arbeitet.
MoreNamentlich Staatsangestellte gehen zu einem grossen Teil vorzeitig in Rente, wie eine Umfrage der «NZZ am Sonntag» bei öffentlichrechtlichen Vorsorgeinstituten zeigt. So lassen sich bei der Pensionskasse des Bundes Publica 54 Prozent der Männer frühpensionieren. Das durchschnittliche Rücktrittsalter beträgt 63,6 Jahre.
Bei den Frauen liegt der Anteil der Frühpensionierungen mit 43 Prozent etwas tiefer. Ähnliche Zahlen weist die Pensionskasse der Stadt Zürich aus, wo die Frühpensionierungsquote der Männer 55 Prozent erreicht. Auch bei staatsnahen Betrieben wie SBB oder Post bleibt nur jeder zweite Mitarbeiter bis 65 im Job. (…)
Für die Wirtschaft sei die hohe Zahl von Frühpensionierungen ein Manko, sagt der St. Galler Ökonomieprofessor Reto Föllmi. Diese verschärfe den Mangel an Fachkräften und schwäche die Altersvorsorge. Eine Ursache sieht er in den falschen Anreizen: «Hohe Steuern auf dem Faktor Arbeit haben zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit an Attraktivität verliert», so Föllmi. «Wer sich für mehr Freizeit entscheidet, wird belohnt, weil diese keiner Steuerlast unterliegt.»
Bericht zur sozialen Absicherung Selbständigerwerbender
Selbstständigerwerbende geniessen nicht den gleichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmende. Ein Obligatorium zu ihrer besseren sozialen Absicherung wäre jedoch technisch und finanziell kaum umsetzbar. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest. Er begrüsst deshalb private Initiativen, welche die Selbstständigerwerbenden beim Aufbau von Reserven unterstützen.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Integration nicht praktikabel ist, weder in die ALV noch in die EO. Die Umsetzung wäre aufwändig und mit teilweise hohen Kosten verbunden. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wäre kaum attraktiv. Weil sich vor allem Personen mit hohem Risiko versichern würden, müssten die Beiträge entsprechend hoch sein.
Ein Versicherungsobligatorium wiederum würde Fehlanreize bieten und müsste restriktiv ausgestaltet werden. Es wäre schwierig, klare Kriterien zu definieren, wann eine «unverschuldete» Unterbeschäftigung vorliegt, und wann eine «freiwillige» (z.B. ungenügendes Bemühen um Aufträge).
Auch die Quersubventionierung von Selbständigerwerbenden durch Arbeitnehmende müsste vermieden werden, was eine Integration in die bestehenden Systeme zusätzlich erschwert.
AHV-Prognosen: «Kein Rechenfehler»
Die von BR Baume-Schneider angeordnete Administrativuntersuchung aufgrund der korrigierten Prognosen zur finanziellen Entwicklung der AHV hat – was zu erwarten war – gezeigt, dass kein Rechenfehler vorlag. Auch könne dem BSV nicht vorgeworfen werden, zu langsam informiert zu haben. Allerdings werden «Mängel bei den personellen Ressourcen» festgestellt. Beauftragt war die Kanzlei Bratschi in Zürich, deren Bericht jetzt vorliegt. Das EDI lässt dazu verlaufen:
MoreDie Administrativuntersuchung ergab, dass nicht von einem Rechenfehler gesprochen werden könne, da keine falschen Rechenoperationen vorlägen.
Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt.
Ein im Rahmen der Untersuchung beauftragter mathematischer Sachverständiger kam zum Schluss, dass die Funktionen an sich nicht fehlerhaft waren, dass aber der Prozess ihrer Implementierung im Modell nicht die erforderliche methodische Tiefe aufgewiesen habe.
Der Bericht hält weiter fest, dass dem BSV nicht der Vorwurf gemacht werden könne, im Sommer 2024 zu langsam agiert und informiert zu haben, da der Aufarbeitungsprozess äusserst zeitintensiv gewesen sei.
OAK: Berechnungsbeispiele zur Mitteilung 01/24
Die OAK BV hat vier Berechnungsbeispiele erstellt, welche die maximal möglichen Leistungen für eine Vorsorgeeinrichtung ermittelt, die ihre Zielwertschwankungsreserve zu mindestens 75 %, aber noch nicht 100 % erreicht hat.
Die OAK weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Berechnungsbeispiele die maximal möglichen Leistungen zeigen. Für eine Vorsorgeeinrichtung kann diejenige Verzinsung, die ihre individuelle Risikofähigkeit berücksichtigt, auch deutlich unter diesem Maximum liegen.
Sie empfiehlt dem obersten Organ, im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungsverbesserungen allfällige Überlegungen und Empfehlungen des zuständigen Experten für berufliche Vorsorge zu berücksichtigen.