
UBS erwartet Zinssenkung der SNB ab Juni 2024
(USB) Nachdem die Inflation im Jahresvergleich in der Schweiz im November auf 1,4 Prozent gefallen ist, ist das Risiko gesunken, dass die Inflation in den kommenden Monaten 2 Prozent übersteigt.
Vor diesem Hintergrund und angesichts ihrer Prognose eines BIP-Wachstums unter dem langjährigen Schnitt im Jahr 2024 revidiert die UBS ihre Inflationsprognose für 2024 von 2 Prozent auf 1,6 Prozent.
Zudem zieht sie ihre Prognose für die erste Leitzinssenkung der SNB von September auf Juni 2024 vor und passt die Prognose für den SNB Leitzins Ende 2024 von 1,25 Prozent auf 1 Prozent an.
Immobilien für die 10 Millionen-Schweiz
Die Einwohnerzahl der Schweiz dürfte bis Mitte der 2030er-Jahre um eine weitere Million ansteigen. Für die Haushalte bedingt das erstmals seit 70 Jahren eine Einschränkung des Wohnkonsums, denn kumuliert fehlen bis dann mindestens 150’000 Wohnungen. Wohnrenditeliegenschaften haben das Potenzial für solide Wertsteigerungen. Verschärfte Mietrechtsregulierungen könnten die Preis-Bonanza jedoch bremsen, meint die UBS in einer Mitteilung.
Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz wird die 9-Millionen-Grenze in der ersten Jahreshälfte 2024 knacken. Die «magische» 10-Millionen-Marke dürfte dann bereits Mitte der 2030er-Jahre erreicht werden. Diese weitere Million setzt voraussichtlich neue Rekordmarken: Noch nie stieg die Wohnbevölkerung so schnell an. Auch wurde noch nie ein Millionenschritt derart stark durch internationale Migration getrieben und gleichzeitig von so wenig Bautätigkeit begleitet.
Die Schaffung von mehr als genug Wohnraum und ein massiver Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zeichneten seit der 5-Millionen-Schweiz 1955 dafür verantwortlich, dass die Mieten insgesamt deutlich schwächer stiegen als die Löhne. Was in den letzten 70 Jahren galt – sinkende Wohnkosten, grösserer Flächenkonsum pro Person und mehr Wohnkomfort – dürfte nun der Vergangenheit angehören. Denn kumuliert fehlen aufgrund der lahmenden Bautätigkeit bis 2034 voraussichtlich mindestens 150’000 Wohnungen, um den Flächenkonsum stabil zu halten.
OAK: Anhörung zum Mitteilungsentwurf 1e-Stiftungen
Die OAK BV lädt alle betroffenen Kreise zur Anhörung zum Mitteilungsentwurf «Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung» ein. Der untenstehende Link führt zu den Anhörungsunterlagen. Die OAK freut sich auf die Stellungnahmen bis zum 19. Januar 2024.
Anzufügen wäre, dass die OAK in Abweichung zur bisherigen Praxis nun auch zu einer Mitteilung eine Anhörung durchführt. Man scheint lernfähig zu sein und Aerger wie mit der Mitteilung 2/23 vermeiden zu wollen.
UBS/CS bringt Konzentration von PK-Vermögen
In Kombination verwalten die UBS und die Credit Suisse mehr als ein Viertel aller Vermögen in der 2. Säule. Für Pensionskassen ist diese Dominanz problematisch – wie Recherchen von finews.ch zeigen, könnte das schon bald zu Absetzbewegungen führen. Auf ihrer Website heisst es:
UBS-Chef Sergio Ermotti weist gerne darauf hin, dass die kombinierte Grossbank vom Schweizer Marktanteil her längst nicht die grösste Kraft ist – die 24 Kantonalbanken hätten kumuliert viel mehr Gewicht, findet der Manager. Das mag für das Retailbanking stimmen. Im Geschäft mit Schweizer Pensionskassen ist die Übermacht der kombinierten UBS aber enorm.
Das belegen Zahlen der führenden Schweizer Pensionskassenberaterin PPCMetrics. Ihren Berechnungen zufolge verwalten die UBS und die Credit Suisse (CS) in Kombination mehr als ein Viertel der rund 900 Milliarden Franken Vermögen in der 2. Säule. Bei den Depotvermögen ist der Anteil der beiden grössten Akteure noch deutlich höher – laut PPCMetrics liegt er bei rund der Hälfte aller «Assets under Custody».
Sozialversicherungs-Statistik 2021/23
(BFS) In der neusten Gesamtrechnung von 2021 resultierte bei Einnahmen von 208,2 Milliarden Franken und Ausgaben von 186,2 Milliarden Franken ein Ergebnis von 22,0 Milliarden Franken. Dieses Ergebnis führte 2021 zusammen mit den positiven Kapitalwertänderungen (inkl. andere Veränderungen) von 81,4 Milliarden Franken zu einer Zunahme des zusammengefassten Sozialversicherungskapitals um 103,4 Milliarden Franken auf 1301 Milliarden Franken.
Wenig benützte Überbrückungsleistungen
(BFS) Die Überbrückungsleistungen wurden ab 1. Juli 2021 ausbezahlt. Zwischen Juli 2021 und Ende 2022 haben 671 Personen eine ÜL erhalten. Dies entspricht weniger Beziehenden als ursprünglich angenommen. Gründe dafür sind zum einen, dass die ÜL während der Covid-19-Pandemie in einer Zeit eingeführt wurden, zu der die Aussteuerungen für mehrere Monate ausgesetzt waren und zu einem Zeitpunkt erfolgten, der noch nicht in den ÜL-Daten erfasst wurde. Entsprechend ist im Jahr 2023 mit mehr ÜL-Beziehenden zu rechnen. Zum anderen gibt es im Verhältnis zu allen Ausgesteuerten über 60 Jahren weniger ÜL-Beziehende als erwartet. Zum jetzigen Zeitpunkt und basierend auf den verfügbaren Daten ist es noch nicht möglich, genau zu beurteilen, wie sich die Anpassung einer bestimmten Anspruchsvoraussetzung auf den Kreis der Begünstigten auswirken könnte.
Ja zu BVG 21, Nein zur 13. AHV-Rente und Renteninitiative
An der Delegiertenversammlung in Luzern haben die Delegierten der Jungen Mitte Schweiz drei Parolen rund um die Altersvorsorge gefasst. Die Junge Mitte Schweiz unterstützt die BVG-Reform, lehnt jedoch die Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie die Renteninitiative ab. In einer Medienmitteilung heisst es:
Die Junge Mitte bekennt sich klar zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) und betont die Notwendigkeit, das System an die heutige Arbeitswelt anzupassen. Mit der Reform wird die Finanzierung der 2. Säule gestärkt, die Umverteilung von Jung zu Alt reduziert und die Absicherung von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert. «Wir brauchen endlich ein Update der 2. Säule, um das Dreisäulensystem in der Altersvorsorge für die Zukunft zu stärken. Von der Reform profitieren insbesondere die Jungen, die Frauen, Teilzeitbeschäftigte und der Mittelstand», sagt Marc Rüdisüli, Präsident der Jungen Mitte Schweiz.
Work-Life-Balance und die Altersvorsorge
Gregory Nöthiger beschäftigt sich im Schweizer Monat mit der offenkundigen und dringenden Fragen, wie das Niveau unserer Altersvorsorge gehalten werden kann, wenn verbreitete nur noch 80 oder gar 60 Prozent einer Vollbeschäftigung gearbeitet wird.
Wenn immer mehr Menschen weniger arbeiten wollen und bereit sind, niedrigere Gehälter in Kauf zu nehmen, verstärkt dies die bereits bestehenden Probleme unseres Pensionssystems. Die Leute werden älter – und das ist auch gut so. Moderne Medizin, gesündere Lebensstile und weniger gefährliche Arbeiten bewirken, dass die Menschen mehr Lebenszeit zur Verfügung haben.
Die Schweizerinnen und Schweizer haben aber auch immer weniger Kinder. Und hierin liegt bekanntlich die grosse Schwäche des Umlageverfahrens der AHV. Immer weniger Arbeitstätige müssen eine grössere Anzahl Rentenbezüger finanzieren. Die erste Säule der Vorsorge kommt also rein demografisch an ihre Grenzen, wenn sie nicht reformiert wird.
Die starke Mittelschicht, die das Fundament für den Erfolg der Schweiz ist, hat scheinbar keine Anreize mehr, so viel wie unsere Vorfahren zu arbeiten. Es geht uns ja gut … Work-Life-Balance ist sicher wichtig; auch wenn ein vielbeschäftigter Arzt der alten Garde mal meinte, dass «work part of life» sei und dieses Konzept daher nicht realistisch sei. Durch die geringeren Arbeitsstunden und freiwilligen Lohneinbussen werden weniger Beiträge in die Vorsorge eingezahlt; übrigens auch in die eigene Pensionskasse.
“2. Säule droht zum Regulierungsmonster zu werden”
“Politik und Behörden belasten die Pensionskassen mit immer mehr und immer detaillierteren Vorschriften. Der Nutzen ist gering, die Kosten tragen die Versicherten”, schreibt Marco Betti im Schweizer Monat. Als Beispiel dient das Datenschutzgesetz, das die Schweiz auf Druck der EU einführen musste, pro Versicherten ca. 3 Franken kostet und ihm nichts bringt, gesamthaft 13,5 Mio. Franken. Auch die neuste “Mitteilung” der OAK wird erwähnt. Als Vorschlag zur Besserung der Verhältnisse werden Regeln aus der Privatwirtschaft aufgelistet. “Die Hoffnung stirbt zuletzt”, ist man versucht zu sagen.
Ziele setzen und Folgen abschätzen:
Gesetze und Vorschriften müssen klare und spezifische Ziele verfolgen. Vor dem Erlass müssen Gesetzgeber und Behörden die erwarteten Ergebnisse und die Notwendigkeit der Regel klar definieren. Zudem müssen die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft beurteilt werden. Diese Analyse hilft, mögliche negative Auswirkungen einer übermässigen Regulierung zu identifizieren.Kosten-Nutzen-Analyse:
Bevor eine neue Verordnung in Kraft tritt, muss eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die geschätzten Kosten durch die erwarteten Vorteile und Ziele kompensiert werden. Die Regelung sollte nur dann übernommen werden, wenn der Nutzen die Kosten rechtfertigt.
Avenir Suisse zum Thema Migration und Altersvorsorge
Jérôme Cosandey hat sich in einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge Gedanken zu Immigration und Vorsorgewerke gemacht. Er schreibt:
Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert: Die Einnahmen eines gegebenen Jahres müssen die Ausgaben derselben Periode decken. Die Einwanderung stellt somit kurzfristig eine Art Doping für die Finanzierung der 1. Säule dar. Die meisten Zuwanderer (mit Ausnahme von Asylbewerbenden) lassen sich in der Schweiz nieder, um hier einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen. Während der Erwerbsphase zahlen sie AHV-Beiträge, ohne von Altersleistungen zu profitieren. Somit finanzierten im Jahr 2020 die ausländischen Arbeitnehmenden 32% der Lohnbeiträge, während die ausländischen Rentner nur 18% der Renten bezogen.
Die Beitragszahler von heute sind allerdings die Rentner von morgen. Mit ihren heutigen Beiträgen erwerben sie das Recht auf Leistungen nach ihrer Pensionierung. Die Einwanderung könnte demnach das Finanzierungsproblem lediglich auf künftige Generationen verschieben.
Die Immigration ist gut für die AHV, solange sie andauert
Die NZZ hat die vom Bund publizierte Studie zu den Folgen der Immigration für die Sozialwerke der 1. Säule unter die Lupe genommen. Die Autoren des Artikels stellen fest, dass zwar eine positive finanzielle Wirkung bis 2070 (und allenfalls auch noch länger) besteht, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie andauert. Sie schreiben:
Die Zuwanderer verjüngen die Schweiz. Doch früher oder später werden aus Leistungserbringern Leistungsbezüger. Trotzdem gehen die Autoren der Studie davon aus, dass auch im Jahre 2070 zugewanderte Personen die AHV stützen werden. Dann würden Zugewanderte 50 Prozent der Einzahlungen leisten und 40 Prozent der Leistungen beziehen, so Reto Föllmi, Ökonom an der Universität St. Gallenund seine Mitautoren. Diese Rechnung geht aber nur unter einer zentralen Bedingung auf: Die Zuwanderung hält die nächsten 47 Jahre auf hohem Niveau an. Das würde bedeuten, dass die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2070 11 Millionen Menschen umfasste.
Dieses Szenario basiert auf dem sogenannten Referenzszenario des Bundesamts für Statistik. Dieses geht davon aus, dass die Zuwanderung noch bis 2030 zunimmt und anschliessend leicht sinkt. Doch selbst bei einem Szenario mit tieferer Zuwanderung würden die Beiträge die Bezüge übersteigen, so Föllmi. «Nehmen wir an, es würde ab sofort überhaupt keine Zuwanderung mehr geben. Dann bliebe der Verjüngungseffekt trotzdem noch 20 Jahre erhalten, also auch, wenn die Babyboomer-Generation in Rente geht.»
Axa plant grössten Immo-Fonds für PKs
(Axa) Die Fondsleitung AXA Investment Managers Schweiz plant per 31. März 2024 die Vereinigung von drei Immobilienfonds. Vorbehältlich der Genehmigung der FINMA soll unter dem neuen Namen «AXA Real Estate Fund Switzerland» der – gemessen am Nettofondsvermögen – grösste NAV-basierte Immobilienfonds für Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz entstehen.
Das vereinigte Immobilienportfolio unter Vorbehalt der Genehmigung der FINMA wird aus über 180 Wohn- und Geschäftsliegenschaften, gemischt genutzten Liegenschaften sowie Entwicklungs- und Bauprojekten bestehen. Das Portfolio konzentriert sich auf Städte in den wachstumsstarken Wirtschaftsregionen und ihre Einzugsgebiete sowie auf den Bereich «Wohnen», welcher rund 60 Prozent des Portfolios ausmacht.
Das Nettofondsvermögen aller drei Immobilienfonds belief sich per Jahresabschluss 30. September 2023 auf total CHF 3.94 Milliarden (Gesamtfondsvermögen GAV CHF 4.66 Milliarden). Vorbehältlich der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erfolgt die Vereinigung per 31. Mai 2024 rückwirkend auf den 31. März 2024. Das Umtauschverhältnis wird basierend auf den geprüften Halbjahresabschlüssen der Fonds per 31. März 2024 ermittelt.
Wirkung der Zuwanderung auf AHV/IV
Bevölkerung nach Geburtsstaat , indexiert
Entwicklung der Wohnbevölkerung nach Geburtsstaat von 2002 bis 2070. Die durchgezogenen Linien zeigen die aus den Daten ablesbare Entwicklung; die gestrichelten Linien zeigen die prognostizierte zukünftige Entwicklung. Due Abbildung zeigt die indexierte Entwicklung mit Basisjahr 2020; es lässt sich ablesen um wieviel grösser bzw. kleiner die Bevölkerung in einem bestimmten Jahr verglichen mit dem Jahr 2020 ist.
(BR) Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigt, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt, also auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der eingewanderten Beitragszahlenden. Hauptgrund dafür ist die durch die Zuwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur, die über Beitragszahlungen den ansteigenden Leistungsbezug kompensiert. Der Zeithorizont der Betrachtung reicht bis ins Jahr 2070. Die Studie beleuchtet in einem Exkurs auch die Bedeutung der Migration für die Ergänzungsleistungen und die Familienzulagen.
Vorsorgerisiken für Mütter im Konkubinat
Die neue Swiss Life-Studie beleuchtet Vorsorgerisiken, die sich aufgrund von Teilzeitarbeit, Scheidung und Konkubinat ergeben. Sie zeigt: Erwerbsbiografien und Familienmodelle in der Schweiz sind im Umbruch – was insbesondere für Frauen Chancen, aber auch neue Herausforderungen für die Altersvorsorge mit sich bringt. Zusammenfassend heisst es:
- Der Anteil an Konkubinatsfamilien stieg im letzten Jahrzehnt steil an: Jedes fünfte Paar mit Kindern unter fünf Jahren ist inzwischen unverheiratet, 2010 war es erst gut jedes zehnte.
- Mütter in Konkubinatspaaren arbeiten mit einem Durchschnittspensum von 58% zwar mehr als verheiratete Mütter (45%), aber deutlich weniger als Väter mit rund 90%.
- Unverheiratete Mütter setzen sich dadurch häufig erheblichen Vorsorgerisiken für den Fall einer Trennung oder des Todes des Partners aus, beschäftigen sich aber kaum damit.
- Bezüglich Erwerbstätigkeit zeigen sich nach wie vor ausgeprägte Rollenbilder: Väter arbeiten hierzulande in einem um rund 40 Prozentpunkte höheren Pensum als Mütter. Wenn Väter und Mütter jedoch frei wählen könnten, würde sich dieser Unterschied mehr als halbieren.
- Nur 39% der Bevölkerung setzen sich vertieft damit auseinander, wie sich das eigene Erwerbspensum auf die Altersvorsorge auswirkt. Frauen, die sich damit befassen, weisen im Durchschnitt einen um 6 Prozentpunkte höheren Beschäftigungsgrad auf.
- Verheiratete Paare unterschätzen die Scheidungswahrscheinlichkeit. Lediglich jeder vierte Mann und jede fünfte Frau beschäftigt sich intensiv mit allfälligen Folgen für die Altersvorsorge.
Mitteilung zur Studie /
Download
GKB mit Ambitionen im Geschäft mit PKs
finews schreibt über den geplanten Ausbau des Geschäfts mit Institutionellen der Bündner Kantonalbank.
Die Graubündner Kantonalbank will im Geschäft mit Pensionskassen offensichtlich zulegen. Dies unternimmt das Staatsinstitut mit einem extra neu geschaffenen Bereich und einem Ex-Kader der Credit Suisse.
Jon Fadri Pitsch ist neuer Leiter für Institutionelle Kunden bei der Graubündner Kantonalbank (GKB), wie einer Mitteilung vom Dienstag zu entnehmen ist. Pitsch ist bereits vergangenen September zur Staatsbank gestossen, die eigens einen neuen Bereich für die Betreuung von Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen geschaffen hat.
Der 41-jährige neue Bereichsleiter hat Betriebsökonomie studiert und verfügt laut der Mitteilung über langjährige praktische Erfahrung in der Beratung und Betreuung von institutionellen Kunden. Dies mit Schwerpunkt in den Gebieten Strategieberatung, Asset Management, Global Custody und Liquiditätsmanagement.