Thomas Nydegger neuer Geschäftsführer der Revor Sammelstiftung
Nach über 17 Jahren an der Spitze der Revor Sammelstiftung übergibt Georg Dubach die operative Leitung per 1. Januar 2026 an Thomas Nydegger. Bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2027 wird Georg Dubach der Pensionskasse weiterhin als Senior Advisor mit seiner Erfahrung und Expertise zur Seite stehen.
Thomas Nydegger ist seit 2021 bei der Revor tätig, zunächst als Leiter Leistungsdienst. In der Folge reorganisierte und modernisierte Nydegger den Geschäftsbereich Leistungsdienst. Im Jahr 2023 übernahm er die Leitung der Vorsorgeverwaltung und führte die Geschäftsbereiche Vorsorgeverwaltung und Leistungsdienst zusammen.
Sein beruflicher Werdegang umfasst u.a. Weiterbildungen zum Technischen Kaufmann, zum dipl. Betriebswirtschafter HF sowie zum Fachmann für Personalvorsorge mit eidg. Fachausweis. Thomas Nydegger weist zudem langjährige Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung, speziell in der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen, auf.
Sinkende Fremdwährungsanlagen wegen Wechselkursrisiken
Daniel Lampart, Chefökonom des SGB, moniert in einem Blog-Beitrag den tiefen und sinkenden Fremdwährungsanteil an den Anlagen der Schweizer Pensionskassen. Die Ursache sieht er primär im steigenden Frankenkurs, der für Investitionen in Fremdwährungen mit dem Risiko von Kursverlusten verbunden ist. Die SNB fordert er auf, den Frankenkurs zu stabilisieren. Lampart schreibt:
MoreVor der Finanzkrise in den Jahren 2007/8 und der starken Aufwertung des Frankens hatten die Pensionskassen gegen 30 Prozent ihrer Anlagen in Fremdwährungen. Das zeigen Umfragen. Dann setzte eine starke Aufwertung des Frankens ein. Gegenüber dem Euro von über 1.60 Fr./Euro auf fast 1:1.
Die Nationalbank trug leider zu dieser Aufwertung bei. Indem sie den Marktteilnehmer:innen mit einer sehr unglücklichen Kommunikation signalisierte, dass sie die Aufwertung des Frankens zulässt.
Wer Fremdwährungsanlagen hatte, verlor Geld. Viele wurden vorsichtiger. So auch zahlreiche Pensionskassen. Sie reduzierten den Fremdwährungsanteil auf unter 20 Prozent – vor allem über Wechselkursabsicherungen (…).
Ende 2024 lag dieser Anteil noch bei 16 Prozent. Zahlreiche institutionelle Anleger haben ihr Fremdwährungsrisiko aufgrund der erratischen Politik der neuen US-Regierung nochmals reduziert. Es wäre keine Überraschung, wenn der Anteil heute unter 16 Prozent liegen würde.
Mindestzins unverändert 1,25%
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%. Dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 5. November 2025 beschlossen. In der Mitteilung des BR heisst es:
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Nach dem Rückgang von 2022 hat sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen inzwischen aufgrund der guten Renditen der letzten beiden Jahre und der leicht positiven Rendite dieses Jahres wieder auf einem guten Niveau stabilisiert. Eine Senkung des Mindestzinssatzes ist nicht angezeigt.
Aufgrund der aktuell tiefen Zinsen der Bundesobligationen und der ökonomischen, handels- und geopolitischen Verwerfungen und den damit verbundenen Unsicherheiten ist jedoch auch eine Anhebung nicht gerechtfertigt.
Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den aktuellen Satz von 1,25% beizubehalten. Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge und die konsultierten Sozialpartner haben sich mehrheitlich für einen Satz von 1,25% ausgesprochen.
Aussenpolitisch unter Druck, innenpolitisch blockiert
In einem Beitrag zu grundlegenden Fragen lässt Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, Zweifel an der Fähigkeit der Schweiz erkennen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern.
Während die (…) globalen Faktoren die Schweizer Volkswirtschaft unter Druck setzen, machen ihr gleichzeitig auch die Herausforderungen im Inland zu schaffen: Wachsende Bürokratie, steigende Lohnnebenkosten und der stetige Ausbau des Sozialstaats belasten die Unternehmen zunehmend.
Was einst zur sozialen Stabilität beigetragen hat, droht heute die wirtschaftliche Basis zu untergraben. Gleichzeitig scheinen wir als Nation zunehmend reformunfähig. Die heissen Eisen werden nicht angefasst oder an der Urne versenkt.
Die Sozialpolitik ist ein Symbol dieser politischen Reformblockade geworden. Statt strukturelle Anpassungen anzupacken, werden die dafür notwendigen, politisch unpopulären Entscheidungen vertagt.
Exemplarisch zeigt sich das bei der AHV. Das Sozialwerk steuert seit Jahren auf eine strukturelle Schieflage zu. Die nachhaltigen Massnahmen sind bekannt. Doch auch mit der AHV-Reform 2030 drückt sich der Bundesrat einmal mehr vor einer echten Reform respektive löst das Problem mit zusätzlichen Einnahmen, statt endlich die strukturellen Ursachen anzugehen.
Eine Anhebung des Rentenalters, der zentrale Hebel für langfristige Stabilität, wird weiterhin kategorisch ausgeschlossen. Einmal mehr bleibt das nüchterne Fazit: Die Probleme werden nicht gelöst, sondern vertagt. (…)
Auf die Herausforderungen im globalen Umfeld hat die Schweiz als kleines Land nur begrenzten Einfluss. Im Inland jedoch liegt es in unserer Hand, zu reformieren: Wir sollten der Wirtschaft wieder mehr Sorge tragen, statt sie laufend stärker einzuschnüren.
Dazu braucht es Arbeit an den Rahmenbedingungen, die das Erfolgsmodell Schweiz aus eigener Kraft erneuern und für kommende Generationen bewahren. Die notwendigen Reformen liegen auf dem Tisch. Es fehlt nicht an Wissen und geeigneten Vorschlägen, sondern am politischen Willen, das Bekannte und Bewährte auch umzusetzen.
Doris Bianchi äussert sich zur 2. Säule
Seit zwei Monaten steht Doris Bianchi an der Spitze des Bundesamts für Sozialversicherungen. In einem Interview mit CHSS äussert sie sich u.a. zur Situation der beruflichen Vorsorge und zur Frage des Rentenalters. Auszüge:
In der zweiten Säule ist die BVG-Reform letztes Jahr deutlich gescheitert. Grosse Reformen scheinen schwierig.
Ja, schon drei Reformversuche sind gescheitert. Wir befinden uns in der zweiten Säule in einem Dilemma: Wenn man die Vorsorge für tiefe Einkommen verbessern will, kommt man um eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes nicht herum. Aber genau diese Anpassung erfordert Kompensationsmassnahmen – und die sind teuer, gerade für tiefe Einkommen. Das wiederum findet politisch kaum Mehrheiten.
Was ist zu tun?
Am erfolgversprechendsten in der beruflichen Vorsorge scheinen mir strukturelle Reformen. Die Mehrheit der Versicherten ist mittlerweile in Sammeleinrichtungen versichert. Denn viele Unternehmen haben ihre berufliche Vorsorge an solche Einrichtungen ausgelagert, die untereinander im Wettbewerb stehen. Diese neue Marktstruktur muss aber weiterhin als Teil der Sozialversicherung verstanden werden – und nicht als Geschäftsmodell. Hier braucht es aus meiner Sicht eine gesetzliche Klärung und so die stärkere Ausrichtung als Sozialversicherung.
«Das Gespenst der Negativzinsen ist zurück»
Die FuW hat eine Umfrage bei Banken zum Thema Negativzinsen durchgeführt. Nachdem PostFinance mit Strafzinsen für einzelne Kunden von bis zu 3% einiges Aufsehen erregt hat, halten sich die meisten der angefragten Institute mit ihren Aussagen auffallend zurück.
Die Zürcher Kantonalbank erwähnt punktuell anwendbare –0,25% auf «Guthaben von Grosskundinnen und Grosskunden mit sehr hohen Liquiditätsbeständen». Ob Negativzinsen im Einzelnen weitergegeben würden, hänge von der bestehenden Kundenbeziehung und der Grössenordnung des jeweiligen Geschäfts ab. Eine kritische Schwelle sei nicht definiert worden, schreibt die Medienstelle auf Anfrage.
Ein Sprecher der Banque Cantonale Vaudoise (BCV) räumt einen Zins von –0,25% auf Konten von institutionellen Investoren ein. Dies sei jedoch der Maximalbetrag, je nach Kundenbeziehung könne die Belastung niedriger sein. Eine Bank im Grossraum Zürich, die nicht genannt werden will, belastet die Konten von institutionellen Kunden derzeit mit 0,2%.
In der Branche sind aber auch entspanntere Stimmen zu hören. Die Liechtensteinische Landesbank (LLB), dank der Übernahme der Bank Linth seit Jahren eine feste Grösse in der Ostschweiz, plant keine Negativzinsen. «Dies ist weder für Grosskunden, noch für Private ein Thema, weder in der Schweiz noch in Liechtenstein», heisst es von der Medienstelle. Der Trend zu Niedrigzinsen sei für das Zinsgeschäft eine Belastung, «aber wir leben mit der schwierigen Situation». (…)
Die meisten angefragten Banken versichern oder lassen zumindest durchblicken, dass Kleinsparern keine Negativzinsen drohen. Also Entwarnung für Inhaber von Privatkonten mit möglicherweise mehr als 100’000 Fr.? Wohl kaum, denn die Situation kann schnell ändern. Zudem lassen sich die Banken in ihren Antworten alle Optionen offen.
«Boom bei Wohnimmobilien trifft Regulierungsbremse»
Zielallokation der PK in den nächsten drei Jahren
Schweizer institutionelle Anleger legen ihr Geld vermehrt im eigenen Land an. Gleichzeitig sehen sie die zunehmende Regulierung als grösstes Risiko im Schweizer Immobilienmarkt. Das zeigt eine neue Studie der Hochschule Luzern zu Immobilienanlagen.
MoreWie eine Studie der Hochschule Luzern mit insgesamt 228 institutionellen Investoren zeigt, bleiben Schweizer Immobilien bei Pensionskassen, Versicherungen, Anlagestiftungen und Fonds äusserst beliebt. Als grösste Risiken nennen die Teilnehmenden eine wachsende Regulierungsdichte und den politischen Druck.
Pensionskassen wollen keine andere Anlageklasse so deutlich ausbauen wie Schweizer Wohnimmobilien. Erstmals seit Beginn der Befragung im Jahr 2022 planen fast die Hälfte der Pensionskassen, die an der Umfrage teilgenommen haben (47 %), ihre Quote an direkten Immobilienanlagen in der Schweiz zu erhöhen – nur 3 % wollen sie senken.
Die Bestände an kommerziellen Immobilien und ausländischen Anlagen sollen dagegen weitgehend stabil bleiben. Gleichzeitig sind Hypotheken wieder attraktiv: Grund dafür ist der Renditeunterschied zwischen Hypotheken und Obligationen. Dies nutzen Pensionskassen, um in diesem Segment stärker zu wachsen als andere institutionelle Anleger.
Patric Deflorin neuer CEO der Axa
Der Verwaltungsrat der AXA Schweiz hat Patric Deflorin per 01. Januar 2026 zum neuen CEO ernannt. Er folgt auf Fabrizio Petrillo, der nach 15 Jahren das Unternehmen verlässt.
Patric Deflorin ist seit April 2025 als Leiter Distribution und Mitglied der Geschäftsleitung für die AXA Schweiz tätig. Zuvor arbeitete er zwölf Jahre bei der Mobiliar, ab 2012 als Verantwortlicher für den Bereich Privatpersonen, die letzten zehn Jahre in der Geschäftsleitung als Leiter Versicherungen (2015–2021) und Leiter Markt Management (2021–2025). Davor war Patric Deflorin in verschiedenen leitenden Positionen für die Zurich Insurance Group tätig, zuletzt von 2008 bis 2012 als Head Market Management und Mitglied der Geschäftsleitung der Zurich Schweiz.
Der 54-jährige Schweizer, der alle vier Landessprachen spricht, hat an der Universität St. Gallen Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Versicherungen und Risikomanagement studiert und später ein internationales Executive MBA in Financial Services and Insurance sowie ein Advanced Management Programm bei INSEAD in Singapur absolviert. Er lebt mit seiner Familie in der Region Zürich.
Swisscanto PK-Monitor Q3-2025
Die Marktbedingungen haben sich im dritten Quartal dank nachlassender Volatilität deutlich verbessert. Die im Vorquartal aufflammenden Sorgen rund um eine Handelskrise mit Rezession und Inflation haben sich verflüchtigt.
- Von den guten Marktbedingungen und nachlassender Volatilität konnten auch die Schweizer Pensionskassen profitieren. Ihre Renditen entwickelten sich positiv: Im 3. Quartal resultierte ein solider Renditezuwachs (ungewichtet) von durchschnittlich 2,5%.
- Die geschätzten Deckungsgrade verbesserten sich und haben das Niveau von Anfang Jahr übertroffen. Der geschätzte Deckungsgrad der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen stieg dabei im Schnitt auf 117.5%. Für die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung resultierte per 30. September 2025 ein Deckungsgrad von 111.9%. Die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Teilkapitalisierung kamen auf einen Wert von 90%.
- Die US-Importzölle wirkten sich weniger negativ als befürchtet aus; trotz saisonaler Schwäche dominierte deshalb ein verhaltener Optimismus die Marktstimmung.
Die Aktien-Hausse im laufenden Jahr und der robuste Schweizer Immobilienmarkt vermochte die finanziellen Reserven der Schweizer Pensionskassen weiter zu stärken. Die Deckungsgrade haben gegenüber dem Vorquartal zugenommen.
So verfügen von den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen per Ende September rund 71% über eine Deckung von 115% und mehr. Im Vorquartal lag der Wert noch bei rund 64%. Trotzdem verfehlen 0,6% aller privatrechtlichen Kassen einen Deckungsgrad von 100%.
Dagegen übertreffen sämtliche öffentlich-rechtlichen Pensionskassen mit Vollkapitalisierung diese Schwelle. Über 88% von ihnen erreicht einen Deckungsgrad von 110 und mehr Prozent.
Besteuerung einer Schweizer Rente in Deutschland
Die Mainpost gibt einen Überblick, wie in Deutschland die in der Schweiz erzielte Altersvorsorge zu versteuern ist. Dabei werden die Grundlagen aller drei Säulen behandelt. Wenig überraschend sind die Verhältnisse am kompliziertesten bei einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse.
CS-PK stellt 1e-Plan ein
Lukas Hässig schreibt auf Inside Paradeplatz, dass die weiterhin bestehende CS-Pensionskasse auf 1.1.2027 die 1e-Vorsorge streicht. Der Schritt bildet Teil der UBS, die beiden Vorsorgeeinrichtungen (CS und UBS) einander anzugleichen. Das zumindest lässt sich aus dem Bericht von Hässig herauslesen. Alles andere in dem Beitrag ist hingegen eher unklar bis verwirrend.
Die schönen Tage von Aranjuez
Die AHV-Turbos können nicht genug von ihr bekommen. Damit der geforderte Leistungsausbau dem Volk verkauft werden kann, müssen möglichst günstige Prognosen vorliegen. Alles andere wird von Links als «bürgerliche Panikmache» angeprangert.
In der FuW beleuchtet Werner C. Hug die bundesrätlichen Finanz-Perspektiven der AHV mit den dahinter stehenden wirtschaftlichen und demographischen Annahmen.
«Wird der Ausländeranteil, der in den letzten zwanzig Jahren von 21 auf über 27% gestiegen ist, abnehmen? Wird die Wirtschaft anhaltend wachsen? Wird die Politik den heutigen Wohlfahrtsstaat (zu welchen Kosten) weiter steigern? Wohl kaum. Es ist eher damit zu rechnen, dass die «schönen Tage von Aranjuez nun zu Ende sind» (Schiller, Don Carlos) und die AHV-Perspektiven zu revidieren sind.»
Private Equity kein Thema für PKs?
Im Freitagsgespräch interivewt Andreas Minor auf HZ Insurance David Arcauz, Co-CIO und Managing Partner von Flexstone Partners, zum Thema Private Equity und Pensionskassen. Auszüge:
Schweizer Pensionskassen investieren im Schnitt nur 2 bis 3 Prozent ihres Vermögens in Private Equity – während Grossbritannien bereits bei 6 Prozent liegt. Sind die Schweizer einfach vorsichtiger oder die Briten risikofreudiger, David Arcauz?
Der Private-Equity-Markt ist in England weit entwickelt, und die dortigen Assetmanager sind sehr gut informiert. Es sind schon bald Spezialisten, weil sie sich schon lange mit Private Equity (PE) beschäftigen.
Daher ist auch die Eintrittsschwelle wesentlich geringer. In der Schweiz hingegen ist PE noch immer eine Nische. Private Equity ist für viele Pensionskassen bisher kein Thema, obwohl das Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) solche Investments explizit zulässt.
Was ist der Grund für die zögerliche Haltung?
Es ist auch eine kulturelle Grundhaltung: Man ist sehr vorsichtig, manchmal vielleicht gar etwas übervorsichtig. Vielleicht haben ein paar Kassen eine schlechte Erfahrung gemacht, das kann auch sein. Oft liegt das an der Art und Weise, wie man an Private Equity herangeht. Wer gut diversifiziert ist, schneidet besser ab. Und man muss über die entsprechenden Investments eben gut informiert sein.
OAK: Anpassung Weisung 01/2024 Bestätigung des Experten
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) passt per 1. Januar 2026 die Weisungen W – 01/2024 «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)» an.
Die Anpassungen erfolgen gestützt auf Anfragen und Anliegen der Praxis zur Umsetzung der Weisungen und betreffen insbesondere die Angemessenheit bei Vorliegen mehrerer Vorsorgeverhältnisse gemäss Art. 1a BVV 2. Unter anderem werden den Vorsorgeeinrichtungen zwei zusätzliche Möglichkeiten zur Kontrolle der Einhaltung der Angemessenheit eingeräumt, von denen sie Gebrauch machen können, aber nicht müssen.
Im Übrigen wird die Unterschriftenregelung im Formular «Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG» vereinfacht, indem das Formular nur noch einmal vom Experten für berufliche Vorsorge unterzeichnet werden muss.
Angst vor KI-Blase, Asip beruhigt, Versicherte in Panik
Quelle: Wall Street Journal
20 Minuten nimmt das Thema KI-Blase bei den amerikanischen Tech-Aktien auf und versucht, die Risiken für die Schweizer Pensionskassen abzuschätzen. Die Anlagen in US-Aktien werden auf 113 Mrd. veranschlagt und diverse Stimmen werden zitiert, welche u.a. von der «gefährlichsten Blase aller Zeiten» reden. Auf Anfrage hat der Asip geschrieben:
Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) sagt auf Anfrage, die Pensionskassen investieren zur Risikoverteilung in Aktien, Obligationen, Immobilen und zum Beispiel in Infrastrukturanlagen.Bei den Aktien legen die Pensionskassen schwergewichtig in Papiere von Schweizer Unternehmen an. Mit dieser Bevorzugung des Heimmarkts sind die Pensionskassen im Schnitt nicht stark in KI-Aktien exponiert. Deshalb wären die Pensionskassengelder vor dem Platzen einer KI-Blase relativ gut geschützt.Als langfristige Anleger verfügten die Pensionskassen auch über gut dotierte Puffer, um Börseneinbrüche unbeschadet auszusitzen. Sollte es bei einer Pensionskasse dennoch zu einer existenzbedrohenden Situation kommen, gebe es mit dem sogenannten Sicherheitsfonds einen Garanten, der dafür geradestehe, dass die Renten weiterhin bezahlt würden.




