Wunschtraum Frühpension
In der aktuellen Ausgabe von «AWP Soziale Sicherheit «schreibt der Chefredaktor Rolf Arpagaus: «Die Schweiz träumt von der Frühpension – und soll doch länger arbeiten!» Frühpensionierung sei ein weit verbreiteter Wunsch, scheitere aber oft an der Finanzierbarkeit. Wirtschaftsverbände forderten eine längere Arbeitszeit. Die Politik fasse das heisse Eisen aber nicht an, weil nur eine Minderheit eine generelle Erhöhung des Referenzsalters befürworte. International dürfe sich die Erwerbsquote von über 77% bei den 55 – 65 Jährigen aber sehen lassen. Über-50-Jährige hätten es nach einem Jobverlust besonders schwer, sagt er. Und konstatiert: Es liegt nicht am Wollen, sondern daran, ob es noch Stellen für diese Menschen gibt.
Neue Vergleichsplattform Evaluno
Rente oder Kapital? Oder ein Mix?
Und wer kann unabhängig beraten?
Fragen, die individuell geklärt werden müssen.
Immer mehr Schweizer entscheiden sich für den Kapitalbezug aus der Pensionskasse. 2024 bezogen bereits 45 % ausschliesslich Kapital, 36 % ausschliesslich eine Rente und 19 % eine Kombination aus beidem. Aktuelle Zahlen werden vermutlich noch höher ausfallen.
Die Gründe sind nachvollziehbar: mehr Flexibilität, eigene Anlagemöglichkeiten und bessere Vererbbarkeit. Doch genau hier lauern Risiken – insbesondere dann, wenn Beratung und Verkauf von Finanzprodukten zusammenfallen.
«Wenn ein Finanzunternehmen Beratungsgespräche mit Kunden führt und gleichzeitig eine Vermögensverwaltung betreibt, ist die Schwelle zum Interessenkonflikt rasch erreicht», sagt Lukas Müller-Brunner Direktor des Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP, dazu. Um die Pensionskassen in der Beratung der angehenden Pensionäre zu unterstützen, hat der ASIP das Tool «Rentenkompass» lanciert:
Link zum Rentenkompass des ASIP
Entscheidend sind deshalb nicht Renditeversprechen oder Steuerargumente, sondern die ganz persönliche Lebenssituation: Wie hoch ist der Grundbedarf? Wie lange reicht das Vermögen? Welche Risiken kann ich tragen? Und was passiert bei einem Börsencrash oder einem sehr langen Leben?
Aufschlussreiche Recherche im NZZ Artikel von Michael Ferber
Mein Fazit: «Die Rente finanziert das lange Leben, das Kapital finanziert die Freiheit. Wer bei der Pensionsplanung Interessenkonflikte vermeiden will, wählt eine absolut unabhängige Beratung, bei der keine Finanzprodukte vermittelt werden. Denn Pensionsplanung ist keine Produktberatung. Sie ist Lebensplanung mit finanziellen Konsequenzen.»
Nach der Sommerhitze geht’s im BVG in die heisse Phase
Von Sommerflaute konnte im Bereich BVG keine Rede sein. Es wurden diverse interessante Initiativen, Studien, politische Vorstösse und Expertenmeinungen lanciert. Das Vorsorgeforum hat die wichtigsten Informationen rausdestilliert und hier kurz zusammengefasst.
- Die Pensionskassen sind finanziell erstaunlich stark.
Hohe Deckungsgrade, gute Renditen und hohe Verzinsungen schaffen momentan Spielraum. - Die Unterschiede zwischen den Pensionskassen werden wichtiger.
2026 zeigt besonders deutlich, dass Verzinsung, Umwandlungssatz, Anlagestrategie und Leistungspläne massiv voneinander abweichen können. - Eine grosse BVG-Reform ist politisch weiterhin schwierig.
Stattdessen zeichnet sich der Weg über kleine, punktuelle Reformen ab – insbesondere bei Teilzeit, Mehrfachbeschäftigung, Altersgutschriften und freiwilligem Sparen. - Die Grenze zwischen beruflicher und privater Vorsorge wird durchlässiger.
1e-Lösungen, digitale Säule 3a, ETF-Vorsorge und individuelle Anlagestrategien erhöhen die Eigenverantwortung der Versicherten. - Die eigentliche strategische Debatte beginnt erst.
AHV 2030, 13. AHV-Rente, BVG-Weiterentwicklung und neue Modelle wie der UBS-Vorschlag zeigen: Die Schweiz diskutiert zunehmend nicht mehr nur einzelne Parameter, sondern die Architektur der Altersvorsorge für die nächsten Jahrzehnte. -
Kapitalbezug: Die Konsequenzen werden vernachlässigt und verdrängt. Eine Mehrheit wählte 2024 die „grosse Freiheit“ (46% Kapital, 19% Mix), sei es aus dem Kundenwunsch nach Flexibilität oder durch interessengeleitete Beratung, weil man in der Vermögensverwaltung damit weiterhin gutes Geld verdienen kann. Pensionskassen haben einen genuinen Auftrag nach lebenslanger Rentenzahlung, indem sie Langlebe-, Anlage- und biometrische Risiken bündeln. Eine Kapitalauszahlung eliminiert das Langeleberisiko. Ob für die Rentner im letzten Lebensabschnitt die Rechnung aufgeht, oder ob sie nach Kosten, Steuern, Inflation und Marktrisiken am Ende des Geldes noch viel Leben übrig haben, wird sich weisen. Jedenfalls mehren sich besorgte Stimmen, die den Kapitalbezug einschränken wollen, damit Rentner besser geschützt werden und sie „nach verlorener Wette“ nicht dem Staat zur Last fallen werden. Dazu der lesenswerte Kommentar von Roman von Ah in der NZZ vom 5.8.2026
NZZ: Kapitalbezug bei Pensionierung und das Risiko zukünftig steigender Ergänzungsleistungen
1,75 % Mindestzins für 2027
Zum Abschluss des Berichtszeitraums sorgte die Eidgenössische BVG-Kommission für eine wichtige Nachricht: Sie empfiehlt dem Bundesrat, den BVG-Mindestzinssatz für 2027 von heute 1,25 % auf 1,75 % zu erhöhen. Ausschlaggebend waren unter anderem die gute Entwicklung von Aktien, Anleihen und Immobilien sowie die insgesamt solide finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen. Die Erhöhung um 0,50 Prozentpunkte wäre die deutlichste Anhebung seit mehreren Jahren. Entscheidend ist allerdings: Die Kommission macht nur eine Empfehlung; der definitive Entscheid liegt beim Bundesrat.
Fazit: Für Versicherte wäre dies eine attraktive Nachricht, denn 0,5 Prozentpunkte zusätzliche Verzinsung wirken über Jahrzehnte erheblich auf das Alterskapital. Wieviel von der erzielten Rendite an die Destinatäre ausgeschüttet wird, ist immer ein grosses Politikum – obwohl es nur fürs Obligatorium gilt. Die ökonomischen Parameter richten sich nach dem Markt, der demographischen Situation und der finanziellen Gesundheit (Reserven) einer Pensionskasse. Daher wirkt sich die politische Einflussnahme meist negativ aus auf die Handlungspielräume von Pensionskassen.
Bund empfiehlt Pensionsplanung
Das Bundesamt für Sozialversicherungen veröffentlichte im Juli einen neuen umfassenden Leitfaden „In Rente gehen“. Darin wird ausdrücklich empfohlen, die Pensionierung frühzeitig und gesamtheitlich zu planen und die Leistungen aus allen drei Säulen zusammenzuführen. Thematisiert werden insbesondere der flexible AHV-Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren, Rentenaufschub und die Notwendigkeit, Vorsorgelücken rechtzeitig zu erkennen. Damit rückt der Bund die individuelle Pensionsplanung stärker in den Mittelpunkt seiner Kommunikation.
Fazit: Bemerkenswert ist der Perspektivenwechsel: Altersvorsorge wird nicht mehr nur als Sozialversicherung verstanden, sondern zunehmend als individuelle Planungsaufgabe über alle drei Säulen. Finanzplanungsexperten empfehlen, eine erste Standortbestimmung bereits im Alter von 50 Jahren vorzunehmen. Unabhängigkeit, Ganzheitlichkeit und Transparenz sind dabei wichtige Kriterien. Alle werben damit, aber bei der Umsetzung gibt’s noch Potenzial nach oben.
Starke PK-Renditen im Juni
Die UBS-Pensionskassen-Performance zeigte für Juni 2026 eine durchschnittliche Nettorendite von 1,11 % bei über 300 untersuchten Pensionskassen. Damit lag die Rendite seit Jahresbeginn bereits bei 4,35 %; kleine Pensionskassen schnitten mit 1,17 % im Juni etwas besser ab als grosse Kassen mit 1,02 %. Besonders gut entwickelten sich im Juni Schweizer Aktien. Die Zahlen bestätigten damit das insgesamt positive Anlageumfeld für Schweizer Vorsorgeeinrichtungen im ersten Halbjahr 2026.
Albert Steck (NZZ) sieht in seinem Kommentar vom 3.6.2026 die Vorsorgegelder in Gefahr, wenn die KI-Blase platzen sollte. Experten von Prevanto replizierten am 13.7.2026, dass der Homebias das Risiko relativiere und die Gefahr durch die aktuellen Börsengänge wie SpaceX überschaubar bleibe.
Fazit: Die gute Performance stärkt die finanziellen Spielräume der Pensionskassen – und damit potenziell auch Verzinsungen, Rentenverbesserungen und Reserven.
Prevex Artikel zur PK Performance
NZZ: Bedroht das Platzen der KI-Blase unsere Vorsorgegelder?
OAK BV sieht Handlungsbedarf
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) veröffentlichte ihre Einschätzung zur Evaluation der BVG-Strukturreform. Zwar wird die Strukturreform insgesamt positiv beurteilt – insbesondere hinsichtlich Governance, Transparenz und Aufsicht –, gleichzeitig sieht die OAK gezielten gesetzlichen Anpassungsbedarf. Eine besondere Herausforderung stellen die zunehmende Bedeutung und Komplexität von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen dar. Die OAK will damit ausdrücklich einen Beitrag zur politischen Diskussion über die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge leisten.
Fazit: Nach dem Scheitern der grossen BVG-Reform kommt die nächste Reformdiskussion nun auch aus der Aufsichtsperspektive.
UBS Studie: Revolutionärer Diskussionsbeitrag
UBS veröffentlichte im Juni eine Studie, die weit über klassische BVG-Reformen hinausgeht. Vorgeschlagen bzw. diskutiert wird ein grundlegender Umbau des Schweizer Vorsorgesystems – unter anderem mit einer stärker kapitalgedeckten ersten Säule und einer obligatorischen Pflegeversicherung. UBS bezeichnete das Modell ausdrücklich als weitreichendes Gedankenexperiment und nicht als konkreten politischen Reformvorschlag. Trotzdem ist die Publikation bemerkenswert, weil damit erstmals von einer Grossbank ein grundsätzlich neues Architekturmodell der Schweizer Altersvorsorge öffentlich diskutiert wurde.
Fazit: Die Diskussion verschiebt sich damit von der Frage „Wie reparieren wir AHV und BVG?“ zunehmend zu „Wie muss ein Vorsorgesystem für die nächsten 30–50 Jahre überhaupt aussehen?“ – Experten kritisierten die Vermischung der Finanzierungsquellen, begrüssten aber das Bestreben nach mehr Generationengerechtigkeit und einer nachhaltigeren und transparenteren Finanzierung.
UBS Studie: Diskussionsbeitrag zu einem nachhaltigeren Schweizer Vorsorgesystem
True Wealth überschreitet CHF 3 Mia Grenze
Der Schweizer digitale Vermögensverwalter True Wealth überschritt im Juni die Marke von 3 Milliarden Franken verwaltetem Kundenvermögen. Besonders relevant für die Vorsorge ist das starke Wachstum im Bereich Säule 3a, wo das Unternehmen ETF-basierte Anlagelösungen mit sehr tiefen Kosten anbietet. Der Meilenstein zeigt, dass digitale und passive Anlageformen auch im Schweizer Vorsorgemarkt zunehmend etabliert sind. True Wealth meldete, dass die Marke per Mai 2026 erreicht wurde.
Fazit: Der Wettbewerb zwischen traditionellen Banken, Versicherern und digitalen Vorsorgeplattformen verschärft sich – insbesondere bei der Säule 3a.
PK-Vergleich zeigt zunehmende Differenzierung
Der 21. Schweizer Pensionskassenvergleich von Weibel Hess & Partner machte im Juni deutlich, wie stark sich die einzelnen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen unterscheiden. Neben Deckungsgrad und Verzinsung wurden insbesondere Anlagestrategien, Umwandlungssätze, Kadervorsorge und Leistungsmodelle miteinander verglichen. Besonders interessant ist die Entwicklung bei der 1e-Kadervorsorge, bei der Versicherte mit höheren Einkommen ihre Anlagestrategie innerhalb des Vorsorgeplans selbst bestimmen können. Damit nimmt die Differenzierung innerhalb der zweiten Säule weiter zu.
Fazit: Für Unternehmen wird die Wahl der Pensionskasse zunehmend zu einer strategischen Personal- und Vergütungsentscheidung – und nicht bloss zu einer administrativen Pflicht.
BR passt BVV 2 und BVV 3 an
Der Bundesrat beschloss mehrere wichtige Anpassungen in der 2. und 3. Säule. Besonders relevant für die Pensionskassen ist, dass die 13. AHV-Rente künftig bei der 85-%-Obergrenze von AHV- und PK-Leistung nicht berücksichtigt wird. Damit soll verhindert werden, dass die Einführung der 13. AHV-Rente indirekt zu einer Kürzung von Leistungen aus der beruflichen Vorsorge führt. Gleichzeitig erhalten Pensionskassen ab August 2026 die Möglichkeit, mit streng regulierten Repo-Geschäften Wechselkursrisiken kurzfristig abzusichern. In der Säule 3a wird ab 2027 zudem die Begünstigtenordnung flexibler – insbesondere zugunsten von Kindern und Patchworkfamilien. Fazit: Eine eher technische Änderung mit erheblicher praktischer Bedeutung für PK-Reglemente, Leistungskoordination und Nachlassplanung.
Motion für eine „kleine BVG-Revision“
Die nationalrätliche Sozial- und Gesundheitskommission brachte mit dem Postulat 26.3521 „Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge“ eine punktuelle Weiterentwicklung des BVG auf die politische Agenda. Gefordert wird ein Bericht des Bundesrates darüber, wie das BVG nach dem Scheitern der grossen Reform modernisiert werden könnte. Im Fokus stehen unter anderem weniger Altersgutschriftensätze, früheres Sparen, Verbesserungen für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte sowie bessere Möglichkeiten für freiwilliges Sparen. Der Vorstoss ist politisch interessant, weil er bewusst nicht auf eine grosse Totalrevision abzielt, sondern auf eine Reihe kleinerer Anpassungen.
Fazit: Nach dem Nein zur BVG-Reform 2024 zeichnet sich damit ein möglicher pragmatischer Weg über mehrere kleinere Reformschritte ab. Experten bezeichnen solche Reformen aber als wenig zielführend, wenn an ein paar Schrauben der grossen BVG-Maschine rumgewerkelt werde, geht der Blick fürs grosse Ganze verloren.
Postulat 26.3521 „Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge“
Rekordverzinsung bei Pensionskassen, aber enorme Unterschiede
Die 26. Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto zeigte eine aussergewöhnlich komfortable finanzielle Situation der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Die Altersguthaben wurden 2025 im Durchschnitt mit 4,7 % verzinst; nach Abzug der Inflation verblieb eine Realverzinsung von 4,6 %, die höchste seit 25 Jahren. Gleichzeitig reicht die Bandbreite von 2 % bei den schwächsten bis 9,25 % bei den stärksten Pensionskassen – über fünf Jahre beträgt der Unterschied 26 Prozentpunkte. Der durchschnittliche Deckungsgrad der privatrechtlichen Kassen lag Ende 2025 bei 119,6 %. Bemerkenswert ist zudem, dass erstmals mehr als die Hälfte der Altersguthaben bei Pensionierungen als Kapital bezogen wurde.
26. Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto
Auf Erfolgskurs
Erfolgsgeschichte fortschreiben
An der Fussball WM herrscht das Favoritensterben, grossen Namen und frühere Erfolge garantieren kein Weiterkommen. Auch in der Vorsorgewelt stehen grosse Veränderungen an: Mit den Fusionen in der Banken und Versicherungswelt bleibt kein Stein auf dem andern. Je nachdem, wer in der neuen Aufstellung den Lead hat, setzt ganz andere Prioritäten. Für Betroffene hat das meist gravierende Konsequenzen.
Pensionskassen sind von diesen tektonischen Verschiebungen bisher weniger in Mitleidenschaft gezogen worden. Aber auch sie sehen sich grossen Herausforderungen gegenüber. Die Konzentrationsprozess geht unvermindert weiter: Seit dem Jahr 2000 hat sich die Anzahl Pensionskassen auf aktuell ca. 1’300 Anbieter halbiert. Wie die aktuelle Swisscanto Studie zeigt, zeigen sich die Pensionskassen – auch dank des Allzeithochs an den Aktienmärkten – in blendender Verfassung: Die Deckungsgrade erreichen vielerorts mehr als 120 Prozent und die Verzinsung betrug im Jahre 2025 im Durchschnitt 4,6 Prozent.
Wie die Schweizer Nati spielen die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen damit international ganz vorne mit.
Auch wenn derzeit Hydration Break mehr Aufmerksamkeit bekommt als Vorsorge-Reformen, müssen wir dranbleiben.
















