Übertragung der 1e-Vorsorge auf FZ-Einrichtungen
Arbeitnehmer, die in der 2. Säule in einem 1e-Vorsorgeplan mit wählbarem Anlagerisiko versichert sind, sollen ihr Vorsorgeguthaben bei einem Stellenwechsel vorübergehend auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können.
Dies gilt, wenn das Guthaben andernfalls in eine Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden müsste, die keine Wahl der Anlagestrategie zulässt. Zudem soll generell sichergestellt werden, dass Vorsorgeguthaben nicht auf Freizügigkeitseinrichtungen verbleiben, obwohl die Versicherten diese Guthaben wieder in eine Pensionskasse einbringen müssten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
In der Mitteilung des Bundesrats wird u.a. festgehalten:
MoreIn Umsetzung der Motion 21.4142 «Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan» von Ständerat Josef Dittli schlägt der Bundesrat vor, den betroffenen Versicherten die Möglichkeit zu geben, das Vorsorgeguthaben aus dem 1e-Plan vorübergehend für zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung zu übertragen.
Um sicherzustellen, dass das Guthaben von der Freizügigkeitseinrichtung nach Ablauf der zwei Jahre auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen wird, soll gleichzeitig der nötige Informationsaustausch zwischen den Einrichtungen geregelt werden.
Bundesfinanzen: «Zappenduster»
Die Bundesfinanzen laufen aus dem Ruder. Die Ausgaben wachsen deutlich schneller als die Einnahmen – nicht zuletzt wegen der Altersvorsorge: Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen von immer weniger Beitragszahlenden finanziert werden.
Gleichzeitig braucht die Schweiz Milliarden für ihre Verteidigungsfähigkeit. So rutschen die Bundesfinanzen langfristig in die roten Zahlen. Das vermeintliche Sparpaket, das derzeit im Parlament beraten wird, ist derweil zu einem «Sparpäckli» geschrumpft.
Ist es nun also Zeit für neue Schulden? Im Podcast sagt Michele Salvi (Vizedirektor Avenir Suisse): Finger weg von der Schuldenbremse. Die Schweiz braucht keine zusätzliche Verschuldung, sondern zuerst eine nachhaltig finanzierte Altersvorsorge.
Sein Appell: das Ausgabenwachstum des Bundes konsequent bremsen und gleichzeitig das Rentenalter im Einklang mit der steigenden Lebenserwartung erhöhen. Darüber spricht Salvi mit Gastmoderator Mark Dittli (Geschäftsführer von «The Market») im Podcast aus der Denkfabrik: Think dänk!
Namensänderung des Vereins BVG-Auskünfte
NZZ-Vergleich der 3a-Fonds
Die 5 topplatzieren 3a-Vorsorgefonds der NZZ-Liste
Kurz vor dem Jahresende und damit vor dem Einzahlungsschluss für 2026 hat Michael Ferber in der NZZ eine grosse Auslegeordnung zur Säule 3a vorgelegt mit einer detaillierten Tabelle mit den Renditen 2025 sowie über 5 Jahre der 3a-Vorsorgefonds. An der Spitze liegt frankly developed der ZKB mit 7% über 5 Jahre. Erwartungsgemäss sind die Renditen umso höher, je stärker der Aktien-Anteil ist. Kurz zusammengefasst höt Ferber fest:
1. Einordnung und Sparpotenzial
Gegen Jahresende erinnern Finanzexperten daran, Einzahlungen in die Säule 3a zu tätigen, um Steuern zu sparen und langfristig Vermögen aufzubauen. Angeschlossene Personen dürfen bis 7258 Franken einzahlen, Erwerbstätige ohne Pensionskasse bis zu 36’288 Franken. Damit das Vorsorgekapital wächst, ist die richtige Anlageform entscheidend. Besonders Anlagen mit hohem Aktienanteil haben in den jüngsten Jahren am besten abgeschnitten.
2. Zinskonto oder Wertschriftensparen
Viele setzen weiterhin auf klassische Zinskonten. Diese werfen jedoch aufgrund des SNB-Leitzinses von null Prozent kaum Ertrag ab. Zwar bleibt der Steuervorteil attraktiv, doch über längere Zeit wird er durch die tiefe Verzinsung verwässert. Für einen langfristigen Anlagehorizont eignen sich Wertschriftenanlagen mit Aktien deutlich besser, auch wenn sie temporäre Verluste verursachen können.
3. Produktauswahl und Bedeutung der Kosten
Der Markt fuer 3a-Wertschriftenprodukte ist stark gewachsen; zahlreiche Banken und Vorsorge-Apps bieten unterschiedliche Fonds und Strategien an. Die Unterschiede in der Performance sind teils gross und haengen wesentlich mit den Gebühren zusammen. Hohe Kosten schmälern über Jahre hinweg das Vorsorgekapital massiv. Daher werden kostengünstige, passive Produkte wie ETFs oder Indexfonds empfohlen.
4. Versicherungslösungen und weitere Empfehlungen
3a-Versicherungsprodukte eignen sich vor allem bei Absicherungsbedürfnissen wie Tod oder Invalidität, bieten aber weniger Flexibilität und oft intransparente Kosten. Zusätzlich wird geraten, Einzahlungen früh im Jahr vorzunehmen, mehrere Konten zu führen und Kapitalbezüge zu staffeln. Trotz geplanter höherer Besteuerung von Kapitalbezügen bleibt die Säule 3a wegen steuerlicher Vorteile attraktiv.
Nullzins und Zinseszins
Luca Niederkofler schreibt in der Bilanz: «Der Zinseszins gilt als das «achte Weltwunder». Denn damit können Vermögen gemacht werden. Doch für Schweizer Sparer wirkt er heute kaum noch. Über die Effekte und die Alternativen.»
MoreDer Satz «Zinseszins ist das achte Weltwunder» wird Albert Einstein zugeschrieben. Er beschreibt den Effekt, bei dem Zinsen auf die ursprüngliche Anlagesumme sowie auf die bereits erwirtschafteten Zinsen anfallen. Durch ihn lässt sich auf die lange Frist wirklich viel Geld verdienen. Das Vermögen vergrössert sich exponentiell. (…)
Nachdem die Leitzinsen kürzlich für rund neun Monate auf einem «Spitzenniveau» von 1,75 Prozent notierten, senkte die Schweizer Nationalbank (SNB) sie in den darauffolgenden 16 Monaten erneut auf 0 Prozent. Die langfristigen Folgen einer anhaltenden Niedrigzinspolitik sind für Renten, Sparer und Renditen erheblich.
Den grössten Effekt des dauerhaft tiefen Zinsniveaus dürften Arbeitnehmende bei ihrer Altersvorsorge spüren. Während die Altersguthaben um die Jahrtausendwende laut dem WH&P-Pensionskassenvergleich mit über 4 Prozent verzinst wurden, liegt die Verzinsung seit 2008 (mit wenigen Ausnahmen) im Durchschnitt bei rund 2 Prozent. (…)
Motion SGK-S: Weiterarbeit in der AHV attraktiver machen
Eingereicht von der SGK-S
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen in die nächste AHV-Revision aufzunehmen und so die Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern:
- Zuschläge auf den Rentenbetrag bei Aufschub der Rente erhöhen,
- den heutigen Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beibehalten oder erhöhen.
Zu diesem Zweck kann er von den versicherungstechnischen Prinzipien abweichen. Die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit muss berücksichtigt werden.
Stellungnahme Bundesrat: Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Ihm ist es wichtig, Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu schaffen. Er lehnt die vorliegende Motion hingegen ab, weil diese bereits sehr konkrete Massnahmen in einem sehr restriktiven Rahmen vorsieht.
Der Nationalrat hat der Motion zugestimmt.
BVV 2: Stellungnahme inter-pension
inter-pension hat die Stellungnahme zur Vernehmlassung zu «Änderung verschiedener Verordnungen BV 2026″ publiziert. Besonders unglücklich ist der Verein mit den geplanten Änderungen zu Art. 27h Abs. 1 VE-BVV 2. Dazu heisst es:
«Die vorgeschlagene Änderung wird im erläuternden Bericht zu den Änderungsvorschlägen fälschlicherweise als «rein sprachliche Bereinigung» bezeichnet. Die Änderung würde jedoch eine materielle Änderung mit absolut unverhältnismässigen Auswirkungen darstellen.» Der Antrag lautet: «auf die «Bereinigung» von Art. 27h Abs. 1 BVV 2 entweder ganz zu verzichten oder zumindest den Zusatz «einschliesslich der technischen Rückstellungen» und die damit offenbar ungewollt ausgelöste materielle Änderung ersatzlos zu streichen.
Motion: Flatrate für BVG-Beiträge
Eingereicht von: Jürg Gossen, GLP
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Beiträge an die berufliche Vorsorge mit einem einheitlichen Beitragssatz auszugestalten und die Altersgrenze für die Beitragspflicht der Altersrente auf 20 Jahre herabzusetzen.
Begründung: (…) Unternehmen erhalten mit einem einheitlichen Beitragssatz positive Anreize, mehr ältere Arbeitnehmende länger zu beschäftigen, was dem Fachkräftemangel und der Arbeitsmigration entgegenwirkt. Auch deshalb sah die BVG-Reform vor, den Unterschied zwischen den Beiträgen für ältere und für jüngere Arbeitnehmende zu verkleinern. (…) Zudem soll die Altersgrenze auf 20 Jahre gesenkt werden. Damit profitieren junge Personen früher von Arbeitgeberbeiträgen und können über einen längeren Zeitraum ein rentenbildendes Alterskapital aufbauen.
Stellungnahme Bundesrat: Die Einführung einheitlicher Altersgutschriftensätze wirft mehrere Probleme auf. Diese betreffen primär die Einführungs- und Umstellungsphase (Übergangszeit). Würde der einheitliche Altersgutschriftensatz ab sofort für alle Versicherten gelten, wären jahrzehntelange, erhebliche Kompensationsmassnahmen notwendig, um die Rentenverluste älterer Generationen (ü45) auszugleichen, die bereits einen Teil ihres Altersguthabens mit gestaffelten Altersgutschriften gebildet haben und zum Pensionierungszeitpunkt entsprechend über zu wenig Altersguthaben verfügen würden. (…) Die Wirksamkeit einheitlicher Altersgutschriftensätze zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer ist nicht belegt. Zu diesem Schluss kam auch die dritte nationale Konferenz zum Thema «Ältere Arbeitnehmer», die am 25. April 2017 stattfand. Ohnehin betreffen die Altersgutschriften des BVG nur die obligatorische berufliche Vorsorge, die nur für einen kleinen Teil der Versicherten massgebend ist, was die Wirksamkeit eines einheitlichen Altersgutschriftensatzes weiter reduzieren würde.
Anreize für Erwerbsarbeit im Rentenalter
(SDA) Der Nationalrat hiess am Montag zwei Motionen der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) gut. Die Forderung nach einem um 5000 Franken höheren AHV-Freibetrag des Einkommens von Rentnerinnen und Rentnern überwies der Rat mit 130 gegen 60 Stimmen und mit einer Enthaltung.
Diese Erhöhung von heute 16’800 auf 21’800 Franken ist Teil der Leitlinien, die der Bundesrat Ende November für die nächste grosse AHV-Revision verabschiedete. Auch er will Arbeit über das Rentenalter hinaus fördern und ist mit der Motion einverstanden.
Die zweite Motion, die höhere Zuschläge für Pensionierte verlangt, die den AHV-Bezug aufschieben, überwies der Nationalrat mit 129 gegen 62 Stimmen, diesmal gegen den Willen des Bundesrats. Die Motion verlangt auch, die Altersrente bei einem Vorbezug im heutigen Ausmass zu kürzen oder die Ansätze dafür zu erhöhen.
Die Mehrheit der Nationalratskommission sah dies als Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Ausgaben für die AHV zu senken. Samira Marti (SP/BL) hielt namens der Minderheit dagegen, dass die Flexibilisierung dazu führen könnte, dass für eine existenzsichernde Rente länger gearbeitet werden müsse.
Beide Motionen will der Nationalrat rasch umgesetzt sehen, unabhängig von der geplanten Reform «AHV 2030». Die zweite Motion kommt wegen dieser explizit eingefügten Forderung noch einmal in den Ständerat.
Der Bundesrat will zwar ebenfalls Anreize für längeres Arbeiten setzen und Frühpensionierungen finanziell weniger attraktiv machen. Doch konkrete Massnahmen, wie die Motion sie fordert, lehnt er ab. Damit würde laut Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider der Spielraum für bessere Lösungen verloren gehen.
Sie plädierte für den vom Bundesrat Ende November vorgespurten Weg, die Forderungen mit der Reform AHV 2030 umzusetzen. Die Vernehmlassung dazu soll Anfang 2026 beginnen, Ende 2026 soll die Vorlage für das Parlament bereit sein.
Führungswechsel bei der IST
Im Zuge einer langfristig vorbereiteten Nachfolgeregelung übergibt der bisherige CEO Markus Anliker nach mehr als 14 Jahren die Leitung der IST Investmentstiftung per 1. Dezember 2025 an Markus Studer.
Mit Markus Studer übernimmt ein Investment- und Organisationsexperte die Geschäftsführung. Er leitete zuletzt bei PMG Investment Solutions in Zug den Bereich «Product Platform» als Managing Partner. Davor war er während über zehn Jahren in verschiedenen Führungspositionen bei Blackrock tätig – unter anderem im Private-Equity-Geschäft sowie zuletzt als Chief Operating Officer Schweiz & Israel. Weitere berufliche Stationen umfassen u.a. Tätigkeiten im Bereich Private Markets bei Swiss Re und UBS.
Die 1967 von zwölf Pensionskassen gegründete IST verwaltet per 30. September 2025 ein Vermögen von rund 10 Milliarden Franken für aktuell rund 420 Anleger.
«Öffentlichrechtliche PKs müssen sich strategisch öffnen»
Emmanuel Ullmann, Geschäftsführer der Pensionskasse Kanton Solothurn und Vorstandsmitglied des ASIP, schreibt in der NZZ über die Situation der Vorsorgeeinrichtungen von Bund, Kantonen und Gemeinden und ihre Wachstumsstrategie durch die Aufnahme neuer Arbeitgeber. Sie treten damit in Konkurrenz zu den privaten Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, was nach seiner Ansicht aber nicht mit einem erhöhten Risiko für den Staat verbunden ist:
Mit der Ausfinanzierung dieser Kassen wurden gleiche Bedingungen auf dem Vorsorgemarkt geschaffen. Was damals als grosser Kraftakt galt, hat sich heute klar ausgezahlt. Der Deckungsgrad dieser Kassen ist seither markant gestiegen, viele von ihnen verfügen inzwischen über freie Mittel und können ihren Versicherten attraktive Verzinsungen auf dem Vorsorgekapital gewähren und teilweise sogar den Rentnerinnen und Rentnern die Teuerung ausgleichen. (…)
Doch der positive Blick auf die aktuellen Bilanzen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass strukturelle Herausforderungen bestehen bleiben. Viele öffentlichrechtliche Kassen weisen einen hohen Anteil von Rentnervermögen gegenüber dem Kapital der aktiven Versicherten auf.
Dies kann trotz versicherungsmathematisch nachhaltigen Parametern bei ungünstigen Kapitalmärkten zu einer Unterdeckung und damit zu einer Sanierung der Kasse führen, welche für den Staat und den Versicherten besonders herausfordernd wäre, da die Rentnerbestände von Gesetzes wegen kaum an der Sanierung beteiligt werden dürfen.
Gerade vor diesem Hintergrund gewinnt die verantwortungsvolle strategische Öffnung der öffentlichrechtlichen Kassen an Bedeutung. Verschiedene Einrichtungen verfolgen heute eine aktive, aber moderate Wachstumsstrategie über die Kantonsgrenzen hinweg.
Sie möchten neue Arbeitgeber und Versicherte aufnehmen und so ihren Versichertenbestand diversifizieren – im öffentlichen Bereich, aber auch in definierten Branchen wie Bildung, Gesundheitswesen oder Energiewesen. (…)
Die verfolgten Anlagestrategien lassen eine erwartete Performance zu, die in der Regel rund einen Prozentpunkt höher ist als die Aufwendungen für die eingegangenen Verpflichtungen. Zudem zeigen viele kantonale Vorsorgeeinrichtungen eine besondere Verbundenheit mit der Schweiz, was sich auch in den Anlagen widerspiegelt. (…)
Damit wird klar: Die öffentlichrechtlichen Pensionskassen haben Massnahmen umgesetzt, um ihren Versicherten eine stabile und sichere berufliche Vorsorge anzubieten. Das moderate Wachstum öffentlichrechtlicher Pensionskassen ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein wirksames Instrument zur Sicherung dieser Nachhaltigkeit für den Staat und den Versicherten.
Abendrot: Pionierhaftes Projekt für das Wohnen im Alter
Die für ihre innovativen Bauprojekte bekannte Basler Stiftung Abendrot hat in Winterthur ein wegweisendes Projekt für das Wohnen im Alter verwirklicht. Dazu heisst es auf der Webseite von Abendrot:
More«Am westlichen Rand des Winterthurer Lagerplatz-Areals entstand mit dem «Zusammen_h_alt» ein pionierhaftes Wohnprojekt, das zeigt, wie Leben im Alter auch aussehen kann.
Die Genossenschaft, getragen von ihren Bewohnern, entwickelte das Haus in enger Partnerschaft mit der Stiftung Abendrot – und schreibt damit an einem zukunftsweisenden Kapitel gemeinschaftlichen Wohnens.
Die Idee entstand Mitte der 2000er-Jahre in einer Winterthurer Männergruppe: In Gesprächen über das Altwerden tauchte der Wunsch auf, eine eigene Form des Wohnens für die Zeit «nach Arbeit und Familie» zu entwickeln.
Aktive skeptisch, Pensionierte zufrieden
Das neue «Vorsorge-Panorama Schweiz» von Swiss Life zeigt: Die Hälfte der Bevölkerung kommt finanziell einfach oder sehr einfach über die Runden – international ein hoher Wert. Eine Mehrheit schafft es, Geld auf die Seite zu legen. Rund die Hälfte hält Wertschriften. Doch die finanziellen Erwartungen an den Ruhestand sind verhalten. Zusammenfassend kann festgestellt werden:
- Paare im Rentenalter sind am häufigsten mit ihren Finanzen zufrieden (72%), Alleinerziehende im Erwerbsalter am seltensten (32%).
- 38% der befragten 18- bis 80-Jährigen nehmen ihre finanzielle Lage schlechter als vor einem Jahr wahr – vor allem wegen höherer Lebenshaltungskosten.
- Nur 17% finden, dass die Schule sie ausreichend auf Finanz-, Vorsorge- und Anlagethemen vorbereitet hat. Lediglich eine Minderheit traut sich zu, spezifische Vorsorgebegriffe wie «Koordinationsabzug» (22%) oder «Umwandlungssatz» (31%) erklären zu können.
- 62% der 18- bis 64-Jährigen können Geld auf die Seite legen. Jüngere sparen oft für Reisen oder den Hauskauf, Ältere, um den Ruhestand geniessen zu können.
- Nur 42% der 18- bis 64-Jährigen sind zuversichtlich, im Ruhestand den Lebensstandard halten zu können. Bei den Pensionierten sagen 71%, dass ihnen dies gelungen ist.
- 51% der Befragten halten im freien Vermögen Aktien, Anleihen und/oder Fonds mit gemischten Anlageklassen.
- Die Hälfte der Bevölkerung würde zusätzlich verfügbares Geld auf ein Sparkonto legen; lediglich 32% würden es investieren.
Etwa die Hälfte der Bevölkerung empfindet es als einfach oder sehr einfach, finanziell über die Runden zu kommen, wie aktuelle Daten des Bundesamts für Statistik zeigen. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz damit hinter den Niederlanden auf Platz 2.
Gleichzeitig hat selbst in der wohlhabenden Schweiz etwa ein Viertel Mühe, über die Runden zu kommen. Die Zufriedenheit mit der eigenen finanziellen Lage blieb in den letzten zehn Jahren weitgehend stabil. Zwischen 2021 und 2023 nahm sie jedoch sowohl im Erwerbs- als auch im Rentenalter leicht ab.
More«Ein höheres Rentenalter ist nicht nötig»
Doris Bianchi, neue Direktorin im BSV, hat SRF ein grosses Interview gegeben. U.a. meinte sie:
Der Bundesrat hat gestern erklärt, dass er das Rentenalter bei 65 Jahren belassen will. Warum nicht erhöhen, wo wir doch immer länger leben?
Ein höheres Rentenalter ist aus finanziellen Gründen zurzeit nicht nötig. Die AHV profitiert von einem starken Arbeitsmarkt mit tiefen Arbeitslosenzahlen. Zudem haben wir bereits mit der AHV 21 eine grosse Flexibilisierung eingeführt. Es soll zur Normalität werden, freiwillig auch über das Referenzalter hinaus zu arbeiten. Ein höheres Rentenalter wäre da ein falscher Schritt.
Der Bundesrat will Frühpensionierungen weniger attraktiv machen. Er schlägt vor, dass man das ersparte Geld aus der zweiten und dritten Säule frühestens mit 63 Jahren beziehen kann, analog zur AHV. Was haben Sie gegen Frühpensionierungen?
Man muss die verschiedenen Säulen als gemeinsame Vorsorge denken. Darum ergibt eine Anpassung Sinn. Wir sehen in unseren Statistiken, dass sich vor allem Personen frühpensionieren lassen, die über sehr viel Kapital in der Pensionskasse verfügen. Es geht also auch um Gerechtigkeit, dass nicht Leute privilegiert werden, die sowieso schon sehr gute Löhne haben. Es gibt immer auch Möglichkeiten für Teilpensionierungen, wenn der Arbeitgeber mitmacht.
Sie haben mal beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund gearbeitet. Wie viel Gewerkschafterin steckt noch in Ihnen?
Ich bin sehr verbunden mit der Idee der Sozialpartnerschaft. Sie ist ein Motor der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Auch bei den Sozialversicherungen geht es meistens darum, eine austarierte Kompromisslösung zu finden. Den Ausgleich von verschiedenen Interessen zu finden, ist ein Erfolgsrezept der Schweiz.
AHV2030: Kritik an Hürde für Frühpensionierung
Der Bezug der zweiten und dritten Säule soll künftig erst ab 63 möglich sein. Was würde diese Einschränkung für die Erwerbstätigen bedeuten? Ist sie sinnvoll? Der Tages-Anzeiger schreibt:
MoreWerden Arbeitnehmende wenige Jahre vor Erreichen des Rentenalters entlassen, entscheiden sich heute manche für den Vorbezug einer Pensionskassenrente oder des Alterskapitals. Mit einer Bezugshürde von 63 Jahren wären beispielsweise 62-Jährige bei ihrer Entlassung faktisch gezwungen, Arbeitslosengeld zu beziehen, statt die Frühpensionierung zu wählen.
Oft gibt es bei Entlassungen auch Sozialpläne, die für ältere Arbeitnehmende den Vorbezug der Pensionskassenrente ohne grössere Einbussen ermöglichen. Auch solche Regelungen wären infrage gestellt, ausser es gäbe für diese Fälle Ausnahmen. Kommt dazu: In manchen Berufsgruppen – etwa im Baugewerbe, bei der Polizei, für Piloten – sind Frühpensionierungen wegen der hohen Arbeitsbelastung vorgesehen. Da müsste es wohl ebenfalls Ausnahmen geben. (…)
FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt spricht von einer «blöden Idee», die es zu verhindern gelte. «Ich kann nicht verstehen, warum der Bundesrat einmal mehr die Selbstvorsorge und die Eigenverantwortung massiv einschränken will.» Der Vorschlag sei Gift für das Vertrauen der Erwerbstätigen in die 2. und 3. Säule. Nicht Überregulierung, sondern Flexibilität sei in der Altersvorsorge gefragt.






