
Arbeiten bis 70?
Firmen bieten vermehrt die Möglichkeit, bis zum Alter von 70 Jahren zu arbeiten. Doch es braucht viel mehr, damit Arbeitnehmer länger berufstätig sind. Neuorientierungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Die NZZ schreibt dazu:
Weiterlesen »Auch andere Schweizer Arbeitgeber wie beispielsweise Roche, Raiffeisen und der Kanton Basel-Landschaft bieten ihren Angestellten grundsätzlich die Möglichkeit, bis zum 70. Lebensjahr weiterzuarbeiten. Die Angebote werden allerdings wenig ausgeschöpft.
Bei Roche heisst es zwar, das Angebot werde «immer beliebter», bei Raiffeisen werden die Möglichkeiten «vereinzelt» und bei der BEKB «wenig» genutzt. Im Kanton Basel-Landschaft arbeitet rund ein Prozent der Mitarbeitenden in der kantonalen Verwaltung, den kantonalen und den kommunalen Schulen über das ordentliche Rentenalter hinaus. Am häufigsten sind Lehrpersonen im AHV-Alter beschäftigt.
Verlust wegen CS-Ende
awp. Der Untergang der Credit Suisse hat bei der Migros-Pensionskasse durchgeschlagen. Sie habe eine Einbusse von 110 Millionen Franken erlitten, sagte Migros-Finanzchefin Isabelle Zimmermann auf der Bilanzmedienkonferenz in Zürich.
Davon sei der grösste Teil auf den Abschreiber bei den AT1-Anleihen der CS zurückzuführen, die mit der Übernahme durch die UBS komplett ausfallen würden. Dies habe knapp 100 Millionen Franken gekostet. Und mit 10 Millionen Franken habe der Absturz der CS-Aktie zu Buche geschlagen. Insgesamt machten die 110 Millionen allerdings lediglich 0,4 Prozent der Bilanzsumme der Pensionskasse aus.
Auch im Anlageportfolio des Migros Genossenschaftsbundes MGB habe der Sturz der CS-Aktien minimale Spuren hinterlassen, sagte Zimmermann am Rande der Bilanzmedienkonferenz im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. Aber dieser Taucher sei durch den Anstieg der UBS-Aktien überkompensiert worden. Insgesamt sei der Netto-Effekt der beiden Grossbanken-Aktien positiv.
AHV, Leaks und Indiskretionen
Die Tamedia-Medien haben dank ihr zugespielten Unterlagen frühzeitig Kenntnis von Plänen im Finanzdepartement für Einsparungen bei der AHV erhalten, was naturgemäss zu einem Aufschrei bei SP und Gewerkschaften geführt hat. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Der Widerstand von SP und Gewerkschaften ist dem Bundesrat denn auch sicher. «Falls der Bundesrat wirklich bei der AHV-Finanzierung sparen will, ist das sehr dreist», sagt Urban Hodel, Sprecher des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Viele Rentnerinnen und Rentner müssten wegen des ungenügenden AHV-Teuerungsausgleichs jeden Franken umdrehen. «Der Bundesrat ignoriert das komplett, wenn er jetzt ausgerechnet bei der AHV sparen will – und damit dort, wo es die Leute am dringendsten brauchen.»
Kritik muss Finanzministerin Keller-Sutter aber auch gewärtigen, weil mit der Kürzung der AHV-Beiträge am 2018 geschlossenen Staf-Deal geritzt wird. Der Sparvorschlag kommt zudem, ein halbes Jahr nachdem das Volk der AHV-Reform mit Frauenrentenalter 65 und höheren Mehrwertsteuern zugestimmt hat.
BVG-Reform: Referendum bis 6. Juli
SDA. Gegen die vom Parlament beschlossene Reform der beruflichen Vorsorge kann bis zum 6. Juli das Referendum ergriffen werden. Schon während der Debatten im Parlament hatten Linke und Gewerkschaften angekündigt, gegen die «Abbauvorlage» Unterschriften sammeln zu wollen. Am kommenden Freitag lanciert nun ein «Referendumsbündnis gegen die Pensionskassen-Rentensenkung» mit Vertretern von SGB, Unia, Travail.Suisse, SP und Grünen die Unterschriftensammlung.
“Diese BVG-Reform ist Provokation pur!”
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals ist fassungslos angesichts der vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform und zieht wenig überraschend eine schiefe Parallele zum Ende der CS.
Wenn wir die letzten drei Wochen Revue passieren lassen, müssen wir den Kopf schütteln. Für die Rettung einer Grossbank stehen plötzlich Milliarden an Steuergeldern zur Verfügung und steht eine Lösung innert Tagen auf dem Tisch. Gleichzeitig beschliesst das Parlament in Bezug auf die BVG-Reform und nach wochenlangen Debatten eine reine Abbauvorlage. Und dies in Zeiten, wo die Inflation wieder aufkeimt. Für die Arbeitnehmenden und für die angehenden Rentnerinnen und Rentner eine Provokation nach allen Regeln der Kunst!
Post PK: “Im Krisenmodus”
Hans Kaufman schreibt in der Weltwoche, “was der Post VR-Präsident Levrat jetzt tun muss”:
Die Probleme haben sich 2022 infolge des schlechtesten Börsenjahrs seit 2008 erneut zugespitzt. Einer Grafik auf der Post-PK-Homepage kann entnommen werden, dass die Kasse im dritten Quartal 2022 temporär in eine Unterdeckung geriet. Sie konnte sich bis Ende Jahr zwar wieder in den Positivbereich retten, aber die Reservepolster sind dünn. Es geht bei der Sanierung der Post-PK um bedeutende Beträge, die die Erfolgsrechnung der Post dermassen belasten könnten, dass diese in den nächsten Jahren allenfalls sogar vollständig auf eine Dividendenzahlung an den Bund verzichten muss.
Dabei haben die für die Kapitalanlagen Verantwortlichen im Konkurrenzvergleich sogar sehr gut gearbeitet, denn die 2022 erlittenen Verluste von 6,1 Prozent liegen unter den Vergleichsportfolios der bei der UBS (–9,57 Prozent) oder Credit Suisse (–9,62 Prozent) deponierten Pensionskassenvermögen.(…)
Die Teilzeitgesellschaft und ihre Folgen
Warum ist Teilzeitarbeit so beliebt? Die Ökonomin Monika Bütler sagt in einem Interview mit der NZZ: «Vollzeit arbeiten ist teuer». Auszüge.
Macht die Steuerprogression Vollzeitjobs unattraktiv?
Ja, vor allem bei den eher höheren Einkommen. Bei den mittleren Einkommen macht die Steuerprogression nur einen Teil der usätzlichen Belastung bei höherer Beschäftigung aus, gerade bei den Familien. Dazu kommt der Wegfall von Subventionen für Kita, Krankenkasse und Wohnraum.
Und dann denken sich die Leute: Es lohnt sich nicht, mehr zu arbeiten.
Solche Überlegungen machen sich wohl viele, gerade auch die Gutverdienenden. Ich habe kürzlich eine Anfrage für einen Vortrag abgelehnt, für den ich 2000 Franken erhalten hätte. 200 Franken davon wären an die Sozialversicherungen gegangen, fast 700 Franken an die Steuern. Ich habe mir dann einen freien Tag gemacht. Für mich ging die Rechnung auf, der AHV/IV hingegen entgingen 200 Franken, dem Staat 700.
Was sind die Herausforderungen in der Altersvorsorge?
Bezüglich Teilzeit bin ich hier etwas entspannter. Heute findet vor allem eine Umverteilung der Zeit statt. Die Männer arbeiten weniger und die Frauen dafür mehr. Bis jetzt ist die gesamte Arbeitsleistung fast nicht zurückgegangen. Problematischer für die AHV ist, dass wir gemessen an der Lebenserwartung eine immer kürzere Phase arbeiten und ins System einzahlen. Die berufliche Vorsorge ist individueller. Jeder und jede, der oder die Teilzeit arbeitet, muss sich bewusst sein, dass er oder sie weniger Leistungen aus der Pensionskasse erhält.
Wie könnte man das Pensionskassen-System besser auf Teilzeiterwerbstätige anpassen?
Einige Verbesserungen, wie die Senkung des Koordinationsabzugs, sind bereits Teil der vorgeschlagenen BVG-Reform. Ein stärkerer Vorsorgeausgleich zwischen Eltern wäre sinnvoll, um Lücken auszugleichen, die durch Betreuungsarbeit entstehen. Dass man das Vorsorgevermögen teilt, ist nichts Neues. Was heute bereits bei verheirateten Paaren gilt, sollte auf alle Eltern ausgedehnt werden.
Die Arbeitskosten pro Stunde
BFS. Die Arbeitskosten entsprechen den von den Unternehmen für die Beschäftigung der Angestellten aufgewendeten Kosten. Sie setzen sich zusammen aus den Löhnen und Gehältern (79,7%), den Sozialbeiträgen zulasten der Arbeitgeber (17,4%) und weiteren, insbesondere mit der beruflichen Bildung und Personalrekrutierung verbundenen Kosten (2,9%). 2020 lagen sie in der Gesamtwirtschaft bei durchschnittlich Fr. 63,62 pro Arbeitsstunde. Die Arbeitskosten machen einen grossen Anteil der Produktionskosten für Güter und Dienstleistungen aus. Zusammen mit der Produktivität stellen sie einen wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz dar.
Was es bei einem Sabbatical zu beachten gibt
Immer mehr Leute wollen weg. Einmal den Alltag hinter sich lassen, den Jakobsweg ablaufen oder wochenlang im VW-Bus leben. Nach Skandinavien, Südostasien, Nordamerika reisen. «Sabbatical» heisst das dann. Das Wort kommt ursprünglich aus dem Hebräischen, «sabat» bedeutet innehalten oder aufhören.
Egal wie lange man wegbleibt oder wo es hingeht: Die Auszeit will gut geplant sein. Für die Versicherungen ist entscheidend, ob man für die Auszeit reguläre Ferientage verwendet, beim Arbeitgeber unbezahlten Urlaub beantragt oder ob man den Job ganz kündigt und nach der Rückkehr eine neue Stelle antritt. Darüber hinaus ist relevant, ob man die Zeit im Ausland oder in der Schweiz verbringt. Die NZZ gibt dazu einen Ueberblick über die Regelungen und Ratschläge.
Werden die Mieter übervorteilt?
78 Milliarden Franken hätten Mieterinnen und Mieter in der Schweiz seit 2006 zu viel an Miete bezahlt, behauptet die SP. Die Zahlen stimmen nachweislich nicht. Aber das stört die Partei nicht: Sie verlangt nun trotzdem eine staatliche Mietzinskontrolle. Andrea Martel schreibt dazu in der NZZ:
Die 78 Milliarden, von denen die SP spricht, entstammen einer Analyse, die das Büro für Arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) 2021 im Auftrag des Mieterverbands erstellt hat. Die Zahl ist das Resultat einer relativ einfachen Milchbüechli-Rechnung. Die Autoren vergleichen die Entwicklung des BfS-Mietpreisindexes mit einer selbst kreierten Kurve, die sie «erwarteten Mietpreisindex aufgrund der relevanten Kostenfaktoren gemäss geltendem Mietrecht» nennen (in der Grafik die oberste und die unterste Linie). Und die Differenz zwischen diesen beiden Kurven ist für sie «Miete, die zu viel bezahlt wurde». (…)
SGK-N gegen Renteninitiative
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) empfiehlt mit grosser Mehrheit, die Renteninitiative der Jungfreisinnigen abzulehnen. Sie spricht sich auch gegen einen direkten sowie einen indirekten Gegenvorschlag aus, mit welchen die Einführung einer Schuldenbremse für die AHV beantragt wurde. Statt einseitig bei der Höhe des Rentenalters anzusetzen, möchte die Kommission die nächste Reform abwarten, die der Bundesrat dem Parlament bis spätestens 2026 unterbreiten muss.
Auswirkungen von Tiefzinsen
Entwicklung des durchschnittlichen gewichteten Deckungsgrads nach Basis- und Stress-Szenario
Die Studie “Auswirkungen einer längerfristigen Tiefzinsperiode auf die berufliche Vorsorge”, die im Juni 2022 in französischer Sprache publiziert wurde, ist nun dank der Unterstützung von Pittet auch auf Deutsch verfügbar. Der Forschungsbericht enthält Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
Im Summary wird festgehalten:
Die Ergebnisse der Projektionen zeigen, dass das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule für alle in der Studie analysierten Szenarien stabil funktioniert (siehe Abbildung oben).
Angesichts des sehr geringen Anteils an Vorsorgeeinrichtungen, deren Deckungsgrad nach zehn Jahren unter 90 % liegt, besteht für die 2. Säule kein Ausfallrisiko. Ähnlich oder sogar noch tiefer ist der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen, die Ende 2020 eine Unterdeckung aufwiesen. Somit wären die meisten Vorsorgeeinrichtungen in der Lage, die finanziellen Schocks der analysierten Szenarien aufzufangen.
Was heisst Wohnungsnot?
Andrea Martel geht in der NZZ der Frage nach, was Wohnungsnot eigentlich bedeutet und ob eine solche aktuell festgestellt werden kann. Ausschlaggebend ist in den meisten Analysen die Leerwohnungsziffer.
Allerdings ist die Leerwohnungsziffer laut Scognamiglio [Donato Scognamiglio, CEO des Immobilienberatungsunternehmens Iazi] ein schlechter Indikator: «Diese Zahl zeigt nicht, wie knapp das Angebot an begehrten Wohnungen ist. Das sind vielmehr die Wohnungen, die keiner will.»
Scognamiglio ist nicht der Einzige, der die Leerstandsziffer als Knappheitsindikator kritisiert. Auch für den Juristen und Immobilienexperten Urs Hausmann gäbe es bessere Alternativen. Dass auf die Leerwohnungsziffer abgestellt werde, habe historische Gründe, schrieb Hausmann vor einigen Jahren in einem Gutachten. Als die Behörden vor fünfzig Jahren begonnen hätten, sich mit der Knappheit am Wohnungsmarkt zu befassen, habe man diese jährlichen Zählungen eingeführt.
Witwenrente trotz kurzer Ehe
Saldo. Ein ehemaliger SBB-Angestellter war seit gut fünf Jahren mit seiner Lebenspartnerin zusammen, lebte aber nur knapp fünf Jahre mit ihr im gleichen Haushalt. Als er erkrankte, heirateten die beiden. Zwei Monate später starb er. Die SBB-Pensionskasse verweigerte eine Witwenrente, weil die Eheleute weniger als fünf Jahre zusammengewohnt hätten. Das Verwaltungsgericht Bern wies die Klage der Frau ab. Das Bundesgericht hiess ihr Begehren gut. Sie hat Anspruch auf 3808 Franken Rente pro Monat statt auf 137’000 Franken Abfindung. Das Reglement verlange nicht, dass Eheleute fünf Jahre zusammengewohnt hätten. Es reiche, wenn sie fünf Jahre eine Lebensgemeinschaft geführt hätten.
Bundesgericht, Urteil 9C_655/2021 vom 3. Februar 2023
Medienecho auf BVG-Reform
Der Pensionskassenverband hat Presseberichte und -kommentare zur BVG-Reform gesammelt und publiziert.