
Chancen für Ausgesteuerte
Seit 2019 werden jährlich knapp 25’000 Personen von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert. Bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung ist mehr als die Hälfte dieser Personen wieder erwerbstätig, nach fünf Jahren sind es zwei Drittel.
Allerdings erzielen ausgesteuerte Personen, die sich wieder in die Arbeitswelt eingliederten, tiefere Löhne als andere Arbeitnehmende. Zudem sind sie häufiger in atypischen Arbeitsverhältnissen tätig.
Die neue Publikation «Situation der ausgesteuerten Personen» des Bundesamts für Statistik (BFS) stützt sich auf die Syntheseerhebung soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM). Sie ermöglicht es, die Situation zwischen Personen nach einer Aussteuerung und allen Erwerbstätigen zu vergleichen.
Die Lust zu arbeiten nimmt ab
Peter A. Fischer hat in der NZZ höchst interessante Daten zur Einstellung der Menschen zur Arbeit, genauer zur Erwerbsarbeit, zusammengestellt. Die weltweite Entwicklung zeigt, dass die Menschen immer weniger ihrer Zeit dafür aufwenden wollen. Gleichzeitig nehmen die krankheitsbedingten Absenzen zu. Die Gründe dafür sind vielfältig und nicht immer eindeutig. Je nach Land gibt es grosse Unterschiede. Abschliessend listet Fischer eine Reihe von Vorschlägen auf, wie dieser Entwicklung entgegengewirkt werden kann.
MoreIn ganz Europa ist ein Wandel hin zur Freizeit- und Anspruchsgesellschaft zu beobachten. Die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden hat sich in allen entwickelten Ländern seit der Jahrtausendwende reduziert.
Am ausgeprägtesten war dies in Österreich mit 151 Stunden der Fall (was rund 19 Arbeitstagen entspricht); in Deutschland hat sich die durchschnittliche Jahresarbeitszeit in den vergangenen 23 Jahren um 76 Stunden verringert.
Aber auch die Schweizer Erwerbstätigen sind träger geworden. Sie arbeiten im Schnitt 138 Stunden weniger als im Jahr 2000. Nach wie vor sehr unterschiedlich sind allerdings die Niveaus: Der durchschnittliche amerikanische Arbeitnehmer verbringt mit 1810 Stunden weit über ein Drittel mehr Zeit bei der Arbeit als der Deutsche mit seinen 1301 Stunden.
Aufsicht: Ostschweiz will sich Zürich anschliessen
(SDA) Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat sich für die Zusammenlegung der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht mit derjenigen von Zürich ausgesprochen. Die Vorlage wird in einer der kommenden Sessionen behandelt.
Mit einer Zusammenführung könne der Aufsichtsauftrag über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge besser und kostengünstiger erfüllt werden, teilte die Staatskanzlei mit.
Eine interkantonale Vereinbarung sei eine geeignete Form, um eine gemeinsame Aufsichtsregion zu bilden. Dabei könnten die kantonalen und regionalen Interessen «bestmöglich berücksichtigt» werden.
Die Staatswirtschaftliche Kommission begrüsst, dass die beiden Organisationen in einer neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeführt werden. Sie lege Wert auf eine zeitgemässe Public Corporate Governance, ein faires Gebührenmodell und befürworte, dass der Standort St. Gallen erhalten bleibe, heisst es in der Mitteilung .
Der interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht sollen die Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin beitreten.
Wechsel in der Leitung der Previs
Nach über 20 Jahren erfolgreicher Tätigkeit wird der Geschäftsführer, Stefan Muri, die Vorsorgestiftung Previs im Hinblick auf seine Pensionierung per Ende Juni 2025 verlassen.
Seine Nachfolge wird Martin Friedli antreten. Herr Friedli, 52-jährig, wohnhaft in Urdorf ZH, verfügt über eine fundierte Ausbildung, langjährige Management-, Führungs- und Gremienerfahrung in verschiedenen Unternehmen sowie über einen umfassenden Leistungsausweis im Anlagebereich mit Schnittstellen zur beruflichen Vorsorge. Er wird die Stelle als Geschäftsführer der Previs im Juni des kommenden Jahres antreten.
Nach rund zehnjähriger Tätigkeit hat Nathalie Sesiani, Bereichsleiterin Vorsorge und Mitglied der Geschäftsleitung, entschieden, die Previs ebenfalls im Sommer 2025 zu verlassen. Die Nachfolge wird ihre intermistisch ihre Stellvertreterin, Franziska Gäggeler, 46-jährig, aus Faulensee BE, antreten.
Peter Schnider wechselt zur SIBA
Peter Schnider wurde zum neuen Geschäftsführer der SIBA, Swiss Broker Association, ernannt. Der Vorsorgewelt wurde er bekannt als langjähriger Chefredaktor und später Direktor des Verlags vps.epas, Herausgeber der Schweizer Personalvorsorge. Er hat sein Amt am 1. November angetreten. Die SIBA schreibt auf ihrer Website:
Dr. Peter Schnider bringt umfangreiche Erfahrung in der operativen Geschäftsführung, strategischer Unternehmentwicklung und Publizistik mit.
Vor seiner Ernennung hat er als langjähriger Direktor des VPS.EPAS Verlags, der Publikationen über das komplexe Thema der beruflichen Vorsorge und Sozialversicherungen herausgibt, nachhaltige Erfolge erzielt. Er verfügt über einen Abschluss inkl. Dissertation in Geschichte an der Universität Zürich.
«Wir sind überzeugt, dass Dr. Peter Schnider die ideale Wahl ist. Er verfügt über die notwendigen Kompetenzen, um die strategischen Vorgaben des SIBA Vorstandes auf operativer Ebene erfolgreich umzusetzen.
Der Wechsel von Schnider zur SIBA ist vor dem Hintergrund der finanziellen Turbulenzen zu sehen, in welche der Verlag nach dem Kauf einer 80 Prozent-Beteiligung an der Firma Judocu geraten ist. Dieser löste einen Liquiditätsengpass aus, der eine Kapitalerhöhung notwendig machte.
Schnider war bis Ende Januar operativ tätig und hat das Arbeitsverhältnis auf Ende Oktober gekündigt. Die Geschäftsleitung von vps.epas liegt interimistisch bei Chefredaktor Kaspar Hohler und Markus Jörin, Leiter Marketing und Verkauf.
ASIP engagiert sich für ESG
AHV-Ehepaarrenten: Kein Plafond, keine Privilegien
Die Forderung der Mitte nach Abschaffung des Plafonds für AHV-Ehapaarenten findet auch bei der FDP Anklang. Allerdings mit einer gewichtigen Vorbedingung: mit dem Wegfall des Plafonds sollen auch die Privilegien beseitigt werden. Doris Kleck schreibt auf CH-Media:
Trotz der schlechten [finanziellen] Aussichten setzt sich die FDP für zivilstandsunabhängige Renten ein. Im Klartext heisst das: Der AHV-Rentenplafond für Ehepaare soll fallen. Heute erhalten Ehepaare nämlich maximal nur 150 Prozent einer Altersrente – also höchstens 3675 Franken monatlich. Konkubinatspaare hingegen bekommen zwei separate Einzelrenten, zusammen bis zu 4900 Franken.
Diese Deckelung der Ehepaarrenten ist ein Dauerbrenner in der Politik. Die Mitte hat eine Volksinitiative eingereicht, welche die Abschaffung des Plafonds fordert. Zumindest die Stossrichtung des Volksbegehrens geniesst breiten politischen Support. In der SP gibt es grosse Sympathien dafür.
Die SVP will die Ehepaarrenten erhöhen, wenn die Witwenrente reformiert wird. Und die FDP will eben die zivilstandsunabhängigen Renten. Wobei FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt kürzlich im «Blick» sagte: «Der Systemumbau darf aber keine Mehrkosten für die AHV verursachen.»
UBS PK-Performance Oktober 2024
Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Oktober nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von –0,59 %, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen –1,52% und 0,23% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 6,20% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,13%.
AHV-Taschengeld und BVG-Baustelle
Reto Spring, Präsident des Verbands der Finanzplaner und Dozent für Finanplanung am IfFP, erklärt in HZ Insurance, was für Herausforderungen bei der Altersvorsorge wir meistern müssen.
More«Umlagenfinanzierte Vorsorgesysteme wie die AHV seien nicht zukunftstauglich, sagen Kritikerinnen und Kritiker und vergleichen sie mit Schneeballsystemen: Fehlen die Einzahlenden, bricht das System zusammen.
Die Geburtenrate der Schweizerinnen liegt bei historisch tiefen 1,4 Prozent. Jede vierte Frau bleibt kinderlos, doch ohne Nachkommen wird der zweite Generationenvertrag nicht erfüllt. Korrekterweise sollten Kinderlose also weniger AHV erhalten.
Die steigende Lebenserwartung kommt einer laufenden Rentenerhöhung gleich, denn bleibt das Referenzalter bei 65 und werden wir künftig 100 Jahre alt, müssen 35 Rentenjahre finanziert werden.
Noch keine Trendwende beim Umwandlungssatz
Nico Fiore, Geschäftsführer von inter-pension, sieht nach der Erhöhung des Umwandlungssatzes bei der BVK noch keine Trendwende. In einem Interview mit HZ Insurance erklärt er warum.
Herr Fiore, wie beurteilen Sie die Entscheidung der BVK, den Umwandlungssatz zu erhöhen – ist dies ein einmaliger Schritt oder ein Zeichen für eine branchenweite Trendwende?
Vorab gilt es festzuhalten, dass die BVK keine Umverteilung – sprich: keine Pensionierungsgewinne oder -verluste in der Bilanz – will und deshalb der Umwandlungssatz eins zu eins an den technischen Zins geknüpft hat. Ich glaube deshalb nicht, dass wir hier den Beginn einer Trendwende für die gesamte Branche sehen.
Die Negativzinsphase scheint zwar für den Moment überwunden, aber der Leitzins wirkt zurzeit nicht stabil. Zudem haben die Pensionskassen jahrelang auf das heutige Niveau der Umwandlungssätze hingearbeitet. Ich bin deshalb überzeugt, dass die Mehrheit zumindest kurzfristig an der derzeitigen Höhe ihrer Umwandlungssätze festhalten wird. Einzelne Anbieter, welche sich jedoch unterhalb des Durchschnitts im Markt bewegen, könnten die Entscheidung der BVK als Signal ansehen und diesen Schritt nun ebenfalls wagen, sofern ihre finanzielle Lage es erlaubt.
MoreAHV-Abstimmung ungültig?
Am 12. Dezember entscheidet das Bundesgericht, ob die Volksabstimmung über die Reform «AHV 21» vom Herbst 2022 aufgehoben werden muss, wie dies SP und Grüne verlangen. Sie verweisen auf den im August bekanntgewordenen Rechenfehler bei der AHV und argumentieren, die Behörden hätten bereits vor der damaligen Abstimmung die Finanzlage zu düster dargestellt. Fabian Schäfer schreibt in der NZZ:
MoreDie Reform «AHV 21» ist zum Teil bereits in Kraft getreten. Sie umfasst vor allem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Angleichung des Rentenalters der Frauen an jenes der Männer (65 Jahre). Der zweite Teil wurde nur knapp angenommen (50,5 Prozent Ja). Wird die Reform rückgängig gemacht, vergrössern sich die ab 2027 drohenden Defizite der AHV um weitere 2 Milliarden Franken.
Für freie PK-Wahl
Statt komplizierter Reformen plädiert die Professorin Yvonne Seiler Zimmermann von der Hochschule Luzern für eine umfassende Neuausrichtung der zweiten Säule. Damit sie den Bedürfnissen der künftigen Arbeitswelt gerecht werden kann. Ihre Lösung: die freie Pensionskassen-Wahl. Welche Konsequenzen das hätte und wie sie organisiert werden soll, bleibt offen. Auszüge aus dem Interview mit er NZZaS.
Wie sehen Sie die zweite Säule in der Zukunft?
Im gesellschaftlichen Wandel unserer Zeit werden Megatrends wie Individualisierung, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gemäss Zukunftsforschung an Bedeutung gewinnen. In Kombination mit dem technologischen Fortschritt und der Langlebigkeit der Menschen führt das zu einer ganz anderen Arbeitswelt, in der selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Arbeiten, organisiert in Projekten und über Plattformen, im Zentrum stehen wird. Die Vorsorge muss sich diesen neuen Ansprüchen anpassen.
Wie könnte diese Anpassung konkret aussehen?
Wenn die Menschen länger und gesünder leben und ihr Erwerbsleben flexibler und damit individueller gestalten wollen, sollte der Eintritt und Austritt in und aus dem Erwerbsleben nicht nur durch Ausbildung und Referenzalter definiert werden. Dann ist es angezeigt, die geleistete Erwerbsarbeit an eine Lebensarbeitszeit zu binden und es den Menschen selbst zu überlassen, wann sie diese innerhalb ihres Lebenszykluses leisten.
Nouvelles irritations pour les caisses de pension
Dans une interview accordée à Emmanuel Garessus de allnews, Laurent Schlaefli, directeur de Profond et président d’inter-pension, met en évidence les inconvénients de la communication de la CHS en matière d’amélioration des prestations pour les assurés. Le fait que la CSSS-E se soit prononcée en faveur de la suppression de l’art. 46 OPP est porteur d’espoir. Par ailleurs, M. Schlaefli répond à des questions actuelles sur la situation des caisses de pension. Extraits.
L’objectif d’une telle décision n’est-il pas idéologique et ne réduit-il pas l’attrait du deuxième pilier?
Exactement. En tous les cas, avec un telle décision, beaucoup de caisses seront impactées. La question est de savoir ce que feront les autorités de surveillance régionales, car c’est eux les destinataires de cette communication. Je pourrais m’imaginer qu’une caisse de pension puisse aller jusqu’au Tribunal fédéral si une autorité devait mettre en place cette communication, qui n’est pas une directive, autre instrument que la CHS PP possède dans son arsenal.
Ce thème se situe au point de divergence entre une droite qui vise un système plus libéral et une gauche qui cherche à augmenter la rémunération. Le but de la Commission consiste à empêcher qu’une caisse de pension ne prenne des risques démesurés en termes de sous-couverture. Or cette décision n’exerce annuellement pratiquement aucun effet sur le degré de couverture. Ce serait une pire décision que de prendre davantage de risques dans l’allocation des actifs.
A qui profite une telle décision?
Les caisses de pension publiques et les fondations collectives sont touchées, mais pas les caisses de pension autonomes comme celles de Nestlé, Roche ou Novartis. On prend pour hypothèse qu’une caisse propre à l’entreprise ne puisse pas faire faillite, arguant du fait que l’entreprise la couvrirait au besoin.
Mais n’oublie-t-on pas que plusieurs entreprises ne se portent pas au mieux? Si leurs caisses de pension étaient en sous-couverture, les entreprises en difficultés auraient-elles les millions nécessaires pour les renflouer? Je refuse d’admettre qu’elles aient toutes les moyens nécessaires.
Entre-temps, Profond doit respecter les nouvelles contraintes alors que nous avons plus de 2000 entreprises partenaires qui seraient à même d’apporter les fonds nécessaires en cas de difficultés de l’une d’elles.
allnews /
IV mit verschlechterten Finanzperspektiven
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Finanzperspektiven der IV aktualisiert und drei Szenarien für die künftige Entwicklung erstellt. Die finanziellen Perspektiven der IV haben sich verschlechtert. Gründe dafür sind unter anderem ein signifikanter Anstieg der Neurenten sowie tiefere Abgangsquoten als bisher angenommen. Das aktualisierte Berechnungsmodell wurde extern überprüft und positiv beurteilt.
SGK: AHV-Vorlagen koordinieren
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) setzt die Behandlung der Vorlage zur Anpassung der Hinterlassenenrenten bis zur Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» aus.
Sie wird die Hinterlassenenrenten anschliessend in einer Gesamtschau aller zivilstands- und geschlechtsabhängigen Leistungen der AHV beraten und hat dazu umfassende Abklärungen in Auftrag gegeben.
SGK-N /
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