Die SGK des Ständerats schreibt zu ihren Beschlüssen betr. 13. AHV-Rente und deren Finanzierung:
Die Auszahlung der 13. AHV-Rente wird gemäss der Vorlage des Bundesrates umgesetzt. Die Finanzierung dieser Rente muss jedoch vertieft und unter Berücksichtigung aller mittel- bis langfristigen Bedürfnisse der AHV analysiert werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist auf die zwei Vorlagen des Bundesrates zur Finanzierung der 13. AHV-Rente eingetreten. Sie hat der Verwaltung mehrere Prüfaufträge erteilt und will ihre Arbeiten im ersten Quartal 2025 fortsetzen. (…)
Die Kommission hält fest, dass die 13. AHV-Rente bei ihrer Einführung 2026 zwar nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten wird, sich die Lage des AHV-Ausgleichsfonds aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern dürfte.
Sie ist daher der Ansicht, dass sich das Parlament die Zeit für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten nehmen sollte. Zudem sollte auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird.