Das Parlament hatte der Regierung 2020 durch Überweisung einer Motion des Mitte-Ständerats Erich Ettlin befohlen, eine nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in der Säule 3a zu schaffen.
Der Bundesrat hatte jene Motion abgelehnt – unter anderem mit dem Argument, dass in der Praxis vor allem Versicherte mit hohen Einkommen von dieser Einkaufsmöglichkeit profitieren würden, da Geringverdiener gar nicht genügend Mittel für grosse Einzahlungen in die Säule 3a hätten. Doch das Parlament ist der Chef der Regierung, und Befehl ist Befehl.
Der Bundesrat hat den Befehl allerdings nur zum Teil ausgeführt. Die Motion wollte noch wesentlich weiter gehen. Zum einen sah sie keine Beschränkung des nachträglichen Einkaufs auf Beitragslücken der vorangegangenen zehn Jahre vor.
Und zum anderen verlangte sie ein Maximum des in einem gegebenen Jahr möglichen Zusatzeinkaufs im Umfang der ordentlichen Maximaleinzahlung für Versicherte ohne Pensionskasse; 2025 liegt dieses Maximum wie erwähnt bei 36’288 Franken und damit fünfmal so hoch wie die vom Bundesrat festgelegte Deckelung. Im Gegenzug wollte die Motion indes nur nachträgliche Einkäufe alle fünf Jahre zulassen.
Der Bundesrat muss sich daher den Vorwurf der teilweisen Befehlsverweigerung gefallen lassen; bereits sein Vorschlag für die Vernehmlassung entsprach der stark abgespeckten Variante. Dies führte zu einer kuriosen Situation in der Vernehmlassung: Fast niemand sprach sich inhaltlich für den Regierungsvorschlag aus, doch die Kritik kam aus völlig gegensätzlichen Ecken. (…)
Bei der Säule 3a geht es nicht um Kleinkram. 2022 lagen Werte von total rund 140 Milliarden Franken in 3a-Produkten von Banken und Versicherungen. 2020 wurden total knapp 11 Milliarden Franken einbezahlt. Gemäss Bundesdaten tätigt ein Drittel bis gut die Hälfte der Erwerbstätigen regelmässig Einzahlungen in die Säule 3a.
2015 beanspruchten laut Bundesangaben nur 13 Prozent der Steuerpflichtigen den maximal möglichen Abzug. Gemäss Steuerdaten für 2021 entfiel auf die untere Einkommenshälfte nur rund ein Sechstel der eingezahlten Volumen. Salopp gesagt: Vom Steuerprivileg in der Säule 3a profitieren vor allem jene, die es nicht nötig hätten und bei denen es keinen Grund für eine staatliche Sparförderung gäbe. (…)
Die internationale Forschungsliteratur lässt mutmassen, dass Steuervergünstigungen für das Sparen grossenteils nicht zu erhöhten Sparquoten führen, sondern nur zu einer Verlagerung zu steuerbegünstigten Vehikeln aus anderen Spartöpfen. Dies gilt besonders stark bei Bezügern höherer Einkommen.
NZZ / TA / Kritik der SP / Vorbehalte des Vereins Vorsorge