Der Bundesrat möchte die Besteuerung des Kapitalbezugs in der 2. Säule erhöhen. Davon nicht betroffen wird die Besteuerung bei Wegzug ins Ausland. Die anfallende Quellensteuer bleibt sehr tief. Die Handelszeitung schreibt:

Die Ministerin will mit ihren Plänen Steueroptimierungen unterbinden. Dabei übersieht sie aber andere Steuerschlupflöcher, die weiterhin bestehen. Etwa jene für Auslandschweizer.

«Die aktuelle Regelung für Auslandschweizer würde zu Ungerechtigkeit führen», sagt Reto Spring vom FPVS. «Diese müsste angepasst werden, sonst würde die Gefahr bestehen, dass Auslandschweizer deutlich besser gestellt werden als Schweizer.»

Denn Rentnerinnen, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlung des Pensionskassenkapitals im Ausland befinden, bezahlen eine Quellensteuer. Und diese ist, je nach Kanton, eklatant tiefer als die Kapitalbezugssteuer.

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