Sprich: Die Pläne der Finanzministerin machen es attraktiver, im Zuge der Pensionierung ins Ausland zu ziehen.
Die Zahl der Rentner jenseits der Grenze ist dabei bereits jetzt hoch.
Wie aus der AHV-Statistik 2022 zu entnehmen ist, leben 35 Prozent der Rentenbeziehenden im Ausland. Das sind 956’000 Pensionierte jenseits der helvetischen Grenze.
Jeder Dritte verschönert mittlerweile sein Rentnerdasein unter Palmen, auf österreichischen Almen oder in der italienischen Toscana. Wer ins Ausland zieht, kann sich die Pensionskassengelder (wie in der Schweiz lebende Pensionierte auch) via Einmalbezug auszahlen lassen.
Im Unterschied jedoch wird der Bezug mit einer Quellensteuer dort besteuert, wo die Vorsorgeeinrichtung ihren Standort hat. Eine fantastische Regelung. Denn diese Quellensteuer ist, je nach Kanton, supergünstig.
Wer noch findiger ist, lässt das Kapital zu einer Freizügigkeitseinrichtung im Kanton Schwyz transferieren, nachdem er ins Ausland gezogen ist: In diesem Kanton gibt es die schweizweit tiefsten Quellensteuern mit einem Satz zwischen 2,5 und maximal 5,1 Prozent (Gesamtbelastung Kanton und Bund).
Könnte dies nun Schweizerinnen und Schweizer dazu motivieren, auszuwandern? «Die wenigsten ziehen nur wegen einer Steueroptimierung ins Ausland», sagt Florian Schubiger von der Vermögenspartner AG.
«Eine Auswanderung muss in die individuelle Lebensplanung passen.» Zudem gebe es je nach Auswanderungsland ein Doppelbesteuerungsabkommen, aufgrund dessen das Vermögen ein zweites Mal versteuert werden muss.
Gemäss Reto Spring eignet sich eine Wohnsitzverlegung nur bei grossen Vermögen in Millionenhöhe. Und eine kurzzeitige Pro-forma-Auswanderung funktioniere nicht. «Man muss den Wohnsitz für mindestens drei Jahre ins Ausland verlegen.
Wenn man sich viel häufiger in der Schweiz aufhält als im Ausland, verlangt das Finanzamt Beweise mittels Strom- und Telefonrechnungen.»
Eine grosse Auswanderungswelle wird es vermutlich also nicht geben. Klar ist hingegen: Auslandschweizer sind die lachenden Profiteure.