Die vom Bundesrat geplante verstärkte Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse stösst auf verbreitete Kritik. Nun zeigen Berechnungen des VZ Zentrums, dass es mit den Vorteilen nicht so weit her ist, wenn die geltenden Umwandlungssätze berücksichtigt werden. Albert Steck schreibt in der NZZ:

«Die bisherige Diskussion um den Kapitalbezug blendet die Bedeutung des Umwandlungssatzes gänzlich aus», sagt der VZ-Experte Karl Flubacher. «Je tiefer dieser Satz nämlich ist, desto weniger lohnt es sich aus steuerlicher Sicht, das Kapital zu beziehen. Oft fällt der Vorteil sogar ganz weg.»

Zur Illustration hat das VZ Vermögenszentrum ein Beispiel erstellt. Dieses zeigt bewusst die Situation eines Gutverdieners, weil der Bund mit seinem Plan die angebliche Steueroptimierung der Wohlhabenden im Visier hat.

Wenn sich ein Alleinstehender in der Stadt Zürich ein Alterskapital von 800’000 Franken auszahlen lässt, so muss er dem Steueramt 80’000 Franken abliefern. Dafür profitiert er anschliessend von einer tieferen Steuerbelastung, weil er als Einkommen lediglich die AHV-Rente zu versteuern hat.

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