Die vom Bundesrat geplante verstärkte Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse stösst auf verbreitete Kritik. Nun zeigen Berechnungen des VZ Zentrums, dass es mit den Vorteilen nicht so weit her ist, wenn die geltenden Umwandlungssätze berücksichtigt werden. Albert Steck schreibt in der NZZ:
«Die bisherige Diskussion um den Kapitalbezug blendet die Bedeutung des Umwandlungssatzes gänzlich aus», sagt der VZ-Experte Karl Flubacher. «Je tiefer dieser Satz nämlich ist, desto weniger lohnt es sich aus steuerlicher Sicht, das Kapital zu beziehen. Oft fällt der Vorteil sogar ganz weg.»
Zur Illustration hat das VZ Vermögenszentrum ein Beispiel erstellt. Dieses zeigt bewusst die Situation eines Gutverdieners, weil der Bund mit seinem Plan die angebliche Steueroptimierung der Wohlhabenden im Visier hat.
Wenn sich ein Alleinstehender in der Stadt Zürich ein Alterskapital von 800’000 Franken auszahlen lässt, so muss er dem Steueramt 80’000 Franken abliefern. Dafür profitiert er anschliessend von einer tieferen Steuerbelastung, weil er als Einkommen lediglich die AHV-Rente zu versteuern hat.
Kumuliert muss er dem Fiskus bis zu seinem 85. Altersjahr 160’000 Franken zahlen. Entscheidet er sich stattdessen für die Rentenlösung, so summiert sich seine Steuerrechnung auf deutlich höhere 260’000 Franken.
Nun kommt der entscheidende Punkt: Diese Kalkulation basiert auf einem UWS von 6,8 Prozent, der heute kaum noch zur Anwendung kommt. Rechnet man dagegen mit den in der Praxis vorherrschenden deutlich tieferen Umwandlungssätzen, so schrumpft der Steuervorteil des Kapitalbezugs massiv.
Im Beispiel sind beide Varianten gleich teuer, wenn der UWS bei 4,5 Prozent liegt. Ein realistisches Szenario: Bei vielen grossen Kassen, etwa Migros, Coop oder SBB, liegt dieser Satz schon heute unter 5 Prozent.
Damit zeigt sich, auf welch wackligen Füssen das Konzept des Bundesrats steht: Stützt er sich bei der Zusatzbesteuerung des Kapitalbezugs auf den gesetzlichen UWS von 6,8 Prozent, so unterstellt er den allermeisten Personen steuerliche Vorteile, die sie gar nicht haben.
Fairerweise also müsste der Fiskus für jeden einzelnen Versicherten eine individuelle Modellrechnung erstellen, welche nebst dem Einkommen den effektiven Umwandlungssatz enthält – was in der Praxis enorm komplex wäre. Bei der vom Finanzdepartement eingesetzten Expertengruppe heisst es auf Anfrage lediglich, die konkrete Umsetzung sei noch offen.
NZZ