
Jungfreisinnige für freie PK-Wahl
In der NZZ äussert sich Jonas Lüthy, seit März dieses Jahres Präsident der Jungfreisinnigen, zum Thema 2. Säule. Nach den verlorenen Volksabstimmungen plädiert er für einen «anderen Ansatz, der die Probleme an der Wurzel packt, stärker auf die technische Ebene fokussiert und das Problem entpolitisiert». Der «andere Ansatz» besteht in der Entpolitisierung des Umwandlungssatzes und – auch keine Überraschung – in der freien PK-Wahl. Wie diese konkret funktionieren soll, ist nicht sein Problem. Aber als Forderung tönt es wohl freisinnig, was genügen muss.
MoreDie Fälle, in denen Arbeitnehmer ihr gesamtes Berufsleben bei demselben Unternehmen verbringen und es daher sinnvoll erscheint, dass der Arbeitgeber die langfristige Vorsorgeverantwortung trägt, sind selten geworden.
Zudem ist es den wenigsten Arbeitssuchenden möglich, eine Arbeitsstelle aufgrund einer wenig attraktiven Vorsorgelösung auszuschlagen. Folglich sind die Versicherten auch bei der Qualität ihrer eigenen beruflichen Vorsorge einer gewissen Willkür ausgesetzt, was das geringe Interesse der Bevölkerung an der zweiten Säule zumindest ansatzweise erklärt.
PKs hoffen auf Erholung der Nestlé-Aktie
Die Nestlé-Papiere verbleiben trotz boomender Börsen im Tief. Angesichts der Bedeutung für die Vermögensanlage der Vorsorgeeinrichtungen ein Aergernis und beeinträchtigt die Performance. Die Bilanz schreibt dazu:
MoreGerade Schweizer Anleger hoffen auf einen neuen Aufschwung der Aktie. Sie hatte Anfang 2022 einen Rekord von fast 130 Franken erreicht, doch dann bis 21. November mehr als 40 Prozent an Wert verloren.
Durch den sogenannten Home Bias ist das besonders für Schweizer Anleger ärgerlich. Denn selbst wenn sie die Wertpapiere nicht in ihrem privaten Aktiendepot halten, ist der durchschnittliche Schweizer über die verschiedenen Säulen der Altersvorsorge in Nestlé investiert.
Die grössten Vermögen stecken in der Pensionskasse. Die wiederum investiert in den Schweizer Markt. Laut Luzius Neubert vom Pensionskassenberater PP-Cmetrics werden von Pensionskassen im Schnitt 10 Prozent der Vorsorgegelder meist nah am Index in Schweizer Aktien gelenkt. «Nestlé ist eine der grössten Positionen in den Portfolios von Pensionskassen», weiss Neubert.
2×18 Wochen Elternzeit: Das neueste soziale Lockvogelangebot
In der NZZ stellt Hansueli Schöchli die neueste, geplante soziale Errungenschaft, der je 18-wöchige Elternurlaub für beide Elternteile, in den Kontext des fortlaufenden «Sozialabbaus», der die Schweiz seit Jahren heimsucht. Schöchli schreibt:
MoreAm Donnerstag haben Exponenten von links und aus dem Mittespektrum eine Volksinitiative zum starken Ausbau des staatlich bezahlten Elternurlaubs angekündigt.
Die Minimalvorgabe für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub liegt zurzeit bei 14 Wochen. Seit 2021 gibt es auch eine staatliche Vorgabe für einen Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen.
Die Initiative fordert ein Minimum von je 18 Wochen Mutterschaftsurlaub und Vaterschaftsurlaub – mit Entschädigung von 100 Prozent (statt 80 Prozent) des Lohns für die tieferen Einkommen.
Dies soll durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die Erwerbsersatzordnung finanziert werden; laut den Initianten wäre eine Erhöhung von 0,5 auf 0,75 Prozent nötig. Die Unterschriftensammlung soll im kommenden Frühling starten.
Kein Interesse an Arbeitnehmern 65+
Eine neue Swiss Life-Studie zeigt: Bei einer Mehrheit der Schweizer Arbeitgeber ist eine Weiterbeschäftigung auch im Rentenalter möglich, gefördert wird sie von den Unternehmen aber selten. Zudem sind die Arbeitgeber überwiegend der Meinung, dass bei Arbeitnehmern die Bereitschaft, im Rentenalter weiterzuarbeiten, eher tief ist. Swiss Life schreibt dazu:
More55- bis 64-Jährige sind in der Schweiz gemessen an der Erwerbstätigenquote im internationalen Vergleich gut in den Arbeitsmarkt integriert. Verliert man in diesem Alter allerdings seine Stelle, gestaltet es sich oft schwierig, beruflich wieder Fuss zu fassen.
Ausserdem ist die Erwerbsbeteiligung der über 65-Jährigen hierzulande im internationalen Vergleich nur durchschnittlich und stagnierte in den letzten Jahren.
Die wenigsten Unternehmen fördern Frühpensionierungen oder erachten solche explizit als wünschenswert. Die meisten befragten Arbeitgeber sagen zwar, dass eine Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden im Rentenalter möglich ist.
Rentenkasse des Vatikans in Schieflage
t-online schreibt über die Sorgen von Papst Franziskus mit der Pensionskasse des Vatikans.
MoreDem Vatikan geht offenbar das Geld aus. Papst Franziskus hat jetzt in einem Brief Alarm geschlagen: In Zukunft könnte es um die Rente der Geistlichen schlecht bestellt sein.
Denn der Pensionsfonds des Kirchenstaates reicht offenbar nicht mehr aus, um die Rente der Angestellten im Vatikan und Kardinäle zu bezahlen. In dem Brief an Abteilungsleiter und Kardinäle, so die Nachrichtenagentur AP, mahnt Franziskus Reformen an, um die finanziellen Verpflichtungen auch in Zukunft erfüllen zu können.
Vorbehalte gegen Sammelstiftungen
Laetitia Raboud, Direktorin der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge, äussert sich in einem Interview mit der BSV-Zeitschrift «CHSS» zum Wachstum der Sammelstiftungen, das ihr anscheinend Kopfzerbrechen bereitet. Dass laufend Firmenpensionskassen das Handtuch werfen und sich einer Sammelstiftung anschliessen, scheint zwangsläufig zu sein. Trotzdem warnt sie vor dem quantitativen Wachstum. Weiter reichen ihre Vorschläge nicht. Dass ein Umfeld geschaffen werden könnte, das auch kleineren Kassen ein Überleben erlaubt, scheint 39 Jahre nach Inkraftsetzen des BVG illusorisch. Auszüge:
Frau Raboud, seit zehn Monaten amtieren Sie als Direktorin der OAK BV. Wo sehen Sie in der beruflichen Vorsorge Handlungsbedarf?
Ich sehe vor allem bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen Handlungsbedarf. Mittlerweile sind über drei Viertel aller Versicherten in der beruflichen Vorsorge bei einer Sammel- oder einer Gemeinschaftseinrichtung versichert. Jedes Jahr ziehen sich etwa 4 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen vom Markt zurück. Immer mehr firmeneigene Vorsorgeeinrichtungen werden aufgelöst, und die Arbeitgeber schliessen sich stattdessen einer Sammel- oder einer Gemeinschaftseinrichtung an.
Wo sehen Sie die Gründe für diesen Konzentrationsprozess?
Die Gründe dafür sind vielfältig: An erster Stelle stehen die steigenden Kosten und die immer anspruchsvolleren Erwartungen an das oberste Organ. Darüber hinaus werden die Strukturen immer komplexer, schwerer zu verstehen und zu verwalten.
IFZ-Studie zu den SGE
Drei Jahre nach Erscheinen der ersten Studie hat das Institut für Finanzdienstleistungen der Hochschule Luzern eine zweite unter dem Titel «IFZ Studie Vorsorgeeinrichtungen 2024» publiziert. Diese befasst sich schwergewichtig mit den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.
Per Ende 2022 stehen 233 Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) noch 1’120 herkömmliche Pensionskassen gegenüber. Gleichzeitig sind bei den SGE knapp Dreiviertel (73.9%) der Arbeitnehmer versichert.
Die Studie gliedert sich in zwei Hauptabschnitte: Im ersten Teil werden das gegenwärtige Umfeld und die Herausforderungen beleuchtet, mit denen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen konfrontiert sind.
Im Fokus stehen hierbei die folgenden Fragen:
– Welches sind die grössten Herausforderungen, denen sich die Vorsorgeeinrichtungen gegenübersehen?
– Welche strategische Differenzierung streben die Vorsorgeeinrichtungen an?
– Von welchen Anbietern gewinnen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen Neuanschlüsse bzw. an welche Anbieter verlieren sie bestehende Anschlüsse?
– Wie gehen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen mit Altersrentenbeständen um?
Freiheit und Wohlstand
In einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge schlägt Direktor Lukas Müller-Brunner eine Brücke zwischen dem diesjährigen Wirtschaftsnobelpreis, einer freiheitlichen Verfassung, den Schweizer Pensionskassen und dem ASIP. Es geht um nachhaltige Anlagen, zu deren Durchführung der Pensionskassenverband einen Nachhaltigkeitsbericht mit ESG-Standards entwickelt hat, dessen – freiheitliche – Anwendung bereits bei rund der Hälfte der Kassen registriert werden kann. Dazu schreibt Müller-Brunner:
Mittlerweile sind knapp die Hälfte aller Vermögensanlagen von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in einem Nachhaltigkeitsbericht erfasst, wie eine Studie des Pensionskassenverbands ASIP dieser Tage aufgedeckt hat. Ebenfalls haben fast 80% der befragten Pensionskassen in ihren Anlagestrategien ESG-relevante Anlageansätze festgeschrieben.
Ausserdem weisen 38% eine Dekarbonisierungsstrategie als verbindliches Ziel in der Anlagestrategie aus. Und die Bewegung wird immer breiter, wollen doch 45% der noch Unschlüssigen in den nächsten zwölf Monaten ein ESG-Reporting einführen.
Unterstützt wird die Bewegung vom ASIP, der in enger Zusammenarbeit mit Experten aus der Praxis einen ganzheitlichen, breit akzeptierten und über die Kassen hinweg vergleichbaren «ESG-Reporting Standard für Pensionskassen» entwickelt hat.
Dieser Leitfaden hat zwar empfehlenden Charakter. Der ASIP als Schirmherr verbindet damit aber ein glasklares Bekenntnis: Eigenverantwortlich und sozialpartnerschaftlich getragen von der ganzen Branche soll der Standard das Mass der Dinge bei der ESG-Berichterstattung sein.
Mit dieser Selbstverpflichtung will der Verband dazu beitragen, dass die ohnehin immense Dichte an gesetzlichen Vorschriften und die Regulierungskosten in der beruflichen Vorsorge nicht weiter zunehmen. Wichtiger noch ist aber, dass mit diesem Engagement die Institution der beruflichen Vorsorge gestärkt wird – womit wir wieder bei den diesjährigen Wirtschaftsnobelpreisträgern wären.
Arbeiten im Rentenalter – aus Freude oder Zwang
Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) waren 2023 17,8% der 65-74-Jährigen in der Schweiz erwerbstätig, fast doppelt so viele wie der europäische Durchschnitt (9,7%). Während einige aus Vergnügen weiterarbeiten, haben andere keine Wahl, schreibt Micaela Mumenthaler auf SwissInfo.
In der Schweiz arbeitet durchschnittlich ein Drittel der 65-Jährigen weiter, mit 74 Jahren sind laut BFS noch 15% der Männer und 7% der Frauen erwerbstätig. Zahlen, die einige gerne erhöht sehen würden, wie zum Beispiel der Schweizerische Arbeitgeberverband.
Für den Verantwortlichen der Westschweiz, Marco Taddei, sind Rentner im aktuellen Kontext eine unverzichtbare Arbeitskraft: «Wir befinden uns in einem Kontext des Fachkräftemangels mit einer historischen Dimension, die in der Schweiz neu ist, und einer strukturellen Dimension, die mit der Alterung der Bevölkerung zusammenhängt. Wir möchten, dass diejenigen, die dazu in der Lage sind, auf freiwilliger Basis länger arbeiten können.»
Aufgrund der letzten AHV-Reform können Rentner für Arbeitgeber billiger werden, da die Sozialversicherungsbeiträge nach dem 65. Lebensjahr sinken: Die Beiträge für die zweite Säule und die Arbeitslosenversicherung entfallen, und für die AHV-Beiträge gilt ein Freibetrag von 1400 Franken pro Monat oder 16’800 Franken pro Jahr.
Der Arbeitgeberverband hält diese Schwelle für ein Hindernis für die Einstellung von Rentnern:innen. «Wir würden uns wünschen, dass diese Schwelle angehoben oder ganz abgeschafft wird», sagt Taddei. (…)
Ein Unternehmen, das den Bedarf an Arbeitskräften frühzeitig erkannt hat, hat sich auf die Vermittlung von Menschen im Ruhestand spezialisiert: das Unternehmen Activis der Interiman Group.
Frédérique Béguin, die das Unternehmen seit einem Jahr leitet, stellt eine starke Nachfrage fest. «Innerhalb eines Jahres haben sich mehr als 850 Personen angemeldet», sagt sie, merkt aber an, dass es schwierig ist, Unternehmen zu finden, die bereit sind, Rentnerinnen und Rentner einzustellen.
«Die Reaktion ist noch zaghaft. Sie wissen nicht genau, wie sie mit ihnen umgehen sollen. Sie haben keine Erfahrung. Vielleicht gibt es eine Voreingenommenheit gegenüber diesem Typ Mensch.»
Anstieg der Kapitalbezüge löst Irritation aus
Konrad Staehelin schreibt im Tages-Anzeiger zu den Ergebnissen der Neurentenstatistik 2023:
Die Entwicklung birgt politischen Zündstoff. Sie ist ein weiteres Argument für den Bundesrat und die Linken, die Steuern auf Kapitalbezüge aus der zweiten und der dritten Säule auf Bundesebene auf das Niveau ordentlicher Rentenbezüge anzuheben.
Dieser umstrittene Vorschlag ist Teil des Massnahmenpakets, mit dem Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Bundeshaushalt ins Lot bringen will. Total sollen Bund und Kantone so zusätzliche 280 Millionen Franken an Steuereinnahmen einnehmen.
Nicht eingerechnet ist bei dieser Zahl, dass durch die steigenden Bezüge von Pensionskassenkapital höhere Kosten auf die öffentliche Hand zukommen. Wem das Geld ausgeht, darf nach der Pensionierung grundsätzlich Ergänzungsleistungen beziehen, kurz EL genannt. Die Kosten dafür belaufen sich auf 5,5 Milliarden Franken jährlich. Mehr als die Hälfte davon trägt der Bund, den Rest die Kantone.
Masszahlen der sozialen Sicherheit 2025
Anfang 2025 werden die AHV- und die IV-Renten sowie mehrere andere Sozialleistungen angehoben. Gleichzeitig wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. In der 2. und 3. Säule gelten neue Ansätze.
Die Änderungen in der ersten Säule wirken sich auch auf die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) aus: Anfang 2025 wird der Koordinationsabzug im BVG-Obligatorium auf 26 460 Franken angehoben, und die Eintrittsschwelle steigt auf 22 680 Franken. In der Säule 3a wiederum beträgt der maximal erlaubte Steuerabzug neu 7258 Franken für Personen, die eine zweiten Säule haben, und 36 288 Franken für Personen ohne zweite Säule.
Angepasst werden auch die Hinterlassenen- und die Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule: Sie steigen um 0,8 Prozent, wenn sie 2024 erstmals angepasst wurden, und um 2,5 Prozent, wenn sie 2023 letztmals angepasst wurden. Im überobligatorischen Bereich entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung jährlich darüber, ob und allenfalls in welchem Umfang die Renten angepasst werden.
MoreNeurentenstatistik 2023: BV-Leistungen nach dem Schlüssel 40:40:20
Im Jahr 2023 ging die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger neuer Renten aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) im Vergleich zu den Vorjahren zurück. Die Zahl der Beziehenden neuer Kapitalleistungen nimmt hingegen weiter zu.
Von den Personen, die 2023 eine neue Leistung einer Pensionskasse erhalten haben, bezogen 41% ausschliesslich eine Kapitalleistung, 40% ausschliesslich eine Rente und 19% eine Kombination aus Rente und Kapital.
Das Verhältnis zwischen Rente und Kapital hat sich umgekehrt: 2023 überwog erstmals die Anzahl Personen mit ausschliesslichem Kapitalbezug. Allerdings gibt die Neurentenstatistik keinen Aufschluss darüber, ob diese Bezügerinnen und Bezüger bereits früher eine Leistung aus der 2. Säule erhalten haben oder in Zukunft eine weitere Leistung erhalten werden. Sie vermittelt lediglich eine Momentaufnahme des jeweiligen Jahres.
MoreVPOD fliegt aus dem VR der Freiburger PK
Keiner der 6 Kandidaten des VPOD wurden bei den VR-Wahlen der Freiburger Pensionskassen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 17 Prozent. Sie liegt damit im Rahmen dessen, was auch andere Kassen (etwa jene der SBB) erreichen. Die Freiburger Nachrichten schreiben:
MoreDie Gewerkschaft des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) ist bekannt für lautstarke Aktionen. Doch im Verwaltungsrat der Pensionskasse des Staates muss sie nun still sein.
Mit sechs Kandidatinnen und Kandidaten war die Gewerkschaft angetreten für die Wahl der Arbeitnehmervertreter. Jedoch schaffte niemand von ihnen den Sprung in den Verwaltungsrat. Damit verliert die Gewerkschaft ihren Sitz, den sie bisher im Verwaltungsrat hatte. (…)
Als problematisch bewertet VPOD-Regionalsekretär Gaétan Zurkinden die niedrige Wahlbeteiligung von 17 Prozent. «Diese zeigt, dass sich die Beschäftigten des Staates nicht mehr für ihre Pensionskasse interessieren.»
Erweiterte Leistungen von Wohlfahrtsfonds
Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen erbringen Leistungen an Personen in Notlagen, um die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzufedern. Am 14. Juni 2024 hat die Bundesversammlung eine Änderung des Zivilgesetzbuchs verabschiedet: In Zukunft sollen Wohlfahrtsfonds auch bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit Leistungen ausrichten können, ohne dass eine Notlage vorliegt. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
Meldung BR /
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Chancen für Ausgesteuerte
Seit 2019 werden jährlich knapp 25’000 Personen von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert. Bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung ist mehr als die Hälfte dieser Personen wieder erwerbstätig, nach fünf Jahren sind es zwei Drittel.
Allerdings erzielen ausgesteuerte Personen, die sich wieder in die Arbeitswelt eingliederten, tiefere Löhne als andere Arbeitnehmende. Zudem sind sie häufiger in atypischen Arbeitsverhältnissen tätig.
Die neue Publikation «Situation der ausgesteuerten Personen» des Bundesamts für Statistik (BFS) stützt sich auf die Syntheseerhebung soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM). Sie ermöglicht es, die Situation zwischen Personen nach einer Aussteuerung und allen Erwerbstätigen zu vergleichen.