Am 12. Dezember entscheidet das Bundesgericht, ob die Volksabstimmung über die Reform «AHV 21» vom Herbst 2022 aufgehoben werden muss, wie dies SP und Grüne verlangen. Sie verweisen auf den im August bekanntgewordenen Rechenfehler bei der AHV und argumentieren, die Behörden hätten bereits vor der damaligen Abstimmung die Finanzlage zu düster dargestellt. Fabian Schäfer schreibt in der NZZ:
MoreDie Reform «AHV 21» ist zum Teil bereits in Kraft getreten. Sie umfasst vor allem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Angleichung des Rentenalters der Frauen an jenes der Männer (65 Jahre). Der zweite Teil wurde nur knapp angenommen (50,5 Prozent Ja). Wird die Reform rückgängig gemacht, vergrössern sich die ab 2027 drohenden Defizite der AHV um weitere 2 Milliarden Franken.