Frühpensionierung: Gut für Banker und Beamte
Albert Steck ist in der NZZ am Sonntag den Frühpensionierungen nachgegangen. Sie ist teuer, leisten kann sie sich vor allem, wer beim Staat oder bei einer Bank arbeitet.
MoreNamentlich Staatsangestellte gehen zu einem grossen Teil vorzeitig in Rente, wie eine Umfrage der «NZZ am Sonntag» bei öffentlichrechtlichen Vorsorgeinstituten zeigt. So lassen sich bei der Pensionskasse des Bundes Publica 54 Prozent der Männer frühpensionieren. Das durchschnittliche Rücktrittsalter beträgt 63,6 Jahre.
Bei den Frauen liegt der Anteil der Frühpensionierungen mit 43 Prozent etwas tiefer. Ähnliche Zahlen weist die Pensionskasse der Stadt Zürich aus, wo die Frühpensionierungsquote der Männer 55 Prozent erreicht. Auch bei staatsnahen Betrieben wie SBB oder Post bleibt nur jeder zweite Mitarbeiter bis 65 im Job. (…)
Für die Wirtschaft sei die hohe Zahl von Frühpensionierungen ein Manko, sagt der St. Galler Ökonomieprofessor Reto Föllmi. Diese verschärfe den Mangel an Fachkräften und schwäche die Altersvorsorge. Eine Ursache sieht er in den falschen Anreizen: «Hohe Steuern auf dem Faktor Arbeit haben zur Folge, dass die Erwerbstätigkeit an Attraktivität verliert», so Föllmi. «Wer sich für mehr Freizeit entscheidet, wird belohnt, weil diese keiner Steuerlast unterliegt.»
Bericht zur sozialen Absicherung Selbständigerwerbender
Selbstständigerwerbende geniessen nicht den gleichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmende. Ein Obligatorium zu ihrer besseren sozialen Absicherung wäre jedoch technisch und finanziell kaum umsetzbar. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest. Er begrüsst deshalb private Initiativen, welche die Selbstständigerwerbenden beim Aufbau von Reserven unterstützen.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Integration nicht praktikabel ist, weder in die ALV noch in die EO. Die Umsetzung wäre aufwändig und mit teilweise hohen Kosten verbunden. Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wäre kaum attraktiv. Weil sich vor allem Personen mit hohem Risiko versichern würden, müssten die Beiträge entsprechend hoch sein.
Ein Versicherungsobligatorium wiederum würde Fehlanreize bieten und müsste restriktiv ausgestaltet werden. Es wäre schwierig, klare Kriterien zu definieren, wann eine «unverschuldete» Unterbeschäftigung vorliegt, und wann eine «freiwillige» (z.B. ungenügendes Bemühen um Aufträge).
Auch die Quersubventionierung von Selbständigerwerbenden durch Arbeitnehmende müsste vermieden werden, was eine Integration in die bestehenden Systeme zusätzlich erschwert.
AHV-Prognosen: «Kein Rechenfehler»
Die von BR Baume-Schneider angeordnete Administrativuntersuchung aufgrund der korrigierten Prognosen zur finanziellen Entwicklung der AHV hat – was zu erwarten war – gezeigt, dass kein Rechenfehler vorlag. Auch könne dem BSV nicht vorgeworfen werden, zu langsam informiert zu haben. Allerdings werden «Mängel bei den personellen Ressourcen» festgestellt. Beauftragt war die Kanzlei Bratschi in Zürich, deren Bericht jetzt vorliegt. Das EDI lässt dazu verlaufen:
MoreDie Administrativuntersuchung ergab, dass nicht von einem Rechenfehler gesprochen werden könne, da keine falschen Rechenoperationen vorlägen.
Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt.
Ein im Rahmen der Untersuchung beauftragter mathematischer Sachverständiger kam zum Schluss, dass die Funktionen an sich nicht fehlerhaft waren, dass aber der Prozess ihrer Implementierung im Modell nicht die erforderliche methodische Tiefe aufgewiesen habe.
Der Bericht hält weiter fest, dass dem BSV nicht der Vorwurf gemacht werden könne, im Sommer 2024 zu langsam agiert und informiert zu haben, da der Aufarbeitungsprozess äusserst zeitintensiv gewesen sei.
OAK: Berechnungsbeispiele zur Mitteilung 01/24
Die OAK BV hat vier Berechnungsbeispiele erstellt, welche die maximal möglichen Leistungen für eine Vorsorgeeinrichtung ermittelt, die ihre Zielwertschwankungsreserve zu mindestens 75 %, aber noch nicht 100 % erreicht hat.
Die OAK weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Berechnungsbeispiele die maximal möglichen Leistungen zeigen. Für eine Vorsorgeeinrichtung kann diejenige Verzinsung, die ihre individuelle Risikofähigkeit berücksichtigt, auch deutlich unter diesem Maximum liegen.
Sie empfiehlt dem obersten Organ, im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungsverbesserungen allfällige Überlegungen und Empfehlungen des zuständigen Experten für berufliche Vorsorge zu berücksichtigen.
Rente oder Kapital? Eine Studie der Publica
In der Studie zum Thema Pensionierungsentscheidung «Rente oder Kapital?» der Publica wird gezeigt, wie sich die Bezugsarten zum Zeitpunkt der Pensionierung im Laufe der letzten zehn Jahren verändert haben.
Die Studie lässt einen klaren Trend erkennen: Immer mehr Personen entscheiden sich auch bei der PK des Bundes für den vollen oder teilweisen Kapitalbezug. Während 2013 rund 33% der versicherten Personen zumindest einen Teil ihres Altersguthabens als Kapital bezogen haben, waren es 2023 bereits 57%. Besonders auffällig ist der Anstieg derjenigen, die sich für den vollständigen Kapitalbezug entscheiden – ihr Anteil hat sich von 6% auf 20% erhöht.
Als Gründe für den Kapitalbezug werden am häufigsten steuerliche Überlegungen genannt. Über die Hälfte der Befragten gab an, dass steuerliche Überlegungen einen wesentlichen Einfluss auf ihre Entscheidung hatten.
Der Wunsch, das Vermögen flexibler und eigenverantwortlich anzulegen sowie der Bedarf nach finanziellen Mitteln, zum Beispiel für die Rückzahlung einer Hypothek, sind ebenfalls wichtige Faktoren. Ein zu tiefer Umwandlungssatz, der das Verhältnis des Altersguthabens zur Rente bestimmt, wird an vierter Stelle für den Entscheid für einen Kapitalbezug genannt.
MoreHypothek als Belastung im Alter
Die Auswertung von knapp 3000 Eigenheim-Finanzierungen durch Money-Park zeigt, dass 85 Prozent der 50- bis 65-jährigen Eigentümer ein «substanzielles» Problem mit der nachhaltigen Tragbarkeit ihrer Hypothek im Rentenalter haben.
Immerhin besitzen rund 33 Prozent dieser Altersgruppe ausreichende Vermögenswerte, um die Hypothek vor der Pensionierung so weit zu amortisieren, dass die nachhaltige Tragbarkeit gegeben ist. Weiter schreibt Moneypark zur Erhebung:
MoreViele 50- bis 65-Jährige schieben das Thema Tragbarkeit im Rentenalter auf die lange Bank. Um eine Hypothek zu erhalten, dürfen gemäss der gängigen Tragbarkeitsregeln die Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommen ausmachen.
Zur Ermittlung der Wohnkosten wird ein sogenannter kalkulatorischer Zinssatz von fünf Prozent veranschlagt sowie ein Prozent des Immobilienwertes als Nebenkosten plus allfällige Amortisationszahlungen.
Asga verzinst mit 4,5%
Der Asga-Verwaltungsrat hat Ende November 2024 auf der Basis des Deckungsgrades von 119 % und der Anwendung des Beteiligungsmodells eine Mehrverzinsung beschlossen. Mit dem gewährten Zins von 4,5 % (BVG-Mindestzins 2024: 1,25 %) fliessen somit über 700 Millionen Franken in die Altersguthaben der Genossenschaftsmitglieder.
Musterschüler? Die gewaltige Last der ungedeckten Verpflichtungen
Im Rahmen ihrer aktuellen Studie zur Finanzierung der AHV gehen die UBS-Autoren auch auf die impliziten Staatsschulden der Schweiz ein. Das ergibt kein schönes Bild:
MoreMit einer expliziten Staatsverschuldung von 27,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) im Jahr 20211 steht die Schweiz im internationalen Vergleich vorbildlich da.
Rechnet man zu diesen expliziten Schulden die impliziten Staatsschulden (345,9 Prozent) hinzu, so beläuft sich die tatsächliche Schuld der Schweiz auf 373,3 Prozent des BIP.
Abzüglich der bestehenden expliziten Vermögen in Höhe von 50 Prozent beträgt die Nachhaltigkeitslücke 323,3 Prozent des BIP (Abbildung 1) oder umgerechnet fast 2500 Milliarden Franken.
Detailanalysen zeigen, dass vor allem die Ausgaben für Gesundheit, Pflege und Altersvorsorge in den kommenden Jahrzehnten stark zunehmen dürften und somit für hohe die implizite Staatsverschuldung verantwortlich sind.
Fairer Lastenausgleich zur Sanierung der AHV
Die UBS schreibt zu ihrer neuesten Analyse der Finanzierungssituation der AHV: «Das Leistungsversprechen der AHV wurde 2024 deutlich ausgebaut. In den kommenden Jahren muss der Fokus auf der generationengerechten Finanzierung der ungedeckten Rentenversprechen liegen. Optionen gibt es einige – ein höheres Referenzalter, mehr Einnahmen durch höhere Steuern und Beiträge oder strukturelle Anpassungen.
Klar ist, dass eine Komponente allein nicht reichen wird. Es braucht mehrere Kompromisse, die die Last fair zwischen den Generationen und sozioökonomischen Gruppen verteilen.» Weiter heisst es in der Mitteilung:
MoreZur vollständigen Schliessung der Finanzierungslücke könnten Beiträge und Steuern noch stärker erhöht werden. Beides führt aber zu möglicherweise weitreichenden Zweitrundeneffekten.
Eine höhere Mehrwertsteuer könnte den Konsum schwächen und würde sozioökonomisch schwächere Gruppen stärker belasten, da sie relativ zu ihrem Gesamteinkommen höhere Ausgaben haben und diese weniger flexibel anpassen können als wohlhabendere Gruppen.
Höhere Lohnabgaben könnten zudem zu stagnierendem Lohn- und Beschäftigungswachstum führen und negative wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Arbeitgeberverband auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit?
In den Blättern von CH-Media wird mit dem Arbeitgeberverband hart ins Gericht gegangen. Florence Vuichard sieht ihn auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit.
MoreNicht einmal ein Drittel der Stimmbevölkerung mochte am 22. September die Reform der beruflichen Vorsorge unterstützen. Auf der Verliererseite: der Arbeitgeberverband.
Dass die Arbeitgeber zu den grössten Verlierern gehörten, hat wohl niemand gemerkt, denn der Verband ist seit dem Abgang seines langjährigen Präsidenten Valentin Vogt in der Bedeutungslosigkeit versunken. Oder wie es ein Beobachter ausdrückt: «Er ist nur noch ein Schatten seiner selbst».
Vogts Nachfolger Severin Moser jedenfalls wird kaum gesichtet, höchstens an den Wettkämpfen seiner Tochter, der medaillendekorierten Stabhochspringerin Angelica Moser. Dort sei sein Herz, dort sei sein Kopf, sagen jene, die mit ihm zu tun haben.
Nun rächt sich die Machtverschiebung, die unter der Ära Vogt stattgefunden hat – weg vom Verbandsdirektoren hin zum Präsidenten. Von 2011 bis 2023 war der Industrieunternehmer im Rang eines Oberstleutnants der Kopf und die Stimme des Arbeitgeberverbands, er war vom Habitus her der CEO mit Militärerfahrung.
Auf dem Weg zu Negativzinsen?
Peter Rohner spekuliert in der Handelszeitung über die Aussicht, dass wir im kommenden Jahr wieder bei Negativzinsen landen.
MoreDass der SNB-Chef nun bereits wieder so offen über Negativzinsen spricht, hat am Frankenzinsmarkt ein kleines Beben ausgelöst. Die Zinsen schmelzen dahin. Die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen sind auf 0,18 Prozent gefallen, dem tiefsten Stand seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022.
Gemessen an Zinsderivaten wie Saron-Futures und Overnight Index Swaps (OIS) sind nun zum ersten Mal seit 2022 wieder Negativzinsen «eingepreist». Nicht in ferner Zukunft, sondern schon in einem Jahr.
Eine Zinssenkung um ein Viertelpunkt auf 0,75 Prozent im kommenden Dezember galt schon länger als ausgemachte Sache. Doch seit Schlegels Negativzinskommentar rechnen immer mehr Marktteilnehmer mit einem Jumbo-Schritt hinunter auf 0,5 Prozent.
«So fährt man das Pensionskassen-System an die Wand»
«Nach dem Scheitern der Rentenreform an der Urne diesen Herbst beschäftigt die berufliche Vorsorge nun wieder das Parlament. Die Linke will die zweite Vorsorgesäule weiter untergraben», schreibt Hansueli Schöchli in der NZZ. Er hat allen Anlass für seine Einschätzung der Dinge.
Wer höhere Renten will, muss mehr einzahlen. Das wurde im September an der Urne der BVG-Reform zum Verhängnis. Die Linke will das System an die Wand fahren und war mit dem Referendum erfolgreich.
Die vom Parlament eingebauten Quersubventionierungen konnten die Allianz Linke/Ältere nicht besänftigen, verärgerten aber die Pensionskassen und viele Experten.
Die angelaufene Dezembersession des Bundesparlaments bringt alte linke Träume zum BVG wieder auf die Agenda. Einer der traktandierten Vorstösse verlangt einen regelmässigen Teuerungsausgleich auf den Pensionskassenrenten.
Nach geltendem Recht müssen die Kassen dann einen offiziellen Teuerungsausgleich zahlen, wenn sie freie Mittel dazu haben. Das haben sie oft nicht, weil die Renten ohnehin schon stark zulasten der Erwerbstätigen subventioniert sind. (…)
Das Gleiche gilt für die in einem separaten Vorstoss geforderte Einführung von rentenbildenden Erziehungs- und Betreuungsvorschriften im BVG nach dem Muster der AHV.
Theoretisch könnte man solche Gutschriften für Mütter und Väter BVG-konform einführen – wenn die Betroffenen mehr Sparbeiträge in ihre Pensionskassen einzahlen, um entsprechend höhere Renten zu finanzieren.
Doch auch hier geht die Absicht des Vorstosses in die Gegenrichtung. Verlangt ist eine zentrale Finanzierung der Zusatzrenten via Sicherheitsfonds im Umlageverfahren à la AHV – zwecks Steigerung der versteckten Umverteilung von Jung zu Alt und von oben nach unten.
Wer die berufliche Vorsorge an die Wand fahren und letztlich durch eine noch massiv ausgebaute AHV ersetzen will, ist mit solchen Vorstössen auf dem besten Weg.
«Zinsen sinken, Bauen nimmt zu»
Der Blick schreibt: «Institutionellen Anlegern und Investoren droht wegen der sinkenden Zinsen erneut ein Anlagenotstand. Für Mieter sind das gute Neuigkeiten, da damit der Bau von Wohnungen attraktiver wird. Doch ein Bauboom dürfte ausbleiben. Und die Angebotsmieten weiter steigen.»
MoreEin zentraler Grund für die höhere Bautätigkeit: Die Leitzinssenkungen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) machen den Bau von Mietwohnungen wieder attraktiver. Diese führen dazu, dass sehr sichere Anlagen wie Schweizer Staatsanleihen nur noch sehr geringe Zinsen abwerfen.
Die Zinserträge liegen sogar unter der Inflationsprognose der Raiffeisen von 0,5 Prozent fürs kommende Jahr. «Bereits jetzt und auch im kommenden Jahr ergibt das eine negative Realrendite. Wir können also von einem Anlagenotstand sprechen», sagt Matthias Geissbühler (49), Anlagechef bei Raiffeisen Schweiz.
KI erfasst die Finanzbranche
Die KI-Technologie fasst auch im Asset Management Fuss. Prasad Chandrasheker von Fidelity International beleuchtet in HZ Banking die Entwicklung.
MoreDer Einfluss von KI auf das Assetmanagement ist zweiseitig und hat Kritiker. Derzeit sind noch viele Aspekte unklar und werfen rechtliche, ethische, psychologische, philosophische und ökologische Fragen auf. Gleichzeitig gibt es ein grosses Erfolgspotenzial.
Dazu gehört die Transformation der Arbeit durch Unterstützung der Mitarbeitenden bei komplexen oder zeitintensiven Arbeitsschritten, Verbesserungspotenziale bei Investitionsentscheiden, Kundeninteraktionen, Risikomanagement, Marktanalysen und Produktentwicklungen, die operative Effizienz sowie die Förderung nachhaltiger und ethischer Investitionen.
Der demographische Wandel und der Kapitalmarkt
Langsam dringen Überlegungen zu den Konsequenzen des demographischen Wandels ins Bewusstsein der Akteure auf dem Anlagemarkt. Dabei stehen Gefahren neuen Chancen gegenüber. Michael Ferber hat sich des Themas in der NZZ angenommen.
MoreMit der Pensionierung dieser geburtenstarken Generation schrumpft die Erwerbsbevölkerung in vielen westlichen Industrieländern drastisch – wobei dieser Effekt aufgrund der höheren Zuwanderung in den Vereinigten Staaten weniger ausgeprägt ist als in Europa.
Für die Euro-Zone erwartet die Bank Morgan Stanley hingegen einen Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen bis 2040 um 6,4 Prozent. Die negative Folge davon könnte sein, dass das Wirtschaftswachstum in der Region jährlich um 0,25 Prozentpunkte niedriger ausfällt, schätzt das Finanzhaus.






