(SDA) Der Nationalrat will den Selbstständigkeitsstatus im Arbeitsrecht nicht ändern. Er trat nicht ein auf eine Vorlage zur stärkeren Berücksichtigung des Willens der Parteien für die Feststellung des arbeitsrechtlichen Status. Konkret ging es vor allem um Arbeitende in der wachsenden Plattform-Wirtschaft. SDA schreibt dazu:
MoreDas Geschäft ist damit vom Tisch. Angestossen hatte die Vorlage Jürg Grossen (GLP/BE) mit einer parlamentarische Initiative. Er hatte gefordert, dass der Parteiwillen zur Feststellung, ob eine betroffene Person als Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende gilt, berücksichtigt werden solle.
Wolle ein Erwerbstätiger heute als selbstständig klassifiziert werden, sei dies oft nur schwer möglich. Der gesellschaftliche Wandel und die Digitalisierung hätten aber zu neuen Arbeitsformen geführt.
Die heutige Rechtspraxis entspreche daher nicht dem Willen der Betroffenen und gefährde die Unternehmensmodelle von internationalen Firmen genauso wie jene von zahlreichen Schweizer Start-ups. Betroffen seien neben Arbeitenden in der Plattform-Wirtschaft auch «traditionelle» Arbeitsformen – wie zum Beispiel Physiotherapeutinnen, Ärzte oder Taxifahrer.