Der Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK N) befasst sich mit der parlamentarischen Initiative Grossen (18.455) «Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen».
Die Initiative fordert, dass zur Bestimmung des Status einer erwerbstätigen Person sowohl das Mass der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos als auch allfällige Parteivereinbarungen berücksichtigt werden und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) entsprechend angepasst wird. Mit dieser Massnahme will die Initiative die wirtschaftliche Entwicklung fördern.
Für den Bundesrat bietet die aktuelle Regelung ausreichende Rechtssicherheit. Die sozialversicherungsrechtliche Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist flexibel genug. Streitfälle sind selten: 90 Prozent der Anträge auf Selbstständigkeit werden anerkannt.
Die freie wirtschaftliche Entwicklung wird weder von den Sozialversicherungsgesetzen im Allgemeinen noch von der Abgrenzung zwischen unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit im Besonderen behindert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die systematische Berücksichtigung des Parteiwillens den Rechtsrahmen unnötig schwächen würde.