Die OAK BV hat vier Berechnungsbeispiele erstellt, welche die maximal möglichen Leistungen für eine Vorsorgeeinrichtung ermittelt, die ihre Zielwertschwankungsreserve zu mindestens 75 %, aber noch nicht 100 % erreicht hat.
Die OAK weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Berechnungsbeispiele die maximal möglichen Leistungen zeigen. Für eine Vorsorgeeinrichtung kann diejenige Verzinsung, die ihre individuelle Risikofähigkeit berücksichtigt, auch deutlich unter diesem Maximum liegen.
Sie empfiehlt dem obersten Organ, im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungsverbesserungen allfällige Überlegungen und Empfehlungen des zuständigen Experten für berufliche Vorsorge zu berücksichtigen.