Die von BR Baume-Schneider angeordnete Administrativuntersuchung aufgrund der korrigierten Prognosen zur finanziellen Entwicklung der AHV hat – was zu erwarten war – gezeigt, dass kein Rechenfehler vorlag. Auch könne dem BSV nicht vorgeworfen werden, zu langsam informiert zu haben. Allerdings werden «Mängel bei den personellen Ressourcen» festgestellt. Beauftragt war die Kanzlei Bratschi in Zürich, deren Bericht jetzt vorliegt. Das EDI lässt dazu verlaufen:

Die Administrativuntersuchung ergab, dass nicht von einem Rechenfehler gesprochen werden könne, da keine falschen Rechenoperationen vorlägen.

Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt.

Ein im Rahmen der Untersuchung beauftragter mathematischer Sachverständiger kam zum Schluss, dass die Funktionen an sich nicht fehlerhaft waren, dass aber der Prozess ihrer Implementierung im Modell nicht die erforderliche methodische Tiefe aufgewiesen habe.

Der Bericht hält weiter fest, dass dem BSV nicht der Vorwurf gemacht werden könne, im Sommer 2024 zu langsam agiert und informiert zu haben, da der Aufarbeitungsprozess äusserst zeitintensiv gewesen sei.

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