Werner Hug: Optimierung des BVG
Werner Hug beschäftigt sich in der Finanz und Wirtschaft mit den beiden vom ASIP in Auftrag gegebenen Studien der Professoren Heinz Zimmermann und Yvonne Seiler sowie von Roger Baumann (c-alm). Hug schlägt dabei eine striktere Trennung von Obligatorium und Ueberobligatorium vor, wobei letzteres weitgehend liberalisiert werden soll, was eine optimale Ausgestaltung des BVG und der Altersvorsorge generell erlaube. Hug schreibt:
Die Sicherung der garantierten Rente im Obligatorium muss die Vorsorgeeinrichtung allein garantieren. Die damit verbundene Aufrechterhaltung der Solidarität, die Umverteilung vom Überobligatorium zum Obligatorium, von hohen zu niedrigen Löhnen lässt sich sozialpolitisch begründen. Müsste die AHV einzig und allein die Altersvorsorge abdecken, erhöhten sich die AHV-Beiträge und der Steueranteil.
Wird die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht, leiden vor allem die geringen Einkommen. Trotzdem läge diese Existenzrente wohl niedriger als eine Rente mit zweiter Säule. AHV und BVG ergänzen sich Werden die AHV-Beiträge und die allgemeinen Steuern zur Sicherung der AHV erhöht, werden die höheren Einkommen stärker belastet. Die Steuerbelastung nimmt zu. Werden demgegenüber nur die Beiträge an die berufliche Vorsorge angehoben, wird die AHV entlastet, und jeder spart für sich in der zweiten Säule.
Die Schwankungen der variablen Renten im Überobligatorium dürften gesamtwirtschaftlich und individuell gegenüber einer Existenz-AHV-Rente sozial- und finanzpolitisch weniger ins Gewicht fallen. Anders als bei Zimmermann/Seiler bliebe bei der Lösung mit AHV und befreitem BVG die garantierte Rente für alle Versicherten von 60% des letzten staatlich festgelegten Lohns im Obligatorium wie bei Baumann erhalten.
Aber mit der Befreiung des BVG von staatlichen Regeln könnte die Vorsorgeeinrichtung ihre Gelder renditeorientierter anlegen. Für höhere Löhne fände die Umverteilung nicht ausschliesslich in der AHV statt, sondern allenfalls über variable Renten. Solidarität und hohe Rendite schliessen sich somit nicht aus. AHV und BVG, staatliche und private Vorsorge ergänzen sich.
Stimmen zum BVG-Mindestzins
Die Empfehlung der BVG-Kommission für eine erneute Senkung der Mindestverzinsung hat in den Medien breites Echo gefunden. Im Tagesanzeiger heisst es:
«Diese Senkung ist uns nicht leichtgefallen», sagt Christine Egerszegi, Präsidentin der BVG-Kommission und frühere FDP-Ständerätin. Aber man müsse den Satz den Realitäten anpassen. Und die zeigen: Der durchschnittliche Zinssatz fällt auf absehbare Zeit. Die Kommission orientiert sich bei ihrer Empfehlung vor allem am Zinssatz der 10-jährigen Bundesobligationen und berücksichtigt daneben die Renditen von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Hätte sie sich wie bis anhin an den 7-jährigen Bundesobligationen orientiert, hätte sie den Mindestzinssatz noch stärker, auf 0,38 Prozent, senken müssen.
Um den Mindestzinssatz wurde in der Kommission hart gerungen. Manche Mitglieder wollten ihn auf 0,25 Prozent senken (der Schweizerische Versicherungsverband), andere auf 1,25 Prozent erhöhen (Gewerkschaften). Nach Meinung von Adrian Wüthrich, Präsident von Travailsuisse und SP-Nationalrat, berücksichtigt die Kommission die in der Regel höheren Erträge aus Aktien, Anleihen und Immobilien zu wenig, weshalb eine Erhöhung zu verantworten gewesen wäre. Die Arbeitgeber hingegen hätten den Satz auf 0,5 Prozent gesenkt. (..)
Auch Christine Egerszegi findet, dass der Mindestzinssatz mit 0,75 Prozent sehr tief ist. Aber: Damit ihn eine Pensionskasse ausrichten kann, muss sie eine Rendite von 2,38 Prozent erzielen, denn sie muss auch Verwaltungskosten bezahlen und Reserven äufnen. Die Kommission hat sich laut Egerszegi an den schwächsten Kassen orientiert. Könnten sie die Guthaben nicht genügend verzinsen, führe dies zu einer Umverteilung von Erwerbstätigen zu Pensionierten. Kassen aber, die es sich leisten könnten, könnten die Guthaben auch viel höher verzinsen.
Im Blick schreibt Sermin Faki:
Dass die Kommission erneut die Senkung des Mindestzinssatzes empfiehlt, liegt an den tiefen Zinsen: Mit Bundesobligationen und anderen Anlagen verdienen die Pensionskassen kaum mehr Geld. Vor diesem Hintergrund findet der Schweizerische Versicherungsverband den vorgeschlagenen Mindestzinssatz von 0,75 Prozent noch zu hoch. Er fordert 0,25 Prozent.
Die Gewerkschaften reagieren ebenfalls empört – allerdings, weil sie einen Rentenklau orten: Die Pensionskassen hätten im Durchschnitt der letzten sechs Jahre eine Performance von 5,5 Prozent erzielt, rechnet Daniel Lampart (49), Chefökonom des Gewerkschaftsbunds (SGB) vor. Dass das Kapital im Obligatorium nur so wenig abwerfen soll, sei ein Skandal.
Der Stv. Chefredaktor Schätti raisoniert:
Mit ihrem Vorschlag von 0,75 Prozent liegt die Expertenkommission des Bundes deshalb ebenso richtig wie mit dem Entscheid, Aktien stärker zu gewichten. Es ist der Job der Stiftungsräte, dafür zu sorgen, dass gesunde Kassen ihren Versicherten deutlich mehr als das Minimum zahlen. Gleichzeitig ist der Satz auch für jene Kassen verkraftbar, die nur beschränkt Risiken eingehen können.
Mindestzins: SVV fordert 0,25%
Der Schweizerische Versicherungsverband erachtet den Vorschlag der BVG-Kommission zum Mindestzins für 2019 von 0,75% als zu hoch. Er schreibt in einer Mitteilung:
In den vergangenen Jahren orientierte sich die BVG-Kommission bei ihrer Empfehlung an den Bundesrat jeweils an zwei Berechnungsformeln: Die sogenannte «Mehrheitsformel» ergab für das Jahr 2018 einen Satz von 0,48 Prozent, die sogenannte «Minderheitsformel» einen Satz von 0,56 Prozent. Trotzdem empfahl die Kommission letztes Jahr dem Bundesrat, auf eine Reduktion des seit Anfang 2017 geltenden Satzes von 1,0 Prozent zu verzichten.
Für das Jahr 2019 ergeben die beiden Berechnungsformeln Werte von 0,35 bzw. 0,36 Prozent. In der Zwischenzeit hat die BVG-Kommission jedoch die bisherige Minderheitsformel durch eine neue Formel ersetzt, die für 2019 einen Wert von 0,78 Prozent liefert. Bei ihrer Empfehlung für den BVG-Mindestzinssatz 2019 setzt die Kommissionsmehrheit offensichtlich voll auf die neue Formel. Der SVV lehnt diese dezidiert ab, weil sie zu stark auf Änderungen des Zinsniveaus reagiert, und weil sie bei steigenden Zinsen zu einem steigenden Mindestzinssatz führt, obwohl gleichzeitig Wertverluste auf den Obligationenbeständen entstehen.
Der SVV schlägt demgegenüber für 2019 einen BVG-Mindestzinssatz von 0,25 Prozent vor, wie ihn die beiden Formeln indizieren, die die BVG-Kommission in den vergangenen Jahren stets verwendet hat. Diese Formeln tragen richtigerweise dem Umstand Rechnung, dass sich die Erträge sicherer Anlagen wie Bundesobligationen seit geraumer Zeit auf historischen Tiefstständen bewegen. Zehnjährige Bundesobligationen beispielsweise haben eine Rendite von null Prozent.
Mindestzins-Empfehlung 2019, Arbeitgeber kritisieren
Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat für 2019 einen Mindestzins von 0,75 Prozent, obschon gemäss bisheriger Formel ein Wert von 0,5 Prozent gerechtfertigt wäre. Eine Empfehlung für einen höheren Satz ist nur knapp gescheitert. Der Arbeitgeberverband kritisiert scharf und schreibt:
Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat für 2019 einen Mindestzins von 0,75 Prozent. Sie orientiert sich dabei an ihrer neuen umstrittenen Berechnungsformel, die sie allem Anschein nach entwickelt hat, um einen möglichst hohen Mindestzins begründen zu können. Die bisherige Mehrheitsformel, die für 2019 einen Zinssatz von 0,5 Prozent anzeigt, hat die Kommission kurzerhand zur neuen Minderheitsformel herabgestuft.
Statt das Konzept zur Festlegung des Mindestzinses endlich grundsätzlich zu hinterfragen, liefert die beratende Kommission des Bundesrats damit das letzte fehlende Stück einer Beweiskette: Das Konzept zur Festlegung des Mindestzinses ist nicht sachgemäss und der Mindestzins endgültig zum politischen Spielball geworden.
Die Festsetzung des Mindestzinses muss deshalb künftig dem obersten Organ der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung übertragen werden, denn nur dieses Gremium ist in der Lage, seinen Entscheid verantwortungsbewusst auf die konkrete Situation der eigenen Einrichtung abzustimmen.
PVS BIO: Sanierung auf dem Buckel der Steuerzahler
Die massive Unterdeckung der Pensionskasse BIO (Bolligen, Ittigen, Ostermundigen) hat für die beteiligten Gemeinden erhebliche finanzielle Konsequenzen incl. Steuererhöhungen. Eine überparteiliche Interpellation, unterschrieben von Colette Nova und weiteren Personen, verlangte Aufschluss über den Stand der Dinge und insbesondere zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für das Handeln der Verantwortlichen, wobei im Zentrum der PK-Experte steht. Der Gemeinderat Ostermundigen resp. der Stiftungsrat hat dazu Stellung bezogen, was allerdings wiederum weitere Fragen aufwirft.
Ende 2008 wurde erstmals eine Unterdeckung mit einem DG von 80% resp. 26 Mio. Franken festgestellt. Per 1.1.2010 traten erstmals Sanierungsmassnahmen in Kraft, begleitet von der guten Hoffnung, damit die Probleme beseitigen zu können. Trotz Leistungskürzungen und weiteren Bemühungen sollten sich diese nicht erfüllen. Der DG präsentierte sich Ende 2014 auf gleicher Höhe, der Betrag war aber auf 34 Mio. gestiegen. Eine weitere Verschlechterung trat 2015 ein (Senkung des technischen Zinsfusses, negatives Anlageergebnis). Der Fehlbetrag erhöhte sich auf CHF 54,6 Mio. oder CHF 67’000 pro Kopf der 197 Rentner und 624 Aktiven.
In der Antwort des Gemeinderates sind insbesondere die Ausführungen zur Frage 8 bemerkenswert. Sie lautet relativ unverdächtig: “Bis wann laufen die Fristen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Fall PVS BIO?”
In der Antwort wird ausgeführt: … «Die beim ehemaligen Pensionskassen-Experten und seinem damaligen Arbeitgeber eingeholten Verjährungsverzichtserklärungen hat die PVS B-I-O deshalb am 30. November 2017 nicht mehr erneuert und auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Expertentätigkeit unterschriftlich verzichtet. Im Gegenzug haben der Pensionskassen-Experte und sein Arbeitgeber auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der PVS B-I-O und den aktuellen und ehemaligen Stiftungsratsmitgliedern unterschriftlich verzichtet. Damit wurde diese Auseinandersetzung definitiv abgeschlossen.» …
Dazu meint ein BVG-Fachmann mit langjähriger Erfahrung: “Wie kommt der Stiftungsrat dazu, mit dem PK-Experten eine solche Vereinbarung abzuschliessen?
- Ist sich die Vorsorgeeinrichtung bewusst, dass die Verantwortlichkeit des PK-Experten ausdrücklich in Art. 52 Abs. 2 BVG umschrieben ist? Demnach kann der PK-Experte jederzeit zur Verantwortung gezogen werden solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Für eine privatrechtliche Vereinbarung besteht kein Raum.
- Ist sich die Vorsorgeeinrichtung bewusst, dass Art. 51b Abs. 2 BVG vom Stiftungsrat die Beachtung der treuhänderischen Sorgfaltspflicht und die Interessenwahrung der Versicherten verlangt?
- Hat die PVS BIO gründlich abgeklärt, welche Forderungen sie gegenüber dem PK-Experten geltend machen könnte? – Das Bundesgericht hat einem anderen PK-Experten ein grobfahrlässiges Verschulden vorgeworfen, da er sich nicht näher mit der Vermögensanlage der Vorsorgeeinrichtung befasst hat.
- Ein Verzicht der PVS BIO auf Forderungen gegen ihren PK-Experten wäre aus der Sicht der Vorsorgeeinrichtung nur dann vertretbar, wenn beide Seiten ungefähr auf ungefähr gleich hohe Forderungen verzichten. Das ist kaum anzunehmen: Honorar- und andere Forderungen des PK-Experten liegen im Bereich von einigen CHF 10’000.
Wenn der PK-Experte tatsächlich eine Verantwortung tragen sollte wegen ungenügender Sanierungsmassnahmen, so ist der entstandene Schaden wohl deutlich höher. Die Unterdeckung betrug per 31.12.2015 CHF 54,6 Mio. (Deckungsgrad 71,48%) und war bei Inkrafttreten der Sanierungsmassnahmen (1.1.2010) lediglich halb so hoch.”
Die Revisionsstelle hat die Geschäftsführung 2017 inzwischen geprüft und hatte offensichtlich nichts einzuwenden.
Update: Der Beitrag wurde im Titel und einzelnen Details aktualisiert.
“Systemkrise”
Die Basler Zeitung hat Donald Desax, Konzernleistungsmitglied der Helvetia, zu den Problemen der 2. Säule befragt. Auszüge:
Was lässt Sie daran zweifeln, dass die Rente Ihrer Kinder nicht mehr so «komfortabel» sein könnte?
Die berufliche Vorsorge funktioniert eigentlich nach dem Grundsatz, dass jeder so viel erhält, wie er einbezahlt hat, wie auf einem Sparheft. Doch im Moment wird von diesem Geld sehr viel abgezwackt, um damit die neuen Renten zu finanzieren, die deutlich zu hoch angesetzt sind. Um Ihre Frage zu beantworten: Wenn man nicht handelt, werden meine Kinder unter dem Strich viel mehr einbezahlen, als sie erhalten. Das System steckt in einer Krise, weil es nicht mehr nachhaltig finanziert ist. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das überall erkannt wurde.
Sie sagten, dass der Grundsatz, wonach jeder in der beruflichen Vorsorge so viel erhält, wie er einbezahlt, nicht mehr gilt. Wie viel wird heute schon umverteilt?
Ein im Frühling publizierter Bericht der Oberaufsichtskommission BVG zeigte auf, dass in den vergangenen Jahren in der beruflichen Vorsorge jährlich sieben Milliarden Franken Verlust geschrieben wurden. Jeder Versicherte hat durchschnittlich rund 1700 Franken pro Jahr in dieses Loch bezahlt, was seine jährliche Verzinsung um rund ein Prozent schmälerte. Laut unseren Projektionen wird sich dieser Betrag bis 2027 verdreifachen. Dabei sollte in der zweiten Säule jeder für sich selbst sparen und keine Subventionen leisten müssen.
Was ist ein politisch realistischer Umwandlungssatz?
Ein mathematisch sinnvoller Umwandlungssatz liegt nahe bei fünf Prozent. Dies dürfte aber kaum mehrheitsfähig sein. Denkbar ist ein Umwandlungssatz von höchstens sechs Prozent, der aber nicht genügen dürfte, um die Finanzierungslücke zu schliessen. Der verbleibende Verlust müsste über eine Prämie oder einen Beitrag transparent finanziert werden. Es ist ein Problem, dass die Beitragszahler gar nicht wissen, wie viel Subventionen sie bezahlen.
Könnte es sein, dass der Druck für eine Reform noch nicht gross genug ist?
Die Stimmbürger nehmen den Druck nur noch nicht wahr. Die Renten werden ja weiterhin ausbezahlt und den Pensionären geht es insgesamt gut. Dabei haben wir heute schon eine Systemkrise, das zeigen die Milliarden, die jedes Jahr umverteilt werden. Es liegt auch in der Verantwortung der Politik, Sozialpartner und Medien, das Kind endlich beim Namen zu nennen. Man darf nicht so tun, als ob alles in Ordnung sei.
Machen Sie bitte ein Beispiel eines Unternehmens, das keine Vollversicherung mehr erhält.
Ein zehnköpfiger Betrieb, bei dem zwei Mitarbeiter 60 Jahre alt sind. Bei der Pensionierung entstehen durch den realitätsfremden Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge extreme Verluste. Ein Beispiel: Wenn sie ein Altersguthaben von 100 000 Franken haben und daraus eine Rente machen, dann müssen wir diese um 34 000 Franken aufstocken. Dieses Geld finanzieren die aktiven Versicherten. Das sind so substanzielle Beiträge, dass wir bei der Zeichnung solche Verlustquellen vermeiden müssen.
Ein Schlusswort?
Offenbar haben wir für die Reform der Altersvorsorge noch keine Politiker gefunden, die den Stimmbürgern reinen Wein einschenken und sich nicht von Partikularinteressen leiten lassen. Wenn wir den nachfolgenden Generationen unlösbare Probleme hinterlassen, dann schäme ich mich zutiefst für meine Generation. Heute könnten wir noch handeln.
Axa-Umfrage: Pensionskassenwissen
Die gfs-Zürich hat für die Axa wiederum eine Umfrage zum Wissen der Schweizer PK-Versicherten durchgeführt. Schwerpunkthema galt den Wünschen der Versicherten, wie die Pensionskassen das Geld anlegen sollten.
Wichtigste Erkenntnisse:
- Nach einem Rückgang 2017 steigt das Interesse am Thema Vorsorge 2018 wieder auf das frühere Niveau: Rund vier Fünftel (77%) interessieren sich grundsätzlich dafür.
- Rund jeder fünfte Befragte (18%) weiss nicht, bei welcher Pensionskasse er versichert ist
- Um die Probleme der 2. Säule zu lösen, sind verschiedene Reformen notwendig. Tabu sind weiterhin Rentenkürzungen (83% Ablehnung), und auch ein höheres Rentenalter (70% Ablehnung) stösst auf wenig Akzeptanz. Am beliebtesten ist das freiwillige Sparen durch Steuervergünstigungen (81%), gefolgt vom Einzahlen vor dem 25. Lebensjahr (75%). Auch könnten sich 67% der Befragten vorstellen, freiwillig nach dem 65. Geburtstag Teilzeit zu arbeiten
- Nachdem sich 2016 und 2017 mehr Befragte für den Bezug des Rentenkapitals entschieden haben, fallen die Werte dieses Jahr wieder zurück auf das Niveau von 2013 bis 2015
- Noch immer ist den Befragten die Sicherheit des Kapitals wichtiger als hohe Renditen.
- Anlageentscheide sollen vor allem aufgrund der Sicherheit der Anlagen getroffen werden, wobei Immobilien bei den Befragten am beliebtesten sind (im Vergleich zu Aktien, Obligationen und alternativen Anlagen wie z. B. Rohstoffen).
- Für 84% der Befragten ist es wichtig, dass die Pensionskasse sie darüber informiert, wie ihr Geld angelegt wird.
- Den Befragten sind sozial verantwortliche Investitionen und gesellschaftliche Ziele wichtiger als hohe Renditen – zumindest in der Befragungssituation.
Was die Rente schmälert
Karen Merkel zeigt in der Handelszeitung auf, was für Folgen Babypause, Teilzeitarbeit und Frühpensionierung auf die Rente haben.
Junge Rezepte für die Altersvorsorge
Der Blick stellt die Rezepte der Jungparteien für die Reform der Altersvorsorge zusammen.
Die Schweizer Altersvorsorge ist unter Druck: Werden nicht bald Reformen durchgeführt, fahren AHV und zweite Säule an die Wand. Kein Wunder, sorgen sich selbst junge Schweizer um ihre Rente – auch wenn sie noch 50 Jahre darauf warten müssen.
Trotzdem ist bei den Jungparteien die Altersvorsorge ein grosses Thema. «Momentan zahlen wir Jungen für die Alten», sagt JSVP-Präsident Benjamin Fischer (27). «Die Altersvorsorge, wie sie jetzt ist, ist ein Versprechen an die jungen Leute, das niemals eingehalten werden kann», so der Zürcher gegenüber «20 Minuten». (…)
Handlungsbedarf sehen die Jungen in der zweiten Säule. Keine Überraschung: Wer sein Leben lang arbeitet und in die berufliche Vorsorge einzahlt, bezieht von dort den grösseren Teil seiner Rente. Der Umwandlungssatz – mit dem heute die Rente aus dem angesparten Kapital errechnet wird – soll künftig nicht mehr politisch, sondern durch die Pensionskassen selbst festgelegt werden. Zumindest in den bürgerlichen Jungparteien ist das Konsens. Sympathien haben diese auch dafür, dass jeder seine Pensionskasse selbst wählen kann.
Andere Rezepte haben die jungen Linken. In den Forderungen der bürgerlichen Youngsters sehen sie nur eine Taktik, die Generationen gegeneinander auszuspielen. Die Jusos fordern hingegen die Abschaffung des 3-Säulen-Prinzips aus AHV, Pensionskasse und privater Vorsorge. Stattdessen soll es eine Volkspension geben – die 5000 Franken pro Person und Monat betragen soll. Das Problem bestünde nicht zwischen Jung und Alt, sondern darin, wie das Geld verteilt werde.
CS Jugendbarometer: Grösste Sorge AHV
In der Schweiz steht im Jugendbaromer der Credit Suisse erstmals die AHV ganz oben, das entspricht der Entwicklung beim Sorgenbarometer der Credit Suisse. Der Zusammenhang mit der Abstimmung zur Altersvorsorge und deren grosser Medienpräsenz im letzten Jahr ist offensichtlich, meint die CS. Trotz der Dringlichkeit der AHV-Sanierung beurteilen aber nur 36 % das Verhältnis zwischen Alt und Jung als angespannt – 2010 waren es noch 40 %. Alles gut? Nein: Nur 18 % bezeichnen das Verhältnis als harmonisch – die allermeisten sind in dieser Frage neutral eingestellt (41 %).
Auffällig ist, dass die Ausländer- und Flüchtlings-Thematik einerseits an Dringlichkeit verloren hat und andererseits das Zusammenleben als immer harmonischer beurteilt wird ? Durch die Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative fühlen sich «breite Bevölkerungsteile erhört», kommentiert Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft, dieses Resultat, allerdings geht er davon aus, «dass das Thema erneut an Bedeutung gewinnen wird, wenn die Zuwanderung wieder anziehen würde».
In den USA (blau), in Singapur (gelb) und Brasilien (grün) liegt die Arbeitslosigkeit an erster oder zweiter Stelle der Problemrangliste – obwohl die Arbeitslosenzahlen laut International Labour Organization (ILO) zum Teil tiefer liegen als in der Schweiz. Möglicherweise wird die Jobsicherheit hierzulande generell etwas überschätzt. Oder die Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich wegen der gut ausgebauten Sozialversicherungen sicherer als ihre Altersgenossen in den anderen Ländern.
CS Jugendbarometer / AZ /
Teure Zuwanderung
In der NZZ verweist Nicole Rütti auf die in Fachkreisen bekannte Tatsache, dass die Zuwanderung die Sozialwerke kurzfristig entlastet, aber langfristig zu beträchtlichen Nettokosten führt, insbesondere mit einem so massiv unterfinanzierten Umlagesystem wie der schweizerischen AHV.
Je nach Blickwinkel gerät man für die Schweiz zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Unbestritten ist, dass die ausländischen Staatsangehörigen kurzfristig zur Finanzierung und Sicherung der ersten Säule beitragen. Die aus der EU eingewanderten Personen beteiligten sich anteilsmässig mit 25,8% an der Finanzierung von AHV und IV und bezogen 2017 bloss 15,4% der Gesamtsumme der individuellen Leistungen. Anders fällt allerdings die längerfristige Bilanz aus: Nicht einberechnet sind hierbei nämlich die späteren Renten, die auch den ausländischen Beitragszahlern zustehen. Diese dürften die AHV in 30 bis 40 Jahren entsprechend belasten.
Hinzu kommt eine überdurchschnittlich hohe Quote beim Bezug von Arbeitslosentaggeldern: Für Personen aus Drittstaaten ist sie beinahe viermal so hoch, für EU-Zugewanderte mehr als doppelt so hoch wie bei den Schweizern. Schweizer steuern 70,4% der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei, beziehen aber nur 55% der ausgerichteten Arbeitslosenleistungen. Sie gehören damit klar zu den Nettozahlern. Ausserdem ist das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, bei den Ausländern deutlich höher.
Eine jüngst aktualisierte Studie gelangt gleichwohl zum Schluss, dass die Fiskalbilanz – Differenz zwischen Steuern und Sozialbeiträgen, welche die Zugewanderten einzahlen, und staatlichen Leistungen und Sozialleistungen, die sie beziehen – für die Schweiz auf kurze Sicht positiv ausfällt. Die Zugewanderten zahlen mehr ein, als sie beziehen – und zwar monatlich 729 Fr. pro Haushalt. Langfristig ist die Fiskalbilanz jedoch negativ. Pro Haushalt resultiert ein monatliches Minus von 405 Fr. Hauptursache ist, dass die zugewanderte Bevölkerung altert (ebenso wie die einheimische). Belastet wird die Bilanz ausserdem dadurch, dass gut ausgebildete Zuwanderer tendenziell weniger lange in der Schweiz bleiben als weniger gut ausgebildete.
“Lieber weniger Rendite als mehr Risiko”
Andreas Valda behandelt im Tages-Anzeiger aus bemerkenswert kritischer Perspektive eine vom ASIP in Auftrag gegebene Studie, die beim Verband auf wenig Gegenliebe gestossen ist. Valda schreibt:
Warum sparen wir in der 2. Säule in der Altersvorsorge noch an? (…) Der Pensionskassenverband Asip hat diese grundsätzliche Frage vorbildlich aufgegriffen, nämlich: Ist das Konzept aus den Achtzigerjahren effizient, dass jeder Berufstätige für sich anspart? Zwei berufene Finanzprofessoren, Heinz Zimmermann von der Uni Basel und Yvonne Seiler von der Hochschule Zug, beantworten die Frage auf zwei A4-Seiten. Die Studie heisst «Kapitalgedeckte Vorsorge im Nullzinsumfeld». Ihr Fazit? Ja, das System taugt, aber nur, wenn Bundesbern einiges korrigiert.
In der knappen Zusammenfassung Valdas: Die Pensionskassen sollten aufhören, in Schulden zu investieren. Zweitens: Das Sicherheitsdenken der PKs muss sich hin zu einer Risikokultur bewegen. Drittens: Von den Garantien in der beruflichen Vorsorge muss man wegkommen. Die Professoren schlagen als Alternative sogenannt variable Rentenmodelle vor, das heisst, dass Renten periodisch steigen oder sinken, je nach Rendite. Ein solches Modell haben nur wenige Firmen erprobt, meint Valda und bemerkt:
Der Vorstand des Pensionskassenverbandes habe sich lange mit den Resultaten befasst, sagte Direktor Peter Konrad. Dennoch lehne man sie ab. Eine Solidarität über mehrere Generationen hinweg sei wichtig. Die Garantie der Jungen für das Kapital der Pensionäre sei «ein gewollter Risikotransfer». Auch eine Anlagewahlmöglichkeit lehnt der Verband ab. Sie käme einer Entsolidarisierung gleich. Ebenso verwirft er den Vorschlag, variable Renten zu propagieren.
Die Verluste will er mit einer Rentenaltererhöhung und einer Erhöhung der Sparbeiträge kompensieren, ähnlich wie mit der Altersreform, die vom Volk abgelehnt wurde. «Die Lösung wurde im Parlament schon diskutiert. Alles ist auf dem Tisch», sagte Asip-Präsident Jean Remy Roulet, man müsse nicht allzu weit suchen. Derzeit beraten Arbeitgeber und Gewerkschaften über eine Lösung. Sie soll bis im Frühjahr erreicht werden.
Artikel Valda / Studie Seiler-Zimmermann / Kurzfassung Seiler-Zimmermann /
TA
“Fromme Wünsche”
Hansueli Schöchli berichtet in der NZZ über den Medienanlass des ASIP und fokussiert dabei insbesondere auf die mit dem überhöhten Umwandlungssatz verbundene Umverteilung.
Der Schweizer Pensionskassenverband (Asip) betonte am Donnerstag vor den Medien in Bern, dass auch in der beruflichen Vorsorge eine Reform dringlich sei, um systemfremde Umverteilungen zu reduzieren. Der Kernbefund ist so unbeliebt wie klar: Die Renten in der Zweiten Säule sind gemessen an der Lebenserwartung und den Erwartungen über die Anlagerenditen viel zu hoch. Die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge hatte im Mai geschätzt, dass die Altersrenten bei rechnerisch korrekter Festlegung etwa einen Viertel tiefer sein müssten, als sie es sind.
Das Ergebnis ist laut der Behörde eine Umverteilung zugunsten der Rentner und zulasten der Jüngeren von etwa 6 bis 7 Mrd. Fr. pro Jahr. Finanzprofessorin Yvonne Seiler Zimmermann von der Hochschule Luzern schätzte am Donnerstag die Umverteilung ebenfalls auf etwa 7 Mrd. Fr. pro Jahr. Roger Baumann von der St.Galler Beratungsfirma C-alm sprach von «Ausbeutung der jüngeren Generationen». Die beiden Fachleute hatten jüngst zusammen mit Co-Autoren für den Pensionskassenverband Studien zur beruflichen Vorsorge verfasst. Diese waren vor einigen Monaten publiziert worden. (…)
Doch politisch steht «Besitzstandwahrung» im Vordergrund; und dies bezogen auf die Jahresrente, was angesichts der steigenden Lebenserwartung zu einem ständigen Leistungsausbau führt. So räumte auch der Pensionskassenverband ein, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes mit «Kompensationen» zu verbinden wäre. Je grösser diese Kompensationen ausfallen (typischerweise in Form höherer Lohnabzüge), desto stärker wird aber das deklarierte Ziel der Reduktion der Umverteilung gleich wieder ausgehebelt.
NZZ / Blick / ASIP-Studien
Forderungen an die BVG-Reform
pw. An einem Medienanlass hat der Pensionskassenverband seine Vorstellungen zur geplanten BVG-Reform formuliert. Gegenüber seiner Haltung zur AV2020 hat sich kaum etwas geändert. In der Pressemitteilung heisst es:
Es braucht in einem ersten Schritt eine BVG-Reform, in der der Mindest-Umwandlungssatz möglichst rasch gesenkt wird. Im Rahmen dieses dringend einzuleitenden Reformschrittes sollten sich die Sozialpartner und anschliessend auch die Politik auf eine Lösung einigen. Für den ASIP stehen vor allem auch die Reduktion der Regulierungsdichte und Komplexität sowie – unter Vorgabe eines sozialpolitischen Leistungsziels – die Entpolitisierung der Parameter im Vordergrund.
Grosse Hoffnungen auf die Sozialpartnergespräche setzt allerdings niemand. Wohl auch nicht der ASIP, auch wenn das nicht offiziell so gesagt wird. Und auch die Konsequenzen des AHV/SV 17-Deals will man nicht kommentieren. Dass er für die anstehende BVG-Reform eine schwerwiegende Hypothek darstellt, ist jedoch offenkundig.
Im Zentrum bleibt damit die überfällige Senkung des Umwandlungssatzes, wobei der Verband sich auf das anscheinend politisch Machbare und damit 6% beschränkt, verbunden mit einem dezentralen Ausgleichsmechanismus. Dass er damit wiederum auf den Widerstand nicht nur der Sozialpartner sondern auch anderer Fachverbände und der meisten Parteien stösst, dürfte dem ASIP klar sein; obwohl das Anliegen vernünftig und etwas Widerstand gegen die überhand nehmende Umverteilung – welche gerne als Solidarität verkauft wird – durchaus angebracht ist.
Zur Abfederung der UWS-Senkung will der ASIP erneut auf die herkömmlichen Instrumente wie Senkung des KA, Erhöhung der Altersguthaben der Uebergangsgeneration und Anpassung der Beitragssätze zurückgreifen, wobei die geltenden 18% für die Kategorie der ältesten Beitragszahler politisch als Limit gelten.
Damit bleiben die Forderungen nach Vereinfachung und Entpolitisierung, die allerdings erst mit einer späteren Revision angegangen werden sollen. Wobei “Vereinfachung” ohne Ausformulierung am konkreten Gegenstand ein frommer Wunsch bleiben muss. Die Entpolitisierung – insbesondere des Umwandlungssatzes – könnte durch die Ersetzung des UWS im Gesetz durch ein fixes Leistungsziel, 34% des letzten versicherten Lohnes gemäss aktueller Vorgabe, erfolgen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die c-alm in ihrer Studie für den ASIP entwickelt. Die Umsetzung und Realisierung durch die Kassen lägen dann in der Verantwortung von deren Organe.
Ein prüfenswerter Vorschlag, der es auf der politischen Bühne allerdings auch nicht leicht haben dürfte. Und auch aus fachlicher Sicht wird seine Tauglichkeit in Frage gestellt. Prof. Yvonne Seiler-Zimmermann stellte zu ihrer im Auftrag des ASIP verfassten Studie am selben Medienanlass fest: “Für sozialpolitische Anliegen ist die kapitalgedeckte Vorsorge nicht geeignet”. Das ist nun nicht unbedingt das Credo des ASIP, hat aber Einiges für sich.
CS-Studie: Kapital oder Rente?
Die Credit Suisse hat in einer Studie die Fragen betreffend Rente oder Kapitalbezug einer ausführlichen Analyse unterzogen und die aktuelle Situation wie auch die absehbaren Trends dargestellt. Dazu heisst es auf der Website der CS:
Um der neuen Realität von tiefen Zinsen und fortschreitender demografischer Alterung bestmöglich gerecht zu werden, nutzen Pensionskassen den bestehenden Spielraum im überobligatorischen Bereich. Der beobachtbare Trend zu sinkenden Umwandlungssätzen und technischen Zinssätzen im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge dürfte sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Künftige Rentner müssen mit tieferen Altersleistungen rechnen.
Festzustellen ist auch eine gewisse Übertragung von Anlage- und Langlebigkeitsrisiken von den Vorsorgeeinrichtungen auf die Versicherten. Um längerfristige Rentenverpflichtungen zu vermeiden werden Neurentner – insbesondere jene mit höheren Einkommen – zunehmend dazu verpflichtet, einen Teil des angesparten Altersguthabens in Kapitalform zu beziehen.
Daneben gewinnen auch sogenannte 1e-Vorsorgepläne für Lohnanteile über CHF 126’900 an Bedeutung. Versicherte können hier ihre Anlagestrategie selbst wählen und müssen keine systemwidrige Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern in Kauf nehmen. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgelösungen trägt der Versicherte bei den 1e-Plänen das vollständige Anlagerisiko und erhält bei Pensionierung in der Regel das Kapital ausbezahlt.
Auch gesellschaftliche Veränderungen, wie die zunehmende Verbreitung von Teilzeitarbeit und anderen flexiblen Arbeitsformen wie temporäre Arbeitsverträge oder Freelancer-Tätigkeiten, stellen das Vorsorgesystem auf die Probe. Im aktuellen Setting können sie für die Betroffenen zu Vorsorgelücken führen. Die neue Studie der Credit Suisse zeigt anhand verschiedener Szenarien, wie sich Rendite, Teilzeitarbeit, Babypause und Frühpensionierung auf den Vermögensaufbau auswirken.







