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Die Empfehlung der BVG-Kommission  für eine erneute Senkung der Mindestverzinsung hat in den Medien breites Echo gefunden. Im Tagesanzeiger heisst es:

«Diese Senkung ist uns nicht leichtgefallen», sagt Christine Egerszegi, Präsidentin der BVG-Kommission und frühere FDP-Ständerätin. Aber man müsse den Satz den Realitäten anpassen. Und die zeigen: Der durchschnittliche Zinssatz fällt auf absehbare Zeit. Die Kommission orientiert sich bei ihrer Empfehlung vor allem am Zinssatz der 10-jährigen Bundesobligationen und berücksichtigt daneben die Renditen von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Hätte sie sich wie bis anhin an den 7-jährigen Bundesobligationen orientiert, hätte sie den Mindestzinssatz noch stärker, auf 0,38 Prozent, senken müssen.

Um den Mindestzinssatz wurde in der Kommission hart gerungen. Manche Mitglieder wollten ihn auf 0,25 Prozent senken (der Schweizerische Versicherungsverband), andere auf 1,25 Prozent erhöhen (Gewerkschaften). Nach Meinung von Adrian Wüthrich, Präsident von Travailsuisse und SP-Nationalrat, berücksichtigt die Kommission die in der Regel höheren Erträge aus Aktien, Anleihen und Immobilien zu wenig, weshalb eine Erhöhung zu verantworten gewesen wäre. Die Arbeitgeber hingegen hätten den Satz auf 0,5 Prozent gesenkt. (..)

Auch Christine Egerszegi findet, dass der Mindestzinssatz mit 0,75 Prozent sehr tief ist. Aber: Damit ihn eine Pensionskasse ausrichten kann, muss sie eine Rendite von 2,38 Prozent erzielen, denn sie muss auch Verwaltungskosten bezahlen und Reserven äufnen. Die Kommission hat sich laut Egerszegi an den schwächsten Kassen orientiert. Könnten sie die Guthaben nicht genügend verzinsen, führe dies zu einer Umverteilung von Erwerbstätigen zu Pensionierten. Kassen aber, die es sich leisten könnten, könnten die Guthaben auch viel höher verzinsen.

Im Blick schreibt Sermin Faki:

Dass die Kommission erneut die Senkung des Mindestzinssatzes empfiehlt, liegt an den tiefen Zinsen: Mit Bundesobligationen und anderen Anlagen verdienen die Pensionskassen kaum mehr Geld. Vor diesem Hintergrund findet der Schweizerische Versicherungsverband den vorgeschlagenen Mindestzinssatz von 0,75 Prozent noch zu hoch. Er fordert 0,25 Prozent.

Die Gewerkschaften reagieren ebenfalls empört – allerdings, weil sie einen Rentenklau orten: Die Pensionskassen hätten im Durchschnitt der letzten sechs Jahre eine Performance von 5,5 Prozent erzielt, rechnet Daniel Lampart (49), Chefökonom des Gewerkschaftsbunds (SGB) vor. Dass das Kapital im Obligatorium nur so wenig abwerfen soll, sei ein Skandal.

Der Stv. Chefredaktor Schätti raisoniert:

Mit ihrem Vorschlag von 0,75 Prozent liegt die Expertenkommission des Bundes deshalb ebenso richtig wie mit dem Entscheid, Aktien stärker zu gewichten. Es ist der Job der Stiftungsräte, dafür zu sorgen, dass gesunde Kassen ihren Versicherten deutlich mehr als das Minimum zahlen. Gleichzeitig ist der Satz auch für jene Kassen verkraftbar, die nur beschränkt Risiken eingehen können.

  Tages-Anzeiger / Blick