Werner Hug beschäftigt sich in der Finanz und Wirtschaft mit den beiden vom ASIP in Auftrag gegebenen Studien der Professoren Heinz Zimmermann und Yvonne Seiler sowie von Roger Baumann (c-alm). Hug schlägt dabei eine striktere Trennung von  Obligatorium und Ueberobligatorium vor, wobei letzteres weitgehend liberalisiert werden soll, was eine optimale Ausgestaltung des BVG und der Altersvorsorge generell erlaube. Hug schreibt:

Die Sicherung der garantierten Rente im Obligatorium muss die Vorsorgeeinrichtung allein garantieren. Die damit verbundene Aufrechterhaltung der Solidarität, die Umverteilung vom Überobligatorium zum Obligatorium, von hohen zu niedrigen Löhnen lässt sich sozialpolitisch begründen. Müsste die AHV einzig und allein die Altersvorsorge abdecken, erhöhten sich die AHV-Beiträge und der Steueranteil.

Wird die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht, leiden vor allem die geringen Einkommen. Trotzdem läge diese Existenzrente wohl niedriger als eine Rente mit zweiter Säule. AHV und BVG ergänzen sich Werden die AHV-Beiträge und die allgemeinen Steuern zur Sicherung der AHV erhöht, werden die höheren Einkommen stärker belastet. Die Steuerbelastung nimmt zu. Werden demgegenüber nur die Beiträge an die berufliche Vorsorge angehoben, wird die AHV entlastet, und jeder spart für sich in der zweiten Säule.

Die Schwankungen der variablen Renten im Überobligatorium dürften gesamtwirtschaftlich und individuell gegenüber einer Existenz-AHV-Rente sozial- und finanzpolitisch weniger ins Gewicht fallen. Anders als bei Zimmermann/Seiler bliebe bei der Lösung mit AHV und befreitem BVG die garantierte Rente für alle Versicherten von 60% des letzten staatlich festgelegten Lohns im Obligatorium wie bei Baumann erhalten.

Aber mit der Befreiung des BVG von staatlichen Regeln könnte die Vorsorgeeinrichtung ihre Gelder renditeorientierter anlegen. Für höhere Löhne fände die Umverteilung nicht ausschliesslich in der AHV statt, sondern allenfalls über variable Renten. Solidarität und hohe Rendite schliessen sich somit nicht aus. AHV und BVG, staatliche und private Vorsorge ergänzen sich.

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