Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat für 2019 einen Mindestzins von 0,75 Prozent, obschon gemäss bisheriger Formel ein Wert von 0,5 Prozent gerechtfertigt wäre. Eine Empfehlung für einen höheren Satz ist nur knapp gescheitert. Der Arbeitgeberverband kritisiert scharf und schreibt: 

Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat für 2019 einen Mindestzins von 0,75 Prozent. Sie orientiert sich dabei an ihrer neuen umstrittenen Berechnungsformel, die sie allem Anschein nach entwickelt hat, um einen möglichst hohen Mindestzins begründen zu können. Die bisherige Mehrheitsformel, die für 2019 einen Zinssatz von 0,5 Prozent anzeigt, hat die Kommission kurzerhand zur neuen Minderheitsformel herabgestuft.

Statt das Konzept zur Festlegung des Mindestzinses endlich grundsätzlich zu hinterfragen, liefert die beratende Kommission des Bundesrats damit das letzte fehlende Stück einer Beweiskette: Das Konzept zur Festlegung des Mindestzinses ist nicht sachgemäss und der Mindestzins endgültig zum politischen Spielball geworden.

Die Festsetzung des Mindestzinses muss deshalb künftig dem obersten Organ der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung übertragen werden, denn nur dieses Gremium ist in der Lage, seinen Entscheid verantwortungsbewusst auf die konkrete Situation der eigenen Einrichtung abzustimmen.

  Mitteilung Arbeitgeber / Mitteilung BVG-Kommission