asippw. An einem Medienanlass hat der Pensionskassenverband seine Vorstellungen zur geplanten BVG-Reform formuliert. Gegenüber seiner Haltung zur AV2020 hat sich kaum etwas geändert. In der Pressemitteilung heisst es:

Es braucht in einem ersten Schritt eine BVG-Reform, in der der Mindest-Umwandlungssatz möglichst rasch gesenkt wird. Im Rahmen dieses dringend einzuleitenden Reformschrittes sollten sich die Sozialpartner und anschliessend auch die Politik auf eine Lösung einigen. Für den ASIP stehen vor allem auch die Reduktion der Regulierungsdichte und Komplexität sowie – unter Vorgabe eines sozialpolitischen Leistungsziels – die Entpolitisierung der Parameter im Vordergrund.

Grosse Hoffnungen auf die Sozialpartnergespräche setzt allerdings niemand. Wohl auch nicht der ASIP, auch wenn das nicht offiziell so  gesagt wird. Und auch die Konsequenzen  des AHV/SV 17-Deals will man nicht kommentieren. Dass er für die anstehende BVG-Reform eine schwerwiegende Hypothek darstellt,  ist jedoch offenkundig.

Im Zentrum bleibt damit die überfällige Senkung des Umwandlungssatzes, wobei der Verband sich auf das anscheinend politisch Machbare und damit 6% beschränkt, verbunden mit einem dezentralen Ausgleichsmechanismus. Dass er damit wiederum  auf den Widerstand nicht nur der Sozialpartner sondern auch  anderer Fachverbände und der meisten  Parteien  stösst, dürfte dem ASIP klar sein; obwohl das Anliegen vernünftig und etwas Widerstand gegen die überhand nehmende Umverteilung – welche gerne als  Solidarität verkauft wird – durchaus angebracht ist.

Zur Abfederung der UWS-Senkung  will der ASIP erneut auf die herkömmlichen Instrumente wie Senkung des KA, Erhöhung der Altersguthaben der Uebergangsgeneration und Anpassung der Beitragssätze zurückgreifen, wobei  die geltenden 18% für die Kategorie der ältesten Beitragszahler politisch als Limit gelten.

Damit bleiben die Forderungen  nach  Vereinfachung und Entpolitisierung, die allerdings erst mit einer späteren Revision angegangen werden sollen. Wobei “Vereinfachung” ohne Ausformulierung am  konkreten Gegenstand ein  frommer Wunsch bleiben muss. Die Entpolitisierung – insbesondere des Umwandlungssatzes – könnte durch die Ersetzung des UWS im Gesetz durch ein fixes Leistungsziel, 34% des letzten versicherten Lohnes gemäss aktueller Vorgabe, erfolgen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die c-alm in ihrer Studie für den ASIP entwickelt. Die Umsetzung und Realisierung durch die Kassen lägen dann in der Verantwortung von deren Organe.

Ein prüfenswerter Vorschlag, der es auf der politischen  Bühne allerdings auch nicht leicht haben dürfte. Und auch aus fachlicher Sicht wird seine Tauglichkeit in Frage gestellt. Prof.  Yvonne Seiler-Zimmermann stellte zu ihrer im Auftrag des ASIP verfassten Studie am selben Medienanlass fest: “Für sozialpolitische Anliegen ist die kapitalgedeckte Vorsorge nicht geeignet”. Das ist nun nicht unbedingt das Credo des ASIP, hat aber Einiges für sich.

  Unterlagen Pressekonferenz / Studien ASIP