Der Schweizerische Versicherungsverband erachtet den Vorschlag der BVG-Kommission zum Mindestzins für 2019 von 0,75% als zu hoch. Er schreibt in einer Mitteilung:

In den vergangenen Jahren orientierte sich die BVG-Kommission bei ihrer Empfehlung an den Bundesrat jeweils an zwei Berechnungsformeln: Die sogenannte «Mehrheitsformel» ergab für das Jahr 2018 einen Satz von 0,48 Prozent, die sogenannte «Minderheitsformel» einen Satz von 0,56 Prozent. Trotzdem empfahl die Kommission letztes Jahr dem Bundesrat, auf eine Reduktion des seit Anfang 2017 geltenden Satzes von 1,0 Prozent zu verzichten.

Für das Jahr 2019 ergeben die beiden Berechnungsformeln Werte von 0,35 bzw. 0,36 Prozent. In der Zwischenzeit hat die BVG-Kommission jedoch die bisherige Minderheitsformel durch eine neue Formel ersetzt, die für 2019 einen Wert von 0,78 Prozent liefert. Bei ihrer Empfehlung für den BVG-Mindestzinssatz 2019 setzt die Kommissionsmehrheit offensichtlich voll auf die neue Formel. Der SVV lehnt diese dezidiert ab, weil sie zu stark auf Änderungen des Zinsniveaus reagiert, und weil sie bei steigenden Zinsen zu einem steigenden Mindestzinssatz führt, obwohl gleichzeitig Wertverluste auf den Obligationenbeständen entstehen.

Der SVV schlägt demgegenüber für 2019 einen BVG-Mindestzinssatz von 0,25 Prozent vor, wie ihn die beiden Formeln indizieren, die die BVG-Kommission in den vergangenen Jahren stets verwendet hat. Diese Formeln tragen richtigerweise dem Umstand Rechnung, dass sich die Erträge sicherer Anlagen wie Bundesobligationen seit geraumer Zeit auf historischen Tiefstständen bewegen. Zehnjährige Bundesobligationen beispielsweise haben eine Rendite von null Prozent.

  Mitteilung SVV