Anlagestiftungen: Vernehmlassung zur Verordnungsänderung
Die Anlagemöglichkeiten von Anlagestiftungen sollen erweitert und denen von Anlagefonds angeglichen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Das BSV schreibt dazu in einer Mitteilung:
Die geplante Verordnungsänderung bezweckt einerseits die Stärkung der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftung. Andererseits ist vorgesehen, mit mehreren Massnahmen die Anlagemöglichkeiten und die Flexibilität der Anlagestiftungen zu vergrössern und damit den Konkurrenznachteil gegenüber den Anlagefonds wettzumachen.
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Anlagestiftungen wird eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese dauert bis zum 14. Dezember 2018.
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) hält ihrerseits fest:
Die KGAST begrüsst eine Anpassung der Verordnung aufgrund der in mancher Hinsicht wenig abgestimmten, aktuell gültigen Regelungen und des zum Teil sehr dringenden Anpassungsbedarfes. Die Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) ist im Rahmen der Strukturreform per 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Bereits bei der erstmaligen Vernehmlassung zur Einführung der Verordnung wurden bestimmte Vorschriften von nahezu allen Interessensgruppen kritisiert, da sie zum Teil wenig konsistent mit den Vorschriften für Vorsorgeeinrichtungen waren und die Anlagestiftungen übergebührlich einschränkten. Die seitens KGAST und deren Mitgliedern schon seit 2012 geäusserte Kritik an der aktuell gültigen ASV betrifft vor allem die Diversifikationsbestimmungen bei den Anlagen.
Diese werden mit der geplanten Änderung der ASV zweckmässiger ausgestaltet. Die wenig nachvollziehbare Benachteiligung der Anlagestiftungen, die als Selbsthilfeorganisationen von Vorsorgeeinrichtungen Anlagen für Letztgenannte tätigt, gegenüber den Anlagemöglichkeiten ihrer eigenen Anleger, wird nun zum Grossteil korrigiert. Ebenfalls soll neu berücksichtigt werden, dass die Mischvermögen der Anlagestiftungen auch als Bausteine eingesetzt werden können und nicht nur als Gesamtlösung mit sehr engen Beschränkungen eingesetzt werden dürfen.
Verordnungsentwurf / Mitteilung BSV / Mitteilung KGAST / ASV / Unterlagen Vernehmlassung: Vorlage | Bericht | Begleitschreiben | Adressatenliste | Antwortformular
Steigende Leerwohnungsziffer
Am 1. Juni 2018 wurden in der Schweiz 72’294 Leerwohnungen gezählt, das sind 1,62% des Gesamtwohnungsbestands (einschliesslich Einfamilienhäuser). Im Vergleich zum Vorjahr standen damit 8020 Wohnungen mehr leer, was einem Anstieg um knapp 13% entspricht. Dies geht aus der Leerwohnungszählung des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Die Leerwohnungsziffer steigt seit 2010 kontinuierlich an. In den beiden Grossregionen Ostschweiz (2,08%) und Tessin (2,02%) überschritt sie nun erstmals seit mehr als 15 Jahren die Zwei-Prozent-Marke. Am stärksten war die Zunahme im Tessin (+0,43%), gefolgt von der Nordwestschweiz (+0,26%). Der schwächste Anstieg wurde in der Grossregion Zürich registriert (+0,09%).
In sechs Kantonen (Uri, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Glarus, Bern und Schwyz) war die Leerwohnungsziffer rückläufig. Im Kantonsvergleich verzeichnete der Kanton Solothurn (2,98%), wie bereits im Vorjahr, die schweizweit höchste Leerwohnungsziffer. An zweiter und dritter Stelle folgten die Kantone Aargau (2,65%) und Jura (2,56%). Die tiefste Leerwohnungsziffer wies – ebenfalls wie im Vorjahr – der Kanton Zug auf (0,44%). In den Kantonen Genf (0,53%) und Obwalden (0,70%) war die Leerwohnungsziffer nur geringfügig höher.
zRating-Studie 2018: Die Sonne geht für Sunrise auf
Zum zehnten Mal seit 2009 wurde die zRating-Studie zur Corporate Governance in Schweizer Publikumsgesellschaften publiziert. zRating soll aufzeigen, auf, wie es um die Rechte der Aktionäre in einem Unternehmen steht und auf mögliche Konflikte zwischen Aktionär und Manager aufmerksam machen.
zRating bewertet die Corporate Governance anhand von 59 Kriterien aus den Kategorien «Aktionariat und Kapitalstruktur», «Mitwirkungsrechte der Aktionäre», «Zusammensetzung Verwaltungsrat (VR)/Geschäftsleitung (GL) und Informationspolitik» sowie «Vergütungs- und Beteiligungsmodelle VR/GL».
Die Kriterien werden in einem Scoring- Modell gewichtet und mit Punkten bewertet. Die Summe der Punkte beträgt maximal 100. Es werden 176 börsenkotierte Schweizer Gesellschaften anhand der Geschäftsberichte 2017 und der Generalversammlungen (GV) 2018 analysiert. Neu werden Statutenanpassungen bereits im Jahr der Annahme an der GV berücksichtigt.
Sunrise erreicht die höchste Punktzahl in der Corporate Governance-Bewertung der zRating-Studie 2018. Der Vorjahresdritte gewinnt mit 87 Punkten, gefolgt von Burkhalter (81) und Schaffner (79). Aufgrund von Statutenanpassungen an den diesjährigen Generalversammlungen insbesondere im Bereich der Mitwirkungsrechte der Aktionäre können Sunrise (+ 2 Plätze), Burkhalter (+ 67 Plätze), HIAG (+ 65 Plätze) und Sika (+ 126 Plätze) Plätze gutmachen.
Nationalrat sagt ja zum “Deal”
Der Nationalrat ist bei der Behandlung zur Steuervorlage SV17 weitgehend dem Ständerat gefolgt.
Relativ knapp war die Zustimmung zur Koppelung mit der AHV-Finanzierung mit 101 zu 93 Stimmen. Die NZZ kommentiert:
Die Linke kam mit zwei Änderungsanträgen durch. Diese betrafen die Abgeltung der Gemeinden durch die Kantone sowie eine Einschränkung der steuerfreien Rückzahlung von Kapitaleinlagen. Die SP hatte den Erfolg dieser Anträge als Bedingung für ihre Zustimmung zum Gesamtpaket gestellt. Bei starker SP-Ablehnung wäre das Paket nicht durch den Nationalrat gekommen. Nebst der CVP akzeptierten auch manche FDP-Vertreter die beiden SP-Anträge. Sie erachteten die Konzessionen aus Sicht des Wirtschaftsstandorts als wenig schmerzhaft und damit als lohnenswert zur Rettung der gesamten Steuerreform.
So ist das Gesamtpaket im Parlament nun auf der Zielgeraden. Die verbliebenen Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat (zu Einschränkungen der steuerfreien Rückzahlung von Kapitaleinlagen) dürften sich relativ rasch beseitigen lassen. Eine Verabschiedung des Gesamtpakets durch das Parlament ist diesen Monat zu erwarten. Doch ein schwieriger Urnengang könnte noch bevorstehen. Ein Referendum gilt als wahrscheinlich.
Weniger DG, mehr Öko
Nach einem erfreulichen Anlagejahr 2017 (Performance 7.9%) müssen Pensionskassen im aktuellen Jahr wieder kleinere Brötchen backen, schreibt Complementa zur Präsentation ihres Risiko Check-up 2018. Per Ende August schätzt Complementa eine Rendite von -0.6%, was den Deckungsgrad im aktuellen Jahr um 1.8 Prozentpunkte auf 106.2% fallen lässt (Stand Ende August 2018). Arbeitnehmer müssen daher im aktuellen Jahr wieder mit einer tieferen Verzinsung rechnen.
Auch Neurentner sind mit Leistungseinbussen konfrontiert: Der Umwandlungssatz sinkt Jahr für Jahr um ca. ein Zehntel Prozentpunkte und liegt mittlerweile bei 5.8%. In 5 Jahren wird das Vorsorgekapitel, gemäss den Angaben der 421 teilnehmenden Pensionskassen, nur noch mit durchschnittlich 5.3% gewandelt.
Die Auswertung des diesjährigen Sonderthemas zeigt zudem, dass die Bereitschaft nachhaltig anzulegen zunimmt.
Zum Thema Nachhaltigkeit heisst es in der Mitteilung:
Obwohl aus der treuhänderischen Sorgfaltspflicht nach Art. 51b BVG keine Pflicht zur Integration von Nachhaltigkeit ableitbar ist (wohl aber die Pflicht, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen), wollen vier von fünf der Teilnehmenden der Umfrage nachhaltige Anlagen prüfen und künftig in diesem Bereich auch investieren. Nachhaltige Anlagen umfassen sehr unterschiedliche Kategorien, meist sind sie komplex und nicht alle Anleger und Anlegerinnen teilen das gleiche Nachhaltigkeitsverständnis.
Es gibt keine einheitliche Definition, und das Verständnis von Nachhaltigkeit befindet sich in ständigem Wandel. Genau diese Beliebigkeit wird von 75% der Umfrageteilnehmenden als wichtigster Hinderungsgrund genannt, nachhaltige Anlagen zu berücksichtigen. Ebenso werden fehlende Messbarkeit von Nachhaltigkeit (72%) sowie hohe Kosten für nachhaltige Produkte (60%) kritisiert.
Dennoch findet die Mehrzahl der Teilnehmenden (83%), dass es sich lohnt, nachhaltig zu investieren, weil damit eine positive Wirkung auf die Gesellschaft und die Umwelt erreicht werde. Die Befragten begrüssen zudem, dass durch den Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien die Unternehmen Umweltbelastungen besser berücksichtigen.
Der Zusammenhang von finanzieller Performance und Nachhaltigkeit bleibt umstritten, nur knapp die Hälfte der Befragten nennt eine langfristig höhere Performance als Begründung für ihr Engagement. Optimistischer fallen die Antworten bei der Risikobetrachtung aus: Rund 60% erhofft sich durch die Berücksichtigung von ESG-Kriterien, Risiken zu vermeiden.
Ungünstiges Gutachten, Gutachter entlassen / Update
Der externe Gutachter der Pensionskasse der Stadt Winterthur hatte in einem Bericht zwingend sofortige Sanierungsmassnahmen gefordert, welche gemäss einem Bericht in Der Landbote nicht erfolgt seien, stattdessen sei das Expertenmandat neu vergeben worden. Diese Darstellung wurde von Stadtpräsident Künzle als “Unterstellung” bezeichnet.
Der Landbote berichtete Anfang September:
Das Gutachten von 2017 sollte für P. B. sein letztes sein. Nach jahrelanger Tätigkeit für die Pensionskasse der Stadt Winterthur, hat ihm der Stiftungsrat Ende 2017 das Mandat entzogen. Und das just in einem Jahr, in dem der unabhängige Experte die Strategie der Führung in Zweifel zog.
In seinem Gutachten kam P. B. zum Schluss, die Sanierungs- und die Risikobeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmern seien zwingend sofort zu erhöhen, sonst werde das Ziel der laufenden Sanierung verfehlt. Der Stiftungsrat wollte davon nichts wissen. Er will das nächste Sanierungsprogramm abwarten, das ab 2020 eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes und damit tiefere Renten vorsieht.
Weil der Stiftungsrat die Empfehlung ausgeschlagen hat, muss er sich gegenüber der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht erklären. So steht es im letzten Geschäftsbericht. Stiftungsratspräsident Jorge Serra (SP) sagte dazu schon im Sommer, man habe mit der Aufsicht ein gutes Einvernehmen. Zum Ersatz des Gutachters äussert er sich auf Anfrage nicht. P. B. sagt, er dürfe aus rechtlichen Gründen keine Stellung nehmen.
Wie dringend die von ihm geforderten Massnahmen sind, bleibt unklar. Der Stiftungsrat hat ein Gesuch des «Landboten» um Einsicht ins Gutachten ausgeschlagen und stattdessen eine «Aussprache» vorgeschlagen. Die Ablehnung erfolgte mit dem Argument, die verselbstständigte Kasse sei nicht an das Öffentlichkeitsprinzip gebunden, das Bürgern und Medien den Zugang zu amtlichen Dokumenten sichern soll. Das ist nicht unproblematisch. Denn in ihrem Anspruch auf finanzielle Unterstützung funktioniert die Stiftung wie eine öffentliche Institution; die neue Sanierungsvorlage, welche die Aufsichtkommission derzeit behandelt, sieht eine Beitrag von 144 Millionen aus der Stadtkasse vor. (…)
In den letzten Jahren wurde die Kasse bereits mit über 200 Millionen Franken gestützt. Für das nächste, ab 2020 laufende Sanierungsprogramm, sollen nun erneut 144 Millionen Franken an die Pensionskasse fliessen.
Der Sanierungsvorschlag ist politisch umstritten. Der Stiftungsrat sagt, die Unterdeckung der Kasse sei das Produkt früherer Jahre, für die nicht die Mitarbeitenden, sondern die Bevölkerung quasi als Arbeitgeber gerade stehen muss. (Der Landbote)
In Der Landbote vom 21.9.18 kritisieren Stadtpräsident Michael Künzle und die oberste städtische Personalverantwortliche Eva Schwarzenbach diese Darstellung der Vorgänge in der Zeitung.
Der Zusammenhang zwischen der Neuvergabe des Expertenmandats und dem Gutachten ist eine Unterstellung, sagt Künzle. «Ich will klarstellen: Wir hatten einen ordentlichen Vergabeprozess, mit klaren sachlichen Kriterien, bei der unser früherer Experte unterlegen ist.»
Die Submissionsergebnisse und das fragliche Gutachten wollen Künzle und Schwarzenbach allerdings nicht offen legen. Künzle sagt dazu: «Mir ist keine Pensionskasse bekannt, die ihr versicherungstechnisches Gutachten veröffentlicht. Und die Einsicht in die Submissionsergebnisse würde die Rechte der Teilnehmer verletzten.» (…)
Schwarzenbach sagt, das fragliche Gutachten falle überhaupt nicht zuungunsten des Stiftungsrates aus. «Der Experte vertritt darin die Meinung, dass sämtliche Kosten für das neue Vorsorgemodell durch die Arbeitgeber zu finanzieren seien – was ja sehr im Sinne des Stiftungsrates wäre.»
Auch führe die Aufsichtsbehörde im Kanton Zürich mit allen Kassen in Unterdeckung einen sogenannten Risikodialog – in dem sich die Pensionskassen erklären müssen. Bezogen auf den Geschäftsbericht 2017 sei der Austausch abgeschlossen, und es seien keine weiteren Massnahmen verlangt worden.
Allerdings hat die Pensionskasse schon vor diesem Risikodialog eine weitere Massnahme umgesetzt, wie Schwarzenbach jetzt bekannt gibt: Per Anfang 2018 wurde die Verzinsung der Sparguthaben von 1 auf 0,5 Prozent herabgesetzt. Auch diesen Vorschlag habe der unterdessen ersetzte Experte in dem fraglichen Gutachten gemacht.
“Der Immobilienmarkt ist ein Pulverfass”
Die Handelszeitung schreibt:
Die erste Wohnungsmiete gratis? Zum Einzug noch ein Fitnessabo? Oder Einkaufsgutscheine, um den neuen Kühlschrank zu füllen?
Mit solch kreativen Lockangeboten suchen Wohnungsbesitzer in der Schweiz nach Mietern. Für Immobilienexperten sind sie ein erstes Zeichen einer heraufziehenden Krise: Der Bauboom sowie die rückläufige Zuwanderung in die Schweiz sorgen für nahezu rekordhohe Leerstände. Bei Mietwohnungen haben sich diese laut einer Studie der Credit Suisse in den vergangenen neun Jahren mehr als verdoppelt.
Sollten in absehbarer Zeit auch noch die Zinsen rasch ansteigen, könnte das im schlimmsten Fall eine Immobilienkrise nach sich ziehen, die auch die Banken mit sich reisst. Auch die Schweizerische Nationalbank schaut sich den Immobiliensektor genauer an – schliesslich sind die Zinsen in keinem anderen westlichen Land so niedrig und die Verschuldung der Privathaushalte so hoch. (…)
Von einem Preisrückgang durch rasch steigende Zinsen wären nicht nur private Anleger, sondern auch professionelle Investoren wie Versicherungen betroffen. «Pensionskassen oder Immofonds haben in den vergangenen Jahren davon profitiert, dass sie die Liegenschaften immer höher bewerten konnten», erläutert Immobilienexperte Werner Fleischmann, der ein Maklerunternehmen besitzt. Bei einem Preisrückgang auf breiter Front drohten ihnen Wertberichtigungen.
Allerdings arbeiten Versicherungen meist mit deutlich weniger Fremdkapital als Privatleute – schliesslich legen sie die Gelder ihrer Versicherten in den Immobilien an. «Viele Private sind mit viel Fremdkapital unterwegs. Pensionskassen haben eine viel geringere Verschuldung», sagte Immobilienexperte Ernst Schaufelberger von der Versicherung Axa.
Finma zur Vollversicherung: Geschäft unter Druck
Die Finma hat ihren “Transparenzbericht private berufliche Vorsorge” 2017 publiziert und zeichnet darin ein durchzogenes Bild der im Vorsorgegeschäft tätigen acht Versicherer. Eine Auswahl an Zitaten aus der Mitteilung zum Bericht:
Die acht aktiv in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge tätigen und von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma beaufsichtigten Lebensversicherer verwalten rund einen Fünftel aller Vorsorgegelder in der Schweiz (2016 von 1030 Milliarden Franken, Stand Ende 2016). Sie versichern fast die Hälfte der 4,1 Millionen aktiven Versicherten und bedienen knapp einen Viertel der 1,1 Millionen Rentner (Stand Ende 2016).
2017 ging das Prämienvolumen bei den Lebensversichern um vier Prozent auf 22 Milliarden Franken zurück. Auch die Zahl der in der Vollversicherung rückgedeckten Arbeitnehmer hat sich um drei Prozent auf 1,18 Millionen Versicherte vermindert. Vom gesamten Prämienvolumen entfallen rund drei Milliarden Franken auf Risiko- und Kostenprämien. Diese sind um zwei Prozent tiefer ausgefallen gegenüber dem Vorjahr.
Die Lebensversicherer erwirtschafteten damit total Erträge im Spar-, Risiko- und Kostenprozess von sieben Milliarden Franken. Das sind fast 13 Prozent weniger als 2016. Das gesunkene Prämienvolumen zeigt, dass die Lebensversicherer das Neugeschäft in der Vollversicherung immer stärker beschränken. Kein Lebensversicherer bot zusätzliche Kapazität an und neue Anbieter gab es seit über zehn Jahren keine. Die Hauptursache dürfte in der ungenügenden Entschädigung für das notwendige Kapital zur Absicherung der Leistungsversprechen liegen.
Die in der beruflichen Vorsorge tätigen privaten Lebensversicherer erwirtschafteten 2017 insgesamt Erträge in der Höhe von sieben Milliarden Franken, also 12,6 Prozent weniger als 2016. In Form von Versicherungsleistungen, Erhöhungen der technischen Rückstellungen und Überschussbeteiligungen flossen diese zu 92,1 Prozent an die Versicherten zurück.
Mitteilung Finma / NZZ /
Transparenzbericht / Betriebsrechnung
IPE: Switzerland – Filling the void
Barbara Ottawa hat in IPE einen aufschlussreichen und klugen Artikel über den aktuellen Stand der 2. Säule verfasst.
IPE: Top 1000 Pension Funds 2018
The asset pool of Europe’s leading 1000 retirement funds now exceeds €7.22trn – a 2.49% increase over last year’s 4.45%.
PK-Statistik 2017: provisorische Werte
Das Bundesamt für Statistik hat provisorische Werte der Statistik 2017 veröffentlicht. Erkennbar ist: Die Bilanzsumme ist kräftig gestiegen, Zunahmen in geringerem Masse sind erkennbar bei den Leistungen, den Leistungsbezügern, den Beiträgen und der Anzahl Versicherter. Weiterhin stark rückläufig ist die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen.
Prov. PK-Statistik 2017 / Tages-Anzeiger
Mindestzins: SGB verlangt Korrektur
Zentralsekretärin Gabriela Medici kritisiert die Empfehlung der BVG-Kommission zum Mindestzins 2019.
Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverzinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen. (…)
Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahren die Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung von 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen.
Neues Vorsorgebarometer von Raiffeisen und ZHAW
Das Vorsorgebarometer dokumentiert die wichtigsten Erkenntnisse der Umfrage 2018. Das in Zusammenarbeit von Raiffeisen und der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) entwickelte Vorsorgebarometer soll die Einstellung der Bevölkerung zur Altersvorsorge aufzeigen.
Basis für das Barometer bilden eine repräsentative Bevölkerungsbefragung und ausgewählte ökonomische Daten. In die Umfrage wurden zudem aktuelle Themen aufgenommen: Die befragten Personen äussern sich zur geplanten Einschränkung beim Kapitalbezug aus den Pensionskassen und zur Volksinitiative für einheitliche Beitragssätze.
Zum Thema Verantwortung heisst es in der Studie: Der überwiegende Teil der Bevölkerung sieht die Verantwortung für die finanzielle Altersvorsorge bei sich selbst. Ein relativ geringer Anteil sieht die Verpflichtung beim Staat und noch seltener wird die Verantwortung dem Arbeitgeber zugeordnet. Mit steigendem Alter steigt auch die Überzeugung, dass man selbst verantwortlich ist. Auffällig sind die regionalen Unterschiede zwischen der Deutschschweiz und den lateinischen Sprachregionen: Im Tessin wird dem Staat eine vergleichsweise grössere Verantwortung zugeschrieben und in der Romandie dem Arbeitgeber.
Das Vertrauen in die 3. Säule, die private Altersvorsorge, ist am höchsten gefolgt von der beruflichen Vorsorge. Besonders jüngere Personen stehen den Sozialwerken kritisch gegenüber. Der AHV wird am wenigsten vertraut. Aufgrund der demografischen Entwicklung kommt mit der AHV die staatliche Vorsorge zunehmend unter Druck.
Die Mehrheit der Bevölkerung möchte weiterhin einen Teil des Altersguthabens von der Pensionskasse als Kapital beziehen können. Ein Viertel der befragten Personen ist der Ansicht, dass es erlaubt sein soll, das gesamte Guthaben bei der Pensionskasse als Kapital zu beziehen.
Der Mehrheit der Bevölkerung gefällt die Stossrichtung der Initiative für einheitliche Beitragssätze. Unter den Personen, die keine Angaben gemacht haben oder angaben, keine Meinung zur Initiative zu haben, sind viele aus der Altersgruppe der 18- bis 30-Jährigen. Am grössten ist die Zustimmung unter den 51- bis 65-Jährigen, also in der Altersgruppe, die von der Initiative direkt angesprochen wird.
René Raths zum Mindestzins
René Raths, Leiter Pensionskassen bei der ZKB, hat der Luzerner Zeitung ein Interview zum Thema BVG-Mindestzins gegeben. Auszüge:
Rene Raths, warum soll der Mindestzinssatz auf die Spargelder der Pensionskassenversicherten schon wieder sinken?
Die Pensionskassen haben die Aufgabe, mit möglichst risikoarmen Anlagestrategien genügend Zins zu erwirtschaften, um die Renten auszuzahlen. Risikolos wären Bundesobligationen. Doch für sie gibt es bei zehnjähriger Laufzeit heute um die 0 Prozent. Darum ist die Senkung nötig.
Ihr Argument ist schwei nachvollziehbar. Im vergangenen Jahr erzielten die Pensionskassen eine stattliche Durchschnittsrendite von 7,6 Prozent. Auch im Vorjahr schnitten sie mit 3,6 Prozent respektabel ab. Trotzdem wollen die Kassen noch weniger davon an ihre Vorsorgesparer weitergeben.
Das Gegenteil ist der Fall! Die Pensionskassen geben möglichst viel der erwirtschafteten Rendite an die Versicherten weiter. Im vergangenen Jahr waren es 2,71 Prozent Zins auf den Sparkapitalien der Aktivversicherten – also mehr als doppelt so viel, wie der Mindestwert vorgibt. Man muss sehen: Beim Mindestzinssatz handelt es sich um den Minimal- wert, der für den obligatorischen Bereich gilt. In Tat und Wahrheit verzinsen die Vorsorgeeinrichtungen die Sparbeträge höher.
Der Gewerkschaftsbund warnt, mit dem kontinuierlich sinkenden Mindestzinssatz rücke der Rentner-Lebensstandards in angemessener Weise in immer weitere Feme. Er ist aber so in der Bundesverfassung verankert.
Unsere Untersuchungen zeigen etwas anderes. Die Swisscanto Pensionskassenstudie macht deutlich, wie viel AHV- und Kassenrente Angestellte, die vor dem Eintritt ins Rentnerleben stehen, mit einem Jahreseinkommen von 80 000 Franken erhalten. Es sind 70 Prozent des letzten Einkommens. Also sogar 10 Prozent mehr als das, was gemeinhin als angestrebter Wert gilt.
Die Pensionskassen haben ihre Investitionen in Immobilien in den zurückliegenden Jahren stark erhöht. Sie machen fast einen Fünftel ihrer Anlagewerte aus. In der Schweiz steigt aber die Zahl der leer stehenden Wohnungen. Kommt nach der Zins- flaute ein neues Problem auf die Kassen zu?
Selbst wenn sich am Immobilienmarkt Übersättigungserscheinungen zeigen, wirft er immer noch eine Rendite von 3 bis 4 Prozent ab. Zur Erinnerung: Für Bundesobligationen gibt es nichts. Reale Immobilien eignen sich für die Kassen auch darum gut als Kapitalanlage, weil sie monatlich für Cashflow sorgen. Die Zufuhr an flüssigen Mitteln ist für eine Vorsorgeeinrichtung von grösser Bedeutung. Sie tragen dazu bei, die Renten regelmässig auszuzahlen.
Wechsel beim Versicherungsbereich der Finma
Peter Giger leitete den Geschäftsbereich Versicherungen seit 1. Oktober 2014 und war auch stellvertretender Finma-Direktor. Er verlässt die Finma auf eigenen Wunsch, um sich beruflich neu zu orientieren, wie die Finma in einer Mitteilung schreibt.
Der Verwaltungsrat der Finma hat per 17. September 2018 Birgit Rutishauser zur neuen Leiterin des Geschäftsbereichs Versicherungen und Mitglied der Geschäftsleitung ernannt. Die 46-jährige Mathematikerin und Aktuarin leitete seit Juni 2016 die Abteilung Risikomanagement im Geschäftsbereich Versicherungen.
Vor ihrer Tätigkeit bei der Finma war Birgit Rutishauser viele Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen in der Versicherungsbranche tätig. Zuletzt zeichnete sie bei der Nationale Suisse als Chief Underwriting & Risk Management Officer verantwortlich und war in dieser Funktion Mitglied der Geschäftsleitung. Birgit Rutishauser ist Schweizer Staatsbürgerin.















