Die Japanisierung Europas
Das Handelsblatt schreibt über die Parallelen zwischen der japanischen und der europäischen Finanzmarktsituation und die Konsequenzen für die Altersvorsorge:
Die Japanisierung der Bundesanleihe ist komplett: Erstmals seit Jahrzehnten sind die Renditen für deutsche Staatsanleihen über alle Laufzeiten hinweg niedriger als die japanischer Staatsanleihen. Darauf hat der Vermögensverwalter Flossbach von Storch am Donnerstag in einer Mitteilung hingewiesen.
Welche Folgen die anhaltende Zinsflaute hat, lässt sich ebenfalls in Japan beobachten. Ivan Mlinaric, Geschäftsführer des Fondshauses Quant Capital, sagt daher: „Die Parallelen zwischen den Situationen in Japan und in Europa bergen für institutionelle Investoren wichtige Erkenntnisse.“
Mit einem verwalteten Vermögen von rund 1,2 Billionen Euro ist der japanische Government Pension Investment Fund (GPIF) einer der größten Pensionsfonds der Welt. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen in Japan seit 2012 hat der Fonds seine Staatsanleihequote von rund 60 Prozent auf 35 Prozent reduziert und die Aktienquote von 24 auf 50 Prozent erhöht. (…)
Viele Manager steuern daher um und setzen stärker auf Immobilien und alternative Anlagen wie Infrastruktur und Beteiligungsfonds, um noch laufende Rendite von rund vier Prozent zu erreichen. Für viele Pensionskassen oder andere Versorgungswerke sei das der einzige Ausweg, sagt Kopfmüller.
Bisher halten sie seiner Einschätzung nach rund zehn bis 15 Prozent Immobilien und fünf bis zehn Prozent in alternativen Investmentprodukten. Dazu zählen Infrastruktur-, Private-Equity- oder Private-Debt-Beteiligungen. Hinzu kommt: Durch die immer niedrigeren Zinskupons fällt es den Verwaltern schwerer, genügend Bareinnahmen zu generieren, mit denen laufende Renten ausgezahlt werden können.
Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose
Als Teil der vom Bundesrat am 15.5.19 beschlossenen Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials sollen ausgesteuerte Personen über 60 Jahre eine existenzsichernde Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung erhalten. Im Detail wird in der Mitteilung des EJPD dazu ausgeführt:
Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung wenige Jahre vor dem Rentenalter erlischt, haben grosse Schwierigkeiten, wiederum eine Stelle zu finden – insbesondere wenn zur Arbeitslosigkeit beispielsweise gesundheitliche Probleme dazukommen. Zwischen dem Zeitpunkt der Aussteuerung bis zur Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters sehen sie sich mit einer Lücke im Sozialversicherungssystem konfrontiert, denn sie sind heute oft auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.
Sinn der Sozialhilfe ist es aber, betroffene Personen möglichst rasch wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Bei älteren Personen kann dieses Ziel oft nur mit grossen Schwierigkeiten erreicht werden. Aus diesem Grund will der Bundesrat Personen, die nach Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden und verschiedene Voraussetzung erfüllen, mit einer Überbrückungsleistung existenzsichernde Leistungen im Rahmen des Sozialversicherungssystems ermöglichen.
Hansueli Schöchli hat in der NZZ die Leistungen erläutert:
Die geplante Überbrückungsrente ist im Unterschied zur Sozialhilfe auch für Personen mit erheblichem Vermögen offen. Für Alleinstehende sind Vermögen bis 100 000 Fr. «zulässig», für Ehepaare bis 200 000 Fr. Zudem wird selbstbewohntes Wohneigentum in dieser Berechnung nicht berücksichtigt, so dass es auch Anspruchsberechtigte mit einem Vermögen von über einer halben Million Franken geben könnte. Nicht angerechnet werden auch Pensionskassenvermögen und Gelder auf Freizügigkeitskonten der beruflichen Vorsorge.
Gesundheitszustand der PKs in der Romandie
Le Temps hat in einem Beitrag über die Genfer Kasse (CPEG) die Daten für die Westschweizer kantonalen Vorsorgeeinrichtungen zusammengestellt. Genf braucht 4 Mrd. zur Sanierung. Am 19.5. wird darüber abgestimmt.
Die wahren Kosten der Vollversicherung
pw. Axa, welche über Jahre und Jahrzehnte ihre Vollversicherung angeboten hat und im letzten Jahr plötzlich ausgestiegen ist, rechnet nun die Vorteile ihrer teilautonomen Sammelstiftungen vor, mit deutlich höheren Leistungen bei gleicher Prämie. Während die Linke stets viel Lärm um die Profitorientierung der Vollversicherung machte und weiterhin macht, kümmert sich niemand um die Interessen der Versicherten, welche diese Leistungsschmälerung resp. Mehrkosten für ihre Altersvorsorge in der Vollversicherung letztlich tragen. Sie müssen den Sanierungsausschluss teuer bezahlen, von dem primär der Arbeitgeber profitiert. Dass die Versicherer Gewinn mit dem Angebot machen, ist sekundär und nur aus einer ideologischen, populistischen Perspektive von Interesse.
Axa hat in der Mitteilung zur Betriebsrechnung 2018 die Details zu den Leistungsdaten, der Umverteilung und auch zur Berechnung der Mindestquote.
Axa / NZZ / Kommentar Enz / Handelszeitung
Die Folgen des Axa-Ausstiegs aus der Vollversicherung
Der Blick schreibt über die die Konsequenzen des Ausstiegs der Axa aus der Vollversicherung.
Der Umbau des BVG-Geschäfts hat Axa einiges gekostet. Die Kunden liefen Axa im letzten Jahr in Scharen davon: 10 Prozent der Firmen mit 17 Prozent der Versicherten setzten weiterhin auf die Vollversicherung und wechselten den Anbieter, gingen vor allem zur Swiss Life. Der Gewinn ist wegen des Systemwechsels um die Hälfte eingebrochen.
Der Erklärungsbedarf bei Axa ist also gross. Deshalb hat der Versicherer errechnet, um viel besser ein Versicherter abschneidet, wenn er eine teilautonome Lösung wählt.
Diese Berechnungen liegen BLICK exklusiv vor. Je nach Einkommensmodell liegen zwischen 17,1 und 20,1 Prozent mehr Rente pro Monat drin. Das kann – bei 40 Jahren Erwerbstätigkeit – schnell mal ein paar Hundert Franken im Monat ausmachen.
Teilautonome Lösungen haben für den Versicherer den Vorteil, dass es weniger Vorschriften gibt, wie das Geld der Versicherten angelegt werden darf. «Wir können auch für kleine Unternehmen so anlegen, wie es die ganz grossen Pensionskassen tun können», erklärt Axa-Vorsorgechef Thomas Gerber (55).
Das heisst, vor allem der Aktienanteil ist höher, mehr Geld fliesst auch in Immobilien. Dadurch liegt eine höhere Rendite und damit eine bessere Verzinsung des einbezahlten Geldes drin. Der Nachteil: Mehr Rendite gibt es nur mit mehr Risiko!
Ein KMU-Patron steht vor einer heiklen Wahl: Will er auf Nummer sicher gehen oder ist er bereit, sich und seinen Angestellten mehr Risiko zuzumuten, damit die Rente im Alter höher ausfällt?
Doch wie gross ist dieses Risiko tatsächlich? «Dieses Risiko ist sicher tragbar, wenn die Firma in einer gut geführten Sammelstiftung ist», erklärt Martin Hubatka.
Zu denen zählt sich auch die Axa. In einem internen Stresstest zeigt die Versicherung, dass ihr aktuelles Anlageportfolio nur während eines Szenarios vergleichbar mit der Finanzkrise von 2008 in Unterdeckung geraten wäre. Das ist für eine teilautonome Stiftung kurzfristig erlaubt.
“Mehr Kompetenzen für die OAK”
Pierre Triponez, Präsident der OAK, äussert sich in einer Sendung des Radio SRF zur Risikosituation bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, wo die OAK auf vermehrte Aufsichtskompetenzen und erweiterte Vorschriften drängt. Dies vor dem Hintergrund, dass bald drei Viertel der Aktiven in SGE versichert sind und die Konkurrenzsituation angeblich Anlass für Sicherheitsbedenken gibt.
Zweierlei Nachhaltigkeit
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ über die Ergebnisse der OAK-Umfrage und die anhaltende Umverteilung in der 2. Säule, welche nur mit einer erheblichen Senkung des Umwandlungssatzes zu beseitigen ist, wogegen sich aber Grün und Links sträuben. Was nun aber die Nachhaltigkeit der beruflichen Vorsorge untergräbt, welche sonst in Umweltfragen so vehement gefordert ist. Schöchli schreibt:
In der Umweltpolitik ist die Idee in Mode, kommende Generationen nicht mit grossen Hypotheken zu belasten. Der politische Wahltrend in der Schweiz deutet auf eine Art «grüne Welle» hin. Ob das Wahlverhalten den Bürgern nur der Beruhigung des Gewissens dient oder ernst zu nehmen ist, wird sich allerdings erst künftig zeigen – zum Beispiel bei Volksabstimmungen über Vorlagen, die direkt ans Portemonnaie gehen.
Weiterhin ausser Mode ist die Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge. Das Abschieben von Hypotheken auf kommende Generationen scheint hier nach wie vor sehr populär zu sein. Ausgerechnet die Grünen kämpfen in Eintracht mit der traditionellen Linken an vorderster Front gegen die Eindämmung der Umverteilung zulasten der Jüngeren – eine Eindämmung, die durch Senkung des Umwandlungssatzes und Erhöhung des Rentenalters ermöglicht würde.
Spricht man Grüne auf ihre Widersprüche in Sachen Nachhaltigkeit zwischen Umweltpolitik und Altersvorsorge an, sind einzelne Eingeständnisse zu hören. Aber vor allem hört man den Hinweis, dass eine Erhöhung des Rentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes sozialpolitisch problematisch seien. «Nachhaltigkeit» ist also nur relevant für grüne Politik, wenn es nicht im Widerspruch zu anderen Zielen steht.
Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge hiesse Verzicht der Älteren auf Privilegien zugunsten der Jüngeren. Die Sache ginge direkt ans Portemonnaie. Dummerweise ist in der Altersvorsorge die Umverteilung zwischen den Generationen eng mit der Umverteilung zwischen «oben» und «unten» verbunden. Je stärker der Sanierungsbedarf durch Leistungsreduktionen bzw. durch Erhöhung des Rentenalters statt durch Mehreinnahmen geschieht, desto stärker wird die Umverteilung zwischen den Generationen gebremst – und desto eher wird in der Tendenz auch die Umverteilung von oben nach unten reduziert. Links-Grün kämpft für möglichst viel Umverteilung von oben nach unten und nimmt die damit verbundene Belastung der Jüngeren bewusst in Kauf.
FRP4 auf bewährten Pfaden
Benno Ambrosini und Matthias Wiedmer (Libera) erläutern in einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge die neue Fachrichtlinie 4 für die Festsetzung des technischen Zinssatzes und zeigen die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung auf.
Die bisherige FRP 4 hat den technischen Referenzzinssatz als «Maximalbetrag » für die Höhe des technischen Zinssatzes vorgesehen. Der technische Referenzzinssatz wurde mit einer von der Vorsorgeeinrichtung unabhängigen Formel definiert. Die neue FRP 4 unterscheidet sich in den Grundsätzen nicht wesentlich von der bisherigen Version. So liegt die neue Obergrenze unter Verwendung von Periodentafeln retrospektiv gesehen auf einem ähnlichen Niveau wie der bisherige technische Referenzzinssatz, wie die Grafik zeigt.
Die FRP 4 sieht vor, dass die Obergrenze in Ausnahmefällen überschritten werden kann. In diesem Fall muss der PK-Experte explizite Gründe liefern, die eine Überschreitung rechtfertigen. Die FRP 4 führt aus, dass ein hoher Umwandlungssatz, die aktuelle finanzielle Situation oder ein Wettbewerbsvorteil aufgrund eines hohen technischen Zinssatzes nicht als Begründung für die Überschreitung gelten. (…)
Die überarbeitete FRP 4 stützt sich auf den bewährten Grundsatz, dass der technische Zinssatz mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Anlagestrategie einer Vorsorgeeinrichtung liegen soll. Die von der SKPE mit grosser Mehrheit angenommene neue FRP 4 behält diesen Grundsatz bei und ersetzt die vielfach kritisierte Berechnung des technischen Referenzzinssatzes der bisherigen FRP 4 mit einer Obergrenze.
Bislang ist die FRP 4 von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) nicht zum Mindeststandard erhoben worden. Es ist zu hoffen, dass die neue Version der FRP 4 von der OAK BV als verbindlich erklärt wird und damit die Unterstützung der OAK BV erhält.
OAK-Bericht: Finanzielle Lage der Pensionskassen
Die Oberaufsichtskommission BVG zu ihrem Bericht über die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2018:
Die für die ganze Schweiz einheitliche und risikoorientierte Früherhebung ermöglicht eine aktuelle Gesamtsicht über die finanzielle Lage des Systems der beruflichen Vorsorge mit Stichtag 31. Dezember 2018. Die Erhebung wird in enger Koordination mit den regionalen und kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden durchgeführt. Bis Mitte April 2019 haben 96% (gegenüber 95% im Vorjahr) der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von 978 Milliarden Franken (Vorjahr: 988 Milliarden Franken) den Fragebogen der OAK BV ausgefüllt.
Die den zukünftigen Altersleistungen zu Grunde liegenden Zinsversprechen fallen im Durchschnitt konstant höher aus als die für die Bewertung der Verpflichtungen von den Vorsorgeeinrichtungen verwendeten technischen Zinssätze. Die Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu den Rentnern bleibt somit nach wie vor bestehen. Sie hat im Jahr 2018 zwar aufgrund der weniger starken Senkung der technischen Zinssätze, d.h. der geringeren Aufwendungen für die Nachfinanzierung der laufenden Renten abgenommen, bleibt aber mit jährlichen 0.6% der gesamten Vorsorgekapitalien resp. rund 5.1 Milliarden Franken nach wie vor substanziell.
In den letzten zehn Jahren haben die Vorsorgeeinrichtungen überdurchschnittlich oft von guten bis sehr guten Anlageerträgen profitiert. Dennoch sind die Wertschwankungsreserven im Durchschnitt nicht voll, sondern nur zu 36% geäufnet (Vorjahr: 68%). Ein bedeutender Teil der Erträge wurde für die vorsichtigere Bewertung der Rentenverpflichtungen verwendet.
Auf der Leistungsseite reduzierten die in den letzten Jahren beschlossenen Senkungen der Umwandlungssätze die zukünftig notwendigen Renditen und stärkten so die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Gleichzeitig sank das zukünftige Rentenniveau in den letzten vier Jahren um durchschnittlich rund 11%. Diese Reduktionen des Leistungsniveaus wurden oft nicht vollständig ausgeglichen; die Versicherten mussten respektive müssen diese teilweise selbst ausgleichen, durch höhere Beiträge oder mehr Beitragsjahre, oder sich auf das tiefere Leistungsniveau einstellen.
KPMG registriert sinkende Lebenserwartung in UK
Der umfangreiche KPMG Pensions Accounting Survey 2019, beruhend auf den Daten von 212 Pension Funds in Grossbritannien per 31.12.18, fasst die wichtigsten Trends zusammen. Darunter auch der auffallende Rückgang der Lebenserwartung im vierten aufeinanderfolgenden Jahr.
KPMG’s Pensions Accounting Survey 2019 key headlines are:
- Median real discount rates are still negative, with discount rates at 2.9% and assumed RPI inflation at 3.3%.
- Median life expectancy assumptions have reduced for the fourth consecutive year. With the publication of CMI (Customer Managed Inventory) 2018 in March 2019, we can now anticipate a ‚lost decade‘ of life expectancy improvements between 2009 and 2019.
- The landmark judgment on Guaranteed Minimum Pension (GMP) equalisation impacted many companies in 2018. Around 70% of companies have reported an impact of 1% or less of total liabilities.
- Following the House of Lords’ inquiry into RPI inflation, it is expected that RPI inflation could fall by up to 0.3%.
PK-Hypotheken: “halsbrecherisches Tempo”
Finews berichtet über die Avancen der Vorsorgeeinrichtungen auf dem Hypothekenmarkt, welche als “halsbrecherisch” bezeichnet werden.
Die Pensionskassen in der Schweiz haben schon lang beschlossen, im Hypothekengeschäft richtig mitzumischen, wie finews.ch bereits 2016 schrieb. Doch aufgrund des behäbigen Anlageprozesses der Pensionskassen zeigt sich das erst jetzt richtig deutlich.
Laut einer neuen Analyse des Hypothekenvermittlers Moneypark, die finews.ch exklusiv vorliegt, ist das Hypothekenvolumen der Rentenversicherungen in den letzten sechs Jahren um 22,8 Prozent gestiegen. Spitzenjahr beim Wachstum war allerdings bereits 2017 mit 16,7 Prozent, letztes Jahr lag dieses immer noch bei geschätzten 7 Prozent.
Trotz der Verlangsamung führen die Pensionskassen die Wachstumstabelle allerdings weiter an. Zum Vergleich: Den zweiten Platz belegen die Kantonal- und die Raiffeisenbanken, die beide mit 4,4 Prozent das prozentual zweitgrösste Wachstum im selben Jahr verzeichnen konnten.
USB PK-Performance April 2019
- Die Vorsorgeeinrichtungen im UBS-Sample erzielten im April eine durchschnittliche Performance von 1,66% und seit Jahresbeginn 7,18% nach Gebühren.
- Die kleinen Pensionskassen mit verwalteten Vermögen von weniger als CHF 300 Mio. schnitten mit 1,78% am besten ab, gefolgt von den mittleren mit verwalteten Vermögen von CHF 300 Mio. bis CHF 1 Mrd. mit 1,64%. Die grossen Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als CHF 1 Mrd. liegen mit 1,50% auf dem dritten Platz.
- Alle Vorsorgeeinrichtungen erzielten im April eine positive Rendite.
Partnerschaft von PK Expert und Dipeka
PK Expert AG und Dipeka AG treten künftig in der Region Bern gemeinsam auf. PK Expert und Dipeka beschäftigen in den Büros Münsingen und Bern, sowie Basel und Zürich sechs diplomierte Pensionsversicherungsexperten und vier weitere BVG-Spezialisten. Beide Firmen sind zu 100% im Besitz der Partner.
Kann Pardini rechnen?
Der Vorschlag des ASIP zur BVG-Reform ist bei SP-Nationalrat Corrado Pardini auf heftige Kritik gestossen. Dominik Feusi berichtet darüber in der Basler Zeitung:
Für SP-Nationairat Corrado Pardini ist der Vorschlag «undenkbar», wie er der «Sonntags-Zeitung» sagte. «Eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent bedeutet für die Betroffenen eine Rentensenkung von 15 Prozent.»
«Pardini kann nicht rechnen», sagt der Pensionskassenexperte Werner Hug, der die Studie zum Reformplan kennt. Der Vorschlag sei sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer vorteilhaft und sorge wegen der flankierenden Massnahmen und der zusätzlichen Einlagen für die Übergangsgeneration genau dafür, dass die Renten nicht sinken würden. «Pardini sollte zuerst die Fakten anschauen, bevor er eine Reform verwirft, welche für die Sicherung der Altersvorsorge dringend nötig ist.»
Er könne schon rechnen und sei zum Gespräch bereit. «Aber zuerst müssen wir Massnahmen treffen, welche nicht auf Kosten der Arbeitnehmer gehen.» Für ihn sind das tiefere Verwaltungskosten, Beraterhonorare und Strukturkosten. «Sonst zahlen die Versicherten die Zeche, und die Versicherer profitieren einmal mehr», sagt Pardini. Danach könne man über den neusten Plan reden.
Auswechslung des Geschäftsführers
Die St.Galler Pensionskasse schreibt in einer Mitteilung:
Der Stiftungsrat der St. Galler Pensionskasse hat anfangs Mai Stefan Schäfer, wohnhaft in Ernet-schwil SG, zum neuen Geschäftsführer gewählt. Stefan Schäfer ist zurzeit bei der Thurgauer Kantonalbank Leiter Institutionelle Anleger & Berufliche Vorsorge und wird seine Tätigkeit bei der sgpk im Herbst 2019 aufnehmen.
Der bisherige Stelleninhaber, Benedikt Häfliger, übernimmt dann den Bereich Vorsorge und Recht. Mit diesem Personalentscheid soll die St. Galler Pensionskasse mehr unternehmerisch ausgerichtet und der Bereich Vorsorge und Recht gestärkt werden. Der Stiftungsrat ist überzeugt, damit einen weiteren wichtigen Schritt für eine erfolgreiche Positionierung der St. Galler Pensionskasse im Vorsorgemarkt getan zu haben.










