In seiner Interpellation vom vergangenen Dezember kritisierte SR Alex Kuprecht eine von der Oberaufsichtskommission geplante Weisung zu den Sammelstiftungen. Deren Durchführung würde zu Kosten von 500 Franken pro Versicherten führen, rechnete er vor. An den Bundesrat stellte er u.a. die Frage, ob die OAK damit nicht den vorgegebenen Weisungsrahmen und damit ihre Kompetenzen überschreiten würde. Jetzt liegt die Antwort des Bundesrates vor, und wie nicht anders zu erwarten stellt er sich auf die Seite der OAK und weist alle von Kuprecht aufgeworfenen Kritikpunkte zurück. In der Antwort heisst es u.a.:

Werden Aufsichtslücken festgestellt, ist es angezeigt, dass die OAK BV im Rahmen ihrer Kompetenz die notwendigen Massnahmen trifft. Die Sicherheit der Leistungen der Versicherten hat grundsätzlich Vorrang gegenüber Kostenüberlegungen, sofern die Kosten angemessen sind. Aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgaben müssen die Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken ohnehin periodisch auch auf Stufe Vorsorgewerk prüfen.

Dabei können sie die Resultate ihrer Prüfungen auch gruppiert und in tabellarischer Form darstellen, was ihren Aufwand und damit auch die Kosten in Grenzen hält. In der Vergangenheit ist es den Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge immer gelungen, ihre Arbeit effizient zu organisieren.

Die Gesetzeskonformität der Weisungen zu prüfen liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates. Die OAK BV darf zur Vereinheitlichung der Aufsichtstätigkeit Weisungen erlassen für Aufgaben, die die Expertinnen und Experten und das oberste Organ ohnehin bereits heute wahrnehmen müssen. Ihre Weisungen dürfen allerdings das Gesetz nur konkretisieren, nicht aber es ergänzen.

Die gesetzlichen Aufgaben des obersten Organs ändern sich mit dem Weisungsentwurf nicht. Die Aufsichtsbehörden können von der OAK BV angewiesen werden, bestimmte Erläuterungen, Beurteilungen und Bestätigungen von den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen zu verlangen. Das oberste Organ bleibt verantwortlich für die finanzielle Sicherheit der Stiftung und muss dafür sorgen, dass die strukturellen Risiken identifiziert und geprüft werden.

Der Bundesrat beabsichtigt keine Änderung des heutigen Aufsichtssystems. Eine einheitliche Bundesaufsicht müsste gegebenenfalls mit einer Gesetzesänderung vom Parlament beschlossen werden.

pw. Der Bundesrat kommt Kuprecht in keinem Punkt entgegen. Alles ist bestens. Man darf vermuten, dass die bundesrätliche Antwort mit Hilfe der OAK formuliert worden ist. Der Interpellant dürfte damit kaum befriedigt sein. Die Kostenfrage wird mit dem hilfreichen Hinweis auf die Kostenersparnis durch eine tabellarische Darstellung beantwortet. Das darf wohl unter der Kategorie unfreiwilliger Humor abgebucht werden. Will unsere Regierung damit eine Lektion in Excel erteilen? Aber über die Gesetzeskonformität der Weisungen will er sich nicht äussern, weil das nicht in seiner Kompetenz liege. Die Expertise Gächter wird gar nicht erst erwähnt. Wer sonst ist aber dafür zuständig? Dazu hätte man gerne eine Antwort. Affaire à suivre.

  Interpellation / Antwort BR / Weisungsentwurf / Gächter