Das Modell BVK
In einem Interview mit der NZZ erläutert BVK-Chef Thomas Schönbächler wie die Kasse mit den Schwankungen auf den Kapitalmärkten und den stark verringerten Umwandlungssätzen umgeht.
Die BVK hat wie viele Pensionskassen ein schwieriges Anlagejahr 2018 hinter sich. Zum Jahresende entstand eine Unterdeckung, der Deckungsgrad fiel auf 95,1%. Wie ist die Lage jetzt?
Es ist eine spezielle Situation. Wir haben in den ersten drei Monaten des Jahres den Verlust des Vorjahres mehr als wettgemacht. Die Performance im ersten Quartal dieses Jahres war 5,7%, unser Deckungsgrad lag Ende März bei 100,2%.
Sollte es aber einen Rückschlag an den Börsen geben, ist dieser Deckungsgrad nicht allzu komfortabel. Was ist Ihr Ziel?
Unser Ziel ist ein Deckungsgrad von 110% bis 115% auf Sicht von fünf bis zehn Jahren. Ab einem Deckungsgrad von 100% zahlen wir den aktiven Versicherten dieselbe Verzinsung wie den Rentnern. Dies ist für die Generationenfairness zentral. Die aktiv Versicherten ermöglichen mit ihrem Risikokapital die Anlagestrategie und sollen hierfür mit einem guten Zins auch entschädigt werden. Ab 115% fangen wir an, höhere Verzinsungen auszusprechen. In den vergangenen zehn Jahren haben wir völlig unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet. Frühere Rentner haben einen Umwandlungssatz von über 7% erhalten – die, die in fünf Jahren in Pension gehen, erhalten hingegen nur noch 4,80% beziehungsweise 5,06% mit tieferer Ehegattenrente. Wenn wir freie Mittel zu verteilen haben, erhalten die Rentner, die mit einem niedrigeren Umwandlungssatz in Pension gegangen sind, eine höhere freiwillige Verzinsung.
Sie haben die BVK in den vergangenen Jahren saniert und bei Leistungen den Rotstift angesetzt. Greifen diese Reformen?
Sanierung ist das falsche Wort. Wir haben den Rotstift bei der Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern angesetzt. Auf der anderen Seite zahlen Versicherte wie auch Arbeitgeber heute bei der BVK höhere Sparbeiträge. Die Sparbeiträge gehören dem Versicherten – auch bei einem Stellenwechsel –, den Umwandlungssatz kann er nicht mitnehmen.
Swiss Life setzt auf Immobilien
Der Blick berichtet über das wachsende Immobilien-Portefeuille der Swiss Life.
Im ganzen Land gehören Swiss Life 1245 Liegenschaften, 80 Prozent davon in Städten. Ob Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Winterthur ZH, Luzern, St. Gallen oder Lugano TI – Swiss Life besitzt überall Topimmobilien an Toplagen.
Doch der Immobilienhunger des Lebensversicherers ist längst nicht gestillt! Sein Eigentum, bewirtschaftet von der Tochtergesellschaft Livit, wird Jahr für Jahr grösser. 2009 besass Swiss Life Investitionsliegenschaften – also Immobilien, mit denen Mieteinnahmen generiert werden sollen – im Wert von elf Milliarden Franken. Bis Ende 2018 kletterte dieser Wert auf 25 Milliarden Franken.
Weshalb Swiss Life, aber auch andere Versicherungskonzerne und Pensionskassen, so scharf auf Investitionsliegenschaften sind, liegt auf der Hand: Immobilien bieten in Zeiten von Negativzinsen attraktive Renditen. Doch wieso gelingt es Swiss Life immer wieder, im hart umkämpften Immobilienmarkt alle anderen Interessenten auszustechen?
Ein wichtiger Grund ist, dass der Konzern seine Grundstückskäufe aus den Geldern ihrer Versicherten selber finanzieren kann. Wer dagegen – wie etwa Wohnbaugenossenschaften – auf Kredite angewiesen ist, kann nie so hohe Preise bezahlen. Denn Kreditgeber, in der Regel Banken, berechnen den Wert einer Immobilie deutlich konservativer. Überdies kalkulieren die Banken bei den anfallenden Hypothekarkosten mit einem Fünf-Prozent-Zinssatz – obwohl das aktuelle Zinsniveau deutlich tiefer liegt.
Auch die Realzinsen im Keller
SNB-Direktor Thomas Jordan hat an der SNB-GV die Negativzinspolitik verteidigt. Sie scheint “alternativlos”. Trotz gleichzeitig minimer Geldentwertung sind auch die Realzinsen massiv gesunken, und dies seit über zwei Jahrzehnte. Trost ist jedenfalls von dieser Seite nicht zu haben. In der NZZ schreibt Peter Fischer dazu:
Das ursprünglich als unkonventionelles Instrument in einer Ausnahmesituation gedachte Drücken der Zinsen in negatives Territorium hält in der Schweiz nun bereits über vier Jahre an. Und die Nationalbank behält sich sogar vor, die Zinsen notfalls noch weiter nach unten zu drücken. Das schmerzt nicht nur die Sparer, es schmälert auch die Ertragskraft der Banken, die negative Zinsen ihren Depositären nur bedingt weitergeben können. Die Situation führt ausserdem zu Übertreibungen am Immobilienmarkt und ganz generell bei den Vermögenspreisen.
Die Kritik an den Negativzinsen nimmt deswegen zu – doch sind diese vielleicht gar die neue Normalität, auf die es sich einzustellen gilt? «Ich bin fest davon überzeugt, dass wir eines Tages wieder zu positiven Zinsen zurückkehren werden. Wann dies genau sein wird, kann ich heute nicht sagen. Es hängt entscheidend davon ab, wie sich Inflation, Wachstum und Wechselkurs in Zukunft entwickeln», sagte Jordan an der GV in Bern.
PK-Experten verabschieden revidierte FRP 4
Die Kammer der Pensionskassen-Experten schreibt in einer Medienmitteilung:
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) hat an der 49. Generalversammlung vom25. April 2019 die Revision der Fachrichtlinie 4 (FRP 4) zum technischen Zinssatz mit grosser Mehrheit angenommen.
Nach diversen Revisionsversuchen in den Jahren 2016 und 2017 hat die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, die überarbeitete Fachrichtlinie 4 (FRP 4) zum technischen Zinssatz mit grosser Mehrheit angenommen und in Kraft gesetzt.
Unverändert zur bisherigen Version der FRP 4, muss der technische Zinssatz mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung liegen. Der Experte berücksichtigt bei seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz ausserdem die Struktur und die Merkmale der Vorsorgeeinrichtung.
Anstelle des bisherigen Maximalwertes, dem technischen Referenzzinssatz, wird neu eine Obergrenze für den technischen Zinssatz festgelegt. Die Obergrenze wird gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der 10-jährigen CHF Bundesobligationen der letzten 12 Monatswerte, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und vermindert um einen Abschlag für die Zunahme der Langlebigkeit.
Der Zuschlag von 2.5% ergibt sich aus der Renditedifferenz der 10-jährigen Bundesobligationen und dem Pictet BVG-40 Plus Index der Jahre 1998 bis 2017.
Die seit Oktober 2010 bestehende Fachrichtlinie zum technischen Zinssatz einer Vorsorgeeinrichtung ist seit 2012 für alle Pensionskassen-Experten der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, und der Schweizerischen Aktuarvereinigung, SAV, verbindlich einzuhalten.
Die Fachrichtlinie 4 (FRP 4) beschreibt, wie der Pensionskassen-Experte seine Empfehlung über die Höhe des technischen Zinssatzes an das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung herleiten muss.
Plädoyer für die freie PK-Wahl
pw. Noémie Roten, Senior Researcher bei Avenir Suisse, macht sich für die freie PK-Wahl stark und zählt in einem Artikel für die Schweizer Personalvorsorge alle die erhofften Vorteile für die Arbeitnehmer auf. Nachteile scheint es nicht zu geben. Und es wird auch nicht darauf verwiesen, dass wir unter solchen Bedingungen eine gänzlich andere 2. Säule hätten, absehbar mit tieferen Leistungen als heute. Frei zu wählende Pensionskassen dürften, wie die Kollektivversicherung, nicht mehr in Unterdeckung geraten, zum Beispiel. Was das für die Performance heisst und entsprechend für die Leistungen, davon kann jeder Kollektivversicherte ein Lied singen. Roten schreibt:
Eine solche Reform würde den Wettbewerb zwischen den Pensionskassen erhöhen und sie dazu zwingen, ihre Produkte den Kundenbedürfnissen anzupassen. Dadurch käme es zweifellos zu einer Konsolidierung der Branche. Ein Grossteil der 1550 «kleinen» Vorsorgeeinrichtungen, die nur 20% der Bilanzsumme verwalten, würde verschwinden. Durch Grössendegression könnten Führungs- und Administrativkosten gespart werden.
Eine stärkere Individualisierung bei der beruflichen Vorsorge würde die Sozialpartnerschaft nicht schwächen, sondern im Gegenteil sogar stärken. Heute wenden die paritätischen Kommissionen viel Zeit für die Wahl der Anlagestrategie, bei der Festlegung des technischen Zinses und der notwendigen Reserven auf. Würden die vom Arbeitnehmer gewählten Pensionskassen die Guthaben verwalten, bliebe den Sozialpartnern mehr Zeit, um sich mit personalpolitisch wichtigen Fragen rund um die Themen Rekrutierung, Weiterbildung, Gesundheit am Arbeitsplatz sowie neuen Arbeitsformen auseinanderzusetzen.
Swisscanto PK-Monitor Q1 2019
Ausserordentliche Anlagegewinne ermöglichten es den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, ihre Reserven im ersten Quartal 2019 markant zu erhöhen. In Prozent der gesamten Verpflichtungen betrachtet, stiegen sie von durchschnittlich 7,7% auf 13,1%. Mit einem geschätzten Deckungsgrad von 113,1% sind die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen nun wieder annähernd auf dem Stand von Ende 2017 (Abbildung 1). Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung konnten ihren geschätzten Deckungsgrad deutlich steigern und liegen nun bei 106,9%.
Zum 31. März 2019 haben 97,1% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und 90,7% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung eine Deckung von 100% und mehr (Abbildung 2). Dabei übertreffen 46,4% (Vorquartal: 20,1%) der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen das Niveau von 115%. Gleichzeitig sind schätzungsweise 9,3% der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung und 2,9% der privatrechtlichen Kassen in Unterdeckung.
Abbildung 3 zeigt die Verteilung der geschätzten kumulierten Renditen der vergangenen fünf Quartale seit 1. Januar 2018. Die vermögensgewichtete Rendite für diesen Zeitraum beträgt 2,13% (ungewichtet: 2,18%).
Lebenserwartung in der Schweiz
Gemäss den vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechneten neuen Kohortensterbetafeln für die Schweiz betrug die durchschnittliche Lebensdauer von Männern, die im Jahr 1917 geboren wurden, 63 und diejenige von Frauen 70 Jahre. Männer, die 1967 geboren wurden, werden im Durchschnitt ein Alter von fast 82 Jahren und Frauen mit dem gleichen Geburtsjahrgang ein Alter von 87 Jahren erreichen.
Knaben und Mädchen, die 2017 geboren wurden, dürften durchschnittlich 91 bzw. 94 Jahre lang leben; 26% der Mädchen und 15% der Knaben könnten sogar mindestens 100 Jahre alt werden.
1997 betrug die Lebenserwartung für Männer im Alter 65 noch 16,5 Jahre und stieg bis 2017 auf 19,7 Jahre, für Frauen lauten die Zahlen 20,4 und 22,5 Jahre.
Innerhalb der untersuchten Generationen ist auch die verbleibende Lebensdauer im Alter von 65 Jahren deutlich angestiegen. Sie erhöhte sich zwischen den Generationen 1876 und 1917 bei den Männern von 12 auf 16 Jahre und bei den Frauen von 14 auf 20 Jahre.
Aufgrund der teilweise bereits beobachteten Sterblichkeit im höheren Alter kann davon ausgegangen werden, dass auch die nächsten Generationen deutlich länger leben werden. Die durchschnittliche verbleibende Lebensdauer der 1952 geborenen Männer und Frauen, die 2017 ihr 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfte bei etwas mehr als 21 Jahren bzw. etwas weniger als 25 Jahren liegen.
Die Männer und Frauen mit Geburtsjahr 2017 werden vermutlich nach ihrem 65. Geburtstag noch durchschnittlich 28 bzw. 30 Jahre leben.
Pensionskassen kämpfen gegen die Negativzinsen
Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den Möglichkeiten der Pensionskassen, sich gegenüber den Negativzinsen schadlos zu halten. Dabei kommen auch die Forderungen des ASIP zur Sprache.
Der Pensionskassenverband Asip hat sich in den vergangenen Jahren auf die Forderung fokussiert, die SNB müsse bei den Negativzinsen eine Ausnahme für Vorsorgeeinrichtungen vorsehen. Die tiefen Zinsen und dabei auch die Negativzinsen auf liquiden Anlagen seien weiterhin eine Herausforderung für die Pensionskassen, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Asip. Sein Verband unterstütze daher auf politischem Weg alle Möglichkeiten, die zu einer Korrektur dieses Regimes führen könnten.
Neben politischen Vorstössen sind laut Konrad durchaus auch zivil- bzw. vertragsrechtliche Lösungen im Verhältnis zwischen Banken und Pensionskassen denkbar. Gegenwärtig seien dem Asip aber diesbezüglich keine hängigen Rechtsstreitigkeiten bekannt. Laut Konrad haben einige Pensionskassen 2015 das Einführen von Negativzinsen als vertragswidrig bzw. illegal bezeichnet. Aktuelle Interventionen dürften aber sehr vom Einzelfall abhängig sein. Wichtig ist laut dem Asip-Direktor, wie die Banken die Negativzinsen eingeführt haben, ob dies allenfalls mittels einer einseitigen Mitteilung erfolgt sei. Diesbezüglich stelle sich die Frage, ob das zulässig sei. Aus Sicht des Asip müsste die Pensionskasse in jedem Fall zustimmen. Es brauche also einen Dialog zwischen den Vertragsparteien, unter anderem bezüglich möglicher Freibeträge oder anderer Konditionen im Zusammenhang mit Negativzinsen.
Generell seien die Konditionen verhandelbar, sagt Konrad. Der Asip begrüsse es, wenn Pensionskassen diesbezüglich die möglichen rechtlichen Handlungsspielräume ausloten würden. Aus heutiger Sicht und ohne Kenntnisse der Einzelfälle die Erfolgschancen in einem Rechtsstreit zu beurteilen, sei allerdings äusserst schwierig.
RAB bemängelt Revision von PKs
Wie schon bei früheren Gelegenheiten kritisiert die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) auch in ihrem neuen Jahresbericht festgestellte Mängel bei der Revision von Vorsorgeeinrichtungen. Im Jahresbericht heisst es unter “Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen” auf S. 39:
Aus Sicht der RAB stellt sich mit Blick auf das Vorstehende [festgestellte Mängel] weiterhin die Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben an die Revisionsstellen und leitenden Revisoren von Vorsorgeeinrichtungen genügen. Während die leitenden Revisoren und Prüfer von Gesellschaften des öffentlichen Interesses (z.B. Versicherungen) Vorgaben an Praxiserfahrung und Weiterbildung erfüllen müssen, können Prüfer von Vorsorgeeinrichtungen ohne einschlägige Erfahrung tätig sein.
Es findet weiter keine periodische Überprüfung der Qualität der erbrachten Revisionsdienstleistungen statt. Die in den letzten Jahren durch die RAB und die OAK BV festgestellten und teilweise gravierenden Verstösse gegen Sorgfaltspflichten bei der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen führen zur Erkenntnis, dass in diesem Bereich Verbesserungsbedarf besteht66.
Zum selben Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht vom 30. November 2018 zum Postulat Ettlin. Da zweifelhaft ist, ob die Weisung der OAK BV W-03 / 2016 «Qualitätssicherung in der Revision nach BVG» im Bestreitungsfall rechtsbeständig ist, ist möglichst schnell Klarheit im Gesetz zu schaffen.
Susanne Kapfinger schreibt dazu in AWP-Soziale Sicherheit:
Die Verbände der Revisoren sehen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf: Zuerst sei abzuwarten, welche Wirkung die Weisung der OAK zur «Qualitätssicherung im BVG» entfaltet. «Erst dann sind weitere Schritte in Erwägung zu ziehen», sagt Marius Klauser, Direktor von Expertsuisse – dem Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand. «Dies auch, weil die grossen Pensionskassen bereits mehrheitlich von staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen geprüft werden und auch entsprechende Revisionsstellen gewählt werden können.» Bedauerlicherweise, so Klauser, werde immer wieder in Unkenntnis der Faktenlage eine Vermischung gemacht von gelegentlichen rein formellen Fehlern mit den sehr seltenen materiellen Fehlern.
Diese Vermischung führe dann oftmals zu reflexartigen, fehlleitenden Regulierungsforderungen. Ebenso ist abzuklären, ob das Qualitätsproblem bei kleinen oder grossen Pensionskassen vorkommt und um welche Art von Fehlern es sich handelt. «Je nachdem macht es keinen Sinn, die Revisoren von Vorsorgeeinrichtungen zu regulieren, wie von der RAB vorgeschlagen», sagt Christian Feller, Leiter Schweizerisches Institut für die Eingeschränkte Revision des Branchenverbands Treuhand Suisse. Der Branchenverband erwartet, dass ein Evaluationsbericht diese Unklarheiten zuerst klärt, bevor Gesetzanpassungen vorgenommen werden.”
Jahresbericht RAB / Weisung OAK /
Jahresbericht 2017 / Postulat Ettlin
Kantonale Kassen unter der Lupe
Die Schweizer Personalvorsorge hat erneut eine umfassende Darstellung der Eckdaten aller kantonalen Kassen publiziert. Die Ergebnisse liegen sowohl als Grafik, Excel-Datei wie auch als Tabelle vor. In der Analyse der Resultate heisst es zu den Punkten technischer Zins und Umwandlungssatz:
Der Mittelwert des technischen Zinses bei den kantonalen Kassen liegt für 2019 bei 2.23 Prozent. Dieser Wert liegt über dem Referenzzinswert, den die Kammer der Pensionskassen-Experten bei 2 Prozent festlegte. Eine Mehrheit der Kassen behält den technischen Zins von 2018 auch für 2019 bei. Fünf Kassen senken ihren Zinssatz. Neuenburg senkt den technischen Zins am stärksten, nämlich von 3.5 auf 2.25 Prozent. Den tiefsten Zins (1.5 Prozent) verzeichnet auch dieses Jahr Appenzell Innerrhoden.
Rückstellungen für weitere Senkungen gebildet haben das Wallis und der Thurgau. Letzterer und St. Gallen verzeichnen beide relative hohe technische Zinssätze von 3 respektive 2.5 Prozent und zudem eine Unterdeckung. Es ist absehbar, dass diese beiden Kassen ihre Zinssätze anpassen werden, das heisst senken müssen. Dies würde zu einer weiteren Deckungsgradeinbusse führen, was die Kassen nahe an die Sanierungsnotwendigkeit bringen könnte. Aber bleiben wir positiv: Wenn sich die Finanz märkte erholen, braucht es nicht so weit zu kommen.
Die Umwandlungssätze folgen nach wie vor einem klaren Abwärtstrend. 17 kantonale Kassen senkten diesen per Anfang 2019 im Vergleich zum Vorjahr. Gleichbleibende Werte verzeichnen bloss sieben Kantone: die Berner BLVK, Glarus, Schaffhausen, Thurgau, das Tessin, Neuenburg und das Wallis. Diverse Kassen planen weitere Senkungen in den nachfolgenden Jahren.
Der Mittelwert liegt per Ende 2018 bei 5.96 Prozent. Auch in diesem Jahr weist das Wallis mit 6.64 Prozent den höchsten Umwandlungssatz auf. Am an deren Ende der Skala steht, ebenfalls wie im Vorjahr, mit 4.85 Prozent die Zürcher BVK, die als einzige Kasse einen Wert unter 5 Prozent verzeichnet. 17 Kassen weisen einen Umwandlungssatz zwischen 5 und 6 Prozent aus. Neuenburg ist insofern ein Spezialfall, als es per 1. Januar 2019 zum Beitragsprimat gewechselt hat und deshalb für 2019 zum ersten Mal auch mit einem Umwandlungssatz operiert. Dieser liegt bei 5.55 Prozent.
Courtagen ja oder nein, das ist die Frage
Die Schweizer Personalvorsorge hat in vier Kurzinterviews Meinungen zum Thema Courtagen für Broker gesammelt. Auszüge:
Eine Transparenzpflicht löst die Problematik nicht, dass der Vermittler seinem Kunden nur diejenigen Angebote zur Auswahl unterbreitet, die auch für ihn selber attraktiv sind. Ein radikalerer Lösungsweg wäre, gesetzlich vorzuschreiben, dass Broker nur vom Kunden, sprich dem Arbeitgeber, entschädigt werden dürfen. Allfällige weitere Entschädigungen müssen dem Kunden gutgeschrieben werden. Ein guter Weg?
Sergio Bortolin, Präsident inter-pension
Bereits heute sind Kunden und Broker frei in der Entscheidung, wie die Entschädigung geregelt werden soll. Wie erwähnt, bevorzugen eine deutliche Mehrheit von KMU-Entscheidungsträgern das Courtagen-Modell gegenüber dem Honorar-Modell. Diese KMU, von denen 90 Prozent lediglich maximal zehn Versicherte zählen, würden bei einem Courtagenverbot nicht mehr von der Betreuung der Broker profitieren. Die Anbieter müssten entsprechende Kapazitäten für die Direktbetreuung zur Verfügung stellen. Inwiefern also die bestehende Wahlfreiheit eingeschränkt werden soll, muss letztlich in einem übergeordneten Kontext beurteilt werden.
Markus Lehmann, Präsident Broker-Verband
Ein gut gemeinter Weg – aber falsch, denn genau dies würde dazu führen, dass die Arbeitgeber alleine den Anbieter der beruflichen Vorsorge bestimmen. Anzumerken ist, dass es die PVK zum Abschluss wie auch zur Kündigung eines Anschlussvertrags braucht. «Wer zahlt, befiehlt» ist hier nicht im Sinne der Angestellten. Eine Gutschrift der Courtagen müsste zwingend den Destinatären zukommen, und eine solche Kontrolle bei den Arbeitgebern durchzuführen gestaltet sich schwer. Zudem verursacht dies wieder zusätzliche Kosten, was nicht zielführend ist.
Thomas Helbling, Direktor Versicherungsverband
Der Versicherungsverband setzt sich da für ein, dass der Kunde das ihm zusagende Entschädigungsmodell wählen kann. Ein Verbot des Courtagen-Modells würde diese Wahlfreiheit verunmöglichen und damit den Kundeninteressen zuwiderlaufen. Dahingehend haben sich auch die von Ihrer Fachzeitschrift in der letztjährigen Sonderausgabe «Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen 2018» befragten Broker geäussert. Demnach bevorzugen KMU-Kunden mehrheitlich das Courtagen- Modell – notabene in Kenntnis der Höhe der Courtage.
Urban Hodel, Geschäftsführer PK-Netz
Wieso sollen weitere Entschädigungen fliessen? Die Pensionskassen sollen den Wettbewerb nach dem Angebot (Leistung, Kosten, Kultur, Tradition, spezielle Angebote und so weiter) führen, nicht über Zahlungen. Ja, ein Systemwechsel ist unausweichlich. Mit erheblichen Vorteilen für die Betriebe, die versicherten Arbeitnehmenden und auch die Pensionskassen. Es sind ja die Geschäftsführer unzähliger Vorsorgeeinrichtungen, die auf uns zugekommen sind und gesagt haben: «So kann es nicht mehr weitergehen.» Es muss endlich etwas passieren.
Ethos setzt auf Nachhaltigkeit
Nachdem das Thema Doppelmandate weitgehend erledigt ist und bei der Entschädigung der Führungskräfte sich vorerst kein Erfolg einstellt, will aNR Rudolf Rechtsteiner als neuer Präsident der Ethos vermehrt auf das Thema Nachhaltigkeit setzen. Auszüge aus einem Interview mit AZ:
Was bringen solche Gespräche? Wäre es nicht konsequenter, nicht mehr zu investieren?
Studien zeigen, der Dialog mit grossen Firmen bewirkt mehr als der Verkauf der Aktien. Wir wollen den Blick der obersten Chefs für kommende Risiken schärfen. Im Bereich der Corporate Governance hat der Einfluss von Dominique Biedermann die gröbsten Auswüchse beseitigt. Heute hat kaum ein Unternehmen mehr Doppelmandate: dass eine Person zugleich Konzernchef und Verwaltungsratspräsident ist. Die Entschädigung wird leider immer ein Thema bleiben. Ich möchte neue Akzente setzen in Bezug auf den Klimawandel, denn dieser gefährdet die Werthaltigkeit der Anlagen aller Investoren und wird zur Existenzfrage, gerade auch für die Pensionskassen.
Wie das?
Pensionskassen müssen ihre Vermögen für Jahrzehnte anlegen und ihre Investments sind direkt gefährdet. Nehmen Sie die Prognose, wonach der Meeresspiegel bald um jährlich drei Zentimeter steigen wird, um das Jahrhundertende herum um sechs Zentimeter. Liegenschaften in Hamburg, London oder in den Niederlanden sind betroffen.
Was heisst das für die Wirtschaft?
Auf die Unternehmen kommt eine Reihe von Klimakosten zu. Höhere Versicherungsprämien, Verluste im Transport, Verluste von Ernten. Die Unternehmen ignorieren dieses Thema schon heute nicht.
Beim Klima haben Sie jedoch keinen Einfluss an Generalversammlungen.
Da haben Sie recht. Anders als beim Thema Löhne kann man beim Klima ein Unternehmen nicht mit speziellen Anträgen an einer GV konfrontieren. Wenn sich energieintensive Unternehmen dem CO2-Thema nicht stellen, kann Ethos aber empfehlen, die Decharge zu verweigern. Wir setzen vorerst auf Dialog, und dies nicht ohne Wirkung. Die Alternative wäre der Verkauf der Aktie. Der bringt bei solchen Firmen aber eher wenig, sie können sich leicht neues Kapital beschaffen. Den Verkauf sehe ich eher als Vorsichtsmassnahme.
Wie meinen Sie das?
Der Verlust des Börsenwertes der Unternehmen, die stark von fossiler Energie abhängen, können für Investoren zur Belastung werden. Daher untersuchen wir die CO2-Intensität der Unternehmen. Der US-Konzern General Electric leidet schwer unter seiner Fixierung auf Gasturbinen, viele US-Kohlekonzerne haben in fünf Jahren mehr als 90 Prozent ihres früheren Werts verloren. Die deutschen Automobilhersteller verklärten Dieselmotoren zur unersetzlichen und sauberen Technologie. Sie müssen nun versäumte Jahrzehnte in der Entwicklung neuer Technologien in kürzester Zeit aufholen. Ob es gelingt, die Chinesen einzuholen, wird man sehen. Wer die Umweltfrage ignoriert, zahlt später einen hohen Preis.
NZZ: Der Streit um die Broker-Gebühren
Werner Enz greift in der NZZ die laufende Diskussion um die angemessene Form der Entschädigung für Broker auf. Nach einer c-alm Studie und einem Beitrag im SRF-Kassensturz dreht sich jetzt in der 2. Säule alles um die Frage: Courtagen oder Aufwandentschädigung? Der ASIP und das gewerkschaftliche PK-Netz sind entschieden gegen Courtagen, Sammelstiftungen, Arbeitgeber und die Assekuranz dafür. Enz schreibt:
Eine Vorsorgeberaterin der Firma Arisco legt im Gespräch dar, ihre Arbeit für ein KMU beginne erst mit der Unterzeichnung eines Zusammenarbeitsvertrags; für ein Erstgespräch werde keine Rechnung erstellt. Danach könnten Versicherer oder Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen für das Einholen einer Offerte angeschrieben werden. In Befolgung von Art. 48k der BVG-Verordnung müsse der Auftraggeber dann zwingend über die Herkunft sämtlicher Entschädigungen für die Vermittlungstätigkeit informiert werden.
Es werden also im beiderseitigen Interesse alle Karten auf den Tisch gelegt. Eine schriftliche Vereinbarung ist an der Tagesordnung. Explizit verboten sind hierbei volumen- oder erfolgsabhängige Courtagen oder Provisionen. Sollte es schwarze Schafe geben, müsste die Aufsicht von sich aus oder nach einer Anzeige tätig werden.
Werden Courtagen vereinbart, muss mit anderen Worten der Auftraggeber dazu einwilligen. Wie bei der Vermittlung von anderem Versicherungsgeschäft auch wird der Broker für die Beratung wie auch die laufende Betreuung eines BVG-Kunden entschädigt. Oft werde die Courtage im Verhältnis zur eingenommenen Risiko- und Kostenprämie, aber nicht zur Sparprämie, definiert, sagt dazu die Vertreterin von Arisco.
Warum wird hinter den Kulissen denn so heftig diskutiert über Courtagen, wenn dem Transparenzgrundsatz laut Art. 48k der BVG-Verordnung schon seit Jahren nachgelebt wird? Mit ein Grund mag sein, dass einige Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen tatsächlich viel Geld an Vermittler bezahlt haben, weil sie rasch wachsen oder auch Finanzlöcher überdecken möchten. Der Trend in Richtung BVG-Sammelgefässe ist ungebrochen, nahm doch die Zahl autonomer Pensionskassen im Zeitraum 2004 bis 2017 um 44% auf 1643 Einheiten ab.
Das Traktandum Courtage dürfte Anfang Mai in eine Sitzung der BVG-Kommission gelangen. «Wir möchten der BVG-Kommission gerne unsere Überlegungen präsentieren», sagt hierzu Markus Lehmann [Präsident des Broker-Verbands]. Gegen Ende Jahr wird das Thema Offenlegung von Entschädigungen in der Botschaft zum neuen Versicherungsaufsichtsgesetz ebenfalls adressiert. Ein Schnellschuss könnte daher fatal sein.
ZKB-Chef Scholl zum Immobilien-Markt
In einem Interview mit der FuW äussert sich Martin Scholl u.a. zur Situation auf dem Markt für vermietete Immobilien:
Wieso vergaloppieren sich die Investoren?
Jahrelang war der Markt für selbstbewohntes Wohneigentum für Promotoren sehr attraktiv. Die verschärfte Regulierung mit strengeren Eigenmittelvorschriften für die Banken und tieferen Limiten für die Finanzierung mit Pensionskassenkapital hat dazu geführt, dass das Angebot deutlich gesunken ist.
Die Investoren sind weitergezogen?
Die Promotoren sind aus dem Markt für selbstbewohnte Liegenschaften ausgestiegen und auf Renditeobjekte ausgewichen. Infolgedessen werden jetzt zu viele Mietobjekte gebaut und zu wenig Stockwerkeigentum. Deshalb steigen die Preise für selbstbewohntes Eigentum, und es sinken die Mieten.
Inwiefern ist die Situation mit den Neunzigerjahren vergleichbar, als eine Immobilien- und Bankenkrise ausbrach?
Die Situation ist nicht vergleichbar. Damals gab es einen Zinsschock. Betroffen vom Preiseinbruch waren primär Bauland und Büroliegenschaften. Die Banken sind heute völlig anders aufgestellt als in den Neunzigerjahren, insbesondere punkto Kapitalausstattung und Risk Management. Das ist so, wie wenn Sie ein heutiges Auto mit Mehrfachairbag, Bremsassistenten und Spurhalteassistenten mit einem Fahrzeug von vor dreissig Jahren vergleichen.
Sie schliessen eine Krise aus?
Es wird systematisch an der Nachfrage vorbei produziert. Das Risiko einer Korrektur steigt. Mit Verlusten ist zu rechnen. Aber die Verluste werden nicht die Banken tragen müssen, sondern die Investoren.
Was sind das für Investoren?
Infolge der Regulierung der Banken hat sich der Markt teilweise in Richtung Schattenbanken verlagert. Aktiv sind vermehrt semiprofessionelle Investoren wie Hypothekenplattformen und kleine
Pensionskassen.
Polen löst 2. Säule auf
Poland’s prime minister has finally announced the details of the liquidation of the country’s second-pillar funds (OFEs), ending years of speculation since the government first announced plans to dismantle the system in 2016.
According to a government statement yesterday, the 15.8m OFE members will have the choice of either transferring their entire funds into newly created third-pillar individual retirement accounts (IKEs) or the first-pillar Polish Social Insurance Institution (ZUS), with different tax implications.
In the first instance, the default option, members will pay ZUS a ‘conversion’ tax of 15% of asset value, spread over two years, but subsequent payouts, either as a lump sum or in instalments, will be tax exempt.
Account holders will only be able to access their funds upon reaching retirement. Also, unlike ZUS accounts, funds accumulated in IKEs are deemed private and inheritable.








