FuW: Frische Ideen für Altersvorsorge
Thomas Hengartner hat in der Finanz und Wirtschaft die Vorschläge diverser Kreise für die BVG-Revision zusammengetragen. Es sind dies die Ideen vom Verein Faire Vorsorge, von Josef Bachmann (Initiative Vorsorge ja – aber fair) und die Ideen des ASIP, allerdings noch nicht in der detaillierten Form wie an der Mitgliederversammlung 2019 ausgeführt.
Vorschlag zur BVG-Revision
Der Pensionskassenverband hat anlässlich seiner diesjährigen Mitgliederversammlung ein Modell zur BVG-Revision vorgestellt. Entwickelt wurde es mit Reto Leibundgut (c-alm). Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Der Schweizerische Pensionskassenverband Asip legt einen Vorschlag für eine Reform der zweiten Säule vor. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz soll schon 2021 von heute 6,8 auf 5,8 Prozent gesenkt werden. (…)
Während der Asip die Reform als absolut notwendig ansieht, protestiert SP-Nationalrat Corrado Pardini: «Eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent bedeutet für die Betroffenen eine Rentensenkung um 15 Prozent. Für mich sind Senkungen in dieser Höhe absolut undenkbar, zumal noch viel zu viel Geld in den Kassen und Versicherungen versickert.»
Betroffen von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes wären in erster Linie die Versicherten in Kassen, die nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum versichern. Das sind schätzungsweise 43 Prozent der Männer und 49 Prozent der Frauen, vor allem Beschäftigte in Branchen mit eher tiefen Löhnen.
Damit die zukünftigen Renten trotz Senkung des Umwandlungssatzes nicht sinken, sieht der Asip-Plan eine Reihe von Massnahmen vor:
- Die Versicherten beginnen früher mit dem Alterssparen: bereits mit 20 Jahren statt heute erst mit 25.
- Die Versicherten sparen mehr: Dazu werden die Altersgutschriften, also die Sparbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig einzahlen, erhöht, und zwar nach Alter gestaffelt: Bei den 25- bis 34-Jährigen von 7 auf 9 Prozent, bei den 35- bis 44-Jährigen von 10 auf 12 Prozent und bei den 45- bis 54-Jährigen von 15 auf 16 Prozent. Bei den Älteren bleiben sie unverändert bei 18 Prozent.
- Frauen sollen wie Männer mit 65 in Pension gehen.
- Der obligatorisch versicherte Jahreslohn wird durch einen prozentualen Koordinationsabzug erhöht (60 Prozent des AHV-Lohnes, höchstens 21’330 Franken). Damit erhöht sich generell der im BVG versicherte Lohn, und die existierende Schlechterversicherung von Teilzeit-Arbeitenden mit Mehrfachbeschäftigung wird verbessert.
Der Asip-Plan führt gemäss Berechnungen des Pensionskassenberaters C-alm zu einer Erhöhung der jährlichen Sparbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern um rund 2,1 Milliarden Franken.
Für die Übergangsgeneration der Jahrgänge 1956 bis 1965, die von der Rentensenkung bis zu 15 Prozent betroffen sind und selber nicht mehr genügend Alterskapital aufbauen können, sieht der Vorschlag des Verbands Kompensationseinlagen in ihr Altersguthaben vor.
Gemäss den Berechnungen von Reto Leibundgut vom Pensionskassenberater C-alm wird mit diesem Modell das ursprüngliche Leistungsziel für alle Jahrgänge der Übergangsgeneration übertroffen, wenn man von einer zukünftigen Realverzinsung von 0,7 Prozent ausgeht. In der Vergangenheit betrug die Realverzinsung gut 1,2 Prozent.
Für Geringverdiener mit AHV-Löhnen bis 35’000 Franken steigt die Altersrente in der Übergangsgeneration auch ohne Realverzinsung an, trotz rascher Reduktion des Umwandlungssatzes. Für höhere Einkommen federt die Kompensationseinlage die Senkung der Altersrente ab.
Das Ziel des Vorschlags ist die langfristige finanzielle Sicherung der 2. Säule und die Erhaltung des Leistungsziels der Altersvorsorge: 1. und 2. Säule sollen zusammen eine Rente in Höhe von 60 Prozent des Erwerbseinkommens ergeben.
Westschweizer PKs im Rückstand
Die NZZ schreibt über die kritische Verfassung der kantonalen PKs in der Westschweiz und konkret über die Situation im Kanton Genf.
Genf, wo nicht nur die Pensionskasse, sondern auch der Reformbedarf ungleich grösser ist, steht eine noch schmerzhaftere Kur bevor [verglichen mit Freiburg] – und dies, obwohl bereits mehrere Massnahmen wie etwa die Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre und eine Leistungskürzung um 5 Prozent umgesetzt sind. Doch das reicht bei der am schlechtesten kapitalisierten öffentlichen Kasse der Schweiz bei weitem nicht aus, denn bereits 2020 muss sie – als Zwischenetappe – einen Deckungsgrad von 60 Prozent aufweisen. Am 19. Mai kommen gleich zwei Vorlagen zur Abstimmung, die miteinander inkompatibel sind.
Es geht um fast fünf Milliarden Franken. Der Staatsrat und die Bürgerlichen schlagen vor, vom Leistungs- zum Beitragsprimat zu wechseln und den Beitragsanteil der öffentlichen Hand von 66,6 auf 58 Prozent zu senken. Der Kanton würde einen Sofortbeitrag in der Höhe von ungefähr 500 Millionen aufwenden und eine Anleihe über 4,1 Milliarden Franken aufnehmen. Weitere 300 Millionen Franken sollen von nichtsubventionierten Arbeitgebern kommen.
Die Linke und das Mouvement Citoyens Genevois hingegen wollen den Leistungsprimat und die Beitragsverteilung beibehalten. Die Rekapitalisierung soll finanziert werden, indem der Kanton der Pensionskasse Bauland abtritt, dessen Ertrag die Renten sichern sollen. «Eine Investition in Immobilien ist sicherer als in Wertpapiere – zudem haben wir zusätzlichen Wohnraum nötig», sagt SP-Kantonalpräsident Gérard Deshusses. So oder so werden sich die bereits jetzt rekordhohen Schulden Genfs weiter vergrössern.
Sollten beide Vorlagen eine Bevölkerungsmehrheit finden, entscheidet die Stichfrage. Für den Fall, dass beide an der Urne durchfallen, droht die Genfer Pensionskasse mit dem Hammer – dann müssten die zukünftigen Renten ab 2020 um rund zehn zusätzliche Prozent gekürzt werden.
Risiko Check-up 2019: UWS und Zinsen südwärts
Complementa schreibt in ihrem Bericht zu den Ergebnissen des Risiko Check-up 2019:
Mit durchschnittlich 5.64% liegt der Umwandlungssatz 2019 nochmals knapp zwei Zehntel tiefer als im Vorjahr. Die Pensionskassen entfernen sich damit weiter vom BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8%. (…) Der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz liegt bei einer langfristigen Renditeannahme von 2.0% bei 4.86%.
Im Anlagemix der 2. Säule gibt es zwei Entwicklungen, die besondere Beachtung verdienen: Pensionskassen reduzieren erneut ihre Fremdwährungsrisiken und vertrauen dem Schweizer Franken. Während vor fünf Jahren noch 19.1% des Vermögens in Fremdwährungen gehalten wurden, waren es Ende 2018 nur noch 13.6%. Obschon die Kassen mit 48.1% knapp die Hälfte des Kapitals im Ausland investiert haben, sichern sie den Grossteil dieser Positionen gegen Wertverluste von ausländischen Währungen ab.
Die zweite auffällige Entwicklung zeigt sich bei den Immobilien. Erstmals seit 1995 liegt die Immobilienquote bei Schweizer Pensionskassen wieder über 20%. Infolge des tiefen Zinsniveaus haben Pensionskassen ihre Positionen in festverzinslichen Anlagen reduziert, die Immobilienquote hingegen seit 2013 stetig erhöht. Trotzdem sehen Pensionskassen nur noch für die nächsten zwei Jahre steigende Preise am Schweizer Immobilienmarkt. Für die kommenden drei bis fünf Jahre rechnet die Hälfte aller Kassen mit einem fallenden Preisniveau, wie im Rahmen einer Sonderauswertung ermittelt wurde. Als Hauptrisikofaktoren werden die extensive Bautätigkeit und das tiefe Zinsniveau genannt.
Obschon die Situation am Jahresende mit der guten Performance in den ersten vier Monaten entschärft werden konnte, waren per Jahresende 9% aller ausfinanzierten Kassen mit einer Unterdeckung konfrontiert. Pensionskassen haben die Vorsorgekapitalien der Arbeitnehmer daher auch nur mit 1.4% verzinst – dem tiefsten jemals erhobenen Wert. Anpassungen nahmen Pensionskassen auch beim technischen Zins vor, der für die Bewertung der Rentnerkapitalien entscheidend ist. Der langfristige Kalkulationssatz reduzierte sich erneut um 0.1 Prozentpunkte auf nun 2.2%.
Swiss Life profitiert von AXA-Ausstieg
Finews schreibt zur Entwicklung von Swiss Life im Q1 2019:
Bereits vor über einem Jahr entschied sich die Axa Schweiz, nicht länger im Geschäft mit Vollversicherungen tätig zu sein – das Unternehmen wollte das Anlagerisiko nicht länger tragen und gleichzeitig den hohen Umwandlungssatz garantieren. Die Konkurrentin Swiss Life, die davor mit der Axa um diese Einnahmen gebuhlt hatte, ist Profiteurin des strategischen Entscheids, der seit Januar dieses Jahres gilt.
Dem Zürcher Unternehmen unter CEO Patrick Frost gelang es in den ersten drei Monaten von 2019, das Prämienvolumen in Schweizer Franken um 42 Prozent zu steigern. Die Fee-Erträge wuchsen im gleichen Zeitraum um 9 Prozent, wie die Swiss Life am Donnerstag mitteilte.
Das Wachstum kommt grösstenteils aus der Schweiz, wo sich der Rückzug der Axa auswirkt. In den Regionen Deutschland, Frankreich und International resultierte hingegen ein Rückgang.
Weiter steigern konnte sich der Versicherer im Asset Management, wo Frost seinen Leuten ambitionierte Wachstumsziele vorgegeben hat. Die Sparte zog Netto-Neugelder von Drittkunden im Umfang von 4,6 Milliarden Franken an – beinahe das Doppelte vom Vorjahr – und verwaltet nun 77,2 Milliarden Franken.
Der Hang zur Immobilie, Update
Bilanz schreibt in einem Beitrag zu den weltweit grössten Immobilien-Investoren (zuerst erschienen im Blick):
Klotzen statt kleckern: Das ist bei der Swiss Life Programm. Sie ist Eigentümerin des grössten privat gehaltenen Immobilienportfolios der Schweiz. Den Ausbau lässt sich der Lebensversicherungskonzern einiges kosten. 12’717 Franken pro Quadratmeter im Fall eines Grundstücks im Leutschenbach-Quartier in Zürich. Total kommt Swiss Life auf Immobilien im Wert von 25 Milliarden Franken, wie die Grafik von Statista zeigt.
Auf der Liste der weltweit grössten privaten Immobilieninvestoren von IPE Real Assets belegte Swiss Life 2018 den achten Rang. Dahinter folgen weitere Investoren aus der Schweiz: Die Zürich-Versicherung (38.), Migros (51.), Swiss Re (80.) und ASGA Pensionskasse (84.).
Der Anlagebestand der Swiss Re umfasst ein Immobilienportfolio im Gesamtwert von rund 2,25 Milliarden Franken.
Auf Ausbau stehen die Zeichen auch bei der ASGA Pensionskasse. «In den vergangenen zehn Jahren ist unser Immobilienbestand, durch die Planung und Realisierung diverser Immobilienprojekte, stetig gewachsen», heisst es auf der Webseite. Aktuell in der Fertigstellung sind zwei Objekte in Frauenfeld TG und Horw LU.
Es ist keine Überraschung, dass unter den grössten Schweizer Immo-Investoren Versicherer und Pensionskassen vorne dabei sind. Das tiefe Zinsumfeld treibt sie auf den Immobilienmarkt, wo sie sich eine höhere Rendite versprechen. Das allerdings besorgt zunehmend, denn der Leerstand steigt.
Update: Zu anderen Resultaten kommt IPE in ihrer Zusammenstellung der weltgrössten Immobilien-Investoren. An der Spitze steht dort Allianz Real Estate und Swiss Life erscheint erst auf Platz 13. Zurich folgt auf Position 34 (38), Migros 63 (51), Kanton ZH 66 (69) und Asga auf 90 (84).
FRP 4: Ein “Patchwork” von Konzepten
In der neusten Ausgabe ihrer “Retirement and Investment News” geht AON auf die neue Fachrichtline zur Festsetzung des technischen Zinses ein. In der Beurteilung heisst es dazu:
Die neue Richtlinie stellt einen Kompromiss zwischen verschiedenen Denkrichtungen dar, deren Meinungen zum technischen Zinssatz und zur Methode zur Bestimmung des vom Experten empfohlenen Wertes schon seit jeher auseinandergehen. Im Bemühen zur Berücksichtigung aller Ansätze kann die neue Richtlinie als «Patchwork» betrachtet werden, weil sie die Meinungen zweier Denkrichtungen beinhaltet: Die eine plädiert für die Ermittlung des technischen Zinssatzes aufgrund der erwarteten Rendite der Anlagestrategie (prinzipienbasierter Ansatz); die andere bevorzugt die Bestimmung des technischen Zinssatzes aufgrund eines ökonomischen Ansatzes (Referenzwert für die Bestimmung der Obergrenze).
Bei der Anwendung der neuen Richtlinie wird die Beurteilung der Struktur der Kasse durch den Experten ein zentrales Element darstellen. Die Richtlinie präzisiert ausserdem, dass der technische Zinssatz von Kassen, die einen starken Anteil von Rentenbezügern aufweisen, nahe beim Zinssatz risikoarmer Anlagen liegen sollte.
Diese Präzisierung in Verbindung mit der Definition der Obergrenze deutet darauf hin, in welche Richtung sich die technischen Zinssätze bei einer Richtlinie bewegen würden, bei der im Gegensatz zum prinzipienbasierten Ansatz die von der Anlagestrategie erwartete Rendite eine kleinere Rolle spielen würde als die Struktur der Kasse oder die risikoarmen Zinssätze.
Bei der neuen Richtlinie wird das Gewicht verstärkt auf die Transparenz gelegt, welche der Experte im Rahmen seiner Empfehlung, insbesondere bei seiner Erklärung, wie die Struktur der Kasse berücksichtigt wurde, gewähren muss. Wir erinnern jedoch daran, dass die Verantwortung zur Festlegung des technischen Zinssatzes beim obersten Organ bleibt.
Die alte FRP 4 ist tot – lang lebe die neue FRP 4!
Nationale Konferenz «Ältere Arbeitnehmer»
Zum fünften Mal hat in Bern die Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmer stattgefunden. Wie bereits in den früheren Jahren waren sich die Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern einig darin, dass ältere Arbeitnehmende einen wichtigen Beitrag zur Deckung der wachsenden Fachkräftenachfrage in der Schweiz leisten. An der diesjährigen Konferenz stand das Thema «Wiedereingliederung und soziale Absicherung» im Fokus.
BVG-Revision: Sozialpartner-Gespräche gehen in die Verlängerung
Die NZZ hat erfahren, dass die mit unterschiedlichen Erwartungen vor Jahresfrist im Auftrag des Bundesrats gestarteten Sozialpartner-Gespräche zur BVG-Revision verlängert werden. Der gesetzte Termin für April konnte nicht eingehalten werden. Der Bundesrat hat einer Verlängerung bis zum “Sommer” zugestimmt. Hansueli Schöchli schreibt:
Der Begriff «Sommer» enthält künstlerische Unschärfen; laut der Lesart eines Beteiligten strebt man nun eine Lösung bis Ende August an. Klar ist nun jedenfalls, dass die Bürger beim Urnengang vom Mai über das Paket Steuern/AHV nicht wissen werden, mit welchen Zusatzlasten Lohnempfänger und Arbeitgeber als Folge der künftigen Reform der zweiten Säule zu rechnen haben. Die Abstimmungsvorlage vom Mai enthält unter anderem eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge um total 0,3 Prozentpunkte.
Die Gespräche der Sozialpartner seien «komplex», aber «konstruktiv», heisst es auf beiden Seiten. Über den Inhalt der derzeitigen Differenzen wollte sich keiner der Befragten äussern. Das Stillschweigen gegen aussen ist eher ein gutes Zeichen, da es auf eine gewisse Ernsthaftigkeit der Verhandlungen deutet. Ob es bis im Sommer eine Einigung gibt und was nach einem Scheitern passieren würde, ist derzeit laut Beteiligten und Beobachtern völlig offen. Immerhin ist hüben wie drüben die Botschaft zu vernehmen, dass man bei der jeweils anderen Verhandlungsseite ernsthafte Gesprächsbereitschaft und den Willen für eine Lösungsfindung feststelle. (…)
Beteiligt an den Sozialpartnergesprächen sind der Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband aufseiten der Arbeitgeber sowie der Gewerkschaftsbund und Travail Suisse aufseiten der Arbeitnehmer. Diese Spitzenverbände könnten mit einer Einigung unter sich den politischen Entscheid wohl schon weitgehend vorwegnehmen. Sie könnten zudem die Ehre der Sozialpartnerschaft retten, die in den letzten Jahren zuweilen etwas gelitten hat. Ein unrühmliches Beispiel waren vergangenes Jahr Auswüchse im Konflikt um den vorgeschlagenen EU-Rahmenvertrag.
BFS: Neurentenstatistik 2017
Rund 43 000 Personen bezogen im Jahr 2017 erstmals eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge, etwa 51’000 Personen liessen sich ein Alterskapital aus der 2. Säule auszahlen. Männer erhielten etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule als Frauen.
Fast jede zweite Person hatte das gesetzliche Rentenalter beim neuen Leistungsbezug noch nicht erreicht (44% der Frauen und 46% der Männer). Neue Renten aus der beruflichen Vorsorge, die vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen wurden, waren für Frauen und Männer am Höchsten. Dies zeigen die neuesten Ergebnisse der Neurentenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2017 für Frauen 1221 Franken, für Männer 2301 Franken (Median pro Monat). Die entsprechenden Werte für Kapitalauszahlungen lagen bei etwa 136 000 Franken für Männer und etwa 56 600 Franken für Frauen.
Etwa jede zweite Neubezügerin und jeder zweite Neubezüger einer Leistung aus einer Pensionskasse im Jahr 2017 bezog ausschliesslich eine Rente (Männer: 47%, Frauen: 54%). Ungefähr ein Drittel bezog ausschliesslich ein Kapital (Männer: 30%, Frauen: 33%). Die restlichen Personen (23% der Männer und 13% der Frauen) bezogen eine Leistungskombination aus Rente und Kapital.
Streik gegen PK-Sanierung
An einem einstündigen Warnstreik gegen die geplante Sanierung der PK des Freiburger Staatspersonals haben gemäss SRF rund 3000 Personen teilgenommen.
Der in dieser Form erstmalige Warnstreik dauerte von 9 Uhr bis 10 Uhr und war von der Gewerkschaft VDOD und von der Vereinigung des Staatspersonals FEDE organisiert worden.
Laut Angaben von Mitarbeitern befolgte beispielsweise am Freiburger Gymnasium Heilig Kreuz mehr als die Hälfte des Personals die Arbeitsniederlegung. Das gibt den Gewerkschaften Rückenwind, meint SRF. Ein nächstes Treffen mit den Staatsrat ist geplant.
Der Staatsrat missbilligt den Warnstreik. «Wir sind ja immer noch am Verhandeln», sagt der Staatsratspräsident und Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen. Das habe Konsequenzen für die Teilnehmenden. «Der Lohn wird um eine Stunde gekürzt.» Zudem müssten die Streikenden mit Sanktionen rechnen. «Das geht von einer Verwarnung bis zur Kündigung.»
Im Schatten Berlins …
Wenig überraschend tut sich die CS-Pensionskasse schwer mit ihrem ambitionierten Neubauprojekt Brunau. Die gekündigten Mieter sind natürlich wenig erbaut, und jetzt ist daraus ein politisches Geschäft geworden, das von der SP bewirtschaftet wird. SP-Nationalrätin Jacquelin Badran, welche die Berliner in ihrem wahnwitzigen Bestreben zur Verstaatlichung grosser Immobilienkonzerne beglückwünscht (“holt euch, was euch gehört”), ist zur Stelle. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Die Pensionskasse der Credit Suisse entschied sich für die radikalste Variante: die sogenannte Leerkündigung – eine Massenkündigung, die einen Abbruch der alten Bausubstanz und eine komplette Neuplanung mit einer neuen Mieterschaft ermöglicht. 400 Mieterinnen und Mieter verlieren dadurch ihre Wohnung. Betroffen sind auch Gewerbetreibende, die beklagen, zu spät von der Verwaltungsfirma Wincasa informiert worden zu sein.
Massenkündigungen sind ein ebenso umstrittenes wie sich häufendes Phänomen, das zurzeit besonders bei grossen Liegenschaftsverwaltungen im Trend liegt. In der Stadt Zürich etwa hat sich der Anteil von Leerkündigungen bei Sanierungen oder Neubauten seit dem Jahr 2008 mehr als verdoppelt. 2017 kam es bei 48 Prozent der Wohnungsumbauten zu Kündigungen im grossen Stil.
Dahinter steht eine ökonomische Logik: Wird im bewohnten Zustand renoviert, bleibt der Zinsaufschlag mietrechtlich beschränkt, bei einer Neuvermietung kann der Markt jedoch ausgereizt werden.
ifo wirbt für Bürgerfonds
Das Deutsche ifo-Institut möchte mit einem “Bürgerfonds” ein neues Instrument zur Stärkung der Altersvorsorge für Geringverdienende lancieren. Dazu heisst es auf der ifo-Website:
Es könnte die Versorgungslücke bei Geringverdienern verringern. Die hervorragende Bonität der Bundesrepublik Deutschland als Schuldner ermöglicht es, Kredite günstig aufzunehmen und bei einer Reinvestition eine erhebliche Renditedifferenz zu erzielen. Die ifo-Simulation zeigt: Legte der Bund ab heute 0,5% des BIP pro Jahr für alle Erwerbsfähigen an, finanziert durch langsameren Staatsschuldenabbau, ergäbe sich nach 50 Jahren bei einer durchschnittlichen Renditedifferenz von zwei Prozentpunkten ein Ertrag von gut 16’000 Euro pro Kopf, der mit dem Erreichen von 67 Jahren ausgezahlt werden könnte. (…)
Die Differenz zwischen Schuldendienst und Anlagerendite fließt in eine Kapitalleistung – analog zu einer Lebensversicherung. Simulationen mit verschiedenen Szenarien und Annahmen zu den erzielbaren Renditen gehen von einer kreditfinanzierten Investition in Höhe von 0,5% des BIP pro Jahr und einer durchschnittlichen Renditedifferenz von zwei Prozentpunkten aus.
Der Fonds erreicht nach 50 Jahren seinen Reifezustand mit dem ersten Altersjahrgang, für den im gesamten Erwerbsalter Erträge im Fonds angesammelt worden sind. Die Kapitalleistung beträgt in diesem Fall pro Kopf im Alter von 67 Jahren gut 16’000 Euro (in Preisen von 2020). Bei einer durchschnittlichen Renditedifferenz von drei Prozentpunkten würde die Kapitalleistung sogar auf etwa 30.000 Euro steigen. In den rentennäheren Jahrgängen fallen die Auszahlungen geringer aus.
Kürzung der Witwenrente wegen grossem Altersunterschied
Besteht ein grosser Altersunterschied zwischen zwei Ehepartnern (in der Regel ist der Mann der ältere, Ausnahmen siehe Élysée) nehmen diverse Kassen Kürzungen bei der Witwerrente im Überobligatorium vor, weil die absehbar lange Bezugsdauer eine Belastung der Solidarität darstellt. Dazu gehören etwa Migros, Swisscom, UBS und Zürich. Im Falle der UBS kam es zu einer Kürzung von über 50 Prozent. SRF führt mit Bezug auf eine Sendung im Kassensturz dazu aus:
Der Altersunterschied von Michaela B. und ihrem Mann betrug 29 Jahre. Die PK kürzte ihre Rente – um happige 56 Prozent. So rechnete die UBS-Kasse: Ab einem Alterunterschied von mehr als 15 Jahren wird die Witwenrente reduziert. Mit jedem zusätzlichen Jahr sinkt die Rente um vier Prozent. Im Fall von Michaela B. sind es 14 Jahre. Das ergibt die Kürzung um 56 Prozent, von 3200 auf rund 1400 Franken.
Die UBS-Pensionskasse schreibt, wegen der längeren Bezugsdauer durch einen jüngeren Ehegatten entstehen Mehrkosten. Damit diese nicht von allen Versicherten getragen werden müssten, kürze sie die Rente. Und weiter: Das Reglement sei bindend, deshalb könne sie im konkreten Fall keine Ausnahme machen.
Vorsorge-Experte Martin Hubatka hält fest, die Kürzung der UBS-Pensionskasse sei legal. Der Fall sei jedoch eine Ausnahme. 1985 trat das Pensionskassen-Gesetz (BVG) in Kraft, im selben Jahr wurde ihr Mann pensioniert. Und all das, was er vorher einbezahlt hatte, floss in den überobligatorischen Bereich: «Deswegen ist sein obligatorischer Teil praktisch null, und die Rente daraus auch. So hatte die PK die Möglichkeit, die Kürzung voll durchzuziehen.»
Rückläufige Reallöhne
Der Nominallohnindex stieg im Jahr 2018 gegenüber 2017 um durchschnittlich 0,5% auf 101,6 Punkte (Basis 2015 = 100). Gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) ergibt sich unter Einbezug einer mittleren Jahresteuerung von 0,9% bei den Reallöhnen ein Rückgang von 0,4% (100,5 Punkte; Basis 2015 = 100).










