AHV-Reform: Murmeli und Vogel Strauss
pw. Wie dringend sind ist eine rasche erste AHV-Reform und eine nachfolgende, tiefgreifende? Der Arbeitgeberverband agiert metaphorisch als nervöses Murmeltier, dass auf die drohenden Gefahren mit schrillem Pfiff reagiert, der Gewerkschaftsbund steckt den Kopf in den Sand und kommt mit dem Slogan von der Angstmacherei. Gar nichts wissen will er von einer Erhöhung des Rentenalters. Gabriela Medici vom SGB kommentiert:
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters und in einem zweiten Schritt des generellen Rentenalters ab. Die Arbeitgeber lenken damit vom eigentlichen Problem der Altersvorsorge ab: vom sinkenden Rentenniveau.Der Arbeitgeberverband verkennt weiterhin, dass eine Reform der AHV nur gelingen kann, wenn die ungenügende Rentenhöhe der Ausgangspunkt für die Diskussionen bildet. (…)
Dass die AHV wegen der zurzeit überdurchschnittlichen Zunahme der RentnerInnenzahlen zusätzliches Geld braucht ist unbestritten. Dass sie deswegen vor dem Kollaps steht, ist hingegen billige Angstmacherei. Mit einer soliden Zusatzfinanzierung kann die AHV den wegen der Baby-Boom-Generation vorübergehend anfallenden Finanzbedarf decken. Mit der Annahme von STAF wurde ein erster Schritt zur Stärkung der AHV-Finanzen gemacht. Weitere müssen folgen. (…)
Auch die Forderung des SAV nach einer Erhöhung des Rentenalters für die Frauen lehnt der SGB dezidiert ab. Gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen (SAKE 2018) sind ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter nur noch 46.2 Prozent aller Frauen erwerbstätig. Solange ältere Arbeitnehmende immer grössere Mühe haben, sich bis zum ordentlichen Rentenalter im Arbeitsmarkt zu halten, ist die Diskussion um ein höheres Rentenalter müssig. Es würde vor allem soziale Probleme bringen, die dann über Instrumente wie die Sozialhilfe bekämpft werden müssen. Dies sehen gemäss Umfragen auch über zwei Drittel der Stimmberechtigten so.
Kommentar Medici / SHZ / NZZ
AHV in der Generationen-Falle
Valentin Vogt, Präsident des Arbeitgeberverbands, hat an einem Medienanlass die absehbare Zukunft des AHV-Fonds angesichts der demographischen Entwicklung skizziert. Kein schöner Anblick.
Wie andere Industriestaaten bekommt auch die Schweiz den Megatrend einer alternden Gesellschaft mitsamt den Auswirkungen auf die AHV bald mit voller Wucht zu spüren: Zwischen 2015 und 2040 wird sich gemäss des massgebenden Bevölkerungsszenarios des Bundesamts für Statistik die Zahl der Rentner von 1,5 auf 2,6 Millionen erhöhen. Die Zahl der Jungen bis Lebensalter 19 wird derweil lediglich von 1,7 auf 1,9 Millionen steigen. Dadurch wird die Finanzierung der Renten auf immer weniger Schultern verteilt.
Finanzierten bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 noch 6,5 Aktive eine AHV-Rente, werden 2035, wenn ein Grossteil der «Babyboomer» pensioniert sein wird, gerade noch 2,3 Erwerbstätige für eine AHV-Rente aufkommen müssen. Ohne einen raschen ersten Reformschritt wird die AHV schon bald jährliche Defizite in Milliardenhöhe einfahren und der AHV-Fonds wird rapide schmelzen, wie die obigen Zahlen zeigen.
In der AHV-Kasse klafft trotz der nun beschlossenen STAF-Zusatzeinnahmen bereits im Jahr 2030 ein Finanzierungsloch von gegen 5 Milliarden Franken – pro Jahr. Innert nur fünf Jahren wird sich dieses ohne Gegenmassnahmen bis ins Jahr 2035 auf fast 10 Milliarden Franken verdoppeln. Zur Schliessung wären dann 2,5 Prozent zusätzliche Mehrwertsteuer, knapp 2 Prozent höhere Lohnbeiträge oder ein um gut vier Jahre höheres Rentenalter gegenüber heute – also von 69 Jahren – erforderlich.
Arbeitgeber: AHV-Renten bleiben gefährdet
Die Belastung der Bürger, besonders des Mittelstands, und der Wirtschaft mit Zwangsabgaben hat in der Schweiz insgesamt praktisch europäische Spitzenwerte erreicht und de facto seit 1990 um 24 Prozentpunkte zugenommen.
Der Arbeitgeberverband hat an einem Medienanlass seine Forderungen an die AHV-Revision formuliert. Direktor Roland Müller führte aus:
Der Zwischenschritt mit der STAF hat uns bei der eigentlichen, dringend nötigen Reform der AHV wertvolle Zeit gekostet. Der Bundesrat ist jetzt gefordert, die ursprünglich auf Ende 2018angekündete Botschaft zur AHV21 endlich zu verabschieden. Das Parlament muss das Geschäft anschliessend prioritär behandeln,damit die ursprünglich als AHV21 geplante Revision wenigstens noch per 2022, quasi als AHV22,in Kraft treten kann.
Denn wird der Revision der Altersvorsorge nun nicht die nötige Priorität eingeräumt und gar bis ins Jahr 2023 oder gar 2024 hinausgezögert, so würde die Generationengerechtigkeit mit Füssen getreten. Das wäre nicht nur sachlich unhaltbar, sondern auch demokratiepolitisch verhängnisvoll.So viel vorweg: Parlament und Landesregierung haben mit der STAF-Vorlage bewiesen, dass sie ein Geschäft im Eiltempo behandeln und zur Abstimmung bringen können. Dies stimmt grundsätzlich positiv.
Abstimmungssieger CVP
In einem Interview mit der NZZ legt CVP-Präsident Gerhard Pfister seine Positionen zur AHV-Reform offen und kritisiert die SVP, die Arbeitgeber und die Linke. Auszüge:
Die CVP hat sich nach der gewonnenen Abstimmung am Sonntag endlich als Erfinderin der AHV-Steuer-Verknüpfung geoutet. Herr Pfister, sind Sie stolz auf diese Leistung?
Wir haben nie verschwiegen, dass die CVP die Architektin dieser Vorlage war. Von Stolz würde ich nicht sprechen. Aber angesichts der Prügel, die wir gerade auch von der NZZ einstecken mussten, ist es eine Genugtuung, dass unsere Lösung zwei Drittel der Bevölkerung überzeugt hat. Wir waren immer überzeugt, dass eine Reform der Unternehmenssteuern nur verbunden mit einer sozialen Komponente eine Chance hat.
Die CVP wird dank ihrer Position in der Mitte auch die bevorstehende AHV-Reform prägen. Was sind Ihre Pläne?
Das Wichtigste ist, dass wir keine überrissene Reform beschliessen dürfen. Sie hätte an der Urne keine Chance. Wir erachten die pragmatischen Vorschläge von Bundesrat Alain Berset als sehr gute Basis. Rentenalter 65 für Frauen muss Teil der Reform sein, ebenso ein sozialer Ausgleich für die am stärksten betroffenen Frauen. Und dass wir die Mehrwertsteuer für die AHV erhöhen müssen, anerkennt mittlerweile sogar die SVP.
Sind Sie grundsätzlich gegen eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 oder 67 Jahre? Oder wollen Sie diesen Schritt einfach zeitlich aufschieben?
Die CVP will die AHV für künftige Generationen sichern. Das geht nur im Dialog mit der Bevölkerung. Da kann man noch lange aus prinzipiellen Überzeugungen heraus etwas verlangen – entscheidend ist die Zustimmung der Bevölkerung. Wer seitens der Wirtschaft ein höheres Rentenalter will, muss bereit sein, ältere Arbeitnehmende dann auch länger in den Unternehmen zu halten, und nicht einfach dem Staat die soziale Verantwortung zuschieben. Und wer sich kategorisch einer Diskussion über das Rentenalter verweigert, muss den Jungen erklären, warum die heutige Generation auf deren Kosten leben darf. Im Fokus steht für uns jetzt, dass wir vom Volk die Zustimmung erhalten für ein gleiches Rentenalter für alle. Das ist der realistisch mögliche nächste Schritt.
Volksinitiative für Rentenalter 66
Der Tages-Anzeiger schreibt über die Reformpläne zur AHV der Jungfreisinnigen mit einer Erhöhung des Rentenalters.
Gemäss einer neuen Umfrage von Tamedia unterstützt eine Mehrheit der Bevölkerung von 63 Prozent die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Allerdings ist die Zustimmung bei den Männern mit 72 Prozent viel höher als bei den Frauen mit 55 Prozent. Zu berücksichtigen ist zudem, dass das Volk nicht nur über das Rentenalter, sondern auch über die Steuererhöhung zu entscheiden hat.
Eine echte Reform sieht für die Jungfreisinnigen aber anders aus. Sie arbeiten an einer Volksinitiative, mit der das Rentenalter für Männer und Frauen auf mindestens 66 Jahre erhöht wird, um den Geldbedarf der AHV zu verringern. Die Jungfreisinnigen diskutieren vier Varianten und entscheiden in einem Monat, für welche sie Unterschriften sammeln. Möglich ist auch ein zweistufiges Vorgehen: Zuerst wird eine Initiative für Frauenrentenalter 65 lanciert, danach eine zweite Initiative zur generellen Anhebung des Rentenalters.
Allerdings wird das Volk mit der AHV-Reform ohnehin über Frauenrentenalter 65 abstimmen können. Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen, geht deshalb davon aus, dass sich seine Partei für eine der folgenden Varianten entscheidet:
- Variante 1: Das Rentenalter soll pro Jahr um zwei Monate bis auf 66 Jahre erhöht werden. Danach würde das Rentenalter in Abhängigkeit zur Lebenserwartung weiter ansteigen.
- Variante 2: Das Rentenalter wird auf 66 Jahre erhöht. Fällt das AHV-Vermögen unter den Stand einer Jahresausgabe, wird das Rentenalter weiter erhöht.
- Variante 3: Das Rentenalter wird auf 66 Jahre erhöht.
“Die dritte Säule muss den Wohlstand retten”
Die NZZ glaubt nicht mehr so richtig an unsere staatliche Altersvorsorge und plädiert für private Initiative, d.h. für die Säule 3a.
WSJ: Das ganze Elend mit den Negativzinsen
Das Wallstreet Journal geht in einem ausführlichen Artikel auf die in Europa grassierenden Negativzinsen ein. Auch die Situation in der Schweiz wird beleuchtet.
Es bleibt bei unter Null. Capital Economics erwartet sogar, dass im kommenden Jahr die SNB auf –1% geht.
The negative-rate policy’s ineffectualness is a sign of just how weak Europe’s economic engines are, and how vulnerable. The policy threatens pensions, creates the risk of real-estate bubbles and doesn’t fully quell the specter of deflation. European banks struggle with weak interest income and thin margins on loans, putting them behind American peers in profitability and making it harder for them to finance the economy.
Public frustration is mounting in healthy countries such as Germany and Switzerland that don’t necessarily need negative rates, while those that do aren’t seeing much benefit. Profitless companies stay afloat, steering resources away from more efficient ones and weighing on productivity. Central banks’ inability to raise rates leaves them with little ammunition to cushion the next downturn with the conventional tool of interest-rate reductions.
GE: Sanierung mit Vorbehalt
Die mit Spannung erwartete Abstimmung über die Modalitäten der Sanierung der Genfer kantonalen Kasse endete mit einem Erfolg der Gewerkschaften resp. der Staatsangestellten auf Kosten der Steuerzahler. Die Sanierung erfolgt ohne Wechsel zum Beitragsprimat, wie von der Regierung gefordert, zudem bleibt der Arbeitgeberanteil an den Prämien unverändert. Die NZZ fasst zusammen:
(Bei) der von einer starken Unterdeckung betroffenen Pensionskasse, mussten sich die Genfer zwischen zwei Vorschlägen entscheiden, die miteinander inkompatibel waren. Beide Varianten sahen eine langfristige Finanzspritze von fast 5 Milliarden Franken vor, damit der Kanton die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllen kann. Der Staatsrat und die bürgerlichen Parteien wollten zusätzlich zu einem Sofortbeitrag in der Höhe von 500 Millionen Franken sowie einer milliardenschweren Anleihe den Beitragsanteil der öffentlichen Hand von 66,6 auf 58 Prozent senken und vom Leistungs- zum Beitragsprimat wechseln – so wie es praktisch alle anderen Kantone schon getan haben.
Doch der Plan der Regierung ging nicht auf: Die Bevölkerung nahm die Vorlage zwar an, sie sagte gleichzeitig aber auch Ja zur Sanierungslösung der linken Parteien und des Mouvement Citoyens Genevois (mcg.). Entscheiden musste also erneut die Stichfrage – und dabei setzte sich der linke Vorschlag mit gut 52 Prozent durch. Damit werden Leistungsprimat und Beitragsverteilung nicht angefasst, und der Kanton tritt der Pensionskasse Bauland ab, dessen Ertrag die Rekapitalisierung finanzieren soll. Staatsrätin Fontanet bedauerte, dass mit der gewählten Variante keine strukturelle Reform erfolge. Immerhin trat das Worst-Case-Szenario nicht ein – ein doppeltes Nein hätte drastische Rentenkürzungen zur Folge gehabt.
Prudent Investor oder Katalog mit Ausnahmen?
In der Schweizer Personalvorsorge 5/19 streiten sich Hanspeter Konrad (Direktor ASIP) und Christian Dreyer (Geschäftsführer CFA Switzerland) über Sinn und Zweckmässigkeit der Anlagerichtlinien gemäss BVV2 mit Kategorienbegrenzungen. Dreyer will sie durch eine generelle Prudent Investor-Regelung ersetzen, Konrad hält dagegen. Auszüge:
Können Sie skizzieren, was den Kern einer unverwässerten Prudent Investor Rule aus macht?
Dreyer: Man hat keinerlei Beschränkung der Anlagetätigkeit in Bezug auf irgendwelche Anlagevehikel. Selbstverständlich heisst dies in der Logik auch, dass irgendwelche Prozentquoten sowieso von Übel sind. Die Prudent Investor Rule beinhaltet ein starkes Prozessdenken. Angesichts der fundamentalen Unsicherheit der Kapitalmärkte kann niemand im Voraus wissen, was die richtigen Anlagevehikel sind. Aber man kann wissen, wie man sich am besten auf stellen sollte, um die Anlageziele erreichen zu können – dies mittels unternehmerischer Risikonahme und im Verständnis der Charakteristika der verschiedenen Assetklassen, also der Risiken und Renditen. Dazu gibt es akzeptierte Best Practices.
Eine absolute Offenheit des Anlageuniversums mit Fokus auf das Prozessdenken. Das klingt sehr anders, als das, was in der Schweiz verwurzelt ist.
Konrad: Wirklich? Ich glaube, bei genauer Betrachtung nicht. Unser Konzept mit BVG Art. 71 und den entsprechenden Verordnungsbestimmungen kommt dem Grundgedanken der Prudent Investor Rule doch relativ nahe. So ist darin beispielsweise die notwendige Abwägung bezüglich des Zielkonflikts zwischen Risiko und Rendite klar umrissen. Das traditionelle Diversifikationsgebot ist im Kern ebenfalls enthalten.
Und die Anlagelimiten?
Konrad: Natürlich, es gibt den Anlagekatalog mit den Prozentzahlen. Aber dank des Erweiterungsartikels besteht die Freiheit, die vorhandenen Anlageformen zu nutzen und die Limiten zu über schreiten, wenn man dies fachmännisch begründet. Vor diesem Hintergrund bin ich mir nicht sicher, ob die Diskussion um die Abschaffung der Quoten nicht ein Streit um des Kaisers Bart ist.
Sie hören es, Herr Dreyer. Die Schweiz ist gar nicht so weit weg von der Prudent Investor Rule.
Dreyer: Das ist immer die Reaktion aus der Schweizer Perspektive. Der Punkt ist grundlegend: Die Schweizer Regulierung ist hinreichend kompliziert, dass man immer wieder Möglichkeiten findet, um Teile der Prudent Investor Rule darin abzubilden. Aber dem Sinn und Geist der Prudent Investor Norm wider sprechen die BW2, solange ein Erweiterungsartikel bemüht werden muss.
Sifo: Hohe Belastung durch Sammelstiftungen
Im Geschäftsbericht 2018 des Sicherheitsfonds BVG wird zum Ergebnis bemerkt:
Aufgrund der tieferen zu übernehmenden Rentenverpflichtungen gingen die Insolvenzleistungen trotz höherer Vorschusszahlungen nochmals leicht zurück und betrugen im Jahr 2018 noch 59.1 Mio. CHF. Der Hauptteil der Leistungen erfolgte mit 52.9 Mio. CHF erneut an Vorsorgewerke der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen und der Auffangeinrichtung. Mit 3707 erledigten Eingaben wurde in diesem Bereich der Höchstwert des letzten Jahres nochmals leicht übertroffen. Unter Berücksichtigung der Anpassung bei den Rentenverpflichtungen aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes von 11.4 Mio. CHF sowie der Rückzahlungen aus Liquidationen von 4.1 Mio. CHF resultierten für den Sicherheitsfonds im letzten Jahr Insolvenzleistungen von 66.4 Mio. CHF.
Erneut zugenommen haben die verfügten Fälle der Auffangeinrichtung. Diese sichergestellten Leistungen nahmen um 4.1 Mio. CHF zu. In Anbetracht der weiterhin bestehenden Pendenzen bei der Auffangeinrichtung muss für die nächsten Jahre weiter mit Leistungen auf diesem Niveau gerechnet werden. Die Zahl der Eingaben der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen blieb über die letzten Jahre dagegen relativ konstant. Sie lag mit 1956 erledigten Fällen um 50 Eingaben über dem Vorjahr.
Die Branchenstatistik zeigt, dass über die Hälfte der Eingaben die Baubranche und das Gastgewerbe betreffen. Die sichergestellten Leistungen pro Fall sind im Gastgewerbe am tiefsten. Unverändert hoch ist die Zahl der Fälle, in welchen das Konkursverfahren gegen den Arbeitgeber mangels Aktiven eingestellt wurde. In rund 60 % der Fälle mit Leistungen des Sicherheitsfonds wurde kein Konkursverfahren durchgeführt.
Rentenalter: Der zentrale Streitpunkt
Der Blick berichtet über die Standpunkte der Jungparteien zum Thema Rentenalter nach der STAF-Abstimmung:
Einen neuen Vorschlag, der viel politischen Zündstoff birgt, bringen die Jungen Grünliberalen in die Debatte ein. Sie wollen die AHV-Rente für reiche Rentner streichen! «Heute beziehen Tausende Superreiche eine AHV-Rente, die sie nicht zur Existenzsicherung benötigen», sagt JGLP-Co-Präsident Tobias Vögeli (23) zu BLICK.
Auf eine fixe Grenze will sich Vögeli noch nicht festlegen. Seine Partei hat aber ein Modell durchgerechnet, wonach bei einem steuerbaren Vermögen über 5 Millionen Franken die AHV entfällt. Gemäss ihrer Schätzung würde das rund 18’000 Rentner betreffen. Bei der heutigen Maximal-Einzelrente von 28’440 Franken pro Jahr summiert sich die Einsparung auf rund 500 Millionen Franken. «Die Höhe der Grenze müsste man diskutieren», sagt Vögeli. «Aber auch konservativ gerechnet würde die AHV mehrere Hundert Millionen Franken einsparen.»
Allerdings knüpft Vögeli den radikalen Vorschlag an eine Bedingung: «Im Gegenzug muss die Umverteilung in der zweiten Säule gestoppt und das Rentenalter 67 eingeführt werden.» In der zweiten Säule finde eine Umverteilung von Jung zu Alt sowie von hohen zu niedrigen Einkommen statt. «Das war nie so gedacht. In der zweiten Säule soll jeder für sich selber sparen.»
Auch die anderen bürgerlichen Jungparteien pochen auf ein höheres Rentenalter. So planen die Jungfreisinnigen bereits eine Volksinitiative, die in diese Richtung zielt. «Das Problem der steigenden Lebenserwartung müssen wir zwingend angehen», sagt Parteichef Andri Silberschmidt (25). «Um eine Erhöhung des Rentenalters kommen wir nicht herum.»
Am Montag [20.5.19] wollen die Jungfreisinnigen vier Initiativvarianten vorstellen. Genaueres will Silberschmidt noch nicht verraten. Dem Vernehmen nach ist auch das Rentenalter 66 für Männer und Frauen eine Option. Mitte Juni werden die Jungfreisinnigen über ihr definitives Initiativprojekt entscheiden. «Dann können wir nach den Sommerferien mit der Unterschriftensammlung starten und so auch Druck auf die AHV-Reform ausüben», so Silberschmidt.
«Eine Erhöhung des Frauenrentenalters ist nur ein erster Schritt, weitere müssen folgen», sagt auch Camille Lothe (25) von der Jungen SVP. Zudem dürfe der Geldhahn nicht noch weiter geöffnet werden. «Eine reine Finanzierungslösung ist Gift für die AHV und wird deren strukturelle Probleme nicht lösen», warnt sie.
Ganz anders tönt es auf der linken Seite. «Wir werden jede noch so kleine Erhöhung des Rentenalters mit einem Referendum bekämpfen», sagt Juso-Chefin Tamara Funiciello (29). «Es kann nicht sein, dass die reichsten 300 Menschen in diesem Land 60 Milliarden Franken reicher werden und man uns auf der anderen Seite erzählt, dass wir kein Geld für die AHV haben.»
Sie verweist auf die von den Juso im April eingereichte 99-Prozent-Initiative, die Kapitaleinkommen stärker besteuern will. Für sie ist klar: «Die Bürgerlichen reden die AHV schlecht, um den Sozialabbau voranzutreiben.»
Rentenalter: Bleibt ein Tabu
SGB-Präsident Pierre Maillard äussert sich im Blick-Interview zum Thema Rentenalter nach der STAF-Abstimmung.
Das ist nur ein Zwischenschritt. Der nächste ist Frauenrentenalter 65. Helfen Sie da endlich mit?
Nein. Wird das Frauenrentenalter auf 65 erhöht, ist die AHV-Reform gefährdet. Mit der Erhöhung haben die Frauen 1,2 Milliarden Franken weniger auf dem Konto. Mit den vorgeschlagenen Ausgleichsmassnahmen fliesst kaum mehr als die Hälfte zurück – wahrscheinlich sogar viel weniger.
Sie müssen auch einen Schritt machen, um die AHV zu sanieren.
Doch nicht auf dem Buckel der Frauen! Diese werden in vielen Bereichen benachteiligt: Sie bekommen weniger Lohn, sie müssen sich häufiger mit Teilzeitjobs begnügen, sie leisten mehr in der Kinderbetreuung und im Haushalt. Bei dieser Ausgangslage darf es keine Verschlechterung der Leistungen für die Frauen geben. Was zudem oft vergessen geht: Viele Grosseltern helfen mit in der Enkelbetreuung. Fällt ein Rentenjahr weg, schliesst auf einen Schlag die grösste Kinderkrippe der Schweiz.
Frauenrentenalter 65 ist also tabu?
Zuerst braucht es konkrete Fortschritte in der Gleichstellung. Erst dann können wir darüber diskutieren.
Die Bürgerlichen wollen mittelfristig noch weitergehen Richtung Rentenalter 66 oder 67 für alle.
Das können die Leute nicht verstehen! Sie erleben derzeit ein ganz anderes Phänomen: Ältere Arbeitslose gleiten als Ausgesteuerte immer öfter in die Sozialhilfe ab. Bei den über 50-Jährigen ist die Angst weitverbreitet, nicht bis zum Rentenalter arbeiten zu können.
Rentenalter: “Höchste Zeit für eine Reform”
Bleibt das Rentenalter weiter unangetastet, wird jedes zusätzliche Jahr Lebenserwartung zu einem zusätzlichen Jahr Freizeit – bezahlt durch nächste Generationen. Das ist unhaltbar, meint Aymo Brunetti in der NZZ am Sonntag.
Unser System bedeutet, dass jedes gewonnene Jahr an Lebenserwartung zu 100 Prozent für Freizeit verwendet wird und zu 0 Prozent für Arbeit. Vor die Wahl gestellt (und mit den tatsächlichen Kosten konfrontiert!), würden Sie wohl nie einen so extremen Entscheid treffen.
Seit der Einführung der AHV im Jahr 1948 machen wir aber genau das. Mussten zu Beginn im Durchschnitt jedem Rentner noch 12 Jahre Freizeit finanziert werden, so sind es heute schon 21 Jahre, Tendenz steigend. Eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters würde diesen Konstruktionsfehler korrigieren: Zwar würde die steigende Lebenserwartung auch künftig für zusätzliche Freizeit im Alter sorgen, aber nicht zu 100 Prozent.
Eine solche Massnahme hätte zudem den Vorteil, dass damit automatisch auch die Probleme der 2. Säule angegangen würden. Auch dort besteht dringlicher Reformbedarf, weil der angesichts der gestiegenen Lebenserwartung deutlich zu hohe Umwandlungssatz jedes Jahr zu milliardenschweren Umverteilungen von Jung zu Alt führt.
Bei konstantem Rentenalter wird der Umwandlungssatz bald und dann immer wieder gesenkt werden müssen, was laufenden deutlichen Rentenkürzungen entspricht. Passen wir das Rentenalter an die veränderte Lebenserwartung an, so können wir auf so drastische Rentenkürzungen verzichten.
Reformen in der Altersvorsorge lösen Probleme, die erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung voll sichtbar sind, darum verschieben sie Politiker gerne auf morgen oder besser übermorgen. Bei dieser Reform wäre das besonders fatal.
“Umverteilung viel grösser als bisher angenommen”
Die Sonntagszeitung nimmt sich des Themas Umverteilung an und bezieht sich dabei auf neue Zahlen von PPCmetrics, die für das Blatt erhoben wurden. Janine Hosp schreibt:
In der beruflichen Vorsorge wurden in den vergangenen zehn Jahren Gelder in der Grössenordnung von über 90 Milliarden Franken von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten umverteilt. Das geht aus Daten hervor, die der Vorsorgeberater PPC Metrics für die SonntagsZeitung erhoben hat.
Diese Summe ist weit höher als bis anhin angenommen. Bisher waren nur jene Zahlen bekannt, welche die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge seit fünf Jahren erhebt. Danach wurden zwischen 2014 und 2018 rund 33,5 Milliarden Franken umverteilt, wie sie am Dienstag [14.4.19] bekannt gab. Das entspricht im Durchschnitt 6,7 Milliarden pro Jahr.
Die Zahlen für die Jahre davor zeigen nun, dass die Umverteilung von 2009 bis 2013 noch höher war. Sie bewegte sich in der Grössenordnung von 12 Milliarden Franken pro Jahr. Das hat auch damit zu tun, dass die Vorsorgeeinrichtungen nach der Finanzkrise mit ihren Erträgen erst die Reservetöpfe füllen mussten, bevor sie dem Kapital der Erwerbstätigen wieder Zinsen gutschreiben konnten.
Die Umverteilung setzte allerdings schon vor 2009 ein. Wie aus einem Bericht der Oberaufsichtskommission hervorgeht, taten sich bereits ab 1997 Lücken bei der Finanzierung der Renten auf. Die Renditen der Pensionskassen waren schon damals nicht in jedem Jahr hoch genug, um die Renten zu finanzieren. Nach den guten Börsenjahren der Neunzigerjahre hatten die Kassen ihre Reserven aber geäufnet und konnten die Lücken noch schliessen. Spätestens nach 2007 klafften die Renditen und die versprochenen Renten weit auseinander – und die Reserven hatten sich erschöpft. So mussten die Erwerbstätigen mit ihrem angesparten Kapital die Renten nachfinanzieren. (…)
«Die Vorsorgeeinrichtungen können heute die Rendite, die es braucht, um die versprochene Rente zu bezahlen, nur mit hohem Anlagerisiko erwirtschaften», sagt Marco Jost, Pensionskassenexperte von PPC Metrics. Und viele tun das auch, wie aus der Erhebung der Oberaufsichtskommission hervorgeht. 53 Prozent verfolgen eine Anlagestrategie mit einem eher hohen oder hohen Risiko. Wenn diese Strategie nicht aufgeht, bezahlen alleine die Erwerbstätigen dafür. Sie erhalten weniger Zins oder müssen gar helfen, ihre Kasse zu sanieren.
“Ein Schritt in Richtung Rentenalter 58”
Marco Salvi von Avenir Suisse kritisiert entschieden den Beschluss des Bundesrates zur Ausrichtung von Überbrückungsrenten für ältere Arbeitslose.
Ohne sichtbare Gegenleistung haben die Gewerkschaften den mehrheitlich bürgerlichen Bundesrat für ein neues Sozialwerk gewinnen können – ein Novum seit der Einführung des Krankenkassenobligatoriums im Jahr 1996. Diesmal geht es um eine neue Form von Ergänzungsleistungen für ältere Langzeitarbeitslose. Der Beschluss des Bundesrates kommt einem Bruch mit den liberalen Prinzipien des Schweizer Arbeitsmarktes gleich.
Dem vermeintlichen Nutzen dieses Beschlusses sind die Fakten entgegenzuhalten. Die Erwerbsquote der Schweizer Ü55 gehört heutzutage zu den höchsten der Welt. Vor kurzem wurde gar die 75-Prozent-Marke geknackt. Seit der schrittweisen Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU/Efta im Jahr 2002 hat die Quote um satte 10 Prozentpunkte zugenommen.
Von der Verdrängung der älteren einheimischen Arbeitnehmer durch Zuwanderer kann keine Rede sein. Und sowieso: Die Zahl der seit 2002 zugewanderten ausländischen Arbeitnehmer ist numerisch betrachtet geringer als jene der Frauen, die während der gleichen Periode neu in den Arbeitsmarkt eingetreten sind. Doch niemand macht ernsthaft die Schweizer Mütter dafür verantwortlich, Chancen der älteren Männer auf dem Arbeitsmarkt geschmälert zu haben. (…)
Angesichts der tatsächlichen Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt wirkt der Beschluss des Bundesrates kontraproduktiv. Letztlich öffnet sich für einen Teil der Beschäftigten ein Weg zur Pensionierung mit 58, gut 7 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter. Wie kann man dann noch als Regierung glaubwürdig eine Erhöhung des Rentenalters vertreten, die angesichts der demografischen Entwicklung eigentlich dringlich wäre?







