“PKs zerzausen die Rentenreform”
Bernhard Kislig schreibt im Tages-Anzeiger über Reaktionen von Pensionskassen zum sog. Sozialpartner-Kompromiss von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband (ex Gewerbe).
Kritik gibt es am geplanten Rentenzuschlag. Diesen sollen Neurentner für eine Zeit von 15 Jahren erhalten, um neben weiteren Kompensationen Einschnitte bei der Rente zu verhindern. Etliche Pensionskassen – darunter vor allem auch die grossen – hätten ihre Hausaufgaben längst gemacht, den Umwandlungssatz gesenkt und allfällige Rentenausfälle der Übergangsgeneration abgefedert, sagen mehrere Pensionskassenverantwortliche und Experten.
«Wie die meisten anderen Kassen haben wir die technischen Parameter angepasst und gleichzeitig Leistungseinbussen für die Versicherten abgefedert», sagt zum Beispiel Christoph Ryter, Geschäftsführer der Migros-Pensionskasse – eine der grössten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Würde der Kompromiss der Sozialpartner umgesetzt, müsste die Migros-Pensionskasse den Neurentnern einen Rentenzuschlag von monatlich 100 bis 200 Franken bezahlen, obwohl diese wegen der Senkung des Umwandlungssatzes keine Einbussen hätten, da die Migros-Pensionskasse ohnehin bereits grosszügigere Leistungen vorsieht. «Ich mag es jedem Rentner gönnen, wenn er mehr Geld erhält», so Ryter. Aber er würde das nicht fair finden, wenn Neurentner nach den bereits erfolgten Kompensationen zulasten der Kasse einen weiteren Zuschlag erhalten.
Auch Martin Wagner, Geschäftsführer der Pensionskasse der Credit Suisse, kritisiert den geplanten Rentenzuschlag. «Die von den Sozialpartnern vorgeschlagene Reform weist zwar positive Ansätze wie die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf, sie verfehlt jedoch das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der Altersvorsorge», argumentiert Wagner.
PK-Statistik 2018: Provisorische Werte
Das BFS hat die provisorischen Ergebnisse der Pensionskassen-Statistik 2018 publiziert. Die Werte sind in einer Excel-Tabelle zusammengefasst.
Parteipräsidenten zum Rentenalter
Die NZZ schreibt: “Das Parlament diskutiert drei Wochen lang über Geschäfte, welche die Wähler betreffen. Doch ein Thema, um das sich die Schweizer Sorgen machen, fehlt auf der Agenda: die Altersvorsorge. Hier geben die Parteipräsidenten Antworten – und verraten, ob sie sich persönlich auf die AHV verlassen.” Auf die Frage “Braucht es eine Flexibilisierung des Rentenalters?” wird (hier verkürzt) geantwortet:
Albert Rösti (svp.): Ja, unbedingt.
Gerhard Pfister (cvp.): Mittelfristig ja.
Jürg Grossen (glp.): Ja.
Jürg Grossen (glp.): Ja.
Petra Gössi (fdp.): Ja, die Zeit des starren Rentenalters, dieser «Altersguillotine», ist vorbei.
Regula Rytz (gp.): Ja,
Martin Landolt (bdp.): Ja.
Christian Levrat (sp.): Eine Flexibilisierung ist gut, aber das Referenzalter muss gleich bleiben.
Nicht sehr erhellend. Die Frage hätte lauten sollen: Muss das Rentenalter erhöht werden.
Lampart: “Milliarden zurück ans Volk”
Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, fordert in einem Interview mit der Schweiz am Wochenende die Nationalbank zur Rückgabe der Negativzins-Einnahmen auf. Auszüge:
Was sind die Probleme?
Das hat der Internationale Währungsfonds für Deutschland brillant aufgezeigt. Deutschland spart zu viel, konsumiert zu wenig und investiert zu wenig im eigenen Land. Das kommt daher, dass die Löhne zu wenig wachsen, die Firmen lieber Gewinne bunkern, statt zu investieren, und selbst die öffentliche Hand einen Überschuss will. Dabei wird sie richtiggehend angebettelt von den Anlegern: nehmt unser Geld, macht etwas damit. Das ist der Grund für die Negativzinsen: Staat und Firmen sparen, statt zu investieren. So blockiert Deutschland in ganz Europa die Konjunktur.
Die Zentralbanken sind nicht verantwortlich für die Negativzinsen?
Nein. In der Europäischen Zentralbank kann Mario Draghi nichts dafür, wenn Deutschland nicht investiert, obwohl die Anleger verzweifelt Anlagemöglichkeiten suchen. Darum sind die Zinsen ja auch im Minus. Thomas Jordan kann bei der Nationalbank nichts dafür, wenn der Bund die Negativzinsen nicht für Investitionen nutzt.
Was, wenn die Nationalbank den Negativzins heraufsetzt? Würde das mehr schaden als nutzen?
Den Negativzins braucht es leider vorderhand. Doch die ungefähr zwei Milliarden Franken, die die SNB jährlich mit dem Negativzins einnimmt, müssen zurück an die Bevölkerung. Der Negativzins ist eine Lenkungsabgabe. Er muss den Franken unattraktiv machen und darf keine neue Einnahme- quelle sein für Bund und Kantone. Die haben momentan genug Geld. Die Altersvorsorge hingegen braucht Geld. Wenn die 2 Milliarden Franken an die Pensionskassen zurückverteilt würden, Hessen sich die Rentensenkungen rückgängig machen. Und die Arbeitnehmer müssten weniger Lohnbeiträge zahlen.
Finma zur Kollektivversicherung: “Enorme Herausforderungen”
Die Finma schreibt zu ihrem Transparenzbericht 2018 über die privaten Lebensversicherer in der 2. Säule:
Die BVG- oder Kollektivleben-Versicherer unterstehen als private Lebensversicherungsunternehmen der Aufsicht der FINMA. Sie
- verwalten rund ein Fünftel aller Vorsorgegelder von rund 980 Milliarden Schweizer Franken,
- sie versichern knapp die Hälfte der 4,1 Millionen aktiven Versicherten in der Schweiz und
- sie bedienen fast ein Viertel von 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentnern.
Um Transparenz über diesen wichtigen Bereich der zweiten Säule in der Schweiz zu schaffen und um das Verhalten der privaten Versicherungsunternehmen positiv zu beeinflussen, publiziert die FINMA jährlich den sogenannten Transparenzbericht zur zweiten Säule.
Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge im Jahr 1985 hat kein neuer Lebensversicherer mehr ein Gesuch um Aufnahme des Geschäfts der beruflichen Vorsorge eingereicht. Die Zahl der im Geschäft der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer im Zeitraum von 1985 bis 2012 von 22 auf 8 aktive Unternehmen zurückgegangen. Von diesen beschränken sich 3 ganz auf Risikorückdeckungen.
Zum Thema Umwandlungssatz und Kollektivversicherung wird im Bericht festgehalten:
Der Finanzierungsbedarf für neu entstandene und laufende Alters- und Hinterbliebenenrenten erfordert sehr hohe Kapitalanlagerenditen. Nur in ausserordentlich guten Anlagejahren kann der zugeordnete Kapitalanlageertrag genügend hohe Renditen gewährleisten. Da sich das Verhältnis Rentner zu Aktiven künftig weiterhin ungünstig entwickeln wird, ist die Rentenfinanzierung längerfristig mit enormen Herausforderungen verknüpft. Ein fairer Ausgleich über die Überschussbeteiligung wird immer unwahrscheinlicher.
Swiss pension funds facing negative discount rates
Company pension funds in Switzerland could face a 15% increase to their long-term pension liabilities due to the county’s discount rate turning negative for the first time, according to Willis Towers Watson.
In another strange manifestation of the negative yields phenomenon, the consultancy warned that pension funds might need to take the unusual step in order to comply with international company reporting under IFRS/US GAAP.
“The discount rate used in the calculations needed for this reporting would be negative for the vast majority of Swiss pension funds now,” WTW said on its website.
Discount rates used in accounting by pension funds are based on corporate bond yields for that country. Swiss corporate bond yields have fallen significantly from their already low levels at the end of December 2018, Willis Towers Watson said, by about 90bps.
“This means that for a typical Swiss pension fund the discount rate would be around -0.1% at 27 August 2019,” the firm said.
If bond yields remained at similar levels, then companies would need to prepare themselves for significantly higher pension fund liabilities at forthcoming company year-end reporting dates, the consultancy said.
“Nichtstun ist besser”
Die Gewerbezeitung hat Mia Mendez, Geschäftsführerin der PwC-Pensionskasse, zum Sozialpartner-Kompromiss befragt. Auszüge:
Schweizerische Gewerbezeitung: Was halten Sie vom Vorschlag der Gewerkschaften zur BVG-Revision, die vom Arbeitgeberverband unterstützt wird?
Mia Mendez: Der Vorschlag beinhaltet teilweise gute Komponenten, wie zum Beispiel die Reduktion des Koordinationsbetrags für Teilzeiterwerbstätige. Das könnte jedoch durch eine Gewichtung des Beschäftigungsgrads am Koordinationsabzug (50% Pensum = 50% Koordinationsabzug) einfacher erreicht werden. Der Vorschlag zur Einführung einer Umlagekomponente im Kapitaldeckungsverfahren lehnen wir strikt ab.
Die Sozialpartner haben – ohne Mittun des Schweizerischen Gewerbeverbands – vor der Sommerpause einen sogenannten «Kompromiss» präsentiert und wollen im BVG eine Umlagekomponente einführen. Weshalb lehnen Sie dieses Vorgehen ab?
In der Schweiz sind wir stolz auf unser bewährtes 3-Säulen-Prinzip. Die 1. Säule ist im Umlageverfahren finanziert. Die 2. Säule ist im Kapitaldeckungsverfahren zu finanzieren. Hier macht eine Umlagekomponente keinen Sinn. Die 2. Säule ist sowieso bereits politisiert worden, indem man technische Parameter, die von der Lebens- und Renditeerwartung abhängen, ins Gesetz geschrieben hat. Solche Grössen gehören nicht in unser Gesetz.
Alleinstehende zum Sozialpartner-Kompromiss
Pro Single Schweiz lehnt den Lösungsvorschlag der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands zur Anpassung des BVG in weiten Teilen ab. Die Interessengemeinschaft der Alleinstehenden verweist in der Schweiz. Gewerbezeitung u.a. auf Folgendes:
– Einführung einer neuen Prämienart zur Finanzierung der Leistungsgarantie: Das BVG ist nach dem Einlageprinzip konzipiert. Pro Single Schweiz lehnt die Einführung einer systemfremden Umverteilung ab. Die Alleinstehenden beteiligen sich bereits heute überproportional an der Finanzierung der Pensionskassen. Sie profitieren weniger als Eheleute oder Konkubinatspaare, obwohl sie die gleichen Beiträge leisten.
Jedes Jahr bildet sich in den Pensionskassen 500 Millionen bis zu einer Milliarde Franken «freiwerdendes Vorsorgekapital» aus Beiträgen von Alleinstehenden ohne Kinder; bei deren Ableben verbleibt das Geld in der Pensionskasse, weil keine Hinterbliebenenrenten anfallen. Es wäre unzumutbar, wenn Alleinstehende noch eine zusätzliche Prämie finanzieren müssten.
– Rentenzuschlag: Tiefe Renten sind einerseits eine Folge von tiefen Löhnen, andererseits hängen sie direkt mit niedrigen Arbeitspensen zusammen. Teilzeit arbeiten vor allem Ehefrauen und Mütter, weil sie sich der Erziehung ihrer Kinder und dem Haushalt widmen. Der Erziehungsarbeit wird mit der Erziehungsgutschrift bei der AHV Rechnung getragen.
“Die geplante Rentenreform ist die teuerste Variante”
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ über einen Kostenvergleich der c-alm zu den vorliegenden Varianten zur BVG-Reform. Wichtigste Erkenntnis: der sog. Sozialpartnerkompromiss kommt am teuersten und verstärkt die Umlage von Aktiven zu Rentnern.
Die Gesamtkosten des «Sozialpartner-Modells» schätzen die Fachleute auf 3,25 Mrd. Fr. pro Jahr. In diesem Umfang müssten Erwerbstätige und Arbeitgeber im Durchschnitt pro Jahr Zusatzbeiträge zahlen, um die Renten zu finanzieren. Das Spiegelbild der Kostensteigerung ist der Leistungsausbau. Durch den Import des AHV-Prinzips («die Jüngeren zahlen für die Älteren») mit dem Lohnabzug zur Finanzierung der Rentenzuschläge wird zudem die Umverteilung zwischen den Generationen noch deutlich verstärkt.
Der Bundesrat wird möglicherweise diesen «Sozialpartner-Vorschlag» weitgehend unverändert übernehmen. Eine konkrete Vorlage ist noch für dieses Jahr zu erwarten. Deutlich billiger als der «Sozialpartner-Vorschlag» wäre der Gegenvorschlag des Gewerbeverbands. Auch im Modell des Gewerbeverbands würde der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6% sinken.
Vorgesehen als Kompensation sind eine Erhöhung der Lohnabzüge zur Steigerung des Alterskapitals sowie für die ersten zehn Neurentner-Jahrgänge ein Sonderzuschlag auf dem Alterskapital. Die Finanzierung des Sonderzuschlags übernähme der BVG-Sicherheitsfonds, der von allen Pensionskassen alimentiert wird; dies führt zu Umverteilungen zwischen den Kassen. Die Gesamtkosten des Modells schätzt «c-alm» auf 1,3 Mrd. Fr. pro Jahr.
Ein drittes Reformmodell stammt vom Pensionskassenverband Asip. Dieses sieht eine Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes auf 5,8% und eine Erhöhung der Lohnabzüge vor. Das Modell enthält als zusätzliche Kompensation für die ersten zehn Neurentner-Jahrgänge eine Erhöhung des Alterskapitals. Jede Pensionskasse soll diese Kompensation mittels Zugriff auf Rückstellungen selbst finanzieren. Die Gesamtkosten des Asip-Modells schätzt «c-alm» auf etwa 2,1 Mrd. Fr. pro Jahr.
Die Experten von «c-alm» verzichten auf eine Wertung der untersuchten Modelle. Klar ist aber, warum das «Sozialpartner-Modell» mit Abstand am teuersten ist: Es ist eine Luxus-Giesskanne, die pauschale Subventionen in Form von Rentenzuschlägen für alle Einkommensklassen und eine zeitlich unbeschränkte Zusatzfinanzierung vorsieht.
PKBS: «Verantwortungslos», «Augenwischerei»
Die Basler Zeitung berichtet über die Kritik aus Politik und von Avenir Suisse an der Pensionskasse Basel-Stadt. Die Zeitung schreibt:
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) hat den technischen Zinssatz 2017 auf 2 Prozent festgelegt – und seither so belassen. In Basel Stadt hat man 2018 mit einem technischen Zinssatz von 3 Prozent gerechnet, seit diesem Jahr rechnet die Pensionskasse mit einem Wert von 2,5 Prozent. Für Lukas Rühli [Avenir Suisse] ist das Schönfärberei: «Basel-Stadt betreibt damit Augenwischerei. Verschwiegen wird so, dass 3 Prozent – aber auch 2,5 Prozent – im derzeit gen Zinsumfeld nicht realistisch sind.»
Würde man vom empfohlenen Zins in der Höhe von 2 Prozent ausgehen, wiese Basel-Stadt 2018 noch einen Deckungsgrad von 87,8 Prozent aus (vgl. Grafik). Auch die Senkung um ein halbes Prozent hat ceteris paribus nur eine Erhöhung des Deckungsgrads von 5 Prozent zur Folge. Rühli sagt: «In diesem Beispiel kann Basel-Stadt abwarten, wie sich der Anlageerfolg Ende Jahr beziffert. Vielleicht sinkt der Deckungsgrad bei einem guten Ergebnis auch nur um zwei, und nicht ceteris paribus um 5 Prozent.»
Dennoch ist Rühli kein Freund der Teilkapitalisierung. Sie legalisiere zwar den Zustand der Pensionskassen, ändere aber nichts am grundlegenden Miss- stand: Künftige Verpflichtungen seien nicht gedeckt. «Die Zeche zahlen früher oder später die Staatsangestellten – oder gar die Steuerzahler.»
In Basel kommt laut Rühlis Analyse bei einem Deckungsgrad von 87,7 Prozent eine happige Zahl zum Vorschein: 1,7 Milliarden Franken Kapitalbedarf. Das ist sehr viel Geld. Und betrifft sehr viel Menschen: Über 39000 Personen sind bei der PK BS versichert. Muss der Steuerzahler geradestehen, betrifft es alle.
Das sieht auch die Basler FDP- Politikerin und Regierungsratskandidatin Nadine Gautschi so. Auch sie bemängelt das Verschieben des Problems in die Zukunft: «Die Bilanz der scheidenden Finanzdirektorin Eva Herzog soll nicht getrübt werden. Sie hat das Sozialsystem stetig ausgebaut – da passt eine teure Sanierung der Pensionskasse nicht ins Bild.»
Susanne Jeger, Vorsitzende der Geschäftsleitung der Basel- städtischen Pensionskasse, entgegnet, dass im System der Teilkapitalisierung der Deckungsgrad von 80 Prozent jenem von 100 Prozent im System der Vollkapitalisierung entspreche. Weiter sagt sie, dass sich das oberste Organ (im Basler Fall ist das der Verwaltungsrat) nicht an die Empfehlung von Experten halten muss. Zum ausgewählten Zins von 2,5 Prozent sagt Jeger: Zur Bestimmung der erwarteten Nettorendite gebe es unterschiedliche, fachmännisch anerkannte Modelle. Und für 2019 liege die Performance derzeit bei 7,78%.
In der Hochrheinzeitung wird ergänzt:
Die SVP verlangt, dass die Staatschulden (Nettoschulden) per sofort der Realität entsprechend ausgewiesen werden, sich also auf mindestens 3.56 Milliarden Franken belaufen. Die Bevölkerung darf nicht mehr einfach angelogen werden, nur um den schönen Herzog-Schein zu wahren!
Zudem verlangt die SVP, dass die heutige Nettoschuld von mindestens 3.56 Milliarden Franken innert der nächsten drei Jahre um die verheimlichten Schulden von mindestens 1.7 Milliarden Franken abgebaut wird. Mitglieder der SVP-Fraktion werden entsprechende Vorstösse im Grossen Rat einreichen.
Publica: Rücktritt von Dieter Stohler
Die Publica, Pensionskasse des Bundes, meldet den Rücktritt ihres Direktors Dieter Stohler. Die Kasse schreibt auf ihrer Website:
Dieter Stohler hat seinen Rücktritt per Ende September 2020 eingereicht. Der Direktor der Pensionskasse des Bundes kommuniziert seine Demission frühzeitig, um so eine nahtlose Amtsübergabe zu ermöglichen. Die Stelle wird ausgeschrieben.
Dieter Stohler wurde von der Kassenkommission Publica auf den 1. Januar 2012 zum Direktor gewählt. Zuvor arbeitete er während über 26 Jahren in anderen Funktionen innerhalb der beruflichen Vorsorge, so u.a. als Leiter einer BVG-Aufsichtsbehörde (BL) und als Direktor der Pensionskasse Basel-Stadt.
Seit seinem Amtsantritt hat er das operative Geschäft erfolgreich geleitet, die Publica in verschiedenen Bereichen optimiert und in Zusammenarbeit mit der Kassenkommission wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. Die mehrfach erforderlichen Anpassungen des Umwandlungssatzes und des technischen Zinssatzes konnten jeweils in sozialverträglicher Weise umgesetzt werden.
Die Informatik wurde von Grund auf umgebaut und die Verwaltungskosten pro versicherte bzw. rentenbeziehende Person konnten in dieser Zeit um über 20% reduziert werden. Auch im Bereich des Asset Managements hat die Publica ihre führende Rolle unter Beweis gestellt und neue Massstäbe im Bereich der verantwortungsbewussten Vermögensanlage gesetzt.
Dieter Stohler hat den Wunsch geäussert, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um verschiedene Mandate im Bereich der 2. Säule zu betreuen.
Studie der Hochschule Luzern und EY Real Estate zu Auslands-Immobilien
Geplante Immobilienquote in Zukunft
Im Begleittext zu den Ergebnissen der Studie 2019 halten die Autoren fest:
Mit dieser Studie haben wir uns der Analyse von durch Schweizer Pensionskassen im Ausland getätigten Immobilieninvestitionen verschrieben. Unsere Pensionskassen Studie widmet sich der Frage, ob der demographische Wandel und die aktuelle Situation im Schweizer Immobilienmarkt neue Anlageverhalten der Schweizer Pensionskassen mit vermehrten Investitionen im Ausland prägt.
Im Vergleich zum Ausland weisen Schweizer Pensionskassen mit einer Auslandsallokation von knapp 10%, gemessen an der Gesamtimmobilienallokation, einen überdurchschnittlichen «Home Bias» aus. Nichtsdestotrotz ist eine Diversifikation der Immobilienanlagen im Ausland nur bei Vorhandensein von ausgewiesenem Fachwissen sinnvoll. Als grösste Herausforderung bei Immobilienanlagen im Ausland sehen Schweizer Pensionskassenmanager Währungsrisiken sowie politische und juristische Unsicherheiten.
In Anbetracht der aktuellen Situation stellt sich trotzdem die Frage, ob eine zunehmende Professionalisierung im Hinblick auf internationale Immobilienanlagen langfristig sinnvoller wäre als eine Erhöhung des Immobilienrisikos im eigenen Land.
Die Kernergebnisse sind:
Investitionen in Immobilienanlagen im Ausland
Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer investieren in Auslandsimmobilien. 72% der Pensionskassen führen keine interne Abteilung für Auslandsimmobilienanlagen.
Return-Erwartungen bei Auslandsimmobilieninvestitionen
Die Return-Erwartungen sind bei ausländischen Immobilienanlagen mehrheitlich höher als in der Schweiz. Pensionskassen ohne interne Abteilung erzielten im Schnitt eine tiefere Anlagerendite im Ausland als in der Schweiz.
Veränderung der Immobilienquote
In Zukunft sind keine wesentlichen Veränderungen der Immobilienquoten geplant. Kaum eine Pensionskasse legt Kapital direkt in Auslandimmobilien an, Investitionen erfolgen hauptsächlich via indirekte Anlagen.
Allokation bei Auslandsimmobilien
Pensionskassen investieren im Ausland hauptsächlich via Fonds (40%) und in Anlagestiftungen (25%). Europa und die USA werden von den PKs als die interessantesten Regionen gewertet.
Veränderungen der Investmentstile bei Auslandsinvestitionen
Die Mehrheit der Befragten PKs investiert ihr Kapital in ausländische Core-Immobilien und sieht in Zukunft keine Änderung der Strategie vor.
Motive für Investitionen in Auslandsimmobilien
Diversifikation gilt zurzeit als wichtigstes Motiv für Auslandsinvestitionen.
Die Verknappung nachhaltiger Anlagemöglichkeiten in der Schweiz wird ebenfalls als Kriterium für Anlagen im Ausland gesehen.
Hindernisse für Auslandsinvestitionen
Für PKs ohne Auslandsinvestitionen sind rechtliche und politische Risiken sowie Währungsunsicherheiten Gründe, Auslandsimmobilien zu meiden.
Hauptauswahlkriterien bei Immobilienprodukten
Bei Pensionskassen aller Kassengrössen gehören die Transparenz und Investment-Story zu den wichtigsten Auswahlkriterien.
SGK-S: Entpolitisierung wird sistiert
Die Sozialkommission des Ständerates hat sich entschieden, keine Vorgaben zur anstehenden BVG-Revision zu machen. Vorstösse in Richtung Entpolitisierung der technischen Parameter wie im Nationalrat eingebracht, werden abgelehnt. In einer Mitteilung hält sie fest:
Was den Mindestumwandlungssatz und den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge betrifft, will die Kommission dem Bundesrat keine Vorgaben für die geplante BVG-Reform machen. Sie beantragt einstimmig, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG (16.3350) zu sistieren. Weiter beantragt sie, der Pa.Iv. (Bortoluzzi) de Courten. Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG (12.414) keine Folge zu geben (8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung).
Arbeitgeber: Neues Konzept für den Mindestzins
In einem “Hintergrund-Artikel” beleuchtet der Arbeitgeberverband die unbefriedigende Situation bei der Festlegung des BVG-Mindestzinses und fordert eine Neukonzeption oder genauer, seine Abschaffung.
Das Konzept des Mindestzinssatzes müsste grundsätzlich überarbeitet werden. Für die Arbeitgeber trägt dieses Konzept den unterschiedlichen Vorsorgetypen und ihren unterschiedlichen Regulierungen nicht genügend Rechnung. Darum ist es nicht mehr zukunftstauglich. «Alles über einen Leisten zu schlagen, ist weder sinnvoll noch notwendig», sagt Martin Kaiser, SAV-Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen. Der Mindestzinssatz ist in der Praxis vor allem für eine kleine Zahl von Vorsorgeeinrichtungen wichtig, die ausschliesslich oder überwiegend Vorsorgeleistungen im obligatorischen Bereich anbieten oder die aus anderen Gründen finanziell unter Druck stehen.
Es wäre deshalb logisch, die Kompetenz zur Bestimmung der Höhe der Verzinsung der Altersguthaben in die Hände der paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte zu geben. Denn sie wären am besten in der Lage, die Situation ihrer Vorsorgeeinrichtung richtig einzuschätzen und eine partnerschaftliche Lösung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zu finden.
Für die Garantie des verfassungsmässigen Leistungsziels genügt der gesetzlich geregelte Mindestumwandlungssatz vollauf. Gestützt auf die langjährigen Erfahrungen sind auch Befürchtungen unberechtigt, wonach möglichst viele Vorsorgeeinrichtungen eine möglichst tiefe Verzinsung beschliessen würden. Es zeigt sich klar, dass auch gegenwärtig nur jene Vorsorgeeinrichtungen den Mindestzins anwenden, die in einer schwierigen Situation sind.
Die grosse Mehrheit der Einrichtungen verzinst das Altersguthaben ihrer Versicherten gemäss ihren Möglichkeiten zu einem häufig sogar deutlich höheren Wert, was auch erwünscht ist. Die paritätischen obersten Organe haben keinerlei Interesse, ihren Destinatären eine unnötig tiefe Verzinsung zukommen zu lassen. Problematisch ist hingegen, dass der technische Parameter Mindestzins immer mehr verpolitisiert wird. Solange das gesetzliche Konzept nicht angepasst wird, dürfte sich daran nichts ändern.
Kein gutes Beispiel
pw. Es geschieht höchst selten, wenn überhaupt, dass sich Vertreter der Pensionskassen in den Medien zu politischen Fragen der beruflichen Vorsorge äussern. Auch der Pensionskassenverband tut dies höchst zurückhaltend. Umso bedeutungsvoller, dass sich in der NZZ Gottlieb Keller als Präsident der Pensionskasse Roche zu Wort meldet. Unter dem Titel “Der Reformvorschlag zur zweiten Säule ist kein Beispiel gelebter Sozialpartnerschaft” kritisiert er pointiert den sog. Kompromissvorschlag von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband zur BVG-Revision. Am Beispiel von Roche rechnet er vor, wieviel deren Arbeitgeber und -nehmer über die vorgezeichneten 15 Jahre an Beiträgen für den vorgeschlagenen Rentenzuschlag als Solidaritätsleistung aufbringen müssten, bei klarer Benachteiligung der Jüngeren. Ob es bei diesen 15 Jahren als Übergangsfrist für die Umwandlungssatzsenkung bleiben wird, ist aber unsicher, um nicht zusagen unwahrscheinlich. Keller schreibt:
Während dieser 15 Jahre wird ein halbes Lohnprozent abzuliefern sein, welches für einen abgestuften Ausgleich oder Besitzstand der heute über 50-Jährigen verwendet werden soll. Für die Roche-Belegschaft sieht dies – bei gleichbleibender Lohnsumme – in etwa wie folgt aus: Einzahlung des Arbeitgebers aus 0,25 Lohnprozent: 88,5 Millionen Franken; Einzahlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 0,25 Lohnprozent: 88,5 Millionen Franken – davon 11 Millionen Franken von den über 50 Jahre alten Mitarbeitern, die Jüngeren zahlen somit 77 Millionen, ohne davon zu profitieren. Die Auszahlungen dürften für die künftigen Rentnerinnen und Rentner von Roche, die heute im Alter zwischen 50 und 65 sind, rund 114 Millionen Franken betragen.
Damit finanzieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Roche als Arbeitgeber rund 63 Millionen Franken an völlig unbeteiligte Dritte, quasi als «Solidaritätsbeitrag». Die Solidarität ist richtig und wird und sollte im Rahmen der AHV auch wahrgenommen werden, nicht aber im Rahmen des BVG, das aus früher freiwillig von Firmen gegründeten Kassen entstanden ist (so die erste «Pensionskasse» bei Roche im Jahre 1921). Störend ist zudem, dass die Abwicklung dieser Abgabe von einem halben Lohnprozent und dann die Weitergabe der Gelder durch den Sicherheitsfonds erfolgen sollen, eine Organisation, deren Vorstand aus Vertretern verschiedener Interessengruppen zusammengesetzt ist und von einem Mitarbeiter des Arbeitgeberverbandes präsidiert wird – eine Organisation, die halbstaatliche Funktionen ausübt und die zudem soeben die Beiträge erhöht hat, um schwache Pensionskassen unterstützen zu können.








