In einem “Hintergrund-Artikel” beleuchtet der Arbeitgeberverband die unbefriedigende Situation bei der Festlegung des BVG-Mindestzinses und fordert eine Neukonzeption oder genauer, seine Abschaffung.

Das Konzept des Mindestzinssatzes müsste grundsätzlich überarbeitet werden. Für die Arbeitgeber trägt dieses Konzept den unterschiedlichen Vorsorgetypen und ihren unterschiedlichen Regulierungen nicht genügend Rechnung. Darum ist es nicht mehr zukunftstauglich. «Alles über einen Leisten zu schlagen, ist weder sinnvoll noch notwendig», sagt Martin Kaiser, SAV-Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen. Der Mindestzinssatz ist in der Praxis vor allem für eine kleine Zahl von Vorsorgeeinrichtungen wichtig, die ausschliesslich oder überwiegend Vorsorgeleistungen im obligatorischen Bereich anbieten oder die aus anderen Gründen finanziell unter Druck stehen.

Es wäre deshalb logisch, die Kompetenz zur Bestimmung der Höhe der Verzinsung der Altersguthaben in die Hände der paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte zu geben. Denn sie wären am besten in der Lage, die Situation ihrer Vorsorgeeinrichtung richtig einzuschätzen und eine partnerschaftliche Lösung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zu finden.

Für die Garantie des verfassungsmässigen Leistungsziels genügt der gesetzlich geregelte Mindestumwandlungssatz vollauf. Gestützt auf die langjährigen Erfahrungen sind auch Befürchtungen unberechtigt, wonach möglichst viele Vorsorgeeinrichtungen eine möglichst tiefe Verzinsung beschliessen würden. Es zeigt sich klar, dass auch gegenwärtig nur jene Vorsorgeeinrichtungen den Mindestzins anwenden, die in einer schwierigen Situation sind.

Die grosse Mehrheit der Einrichtungen verzinst das Altersguthaben ihrer Versicherten gemäss ihren Möglichkeiten zu einem häufig sogar deutlich höheren Wert, was auch erwünscht ist. Die paritätischen obersten Organe haben keinerlei Interesse, ihren Destinatären eine unnötig tiefe Verzinsung zukommen zu lassen. Problematisch ist hingegen, dass der technische Parameter Mindestzins immer mehr verpolitisiert wird. Solange das gesetzliche Konzept nicht angepasst wird, dürfte sich daran nichts ändern.

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