pw. Es geschieht höchst selten, wenn überhaupt, dass sich Vertreter der Pensionskassen in den Medien zu politischen Fragen der beruflichen Vorsorge äussern. Auch der Pensionskassenverband tut dies höchst zurückhaltend. Umso bedeutungsvoller, dass sich in der NZZ Gottlieb Keller als Präsident der Pensionskasse Roche zu Wort meldet. Unter dem Titel “Der Reformvorschlag zur zweiten Säule ist kein Beispiel gelebter Sozialpartnerschaft” kritisiert er pointiert den sog. Kompromissvorschlag von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband zur BVG-Revision. Am Beispiel von Roche rechnet er vor, wieviel deren Arbeitgeber und -nehmer über die vorgezeichneten 15 Jahre an Beiträgen für den vorgeschlagenen Rentenzuschlag als Solidaritätsleistung  aufbringen müssten, bei klarer Benachteiligung der Jüngeren. Ob es bei diesen 15 Jahren als Übergangsfrist für die Umwandlungssatzsenkung bleiben wird, ist aber unsicher, um nicht zusagen unwahrscheinlich. Keller schreibt:

Während dieser 15 Jahre wird ein halbes Lohnprozent abzuliefern sein, welches für einen abgestuften Ausgleich oder Besitzstand der heute über 50-Jährigen verwendet werden soll. Für die Roche-Belegschaft sieht dies – bei gleichbleibender Lohnsumme – in etwa wie folgt aus: Einzahlung des Arbeitgebers aus 0,25 Lohnprozent: 88,5 Millionen Franken; Einzahlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 0,25 Lohnprozent: 88,5 Millionen Franken – davon 11 Millionen Franken von den über 50 Jahre alten Mitarbeitern, die Jüngeren zahlen somit 77 Millionen, ohne davon zu profitieren. Die Auszahlungen dürften für die künftigen Rentnerinnen und Rentner von Roche, die heute im Alter zwischen 50 und 65 sind, rund 114 Millionen Franken betragen.

Damit finanzieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Roche als Arbeitgeber rund 63 Millionen Franken an völlig unbeteiligte Dritte, quasi als «Solidaritätsbeitrag». Die Solidarität ist richtig und wird und sollte im Rahmen der AHV auch wahrgenommen werden, nicht aber im Rahmen des BVG, das aus früher freiwillig von Firmen gegründeten Kassen entstanden ist (so die erste «Pensionskasse» bei Roche im Jahre 1921). Störend ist zudem, dass die Abwicklung dieser Abgabe von einem halben Lohnprozent und dann die Weitergabe der Gelder durch den Sicherheitsfonds erfolgen sollen, eine Organisation, deren Vorstand aus Vertretern verschiedener Interessengruppen zusammengesetzt ist und von einem Mitarbeiter des Arbeitgeberverbandes präsidiert wird – eine Organisation, die halbstaatliche Funktionen ausübt und die zudem soeben die Beiträge erhöht hat, um schwache Pensionskassen unterstützen zu können.

  NZZ