Pro Single Schweiz lehnt den Lösungsvorschlag der Gewerkschaften und des Arbeitgeberverbands zur Anpassung des BVG in weiten Teilen ab. Die Interessengemeinschaft der Alleinstehenden verweist in der Schweiz. Gewerbezeitung u.a.  auf Folgendes:

Einführung einer neuen Prämienart zur Finanzierung der Leistungsgarantie: Das BVG ist nach dem Einlageprinzip konzipiert. Pro Single Schweiz lehnt die Einführung einer systemfremden Umverteilung ab. Die Alleinstehenden beteiligen sich bereits heute überproportional an der Finanzierung der Pensionskassen. Sie profitieren weniger als Eheleute oder Konkubinatspaare, obwohl sie die gleichen Beiträge ­leisten.

Jedes Jahr bildet sich in den Pensionskassen 500 Millionen bis zu einer Milliarde Franken «freiwerdendes Vorsorgekapital» aus Beiträgen von Alleinstehenden ohne Kinder; bei deren Ableben verbleibt das Geld in der Pensionskasse, weil keine Hinterbliebenenrenten anfallen. Es wäre unzumutbar, wenn Alleinstehende noch eine zusätzliche Prämie finanzieren müssten.

– Rentenzuschlag: Tiefe Renten sind einerseits eine Folge von tiefen Löhnen, andererseits hängen sie direkt mit niedrigen Arbeitspensen zusammen. Teilzeit arbeiten vor allem Ehefrauen und Mütter, weil sie sich der Erziehung ihrer Kinder und dem Haushalt widmen. Der Erziehungsarbeit wird mit der Erziehungs­gutschrift bei der AHV Rechnung getragen.

Da die Aufteilung der Erwerbs-/Familienarbeit während und nach der Kinderphase eine private Vereinbarung zwischen den Eheleuten ist, kann im Nachhinein kaum festgestellt werden, ob die geringe Berufstätigkeit der Ehefrau gewollt war oder nicht. Oft kehren Mütter nach der Kinderphase nicht ins Berufsleben zurück, weil das Einkommen durch den Partner gesichert ist. Deshalb vertritt Pro Single die Meinung, den Rentenzuschlag im Giesskannensystem auf eine Übergangsphase von längstens zehn Jahren zu beschränken.

– Anspruchsberechtigungen überprüfen: Der Leistungskatalog wird laufend ausgebaut, obwohl sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert haben. Zwei Relikte aus alten Zeiten müssen dringend revidiert werden:

1. Neue Witwenrenten sollten künftig nur noch Frauen mit Betreuungspflichten zustehen. Frauen ohne Betreuungspflichten darf zugemutet werden, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

2. Kinderrenten als Zuschlag zur Altersrente sind nicht mehr ver­tretbar. Wenn ein älterer Herr Vater wird, darf davon ausgegangen werden, dass die Mutter des Kindes noch im erwerbsfähigen Alter ist und ein Einkommen inkl. Kinderzulagen generieren kann, zusätzlich zur AHV- und PK-Rente des Ehemannes. Wenn sich das Paar entscheidet, auf Einkommen aus Berufstätigkeit zu verzichten, ist das eine private Angelegenheit, die nicht von der Allgemeinheit finanziert werden soll.

– Lohnprozente: Durch die Annahme der STAF-Vorlage steigen die Lohnprozente zugunsten der AHV. Zusätzliche Lohnprozente sind zum heutigen Zeitpunkt nicht akzeptabel.

– Altersgutschriften: Pro Single Schweiz befürwortet die vorgeschlagene Anpassung der Altersgutschriften.

– Koordinationsabzug: Pro Single Schweiz stimmt der Halbierung des Koordinationszuschlags zu.

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