Besser arbeiten im Alter
Die NZZ berichtet über den Bericht der OECD “Working Better With Age”, welcher die zunehmende Beteiligung älterer Arbeitnehmer (ab 55) am Erwerbsleben darstellt. Gefordert werden ein Abbau der Fehlanreize für die Frühpensionierung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die 55-64-jährigen sowie der Bedingungen für Pensionierte.
In der Schweiz ist es zwar in Mode gekommen, über die Schwierigkeiten der Älteren am Arbeitsmarkt zu klagen, doch das Gesamtbild zeigt national und international einen positiven Trend. So ist laut dem Bericht die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen in den letzten zehn Jahren im Mittel des OECD-Raums um acht Prozentpunkte auf 64 Prozent gestiegen; die etwas anders definierte Beschäftigungsquote der Älteren hat ähnlich zugelegt.
Auch die 65- bis 69-Jährigen bleiben vermehrt im Erwerbsleben. Die Arbeitslosigkeit in der OECD ist im gleichen Zeitraum nicht etwa gestiegen, wie man mit dem Weltbild «Die Menge an Arbeit ist fix, und deshalb verdrängen die Älteren die Jüngeren» erwarten könnte, sondern gesunken – und dies trotz Finanzkrise und Rezession. (…)
Zu den genannten Ursachen für die Zunahme der Erwerbstätigkeit der Älteren zählen der Anstieg von Lebenserwartung und Bildungsstand sowie in vielen Ländern besonders die Reduktion von finanziellen Anreizen zu Frühpensionierungen. Die OECD-Analyse zeigt einen starken statistischen Zusammenhang: Grössere Finanzanreize zu Frühpensionierungen gehen einher mit tieferen Beschäftigungsquoten für Ältere.
Die Schweiz hat weltweit eine der höchsten Beschäftigungsquoten für Ältere, doch der Bundesrat scheint daran etwas ändern zu wollen. Die geplante Überbrückungsrente für ausgesteuerte Arbeitslose und die vorgeschlagene Reduktion der AHV-Rentenkürzungssätze bei Frühpensionierungen passen jedenfalls nicht zum Wunsch einer noch verstärkten Erwerbstätigkeit der Älteren.
Huge Returns Raise Risk Alarm at $230 Billion Danish Funds
The two biggest funds in the world’s top performing pension market just delivered some of their best returns ever. But their results may be a cause for concern.
Part of the reason they did so well was that virtually all asset classes in their portfolios rose in value in the first half of the year. At ATP and PFA, which oversee a combined $230 billion from their headquarters in Denmark, the worry is that the near lock-step movement of bonds and stocks will make it hard to limit losses through diversification, once markets turn.
Allan Polack, the chief executive officer of Copenhagen-based PFA, says that the “diversification models that we have all been working with — you can question the degree to which they actually work, because this year, bonds and equities have moved in the same direction.” He spoke after unveiling the fund’s best half-year return rate ever.
At ATP, CEO Bo Foged says it’s a situation that demands extra attention to risk management. That includes “asking risk employees an extra time that they’re sure about diversification” and getting people to “do more stress testing, so that one understands what the effect of this could be.”
Last week, ATP reported an adjusted rate of return of about 32% for the first six months of the year, roughly double what’s normal for the fund. Foged says the tandem movement across asset classes doesn’t bode well, especially given fears of a recession. “If it can go up, it can also go down,” he said.
Berset: “Wir müssen neue Lösungen finden”
Bundesrat Berset zeigt Verständnis für den Widerstand aus den eigenen Reihen gegen die stark abgefederte Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahr in einem Interview mit der NZZ am Sonntag. Zur Sprache kommt auch die 2. Säule, wo Berset mit Blick auf die Kapitalmarktlage ominös von “neuen Lösungen” spricht, die zu finden seien. Strebt er einen Ausbau der AHV an? Den von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband vorgeschlagenen, kollektiv finanzierten Rentenzuschlag will er offenbar für die bundesrätliche Vorlage übernehmen. Auszüge.
Die Frauen zahlen den Preis für die Reform, obschon sie immer noch weniger verdienen.
Ja, die Frauen bringen ein grosses Opfer, das ist unbestritten. Die Erhöhung ihres Rentenalters bedeutet alles in allem gut 10 Milliarden Franken Minderausgaben bis 2030. Aber es gibt umgekehrt für stark betroffene Frauen eine Abfederung in der Höhe von 3,3 Milliarden. Damit kann Frauen ein gewisser sozialer Ausgleich geboten werden. Zudem ist für die Frauen eine sichere AHV noch wichtiger als für die Männer.
Ist die Schweiz nicht reich genug, um die AHV allein über neue Beiträge und Steuern zu sichern, wie das Ihre Genossen fordern?
Mein Ziel ist es, eine umfassende Lösung für unsere soziale Sicherheit und Vereinbarkeit zu finden: Für die AHV, die berufliche Vorsorge, für ältere Arbeitnehmende, für pflegende Angehörige und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das gehört alles zusammen. Und da haben wir zuletzt viel erreicht.
Den Bürgerlichen geht die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent zu weit, die voll der AHV zugute kommen soll.
Das ist die andere Seite der Vorlage. Dank den zusätzlichen Einnahmen der Steuer- und AHV-Reform zugunsten der AHV haben wir nun genug Zeit, eine gute Diskussion zu führen. An Mehreinnahmen führt aber kein Weg vorbei. Mit den 0,7 Mehrwertsteuerprozenten sichern wir die AHV bis 2030.
Sie haben die berufliche Vorsorge, angesprochen. Hier haben Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Reform vorgeschlagen. Tragen Sie diese so in den Bundesrat?
Ich bin sehr froh um den Vorschlag der Sozialpartner. Diesen Weg muss man weitergehen.
Bloss macht der Gewerbeverband nicht mit. Er sagt, er habe eine günstigere Lösung.
Es ist einfach, einen Vorschlag zu machen, wenn man sich nicht an die wichtigsten Vorgaben hält: Die Lösung des Gewerbeverbands verhindert nicht, dass Renten sinken. Das ist erlaubt, bloss findet man dafür keine Mehrheit im Volk.
Auch der Vorschlag der Sozialpartner hat einen Haken: Um das Rentenniveau zu halten, wollen sie einen Zuschlag, der von allen über zusätzliche Lohnabzüge finanziert wird. Dies ritzt das Prinzip, dass in der Pensionskasse jeder für sich spart.
Wenn es die Situation verlangt, muss man auch einmal kreativ sein. Wichtig ist, dass wir eine Lösung finden, mit der wir Rentensenkungen vermeiden können. Und dafür müssen wir es akzeptieren, die Finanzierung etwas zu erhöhen und zu verbreitern. Insofern halte ich diesen Zuschlag für richtig.
Genau das ist das Problem: Wir müssen für die Sozialversicherungen immer mehr bezahlen, um das Rentenniveau nur annähernd zu halten. Das ist doch ein schlechter Deal, der nach Anpassungen im System ruft.
Schauen Sie das Umfeld an. In den letzten Jahren hat sich ein wichtiger Beitragszahler von AHV und Pensionskassen verabschiedet: der Kapitalmarkt. Lange hat er gute Erträge geliefert, heute fehlen diese. Wir haben sogar Negativzinsen. Wir zwingen also die Leute, in die Pensionskasse einzuzahlen, obschon sie dort fast keinen Zins bekommen. Darum müssen wir andere Lösungen finden.
Nur kosten all diese Lösungen Geld: Höhere Mehrwertsteuer, mehr Lohnabzüge – am Ende bleibt allen weniger im Portemonnaie. Wäre es nicht ehrlicher…
… ich weiss, was Sie sagen wollen: Länger zu arbeiten, wenn wir länger leben. Ich sage Ihnen, wieso das nicht geht: Der Arbeitsmarkt erlaubt zurzeit ein generelles Rentenalter über 65 gar nicht. Zudem haben wir schon mehrmals über Rentenalter 65 für Frauen diskutiert, es wurde immer abgelehnt. Schon dass der Bundesrat nun wieder damit kommt, ist schwierig genug. Und für Rentenalter 67 sehe ich keinerlei Chance für eine Mehrheit in unserer direkten Demokratie.
“Das ist finanzieller Vandalismus”
Cash Schreibt: “Ein einst undenkbarer Einbruch der globalen Obligationenrenditen zwingt Pensionskassen zum Kauf von Anleihen, die negative Erträge bieten – was die finanzielle Sicherheit künftiger Rentner gefährdet.”
US-Adressen, die Billionen von Dollar an Pensionsvermögen verwalten – einschließlich des California Public Employees Retirement System (Calpers) – haben die Ertragserwartungen nach unten angepasst. Der japanische Government Pension Investment Fund, der weltweit größte, hat davor gewarnt, dass den Vermögensverwaltern Verluste in allen Anlageklassen drohen. In Europa könnten Pensionskassen aufgrund der rückläufigen Verzinsung gezwungen sein, ihre Leistungen teilweise zu kürzen.
“Der echte Wahnsinn besteht darin, dass Pensionsfonds gezwungen sind, in Vermögenswerte zu investieren, deren Verlust garantiert ist, wie beispielsweise inflationsgebundene Gilts mit langer Laufzeit und einer Realrendite von -3%”, sagte Mark Dowding, Chief Investment Officer bei BlueBay Asset Management, das Pensionsfondsmandate hat. “Es ist finanzieller Vandalismus, und die Regierung und die Zentralbanken müssen sich dessen bewusst werden.”
Die 16 Billionen Dollar an Anleihen mit negativer Nominalrendite, die es derzeit weltweit gibt, sind für die Pensionsbranche kein gutes Ergebnis“, sagt Nigel Wilson, Geschäftsführer von Legal & General, in einem Interview mit Bloomberg Television.
Norwegen schichtet um
Der zirka eine Billion US-Dollar schwere norwegische, aus Öl-und Gaseinnahmen gespeiste Government Pension Fund Global will, wenn es nach dessen Manager, der Notenbanktochter NBIM geht, Aktien in Europa ab- und in den USA und anderen nordamerikanischen Staaten aufbauen.
Das Team um CEO Yngwe Slyngstad sucht nach höheren Renditen, wie Reuters berichtet. In der Vergangenheit hatte man Aktien in Europa ein höheres Gewicht eingeräumt und sich dabei auf Länder fokussiert, mit denen Norwegen den meisten Handel trieb. Andererseits gewichtete man Nordamerika unter. Aber die norwegische Notenbank meinte kürzlich, dies sei nun nicht mehr nötig. Stattdessen sollten die Anlagen das weltweite Investmentuniversum besser abbilden.
Vizegouverneur Egil Matsen zufolge seien Investments in Nordamerika in den letzten zehn Jahren ertragreicher und weniger risikobehaftet als im Rest der Welt gewesen. Die Letztentscheidung darüber liege beim Finanzministerium und beim Parlament, ob man den Empfehlungen der Zentralbank folgen wolle. Das Finanzministerium will sich im Frühjahr dazu äußern. Wenn es zu Änderungen komme, würden diese selbstverständlich marktschonend umgesetzt, hieß es dort.
Der Fond schreibt auf seiner Weibsite:
The geographical distribution of the fund’s benchmark index for equities has been adjusted over time towards float-adjusted market weights. The Bank’s advice is that the geographical distribution should be adjusted further towards float-adjusted market weights by increasing the weight of equities in North America and reducing the weight of equities in European developed markets.
US government pension fund urged to reverse China investment
Senior US senators are demanding that one of America’s biggest government pension funds reverse a decision that is set to channel billions of US dollars into funding Chinese companies that they say support Beijing’s military, espionage and domestic security efforts.
The demand shows how the US-China rivalry, which has thus far focused mainly on trade war tensions, is spreading further into the arena of financial markets.
Senators Marco Rubio, a Republican, and Jeanne Shaheen, a Democrat, told Michael Kennedy, chairman of the Federal Retirement Thrift Investment Board, in a letter that his fund is supporting Chinese state-owned companies with “the paychecks of members of the US Armed Services and other federal government employees”.
The letter — a copy of which was seen by the Financial Times — said an impending investment shift by the FRTIB would mean that about $50bn in US government pensions becomes exposed to the “severe and undisclosed” risks of being invested in selected Chinese companies.
Arbeitgeber zur AHV-Botschaft: Fehlanreize
Der Arbeitgeberverband schreibt zur Botschaft des Bundesrates zur AHV 21:
Das milliardenschwere Finanzierungsloch in der AHV weitgehend über Zusatzfinanzierungen in Form einer satten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte stopfen zu wollen, ist aus Sicht der Arbeitgeber unrealistisch. Darunter würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft mit ihren zahlreichen KMU leiden. Auch den Bürgern, namentlich dem Mittelstand, würden unzumutbare Belastungen aufgebürdet.
Die Arbeitgeber fordern deshalb eine Anpassung der Vorlage mit einem ausgewogenen Mix aus leistungs- und einnahmeseitigen Massnahmen, die eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um moderate 0,3 Prozentpunkte enthalten soll. Das oberste Ziel muss sein, das Rentenniveau zu halten, ohne die Generationensolidarität einer noch grösseren Belastung auszusetzen.
Angesichts des sich zuspitzenden Fachkräftemangels muss das Parlament die Vorlage zudem um eine gezielte Anreizmassnahme für den freiwilligen längeren Verbleib im Arbeitsmarkt anreichern. Die Arbeitgeber fordern die längst fällige Erhöhung des seit über zwei Jahrzehnten nicht mehr der allgemeinen Kostenentwicklung angepassten Freibetrags für erwerbstätige AHV-Bezüger von 1400 Franken auf 2000 Franken pro Monat. Der Freibetrag spielt in der persönlichen Beurteilung von Menschen im AHV-Alter, ob und in welchem Umfang sie weiterarbeiten wollen, eine wichtige Rolle.
Sogar Fehlanreize setzt der Bundesrat, indem er den Vorbezug der AHV und damit die vorzeitige Pensionierung noch attraktiver macht. Dies führt zu jährlichen Mehrkosten von über 300 Millionen Franken, die zur Sicherung der AHV-Renten auf heutigem Niveau fehlen (siehe Tabelle).
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur AHV 21
In einer Mitteilung zur Verabschiedung der Botschaft zur Revision der AHV 21 (Umfang 133 Seiten!) schreibt das BSV:
Mit der Reform AHV 21 wird das Referenzalter der Frauen sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Erhöhung beginnt im Folgejahr nach Inkrafttreten der Reform und beträgt jeweils drei Monate pro Jahr. Die Auswirkungen für die Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform kurz vor der Pensionierung stehen, werden mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Die Renten der Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 werden bei einem vorzeitigen Bezug weniger stark gekürzt. Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56’880 Franken können ihre AHV-Rente ab 64 gar ohne Kürzung vorbeziehen. Ausserdem erhalten Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die bis zum Referenzalter oder darüber hinaus arbeiten, eine höhere Altersrente. Die kumulierten Kosten dieser Ausgleichsmassnahmen belaufen sich im Jahr 2031 auf rund 700 Millionen Franken.
Frauen wie Männer können den Zeitpunkt des Rentenbezugs freier wählen: Der Übergang in den Ruhestand kann ab 62 und bis 70 Jahre schrittweise erfolgen, indem ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben wird – auch in der beruflichen Vorsorge. Wird die Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus fortgesetzt, kann durch die geleisteten Beiträge der Rentenbetrag erhöht werden. Die Anreizmassnahmen sollen dazu veranlassen, bis zum Referenzalter oder länger zu arbeiten. Ausserdem ist es möglich, die gesamte Leistung der beruflichen Vorsorge bis zum Alter von 70 Jahren aufzuschieben, auch bei Reduktion des Arbeitspensums.
Die Kürzungssätze bei Vorbezug der AHV-Rente sowie die Aufschubszuschläge werden aktualisiert, um der höheren Lebenserwartung Rechnung zu tragen; sie werden vom Bundesrat alle zehn Jahre überprüft.
Im vergangenen Mai wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in der Volksabstimmung angenommen. In der Folge verbleibt der AHV ein Finanzierungsbedarf bis 2030 von 26 Milliarden Franken. Neben den erwähnten Reformmassnahmen sieht der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor, damit der AHV-Ausgleichsfonds ausreichend alimentiert ist. Die Mehrwertsteuer wird einmalig und ohne zeitliche Begrenzung zu dem Zeitpunkt angehoben, in dem die Reform in Kraft tritt (voraussichtlich 2022).
Mitteilung BSV /
Botschaft / Gesetzesentwurf / Hintergrund-Info
Axa: PK-Wissen 2019
Die Axa hat wiederum eine Umfrage über den Wissensstand bezüglich Pensionskassen und Vorsorgesystem der Schweiz durchgeführt. Als wichtigste Ergebnisse werden hervorgehoben:
Allgemein: Die Einstellung zur Altersvorsorge hat sich gegenüber den letzten Jahren nicht verändert. Unter anderem gibt rund ein Viertel der Befragten (26%) an, «keine Ahnung» von der Höhe des eigenen angesparten PK-Betrages zu haben, wobei dieser Anteil bei den Frauen (33%) signifikant höher ist als bei den Männern (20%).
Zukunft der beruflichen Altersvorsorge: Die Einstellung zu einigen Reformvorschlägen hat sich minimal verbessert. So würden zum Beispiel zum Zeitpunkt der Befragung 41% der Befragten einer Erhöhung des Rentenalters sicher oder eher zustimmen –ein so hoher Wert wurde seit 2014 nicht mehr erreicht.
Rentenbezug: Über die Hälfte der Befragten (54%) würden den Bezug einer monatlichen Rente wünschen, wenn sie heute in Pension gehen würden. Für einen vollständigen Bezug des Geldes sprechen sich am ehesten die Männer (13%) und die 25-bis 41-Jährigen (15%) aus.
Wissensfragen: Die Gruppe der Nicht-PK-Versicherten ist weiblicher und etwas schlechter gebildet als diejenige der PK-Versicherten. Sie beantwortet die Wissensfragen ganz leicht schlechter, die Höhe der Eintrittsschwelle für die Pensionskasse schätzt sie gemäss Mittelwert und Median sogar genauer als die Versicherten. Allerdings sind es bei beiden Gruppen über 50% der Befragten, welche die Eintrittsschwelle als zu tief(< 21’000 CHF) einschätzen, bei den Nichtversicherten schätzt gar fast ein Viertel (23%) die Eintrittsschwelle auf < 5’000 CHF.
Analyse der Vorsorgesituation: Am ehesten lassen Verheiratete und gut situierte Personen ihre Vorsorgesituation durch einen Profi analysieren. Je tiefer die Kaufkraftklasse, desto seltener wird die Vorsorgesituation analysiert. Das Hauptargument gegen eine Analyse durch einen Profi ist mangelnder Bedarf bzw. Interesse.
Schwerer werdende Rentnerlast
Michael Ferber geht in einem Artikel der NZZ auf die schwierige Situation der Vorsorgeeinrichtungen mit hohen Rentnerbeständen ein. Es besteht die Gefahr, dass Kapital nachgeschossen werden muss.
Besonders grosse Probleme könnten Vorsorgeeinrichtungen mit einem ungünstigen Verhältnis zwischen aktiven Erwerbstätigen und Rentnern bekommen. «Die Gefahr, dass Rentner nachfinanziert werden müssen, ist mit dem jüngsten Zinsrutsch nochmals gestiegen», sagt Peter Zanella vom Beratungsunternehmen Willis Towers Watson. Über die berufliche Vorsorge hinweg dürften laut ihm 120 Mrd. Fr. oder mehr an Geldern fehlen. Die «Japanisierung» der Märkte in Richtung immer niedrigerer Zinsen erfordere extrem niedrige Bewertungsdiskontsätze, sagt Zanella. Diese wiederum machen es nötig, dass die Pensionskassen mehr Kapital für ihre Rentenbestände reservieren. (…)
Die FRP-4-Richtlinie ist ab Ende 2019 für alle Experten verbindlich anzuwenden. Pensionskassen mit vielen Rentnern müssen diese danach am risikoarmen Diskontsatz, also praktisch risikolos, bewerten. Es sei davon auszugehen, dass Kassen mit vielen Rentnern im Anschluss Kapital nachschiessen müssten, heisst es in der Branche. Kassen mit weniger Rentnern hingegen dürfen weiterhin einen höheren Diskontsatz anwenden, der sich nach der erwarteten Nettorendite richtet.
«Als Folge der Entwicklung droht eine Zweiteilung der Vorsorge-Welt in der Schweiz», sagt Zanella. Arbeitnehmer, die bei Kassen mit vielen Rentnern versichert sind, werden voraussichtlich noch über viele Jahre hinweg die Nachfinanzierung der Rentnerverpflichtungen über geringere Verzinsungen tragen müssen. Diese Entwicklung sei bereits in den vergangenen Jahren zu beobachten gewesen. Im Gegensatz dazu sei zu erwarten, dass Versicherte in Kassen mit weniger Rentnern die erwarteten Vermögenserträge grosso modo voll gutgeschrieben bekämen. Laut Zanella stellt sich die Frage, ob diese Ungleichbehandlung wirklich gewollt ist.
Arbeitgeber: “BVG-Kommission auf Abwegen”
Der Arbeitgeberverband kritisiert die BVG-Kommission wegen ihrer Empfehlung zum BVG-Mindestzins für 2020.
Die BVG-Expertenkommission gibt von Gesetzes wegen jährlich eine Empfehlung zur Höhe des Mindestzinssatzes an den Bundesrat ab. Dafür muss sie die Rendite marktgängiger Anlagen, namentlich der Bundesobligationen, der Aktien, der Anleihen und der Immobilien berücksichtigen. Zudem hat sie weitere Kriterien in ihre Abwägungen einzubeziehen, wie etwa die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung oder die Tragbarkeit des Mindestzinssatzes für die BVG-Minimalkassen und die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.
Die Kommission orientiert sich dabei an einer Formel, die diese Kriterien abbilden soll. Bisher gelang es ihr allerdings nicht, sich auf eine einzige Formel zu verständigen, seit Jahren herrscht Uneinigkeit bezüglich der «richtigen» Formel. Erst letztes Jahr gab es eine Praxisänderung, gegen die sich auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) aussprach. Unabhängig des Formelstreits ist der Befund dieses Jahr aber eindeutig: Alle in den letzten Jahren verwendeten Formeln zeigen für das nächste Jahr einen Mindestzins von 0,5% an.
Umso erstaunlicher ist, dass die BVG-Kommission dennoch die Empfehlung von 1,0% abgibt. Denn es gibt keinen Spielraum, den Zinssatz über dem Ergebnis der Formeln anzusetzen. Nicht nur aufgrund der demografischen Alterung, sondern auch wegen den geopolitischen Unsicherheiten, der sich eintrübenden Konjunktur und den seit langem anhaltenden Negativzinsen, gerät die Altersvorsorge immer stärker unter Druck. Auch mit Blick auf die absehbare Entwicklung in den kommenden Monaten ist für die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge leider keine Besserung in Sicht. Im Gegenteil: es ziehen eher noch mehr schwarze Wolken am Horizont auf.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) fordert den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz unabhängig dieser Empfehlung auf 0,5% festzusetzen.
“Ein desolates Bild”
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ die Empfehlung der BVG-Kommission zum BVG-Mindestzins 2020:
Die von der Kommission verwendeten Formeln auf Basis von Anlagerenditen hätten eine Mindestverzinsung von nur 0,5% nahegelegt. Ob die Mindestverzinsung 2020 bei 1% liegt oder nur bei 0,5%, ist nicht die bedeutendste Frage. Doch die Empfehlung der Kommission passt ins desolate Bild der Schweizer Altersvorsorgepolitik: Die Politik gewichtet Luftschlösser viel höher als rechnerische Realitäten wie Lebenserwartung, Demografie und Anlagerenditen.
Das Kernproblem in der beruflichen Vorsorge ist nicht der Prozess zur Festlegung der Mindestverzinsung, sondern das rechnerisch zu hohe Rentenniveau. Die Subventionierung der jetzigen Rentner geht schwergewichtig zulasten der Jüngeren. Aus Sicht der Generationengerechtigkeit liegen die Antworten nahe: Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes ohne Vollkompensation für alle Betroffenen und Erhöhung des ordentlichen Pensionierungsalters. Doch solche Schritte waren bisher nicht mehrheitsfähig.
Die Pensionskassen halten sich mit Quersubventionierungen am Leben: Senkung der Renten auf dem gesetzlich nicht erfassten Alterskapital, höhere Risikobeiträge der Erwerbstätigen und tiefere Verzinsung des Alterskapitals der Erwerbstätigen. Dies führt zu verschiedenen Umverteilungsströmen, die gut versteckt sind, so dass die Politik den Bürgern Sand in die Augen streuen kann.
Doch am Ende müssen vor allem die Stimmbürger in den Spiegel schauen. Solange die Mehrheit den Folgegenerationen grosse Hypotheken in der Altersvorsorge unterjubeln will, wird sich in diesem Dossier nichts Wesentliches bessern.
BVG-Kommission empfiehlt 1 Prozent Mindestzins für 2020
Das BSV informiert über die Empfehlung der BVG-Kommission zum BVG-Mindestzins 2020.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2020 weiterhin bei 1% zu belassen.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.25% bis 1%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine knappe Mehrheit für 1% ausgesprochen.
Die Formel der BVG-Kommission ergab einen tieferen Wert, aber es werden auch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt. Diese umfassen die Tragbarkeit des Satzes für die Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf die Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können. Auch soll der Satz das Vertrauen in die 2. Säule stärken. Nach Möglichkeit sollte der Mindestzins langfristig auch im Einklang mit der Lohn- und Preisentwicklung sein. In der Vergangenheit wurde dieses Ziel übertroffen. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann.
Arbeitgeber: Mindestzins 2020 nicht über 0,5 Prozent
Während die durchschnittliche Performance der Pensionskassenvermögen in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres mehr als 8 Prozent erreichte, legt nun der Arbeitgeberverband präventiv dar, weshalb für das kommende Jahr ein halbes Prozent das Maximum der Gefühle für den BVG-Mindestzins sein dürfen. Gleichzeitig wird das Konzept des Mindestzinses in Zweifel gezogen. Grundlage der Forderung sind diverse Formeln, welche eine objektive Festlegung erlauben sollen und welche alle als Resultat dieses halbe Prozent anzeigen.
Auffallend ist, dass trotz den verschiedenen Gewichtungen der weitgehend identischen Bestandteile der Formeln derzeit alle Ergebnisse praktisch gleich sind. Sämtliche Formeln – auch die bis im letzten Jahr als sogenannte «alte Minderheitsformel» verwendete Formel – ergeben für das Jahr 2020 einen Mindestzins von 0,5%. Dies mag auf den ersten Blick erstaunen. Allerdings befindet sich die Schweiz seit Jahren in einem Tiefzinsumfeld, und selbst 10-jährige Bundesobligationen werfen aktuell eine Rendite von weniger als -1,0% ab. Darüber hinaus trüben sich die Aussichten der Weltwirtschaft zusehends ein.
Die BVG-Kommission wird also nicht darum herumkommen dem Bundesrat für 2020 einen Mindestzinssatz von 0,5% empfehlen zu müssen. Sonst würde sie an der Realität vorbeizielen und die jetzt schon schwierige Situation weiter akzentuieren, mit der die Welt der beruflichen Vorsorge oder mindestens Teile davon konfrontiert ist.
Das Konzept des Mindestzinssatzes müsste grundsätzlich überarbeitet werden. Für die Arbeitgeber trägt dieses Konzept den unterschiedlichen Vorsorgetypen und ihren unterschiedlichen Regulierungen nicht genügend Rechnung. Darum ist es nicht mehr zukunftstauglich. «Alles über einen Leisten zu schlagen, ist weder sinnvoll noch notwendig», sagt Martin Kaiser, SAV-Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen. Der Mindestzinssatz ist in der Praxis vor allem für eine kleine Zahl von Vorsorgeeinrichtungen wichtig, die ausschliesslich oder überwiegend Vorsorgeleistungen im obligatorischen Bereich anbieten oder die aus anderen Gründen finanziell unter Druck stehen. Es wäre deshalb logisch, die Kompetenz zur Bestimmung der Höhe der Verzinsung der Altersguthaben in die Hände der paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte zu geben.
SGB: Rentenalter und Rentenabdeckung von Frauen
Bezugskombination aus den 3 institutionellen Säulen des Rentensystems (Anteil der Bezüger in Prozent aller Rentner Innen). Quelle: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), BFS 2018
Gabriela Medici, Zentralsekretärin des Gewerkschaftsbunds, hat Zahlen und Material zum Thema Beschäftigung und Rentenansprüche der Frauen zusammen getragen. Die implizite, in der kurzen Studie aber nicht konkret begründete und auch nicht ausgesprochene Forderung lautet, dass das Rentenalter der Frauen nicht erhöht werden soll.
Dargestellt werden die Entwicklung der Erwerbstätigkeit nach Geschlecht und Alter, der Anteil der Teilerwerbstätigkeit, die Gründe von Nichterwerbstätigkeit von Älteren, der Anteil invalider Rentner, die Rentenabdeckung der Frauen.







