Die Finma schreibt zu ihrem Transparenzbericht 2018 über die privaten Lebensversicherer in der 2. Säule:
Die BVG- oder Kollektivleben-Versicherer unterstehen als private Lebensversicherungsunternehmen der Aufsicht der FINMA. Sie
- verwalten rund ein Fünftel aller Vorsorgegelder von rund 980 Milliarden Schweizer Franken,
- sie versichern knapp die Hälfte der 4,1 Millionen aktiven Versicherten in der Schweiz und
- sie bedienen fast ein Viertel von 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentnern.
Um Transparenz über diesen wichtigen Bereich der zweiten Säule in der Schweiz zu schaffen und um das Verhalten der privaten Versicherungsunternehmen positiv zu beeinflussen, publiziert die FINMA jährlich den sogenannten Transparenzbericht zur zweiten Säule.
Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge im Jahr 1985 hat kein neuer Lebensversicherer mehr ein Gesuch um Aufnahme des Geschäfts der beruflichen Vorsorge eingereicht. Die Zahl der im Geschäft der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer im Zeitraum von 1985 bis 2012 von 22 auf 8 aktive Unternehmen zurückgegangen. Von diesen beschränken sich 3 ganz auf Risikorückdeckungen.
Zum Thema Umwandlungssatz und Kollektivversicherung wird im Bericht festgehalten:
Der Finanzierungsbedarf für neu entstandene und laufende Alters- und Hinterbliebenenrenten erfordert sehr hohe Kapitalanlagerenditen. Nur in ausserordentlich guten Anlagejahren kann der zugeordnete Kapitalanlageertrag genügend hohe Renditen gewährleisten. Da sich das Verhältnis Rentner zu Aktiven künftig weiterhin ungünstig entwickeln wird, ist die Rentenfinanzierung längerfristig mit enormen Herausforderungen verknüpft. Ein fairer Ausgleich über die Überschussbeteiligung wird immer unwahrscheinlicher.
Tiefe Verzinsungen der Altersguthaben (0,19 Prozent im gewichteten Mittel, 0,22 Prozent im Vorjahr) und gegenwärtig erzielte, in Zukunft aber unsichere Gewinne im Risikoprozess sollen für den Ausgleich sorgen. Dieser Sachverhalt begründet die in der zweiten Säule nicht vorgesehene Umverteilung vom Überobligatorium ins Obligatorium und von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern.
Die NZZ fasst zusammen:
Die Finma ruft in Erinnerung, dass der Umwandlungssatz von 6,8% nach einer jährlich wiederkehrenden Anlagerendite von mindestens 3,5% ruft. De facto ist das deutlich zu tief gegriffen, weil hierbei von einer Lebenserwartung ausgegangen wird, wie sie 1990 gegolten hat. Eine Anlagerendite von jährlich 4,5% käme der Realität näher. Bei jeder neuen Altersrente müssen die Lebensversicherer zurzeit ein höheres Deckungskapital bereitstellen, als während der Aktivzeit tatsächlich angespart worden ist.
Für das zurückliegende Jahr betrugen die laufenden Verluste der Lebensversicherer aus der Umwandlung von Kapital in Renten 1,05 Mrd. Fr., nach 0,96 Mrd. Fr. im Jahr zuvor. Im Zeitraum 2014 bis 2016 hatte diese Grösse noch um 0,75 Mrd. Fr. geschwankt. Auch mit Blick in die nähere Zukunft zeigt sich die Finma besorgt, weil sich das Verhältnis Rentner zu Aktiven auf viele Jahre hinaus laufend ungünstig entwickeln wird. Folglich werden bei einer fixen Vorgabe des Umwandlungssatzes zur astronomischen Höhe von 6,8% immer grössere Beträge zur Abdeckung dieses Risikos abgezweigt werden müssen.