imageDie Gewerbezeitung hat Mia Mendez, Geschäftsführerin der PwC-Pensionskasse, zum Sozialpartner-Kompromiss befragt. Auszüge:

Schweizerische Gewerbezeitung: Was halten Sie vom Vorschlag der Gewerkschaften zur BVG-Revision, die vom Arbeitgeberverband unterstützt wird?
Mia Mendez: Der Vorschlag beinhaltet teilweise gute Komponenten, wie zum Beispiel die Reduktion des Koordinationsbetrags für Teilzeiterwerbstätige. Das könnte jedoch durch eine Gewichtung des Beschäftigungsgrads am Koordinationsabzug (50% Pensum = 50% Koordinationsabzug) einfacher erreicht werden. Der Vorschlag zur Einführung einer Umlagekomponente im Kapitaldeckungsverfahren lehnen wir strikt ab.

Die Sozialpartner haben – ohne Mittun des Schweizerischen Gewerbeverbands – vor der Sommerpause einen sogenannten «Kompromiss» präsentiert und wollen im BVG eine Umlagekomponente einführen. Weshalb lehnen Sie dieses Vorgehen ab?
In der Schweiz sind wir stolz auf unser bewährtes 3-Säulen-Prinzip. Die 1. Säule ist im Umlageverfahren finanziert. Die 2. Säule ist im Kapitaldeckungsverfahren zu finanzieren. Hier macht eine Umlagekomponente keinen Sinn. Die 2. Säule ist sowieso bereits politisiert worden, indem man technische Parameter, die von der Lebens- und Renditeerwartung abhängen, ins Gesetz geschrieben hat. Solche Grössen gehören nicht in unser Gesetz.

Ist eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent der richtige Weg, um die 2. Säule zu stabilisieren?
Nein. 6 Prozent ist immer noch viel zu hoch, und wir brauchen eine Soll-Rendite von knapp 3,5 Prozent, damit wir diese Rentenleistung nachhaltig finanzieren können. Da Renten nicht gekürzt werden dürfen, müsste theoretisch diese Rente risikolos zu finanzieren sein. Der risikolose Zins liegt aktuell bei –0,8 Prozent (10-jährige Bundesobligationen).

Aus Fachkreisen war zu hören, Nichtstun sei besser, als den «Kompromiss» von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband anzunehmen. Teilen Sie diese Ansicht?
Ich bin der Ansicht, dass dringend etwas gemacht werden muss bei der 1. und der 2. Säule. Was jetzt aber sicher nicht gemacht werden darf, ist ein neuer Leistungsausbau für die kommenden 15 Rentnerjahrgänge (Baby-Boomer). Wieso soll eine Kompensation für alle stattfinden, wo doch «nur» 15 Prozent in reinen BVG-Plänen versichert werden? Pensionskassen senken seit Jahren die Umwandlungssätze. Es gibt also bereits heute Tausende Rentner, die mit einem Umwandlungssatz von weniger als 6,8 Prozent in Rente gingen. Und plötzlich gibt es einen Zuschlag. Da ist Nichtstun wirklich besser.

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