Das BSV geht bei seinen Berechnungen davon aus, dass die Covid-19-Krise die wirtschaftliche Entwicklung nur kurzfristig beeinträchtigen wird und mittelfristig nur geringfügige Konsequenzen haben sollte. Diese Annahme werde von verschiedenen Wirtschaftsinstituten in der Schweiz und im Ausland geteilt und darum auch bei den Finanzperspektiven für die Sozialversicherungen verwendet. Die Lohnbeiträge an die AHV, IV und EO sinken, kurzfristig sollten sie aber ab 2025 wieder das Niveau erreichen, das sie ohne Covid-19-Krise gehabt hätten.
Die neuen Finanzperspektiven für AHV, IV und EO berücksichtigen die neuesten Demographieszenarien des Bundesamts für Statistik. Diese gehen unter anderem von einer langfristig etwas tieferen Einwanderung aus, aber auch von einer weniger starken Zunahme der Bevölkerung im Rentenalter.
Für die AHV bedeutet die Covid-19-Krise, dass sich das Umlageergebnis kurzfristig um rund 1 Milliarde Franken verschlechtert, ab 2025 aber wieder die Werte vor der Krise erreicht. Insgesamt gehen der AHV bis 2030 rund 3 Milliarden Franken verloren. Der Stand des AHV-Fonds sinkt auf 58 Prozent einer Jahresausgabe, statt auf 62 Prozent ohne Krise. Mit den Massnahmen der Reform AHV 21, die derzeit im Parlament hängig ist, könnte der Fondsstand im Jahr 2030 bei 98 Prozent gehalten werden (statt 104 Prozent).
Die Covid-19-Krise verschlechtert das Umlageergebnis der IV kurzfristig im Jahr 2020 um rund 200 Millionen und langfristig bis 2030 um rund 300 Millionen Franken. Die IV wird nach wie vor Überschüsse erzielen können, allerdings nicht schon im kommenden Jahr, sondern ab 2024. Das hat zur Folge, dass sie ihre Schuld beim AHV-Fonds bis 2030 weniger stark abbauen kann als geplant. Die Differenz beträgt rund 3,5 Milliarden Franken.