Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 eine Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es dem Bund erlaubt, für die Auffangeinrichtung bei Bedarf sehr rasch ein unverzinsliches Konto zu eröffnen. In der Mitteilung des Bundesrates heisst es dazu:

Die Auffangeinrichtung BVG befindet sich aufgrund der pandemiebedingten Verwerfungen an den Börsen in einer schwierigen Situation. Sie muss trotz der Negativverzinsung durch die Schweizerische Nationalbank den Nominalwert der ihr anvertrauten Freizügigkeitsgelder garantieren (Pensionskassen-Guthaben, das eine versicherte Person beim Verlassen einer Pensionskasse «mitnimmt»).

Ihr Deckungsgrad ist bereits von 108.7% Ende 2019 auf 105.85% Ende Mai 2020 gesunken, und ihre Schwierigkeiten könnten sich weiter verschärfen. Denn die Auffangeinrichtung ist verpflichtet, Freizügigkeitsguthaben anzunehmen und könnte daher mit einem deutlichen Zufluss von Geldern aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit konfrontiert sein.

Angesichts dieser Situation haben die Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Parlamentskammern dem Bundesrat empfohlen, für die Auffangeinrichtung BVG bei der zentralen Tresorerie des Bundes oder bei der Schweizerischen Nationalbank rasch ein Konto zu schaffen, das nicht mit Negativzinsen belastet wird.

  Mitteilung BR / FuW